Service Urhebernachweis für R.de-Miglieder

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gefunden in den Mitgliederinfos der [g=119]GEMA[/g]

Es belegt vieles meiner einschätzungen und Kommentare


Die Musikurheber (Komponist und Textdichter) sind somit von Gesetzes wegen in ihren "geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes" gesichert (§ 11 UrhG). Es bedarf, anders als beim Patentschutz, keiner besonderen Anmeldung oder Registrierung des Werkes. Vielmehr wird nach § 10 UrhG vermutet:

"Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes ... in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen"

Kommt es im Streit um die Urheberschaft an einem Musikwerk zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, so sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Die [g=119]GEMA[/g] ist in solchen Fällen verpflichtet, eine neutrale Haltung einzunehmen und kann und darf keine gutachterlichen oder rechtsberatenden Stellungnahmen abgeben. Beweisentscheidend ist in der Regel die Feststellung über den Zeitpunkt des Vorliegens der fertigen Komposition (bzw. der Veröffentlichung): das früher entstandene Musikwerk ist im Zweifel das zuerst geschaffene.

Ein Nachweis über diesen Zeitpunkt kann durch Hinterlegung der Noten, eventuell des Tonträgers, bei einem Notar erbracht werden. In der Praxis wird beispielsweise auch auf das Mittel der an die eigene Adresse gerichteten Einschreibsendung (die verschlossen bleibt) zurückgegriffen. Auch Zeugen können bei der Beweisführung hilfreich sein. Im Übrigen gelten die allgemeinen Beweisregeln.

[g=119]GEMA[/g]-Mitglieder schaffen durch die Anmeldung ihres Werkes bei der [g=119]GEMA[/g] ein Indiz für den Zeitpunkt der Veröffentlichung ihres jeweiligen Werkes, wobei jedoch über eine Indizwirkung hinaus der Anmeldung im Hinblick auf den Nachweis der Urheberschaft keine weitere Bedeutung zukommt. Aus diesem Grund ist auch in den [g=119]GEMA[/g]-Verteilungsplan unter § 5 Abs. 3 folgende Bestimmung aufgenommen worden: "Treten Ansprüche mehrerer in Widerstreit, so ist die [g=119]GEMA[/g] verpflichtet und berechtigt, die Auszahlung so lange zu verweigern, bis eine gemeinsame Erklärung der streitenden Parteien oder eine für die Parteien verbindliche Entscheidung über die Berechtigung vorliegt. Die [g=119]GEMA[/g] kann eine Frist von sechs Monaten zur Geltendmachung der Ansprüche (im ordentlichen Rechtsweg oder nach Vereinsrecht gemäß § 16 der Satzung) setzen. Wird der Nachweis der Geltendmachung innerhalb dieser Frist nicht erbracht, ist die [g=119]GEMA[/g] zur Auszahlung an das Mitglied berechtigt, das nach der Werkanmeldung die Priorität hat."
 
Du schreibst da nichts Neues, aber darum geht es doch gerade. Wenn jemand ein Werk klaut und das dann veröffentlicht, dann muss der wahre Urheber nachweisen, dass er schon vorher über das Werk verfügt hat.

Mein Angebot schöpft ja auch gerade die durch die ZPO vorgesehenen Beweismittel aus, ohne auf die notarielle Beurkundung angewiesen zu sein.

Gruß Rainer
 
du hast ja recht es ist auch weniger wegen was neuem
du weisst ich schreibe schnell und berichtige auch selten tippfehler

es ist nur dass ich hier belege, was ich geschrieben habe und du anbietest sachlcih richtig ist.

dass ich weniger schreibe liegt im grunde daran, das meine sachkompetenz bezweifelt wird und einige einen beleg meiner tätigkeit haben wollen.

ich habe es nicht nötig bei richtiger darstellung eines sachverhalts das auch dadurch zu belegen das ich mitgliedbetätigungen von organisationen vorlege oder das an hand von gemaeinträgen belege
 
Zweifel an Deiner Sachkompetenz sind nun aber wirklich nichts, was in diesem Thread zu diskutieren wäre.
 
Hallo,

diesen Tread hier finde ich sehr interessant.

Mal eine Frage dazu:

ich habe einen Onkel, der ist Rechtsanwalt, eine Schwester, die ist
Richterin. Wenn ich diesen Personen ein Exemplar als Urheberrechts-
nachweis hinterlegen würde, wie gut wären dann theoretisch die
Chancen vor Gericht bei einem Urheberrechtsstreit. Würden
Verwandte, wenn sie aus juristischen Berufen kommen, als
glaubwürdiger eingestuft? Und wie wäre es mit Bekannten aus
juristischen Berufen?

Grüße
karaokenico
 
Wenn ein Rechtsstreit vor Deiner Schwester deswegen durchgeführt würde, müsste sie sich selber als befangen ablehnen, will sie nicht von einer Partei einen Befangenheitsantrag erhalten.

Die Glaubwürdigkeit jedes Zeugen muss vom Gericht beurteilt werden. Grundsätzlich genießen bestimmte Berufsgruppen nicht per se einen Bonus oder Malus. Es kommt immer auf die konkreten Umstände an. Familienangehörige haben ein Aussageverweigerungsrecht, aber wenn sie aussagen, muss das Gericht im Rahmen der Beweiswürdigung beurteilen, ob die Zeugen wegen familiärer Bindungen möglicherweise ein Interesse an dem Ausgang des Rechtsstreits haben. Natürlich kommt es sehr darauf an, wie ein Zeuge aussagt. Widersprüchlich oder schlüssig, entsprechend der vergangenen Zeit usw. Solche und andere Kriterien muss das Gericht bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen berücksichtigen.

Mein Angebot ist auf Nachweisführung alleine durch Inaugenscheinsnahme und Urkundenbeweis ausgelegt, Zeugenanhörung dürfte überflüssig sein. Konjunktiv deshalb, weil es manchmal komische Richter gibt...

Gruß Rainer
 
Hallo EarlGrey!
Ist dein Angebot und die von dir auf der ersten Seite dieses Threads angegebenen Preise noch aktuell?

Würde mich evtl. dafür interessieren :)


Viele Grüße,
joe
 
Aber holla! Kurze PM mit E-Mail und der bitte um Infos, wird kurzfristig erledigt!

Viele Grüße
Rainer
 
Hallo,

warum wird dieser Service nicht unter dem Punkt "Service" angeboten? Dann wäre er nicht zu übersehen, zumal das Interesse daran sicherlich groß sein dürfte.

Grüße

Marty
 
weil es streng genommen kein HR-Service ist, sondern ein Angebot von mir.

Gruß Rainer
 
Das Problem ist ja immer wieder, wie beweisen, dass man Urheber ist.
Mal ne Frage dazu...

Wenn ich meinen Song als [g=112]Partitur[/g] drucke und davon eine beglaubigte Kopie auf dem Rathaus mache, habe ich dann keinen Beweis?
(Ich gehe jetzt davon aus, dass die Beglaubigung ein Datum hat).

Nebenbei... hier in Brasilien packe ich alle Partituren und Texte in einen Ordner, schicke den an die "bibioteca nacional" (brauche ich wohl nicht zu übersetzen), zahle 8,- Euro und die Urheberschaft ist gesichert. Manchmal frage ich mich, welches hier das Entwicklungsland ist...
Man sollte etwas Druck aufs Kulturministerium ausüben. Die könnten alle Probleme so einfach lösen... einfach nur nen FTP-Server wo jeder seine Werke hochladen kann... dann hat man den Beweis (Speicherdatum auf dem FTP-Server), dass man Stück X am soundsovielten im Besitz hatte.
Wäre so einfach und billig zu realisieren und würde soviel Probleme lösen.
 
Hallo Holger2,

ob das im Interesse der MI wäre? :D

Klar gibt es immer auch andere Beweise. Wenn Du eine [g=112]Partitur[/g] ausgedruckt hast und diese beglaubigen lässt (inkl. Datum), dann musst Du im Streitfall eigentlich "nur noch" nachweisen können, dass damals Du die Beglaubigung vornehmen ließest und niemand anders. Nun weiß ich aber auch nicht, wie sich Beglaubigungen in Brasilien von solchen in Deutschland unterscheiden...

Mein Angebot umfasst 2 Aspekte: Zum einen kann sich der Urheber darauf verlassen, dass diese Art von Nachweis ihm eine gute Sicherheit bietet. Zum anderen ist es natürlich auch eine Arbeitsentlastung.

Gruß Rainer
 
Rainer,

wieso muss ich nachweisen, dass ICH beglaubigen liess?!?
Mit der Beglaubigung weise ich doch nach "am Tag X hatte ich diese [g=112]Partitur[/g]".
Wenn jetzt keiner beweisen kann, dass er die [g=112]Partitur[/g] vorher hatte, bin ich rechtlich doch Urheber?

(In Brasilien beglaubige ich nix, die "Nationalbibliothec" stellt die Mappe mit Partituren und Texten ins Archiv und gut ist.)

Und was soll nicht im Interesse der MI sein? Welches Interesse hat die MI an Unklarheiten/Streitigkeiten bzgl. wer-ist-Urheber?
 
Die Beglaubigung nach deutschem Recht besagt, dass das vorgelegte Original mit der beglaubigten Kopie 100%ig übereinstimmt. Die Beglaubigung umfasst keine amtliche Feststellung der Person. Also brauchst Du für die Person einen Beweis. Das ist einfach so. Wenn Du auch die Person amtlich feststellen lassen willst, dann brauchst Du einen Notar und machst eine Beurkundung, keine Beglaubigung. Aber die ist in der Regel um einiges teuerer.

Die MI ist mit [g=119]Gema[/g] und GVL glücklich, was soll sich die um den Nicht-[g=119]Gema[/g]-Komponisten kümmern. Zumindest dürfte sie kein Interesse an so etwas haben. Aber das ist nicht das Thema dieses Threads.
 
Holger2 schrieb:
hier in Brasilien packe ich alle Partituren und Texte in einen Ordner, schicke den an die "bibioteca nacional" (brauche ich wohl nicht zu übersetzen), zahle 8,- Euro und die Urheberschaft ist gesichert. Manchmal frage ich mich, welches hier das Entwicklungsland ist...

Brasilien ist kein Bürokratisches Land natürlich nicht...bloß dementsprechend sieht es dort auch aus nicht wahr? Schau dir doch die Favelas an...das dreckige Meer...die Kriminalität. Das sind wunderbare herzliche Menschen davon mal abgesehen. Aber wenn man in Rio durch ein Parkhaus fährt das aussieht wie eine Tropfsteinhöhle. Mit Steigungen von 20%, krumm und schief und das wohl ein 10 jähriger besser betoniert hätte dann lernt man, dass Bürokratie und Ordnung doch schon viel ausmachen.

Wie gesagt die Brasilianer sind uns aber dafür in sozialem Verhalten meilenweit vorraus
 
>Die Beglaubigung umfasst keine amtliche Feststellung der Person. Also brauchst Du für die Person einen Beweis.

Aber dein Service bietet dies doch auch nicht, oder?

>Die MI ist mit [g=119]Gema[/g] und GVL glücklich, was soll sich die um den Nicht-[g=119]Gema[/g]-Komponisten kümmern.

Das verwirrt mich. [g=119]Gema[/g]-Komponisten haben doch die gleichen Probleme. Es steht doch oben recht klar, dass die [g=119]Gema[/g] NICHT bezüglich Feststellung des Autors eines Werkes hilft.

Heelie... Brasilien hat viiiiiel mehr Bürokratie als irgendein Land in Europa. Und das soziale Verhalten ist anders, da hast du recht, man hilft sich gegenseitig mehr, aber nicht aus charakterlichen Gründen sondern schlichtweg weil es nötig ist.
 
Holger2 schrieb:
>Die Beglaubigung umfasst keine amtliche Feststellung der Person. Also brauchst Du für die Person einen Beweis.

Aber dein Service bietet dies doch auch nicht, oder?

nicht amtlich, aber tatsächlich wird die Identität nachgewiesen. Aber das kleines Betriebsgeheimnis werde ich für mich behalten.

Das verwirrt mich. [g=119]Gema[/g]-Komponisten haben doch die gleichen Probleme. Es steht doch oben recht klar, dass die [g=119]Gema[/g] NICHT bezüglich Feststellung des Autors eines Werkes hilft.

Ich meinte das bezogen auf die MI: Die kriegen bei ihrer Arbeit genug anderweitige Nachweise und haben eine Riesenrechtsabteilung. Ich habe auch nicht geschrieben, dass die [g=119]Gema[/g] als Nachweis gilt, sondern ich habe geschrieben, dass sich die MI nur für [g=119]Gema[/g] und GVL interessiert, weil sie mit diesen Institutionen ihr Geld verdient.

MI und Brasilien gehören aber nicht in diesen Olaf. Deshalb wäre eine Beschränkung auf Fragen zum Angebot (die noch nicht beantwortet wurden) erwünscht.

Gruß Rainer
 
wie wäre es als Hilfskonstruktion mit einer amtlichen Unterschriftsbeglaubigung auf der [g=112]Partitur[/g]. Da lautet der Text grob sinngemäß:
"Hiermit wird die Echtheit der Unterschrift des vor mir erschienen N.N. , Anschrift, GebDatum usw anerkannt bzw. diese wurde vor mir vollzogen" Unterschrift Ratschreiber oder Notar kostet in BaWü gerade 11,90 Euro. Dann wäre auf der beglaubigten Kopie ein Stempel drauf für den TAg der Kopie und es wäre derjenige namentlich aktenkundig der auf der [g=112]Partitur[/g] unterschrieben hat...
 
Sowas könnte gehen. Wenn Du nicht viele Fahrtkosten und nicht zu viele Blätter hast, könnte das auch kostenmäßig interessant sein. Ich glaube, für die meisten ist es eher ein Problem, eine [g=112]Partitur[/g] zu machen.
 
Das finde ich interessant! Inwiefern meinst du, es sei ein Problem "eine [g=112]Partitur[/g] zu machen"? Verstehe ich nicht ganz...
Wohin könnte ich mich denn wenden, um eine Beglaubigung der Art, wie sie mazze angesprochen hat, zu erhalten?


lg,
joe
 
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