Naja, was heißt anerkannt? Es ist ein Beweismittel, nicht mehr, nicht weniger. Strenggenommen beweist ein Einschreiben erst einmal, dass etwas zugegangen ist, aber nicht, was zugegangen ist. Für diesen zusätzlichen Beweis muss man sich etwas ausdenken. Deine Briefmarken-Methode ist etwas unkonventionell. Entweder sie geht als Strengbeweis in einem Gerichtsverfahren durch (das ist ja der Sinn), oder man hat Pech. Es hängt sicherlich zum einen davon ab, wie man sich selbst anstellt, und zum anderen davon, wie gewieft die Gegenseite ist. Denn wenn Absender und Empfänger identisch sind, dann gibt es Manipulationsmöglichkeiten. Mit derartigen Einwendungen ist also zu rechnen.
Sollte die Gegenseite einen Gegenbeweis (man weiß im vorhinein nicht, was kommen kann) anbieten und auf mögliche Manipulationsmöglichkeiten hinweisen, dann kann es sein, dass der Beweis Einschreiben an sich selbst nicht ganz ausreicht. Denn das Problem ist, dass Du als vermeintlicher Urheber die Beweislast dafür hast, dass Du bereits vor dem Gegner über einen Song verfügt hast. Wenn das Gericht Deinen Beweis nicht mit einer Sicherheit, die jeglichen vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet (so die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Beweiswürdigung), als geführt ansieht, dann hast Du den schwarzen Peter und verloren. Die Hürde eines gelungenen Beweises kann im Einzelfall recht hoch sein. Wenn man die Sache auf die Spitze treibt, könnte sogar noch eine Beweiserhebung durch Sachverständigengutachten erfolgen dahingehend, dass dieser Umschlag am Tage sowieso zugeklebt wurde und es ausgeschlossen ist, dass er danach noch einmal geöffnet wurde. Naja, bei Sachverständigen weiß man vorher nicht unbedingt genau, was dabei herauskommt. Eine solche Möglichkeit klingt vielleicht übertrieben, aber ausgeschlossen ist es nicht.
Deshalb finde ich es sehr schwer, bei der Sache mit den Briefmarken eine generelle Prognose abzugeben. Es kann reichen, möglicherweise aber auch nicht. Mit Privaturkunden und Zeugenbeweisen habe ich hingegen jeden Tag zu tun und weiß, wie ich sie einzuschätzen habe.
Gruß Rainer