Service Urhebernachweis für R.de-Miglieder

  • Ersteller EarlGrey
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vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt. es ist wichtig und sinnvoll sich darum zu kümmern, aber es gibt wichtigeres im leben. und songklau passiert eh nur leuten die mainstream machen :D ;)
 
Ach so. Ja, klar gibt es Wichtigeres.
Das mit dem mainstream dachte ich auch. Bis das glaube ich downtime passierte. Frag mich aber bitte nicht, was man im deathmetal-Bereich klauen kann.
 
tja, never mix art and money ;) des wegen mache ich einfahc so shclechte musik, das niemand auf die idee kommt sie zu klauen
:D
 
Der Service klingt interessant EarlGrey, aber sag nix mehr über Death-Metal ;)
 
kurze Info: Ab 01.01.2007 beträgt der Grundpreis für 4 Jahre 27,- EUR und für 6 Jahre 38,50 EUR.
Wer noch zu den alten Preisen etwas verwahren lassen möchte, sollte seinen Auftrag so rechtzeitig erteilen, dass die Rechnung noch im Dezember geschrieben werden kann.

Bitte achtet auch auf eine gute Qualität des Datenträgers! Ich habe mehrfach im Forum gelesen, dass manche Datenträger nicht einmal eine Haltbarkeit von 4 Jahren aufweisen! Die Verwahrung erfolgt bei normalen Zimmertemperaturen. Für die Haltbarkeit des Datenträgers seid Ihr selber verantwortlich.

Gruß Rainer
 
Für mich zählt nur die "Notarielle Prioritätsfeststellung" als einzige sichere Methode, um Musikwerke zu hinterlegen !!
Alles andere hält vor Gericht eh nicht stand !
 
1. Satz: Dass die notarielle Prioritätsverhandlung die sicherste, aber auch die teuerste Methode ist, kannst Du bei mir selber nachlesen.

2. Satz: Ist einfach nur blödes Gelaber. 99,9% aller Prozesse werden mit anderen Beweismitteln als notariellen Urkunden gewonnen.

Frohe Ostern!
 
Einen leerenumschla und später füllen - für was -

Den umschlag füllen die briefmaken draufkleben die klebelaschen zusätzlich mit einem papierstreifen mit deiner Unterschrift überkleben und den mann auf der post bitten auch dies abzustempeln

oder auf der rückseite des umschlag den text schreiben.

in meinem Beisein wurde eine [g=420]CD[/g] in den Umschlag getan der Umschlag versiegelt und per post an die Adresse auf der Vorderseite geschickt.

macht fast jeder Postangestellter.

ein bankschliessfach kostet im jahr 10 € den umschlag dort deponieren da geht er nicht verloren.

ein werk auf tonträger mit notenverzicht anmelden bei der [g=119]GEMA[/g] -
[g=119]Gema[/g] mitglied werden - einmal 27€/jahr bezahlen + 60 € aufnahme gebühr.

der mitgliedsbeitrag der folgejahre wird mit den einnahmen verrechnet.

Mit eingang der Mail ist auf den Song RECHTSCHUTZ durch die [g=119]GEMA[/g]

Ich bekam 1971 51 DM als Tantiemenausschüttung
Heute mehr als das 10 000 fache in €

ich habe nie einen nachweis gebraucht das der song von mir ist - aber oft mit hilfe der [g=119]GEMA[/g] anderen bewiesen dass die geklaut haben.
 
wilson:

kann sein, dass ich Deinen post falsch verstanden habe, aber für mich klingt das nach der alten "einschreiben an sich selbst"-masche. und die hält vor gericht nicht stand.
 
im grunde doch es ist der nachweis bis jemand nachweist das der song oder text von demjenigen früher erstellt worden ist - nur muss derjenige einen besseren urhebernachweis bringen.

aber die ganze thematic ist quatsch - wenn ich einen Song schreibe - bekommt dieser bereits im stadium eines [g=32]midi[/g] einen ISRC NR - zu dokumentation der urheberschaft speichere ich jede änderung als version ab.
Dadurch belege ich die Arbeit und den Aufbau.

Erstelle ich dann daraus einen abgemischten song bekommt jede Spur unhörbar einen ISRC - Code eingemischt der sich in meiner Dokumentation wiederfindet
Dadurch, dass jede Spur bei der Aufnahme ein Systemdatum hat - ich meine arbeit in einem rechenzentrum auf einem server, also extern. täglich sichere
ist eine manipulation ausgeschlossen.

was der ISRC ist findet ihr unter ifpi.de
 
@wilsonrecords:

Es gibt viele Wege, sich einen Urhebernachweis zu schaffen. Das hier ist ein Angebot für Leute, die sich einen Nachweis schaffen wollen, bevor sie etwas veröffentlichen / verschicken / aufführen, auch ohne [g=119]Gema[/g]-Mitglied zu sein oder ähnliches, und zwar auf einem kostengünstigen Weg unter Vermeidung möglicher Folgekosten.

Die [g=119]Gema[/g] weist keine Urheberschaft nach. Auch geklaute Songs können vom Plagiator bei der [g=119]Gema[/g] angemeldet werden.

Songaufbau und Projektfortschritt ist ein Indiz, nicht mehr. Auch wenn ich etwas nachspiele, habe ich ein eigenes Projekt, dessen Fortschritt ich dokumentieren kann.

Der Punkt für dieses Angebot ist aber eine Kosten-Nutzen-Abwägung. Wenn ich ein Werk als Datei irgendwo hochlade, kann diese Datei manipuliert werden. Im Streitfall muss an sowas ein Sachverständiger ran. Der kostet. Diese Kosten müssen erstmal verauslagt werden. Ein Gericht wird sich zu dieser Zeit sicherlich auch noch nicht gut mit ISRC-Code auskennen. Im Zweifelsfalle muss auch hier ein Sachverständiger ran. Kostet wieder.

Wenn ich hingegen das Werk auf dem konkreten Datenträger vorlegen kann und das Datum der Erstellung nachweise, dann reicht sowas dem Gericht aus und ich habe nicht das Risiko, noch einen technischen Sachverständigen bezahlen zu müssen. Das ist der Grund dafür, dass dieses Angebot die klassischen Beweismittel beinhaltet: Vermeidbare Kosten sollen auch vermieden werden.

Natürlich kannst Du es anders machen, dagegen spricht nichts. wenn Du Ausschüttungen von mehreren 10.000 EUR hast und auf die Kosten nicht so zu achten brauchst, dann brauchst Du dieses Angebot nicht in Erwägung zu ziehen und kannst Du gleich zum Notar gehen. Du gehörst gar nicht zur Zielgruppe, obwohl natürlich jeder das Angebot nutzen kann.

Noch so ein Gedanke zum Code: Wenn ich Aufnahmen mit einem Code versehe, beweise ich damit zunächst nur, dass ich diese Aufnahme gemacht habe. Dass ich Urheber des Werkes bin, habe ich damit noch nicht bewiesen. Zusätzlich muss ich nachweisen, dass jemand, der mein Werk klaut (nicht sampelt!), erst später als ich über das Werk verfügt hat. Wenn Dein Code auch nachweisbar und unmanipulierbar einen Zeitcode mit drin hat, dann kann das gehen. Muss im Streitfall ggf. noch durch Sachverständigen begutachtet werden.

Gruß Rainer
 
ich willdir ja nicht insgeschäft reinreden. aber wenn ich sehe das selbst das deutsche musikarchiv mit [g=420]CD[/g] datenträger nach ca 4 - 8 jahren probleme hat - und das sind klimatisierte räume - frage ich mich - wie soll das bei zimmertemperatur gehen -

nur deshalb die anmerkung - ich streite im mom um ein werk aus 1965 -

in der heutigen zeit ist der sonklauanscheinend salongfähig geworden.

um einen wirklichenschutz zu haben ist es docherforderlich sein werk bereits bei der entstehung zu dokumentieren.

wenn dies durch den ISRC geschieht ist das sicher ich brauche da keine sachverständigen ISRC ist ein internationaler standard -

die argumentation der wahren urheberschaft ist dadurch auch nicht gegeben ebensowenig wie der datenträger im tresor.

und mal ehrlich wenn ich für den song ca 25 € im jahr bezalen muss und wie bei mir ein song aus 1965 zum streitfall wird sind das weit über tausend euro dieichdabezahlt habe und bekomme dafür mal gerade einer lizenz von 1000 euro (nach 40 jahren) und das dann bei über 3000 werken in 40 jahren da weissichnicht obesdanicht doch einfacher ist und billiger ist die kostenlosen urheberschaften wie [g=119]GEMA[/g] anmeldung - die einen auch imrechts streit vertritt - zu nutzen.

aber wiegesagt der eine ist überzeugt,dassseinwerk erfolg hatundsichert nach seinem sinn - oder er lässt esdarauf ankommen.

die inder regel bezahlten lizensgebühren liegen bei 1000 - 10000 € + tantiemen - um im streitfall einen rechtsverdreher zu zahlen muss man noch ca 1000 vorschuss leisten wovon im einigungsverfahren das 500 sind die man selbst trägt.

neda mach ich lieber musikwer die klaut soll damit glücklich werden.
 
Wenn das Angebot nichts für Dich ist, dann ist das völlig ok. Dass es immer wieder Leute gibt, die ihre geballte Lebenserfahrung auffahren, um darzulegen, warum es für sie nicht in Frage kommt, ist bis zu einem bestimmten Grad auch ok. Man kann es aber auch irgendwann übertreiben.

Was die Haltbarkeit von Datenträgern angeht, gab es hier schon einige Threads mit DVD-Problemen. Generell denke ich, CDs sind besser geeignet als DVDs.

Wegen Planbarkeit und Platzbedarf, aber auch wegen der nicht unbegrenzten Haltbarkeit von Datenträgern ist der Service befristet auf 4 oder 6 Jahre. Das ist aber länger als bei manch vergleichbarem Anbieter. Und es geht nicht um einen Song, sondern um einen Datenträger, dessen Verwahrung bezahlt wird. Da können soviele Songs drauf sein, wie drauf passen.

Die Klientel, die auf HR angesprochen wird, erwartet in der Regel keine Tantiemen in vielen tausend EUR Höhe, sondern muss auf die Kosten achten. Wenn das bei Dir anders ist, dann gratuliere ich Dir.
 
ich weiss nicht, gewinne den eindruck, dass,

Zitat:

Die Klientel, die auf HR angesprochen wird, erwartet in der Regel keine Tantiemen in vielen tausend EUR Höhe,

u.U meine Erfahrung (es sind am 5 Nov. 47 jahre) gar nicht gerne gesehen wird.

bin in dieses forum reingekommen weil ich hier viel gelesen habe über leute die gerne was machen würden aber angst vor irgend welchen rechtsfolgen haben.

aus diesem grund habe ich auch den beitrag gegen eine aufbewahrung der vorbeschriebenen art gemacht.
wer sicher gehen will kann diesen weg gehen.
Als beweis gilt auch wenn ich der oma die [g=420]cd[/g] gebe die die dann in ihrem nähkörbchen aufhebt.

es ist aber gneauso wie eine anmeldung bei der [g=119]gema[/g] immer nur ein indiz.

ich sitze am rechner und baue einen song zusammen, freunde kommen vorbei geben ihr urteil ab und fänden diese oder jene passage so und so besser.

ich ändere das und melde das werk untermeinem namen und schicke das an dich, du hebst das auf - dann habe ich subjektiv meine urheberschaft belegt,

objektiv ist das aber eine gemeinsame urheberschaft von mir und meinen freunden.

wird das ein erfolg kommen erst die streitigkeiten.
meine freunde wollen einen anteil.
dann hilft da keine geicherte [g=420]cd[/g] da sind 2 - 3 leute die versichern das fritz an diesem abend meinte er solle das so und so machen - fritz meint der willi wäre der meinung die drums mehr im hintergrund zu schiebe und karl bestätigt das und fügt an für die streicher hätte er ein anderes tempi vorgeschlagen.

das sind sachaussagen die ich mit keinem sachverständigen und mit keiner hinterlegten zd widerlegen kann.
da nie urteile gesprochen werden sondern immer GÜTIGE ENTSCHEIDUNGEN getroffen werden ist der erfolg vorauszusehen.

das was an dem song herauskommt geht an die gerichtskosten und an die rechtsanwälte.
 
hi nochmal,

das, was Du da schreibst, das hat nichts damit zu tun, ob irgendjemand von einer Einzelperson oder einer Band einen Song klaut. Wenn z.B. 2 Personen Urheber sind und fälschlicherweise nur einer angegeben ist, dann kann da auch der Notar nichts gegen machen, obwohl die notarielle Prioritätsverhandlung als der allersicherste Nachweis der Urheberschaft angesehen werden kann.

Dass bei mehreren Urhebern auch diese mehreren Urheber angegeben werden, wird ausdrücklich von mir verlangt, und wenn man sich nicht daran hält, kann weder ich noch sonstwer was dagegen tun. Aber derjenige, der als Urheber den Auftrag erteilt, erhält jedenfalls den eindeutigen Nachweis, dass er selbst zum Zeitpunkt X über die hinterlegten Werke verfügt hat. Das ist der Sinn der Sache. Mehrere Urheber können natürlich gemeinsam den Auftrag erteilen.

Hier im Forum kann ich mich an ca. 5 Postings erinnern, in denen verschiedene Leute vom Songklau betroffen waren. Das waren alles zeitnahe Aktionen gewesen, keine Zeitspannen von einem Jahrzehnt oder mehr, und es ging jedesmal schlecht für den urheber aus.
Wenn ich einen Song veröffentliche und der auch gespielt oder aufgeführt wird, jahrelang CDs davon vertrieben werden, dann kommt es bei einem Songklau Jahrzehnte später erfahrungsgemäß nicht auf den Nachweis an, wann wer über "sein" Werk verfügt hat, sondern vielmehr auf den Nachweis, ob das vermeintliche Plagiat wirklich eines ist. Ich erinnere mich da an die Fälle von Gary Moores Gitarrensolo oder Farians "Brown Girl in the Ring". In den Fällen braucht man natürlich keinen Urhebernachweis im Sinne einer notariellen Prioritätsverhandlung oder der von mir angebotenen Dienstleisung oder auch des von Dir verwendeten Codes oder sonstwas, denn es ist klar, wann welche Songs veröffentlicht wurden und wer diese geschreiben (bzw. vermeintlich umgeschrieben oder kopiert) hat.

Niemand hat behauptet, dass notarielle Beurkundungen oder bestätigte Verwahrungen inkl. Nachweis der Identität des Urhebers (bei mir jedenfalls) das einzige Beweismittel darstellen würden. In den täglich geführten Prozessen sind notarielle Urkunden z.B. die absolute Ausnahme. Das ist eigentlich selbstverständlich. Es gibt Zeugen, Schriftstücke, Augenscheinsobjekte, Sachverständigenbeweis und - zu vernachlässigen - die Parteivernehmung der Gegenseite.

Wenn das Kind erst in den Brunnen gefallen ist, dann kommen die Leute zum Anwalt, und der nimmt die bereits vorhandenen Nachweise und versucht, damit das beste draus zu machen.

Das Angebot hier ist lediglich ein ANGEBOT, schon kurz nach Fertigstellung eines Werkes einen sicheren und relativ kostengünstigen Nachweis zu schaffen, der nicht nur in einem Rechtsstreit Verwendung finden kann, sondern natürlich auch gut dazu geeignet ist, schon außergerichtlich gute Karten zu haben und sein Recht im Verhandlungswege durchzusetzen. Diesen Nachweis kann man schaffen, bevor man Songs verschickt, verlinkt, sonstwie veröffentlicht usw. Das ist einer seiner Vorteile.
Dabei habe ich sowohl die Kosten als auch den Grad der Sicherheit im Auge gehabt. Ein Notar ist teuerer, Zeugen z.B. sind generell unsicherer, je länger etwas her ist, um so unzuverlässiger sind sie. Und das ist nicht in Jahren, sondern in Wochen oder Monaten zu rechnen.

Du veröffentlichst offenbar viele Songs und kannst seit Jahrzehnten gut davon leben. Wenn Du also ein Problem hast, dann gehe ich davon aus, dass Du Deinen Anwalt einschalten kannst - falls Du einen hast- jedenfalls aber Deine Urheberschaft in den meisten Fällen nicht nachweisen brauchst, weil Deine Werke so viel Öffentlichkeit haben und neben dem Code auch andere Nachweise existieren, dass Du Dir über diesen Aspekt eben nicht viele Gedanken machen brauchst. Aber es gibt - und das dürfte auf HR eben die überwiegende Mehrheit sein - Leute, die sich gerade über diese Nachweise und auch über die entstehenden Kosten wesentlich mehr Gedanken machen, die (noch) kaum Geld mit ihren Werken verdienen und für die die Kosten eine sehr bedeutende Rolle spielen. Das können Einzelkämpfer, aber natürlich auch Bands sein.

Da Du gütliche Einigungen so hervorhebst, möchte ich eben auch nochmal betonen, dass der Urhebernachweis, den ich anbiete, natürlich gerade die eigene Verhandlungsposition stärken und eine interessengerechte Einigung fördern soll. Wenn ein Rechtsstreit vermieden werden kann - um so besser.

Ich bin überhaupt nicht gegen Erfahrungsaustausch. Leider melden sich immer wieder mal Leute neu an, nur um eine bestimmte Sache, die hier gerade diskutiert werden, einseitig schlechtzureden. Bei Dir habe ich nicht den Eindruck :), und deshalb nehme ich auch so ausführlich Stellung, aber oft ist es halt auch so, dass jemand eine Sache ausschließlich aus seiner eigenen Sichtweise beurteilt und dabei vergisst, dass eine Sache in der Situation und aus Sicht anderer schon ganz anders aussehen kann.

Gruß Rainer
 
Wer noch zu den alten Preisen etwas verwahren lassen möchte, sollte seinen Auftrag so rechtzeitig erteilen, dass die Rechnung noch im Dezember geschrieben werden kann

Steuerrechtlicher Unfug. Die 3% Mehrwertsteuerdifferenz legst Du dann aus Deiner eigenen Tasche drauf oder Du mußt nachträglich den Differenzbetrag in Rechnung stellen. Nach Umsatzsteuergesetzänderung ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung für die Berechnung der Mehrwertsteuer ausschlaggebend, nicht wann Du die Rechnung schreibst. Da bei Dir die Leistungserbringung NACH der Rechnungsstellung stattfindet, mußt Du entweder mit 19% Mwst. Rechnung stellen, oder Du legst bei der nächsten Steuerprüfung 3% aus eigener Tasche drauf.

Betreffs der Haltbarkeit von Datenträgern: Als Beweis würde auch eine Kopie auf Magnetband genügen. Kassetten usw. halten locker über 30 Jahre und damit wesentlich länger als CDR oder DVDR.

Wie sieht es eigentlich mit der Sicherheit Deines Tresors aus ? Normalerweise findet man doch ziemlich einfach Deinen Wohnsitz heraus, reißt das halbe Haus ab und weg ist der Tresor. Es genügt ein fingierter Geschäftskontakt a la "Will Dir was schicken, gib mal Adresse", und schon weiß man das.

Was ist mit Brandschutz oder Diebstahl ? Wie hoch bist Du versichert ? Es könnte ja mal ein Song dabei sein, der später Millionen einbringt. Wenn Dir dann die Unterlagen geklaut werden, bevor es zu einem Urheberrechtsprozess kommt... Was kannst Du als Sicherheit anbieten ?

Wie sicher sind unsere Unterlagen auch vor Dir selber ? Hast Du ein polizeiliches Führungszeugnis ? Du könntest ja auch ein Raubkopierer sein, welcher sich über die von uns zugeschickten Ideen freut und sie selber rausbringt. Die Indizien, die die Urheberschaft anderer Leute beweisen könnten, würdest Du dann vorher vernichten...

Dein Angebot läßt zu viele Fragen offen...
 
Sag mal, weißt Du, wann ich das geschrieben hatte? Jetzt ist es schon über 6 Monate später!!! Und meine Preise lege ich als Bruttopreise immer noch selbst fest! Nix Unfug, lese lieber mal genauer statt einfach unreflexiert anzuscheißen.

Teilweise findest Du die Fragen in diesem Thread schon beantwortet,

teilweise sind Deine Einwände zienmlicher Schwachsinn. Haus abreißen,
Sicherheiten - spinnst Du? Und kannst Du Dir vorstellen, wieviele Leute heutzutage noch Kassetten aufnehmen oder Partituren ausdrucken? Wer will, kann natürlich Noten oder Kassetten verwahren lassen - macht nur keiner.

Ob konkret Du Vertrauen hast oder nicht, ist mir wurscht. Es ist mir auch wurscht, ob Du meinen Beruf kennst.

und teilweise kotzen mich die Leute, die immer nur alles schlechtreden müssen, an. Ich weiß nicht, der wievielte von dieser Sorte Leuten, die sich nicht gründlich informieren, aber unbedingt kritisieren müssen, Du bist, aber mir reicht es langsam. Lies den gottverdammten Thread durch, und wenn Du dann wirklich etwas fragen und nicht einfach nur kritisieren willst, dann kannst Du es machen!

Die Bearbeitung der nicht gerade vielen Aufträge nimmt Zeit und Kosten in Anspruch, so dass bei der ganzen Sache nur ein erbärmlicher Stundenlohn herauskommt.

Ich biete diesen Service nicht deshalb an, um damit Kohle zu machen - die verdiene ich anders schneller und ein Vielfaches davon! - sondern um eine ernsthafte Alternative zu denjenigen Services zu bieten, die nicht von Juristen, sondern von Kaufleuten angeboten werden, die sich mehr Gednaken um die Tarife als die Leistung machen und die für weniger Songs oder kürzere Verwahrung mehr Geld verlangen. Auf die Idee kam ich durch Eure Posts in diesem Forum.

Wer das Angebot wahrnehmen will, der tue es, wer nicht, der lasse es, und ich werde mir überlegen, ob ich mir das überhaupt noch antun soll. Wer sweine Sachen bei mir schon verwahren lässt, braucht aber keine Sorge zu haben, selbstverständlich werden diese Verträge weiterhin erfüllt.

So, schönes Wochenende noch.
 
also das kam bisher nicht klar rüber. dann ist es eine lösung für den ersten moment.

Song schreiben - sichern - anbieten ist dafür ideal.

die musikverlage für die ich schreibe bei denen besteht eine verinbarung

songangebot per mail von mir - downloadpasswort anforderung vom verlag dann ist durch das serverprotokoll gesichert datum usw. gesichert.

aber bei der zusammenarbeit mit einem verlag muss schon ein vertrauen da sein.

warum nennst du meinen freund frank mit seiner bony M.
Frank ist gut - wusste schon immer was der markt sucht.

mancher könnte froh sein frank würde einen song klauen der kommt dann an und mit dem kann man sich einigen - bei dem song trat er ja dann auch als bearbeiter auf und jeder hatte seinen anteil.

bei el lute war es etwas anders da wollte man auch was abhaben aber el lute war traditional Spanisches Volkslieg und wenn er die [g=422]gitarre[/g] genauso interpretiert wie ein anderer ist das nicht geschützt.

als Joke hatten wir im nov. amazing Grace im besoffenen kopf gespielt ein alter kollege 81 jahre spielt im stil von santana der andere wiederum im stil von sting
und ich [g=118]bass[/g] wie ich ihn spiele also melodie abgehackte kurze anschläge auf ner bassgitarre.

das hatte nacher den eindruck wie Beck und santana - da sagt auch keiner das ist geklaut.
 
hallo Wilson,

ich hatte Frank genant, weil ich mich an den damaligen Rechtsstreit erinnern konnte und es dabei eben nicht darum ging, wann wer über einen Song verfügt hatte, sondern es ging um den musikalischen Vergleich zweier Stücke. Der Prozess hatte ja auch einiges an Öffentlichkeit bekommen.

Gruß Rainer
 
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