hi nochmal,
das, was Du da schreibst, das hat nichts damit zu tun, ob irgendjemand von einer Einzelperson oder einer Band einen Song klaut. Wenn z.B. 2 Personen Urheber sind und fälschlicherweise nur einer angegeben ist, dann kann da auch der Notar nichts gegen machen, obwohl die notarielle Prioritätsverhandlung als der allersicherste Nachweis der Urheberschaft angesehen werden kann.
Dass bei mehreren Urhebern auch diese mehreren Urheber angegeben werden, wird ausdrücklich von mir verlangt, und wenn man sich nicht daran hält, kann weder ich noch sonstwer was dagegen tun. Aber derjenige, der als Urheber den Auftrag erteilt, erhält jedenfalls den eindeutigen Nachweis, dass er selbst zum Zeitpunkt X über die hinterlegten Werke verfügt hat. Das ist der Sinn der Sache. Mehrere Urheber können natürlich gemeinsam den Auftrag erteilen.
Hier im Forum kann ich mich an ca. 5 Postings erinnern, in denen verschiedene Leute vom Songklau betroffen waren. Das waren alles zeitnahe Aktionen gewesen, keine Zeitspannen von einem Jahrzehnt oder mehr, und es ging jedesmal schlecht für den urheber aus.
Wenn ich einen Song veröffentliche und der auch gespielt oder aufgeführt wird, jahrelang CDs davon vertrieben werden, dann kommt es bei einem Songklau Jahrzehnte später erfahrungsgemäß nicht auf den Nachweis an, wann wer über "sein" Werk verfügt hat, sondern vielmehr auf den Nachweis, ob das vermeintliche Plagiat wirklich eines ist. Ich erinnere mich da an die Fälle von Gary Moores Gitarrensolo oder Farians "Brown Girl in the Ring". In den Fällen braucht man natürlich keinen Urhebernachweis im Sinne einer notariellen Prioritätsverhandlung oder der von mir angebotenen Dienstleisung oder auch des von Dir verwendeten Codes oder sonstwas, denn es ist klar, wann welche Songs veröffentlicht wurden und wer diese geschreiben (bzw. vermeintlich umgeschrieben oder kopiert) hat.
Niemand hat behauptet, dass notarielle Beurkundungen oder bestätigte Verwahrungen inkl. Nachweis der Identität des Urhebers (bei mir jedenfalls) das einzige Beweismittel darstellen würden. In den täglich geführten Prozessen sind notarielle Urkunden z.B. die absolute Ausnahme. Das ist eigentlich selbstverständlich. Es gibt Zeugen, Schriftstücke, Augenscheinsobjekte, Sachverständigenbeweis und - zu vernachlässigen - die Parteivernehmung der Gegenseite.
Wenn das Kind erst in den Brunnen gefallen ist, dann kommen die Leute zum Anwalt, und der nimmt die bereits vorhandenen Nachweise und versucht, damit das beste draus zu machen.
Das Angebot hier ist lediglich ein ANGEBOT, schon kurz nach Fertigstellung eines Werkes einen sicheren und relativ kostengünstigen Nachweis zu schaffen, der nicht nur in einem Rechtsstreit Verwendung finden kann, sondern natürlich auch gut dazu geeignet ist, schon außergerichtlich gute Karten zu haben und sein Recht im Verhandlungswege durchzusetzen. Diesen Nachweis kann man schaffen, bevor man Songs verschickt, verlinkt, sonstwie veröffentlicht usw. Das ist einer seiner Vorteile.
Dabei habe ich sowohl die Kosten als auch den Grad der Sicherheit im Auge gehabt. Ein Notar ist teuerer, Zeugen z.B. sind generell unsicherer, je länger etwas her ist, um so unzuverlässiger sind sie. Und das ist nicht in Jahren, sondern in Wochen oder Monaten zu rechnen.
Du veröffentlichst offenbar viele Songs und kannst seit Jahrzehnten gut davon leben. Wenn Du also ein Problem hast, dann gehe ich davon aus, dass Du Deinen Anwalt einschalten kannst - falls Du einen hast- jedenfalls aber Deine Urheberschaft in den meisten Fällen nicht nachweisen brauchst, weil Deine Werke so viel Öffentlichkeit haben und neben dem Code auch andere Nachweise existieren, dass Du Dir über diesen Aspekt eben nicht viele Gedanken machen brauchst. Aber es gibt - und das dürfte auf HR eben die überwiegende Mehrheit sein - Leute, die sich gerade über diese Nachweise und auch über die entstehenden Kosten wesentlich mehr Gedanken machen, die (noch) kaum Geld mit ihren Werken verdienen und für die die Kosten eine sehr bedeutende Rolle spielen. Das können Einzelkämpfer, aber natürlich auch Bands sein.
Da Du gütliche Einigungen so hervorhebst, möchte ich eben auch nochmal betonen, dass der Urhebernachweis, den ich anbiete, natürlich gerade die eigene Verhandlungsposition stärken und eine interessengerechte Einigung fördern soll. Wenn ein Rechtsstreit vermieden werden kann - um so besser.
Ich bin überhaupt nicht gegen Erfahrungsaustausch. Leider melden sich immer wieder mal Leute neu an, nur um eine bestimmte Sache, die hier gerade diskutiert werden, einseitig schlechtzureden. Bei Dir habe ich nicht den Eindruck
, und deshalb nehme ich auch so ausführlich Stellung, aber oft ist es halt auch so, dass jemand eine Sache ausschließlich aus seiner eigenen Sichtweise beurteilt und dabei vergisst, dass eine Sache in der Situation und aus Sicht anderer schon ganz anders aussehen kann.
Gruß Rainer