Service Urhebernachweis für R.de-Miglieder

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Also, ne sicherere Verwahrung kann ich mir kaum vorstellen - aber mit der Verfügbarkeit dürfte es mangels interstellarer Anbindung von Post und Providern schwierig werden... :D

Gruß Rainer :p
 
@ earl

also nochmal für dumme:

kannst du mir ne schritt-für-schritt-anleitung geben, was ich jetzt genau machen muss, wenn ich deinen service in anspruch nehmen will, bitte?
 
hi Bobby_Johnson,

du kriegst heute abend Post von mir.

Nochmal kurze Zusammenfassung:
1. bei Interesse bitte PM oder E-Mail schicken.
2. ich schicke dann per E-Mail ausführliche Infos und ein Auftragsformular für die benötigten Angaben.
3. Auftrag erteilen, Werke zuschicken und Rechnung bezahlen. Schriftliche Bestätigung folgt umgehend.
4. Das war´s schon.

Gruß Rainer
 
MartyK schrieb:
@EarlGrey:

Ok, danke. Dann ist das ein nicht zu unterschätzender Vorteil, denn soviel ich weiß, wird beim Notar pro Titel abgerechnet.

Gruß

Marty

Nee, beim Notar kommt es auch nicht auf die Tital Anzahl drauf an.

Mache es schon eh und je über einen Notar. Eine CD, DVD, so viel wie drauf paßt, der labbert dir des ganze vor: " Ich nehme nun mit der rechten Hand den CD Rohling...." LOL :D de is zu arg. Dann versiegelt der des noch mit so Kerzenwachs wie im Mittelater früher, dann zahlste 25 Euro und gehst und bist glücklich.
 
hi,

das kann man nicht so genau sagen, wie der Notar abrechnet. Es kommt auf den Wert der Angelegenheit an. Wenn man viele Werke hat, kann schon ein höherer Wert angenommen werden als wenn man nur 1 Werk hat. Dazu kommt, dass jeder Notar wohl einen etwas unterschiedlichen Wert ansetzen wird, nach dem sich dann die Notargebühren berechnen. Die Regel für den unbekannten Künstler sind so 50-100 EUR, 25 ist da schon extremst günstig. Der bereitet die Prioritätsverhandlung vor, hat die Zeit für die Beurkundung, verbraucht Materialien, stellt die Kostenrechnung, muss den Vorgang in die Urkundenrolle eintragen usw., da zahlt der ja noch bei drauf. :D

Gruß Rainer
 
naja,

ich sagte ja nur jenes was ich sah und aus eigener Kraft, aus meinem Geldbeutel zückte.

Müssta halt alle in die palz kumme. :D :D
 
Hi

möchte ja Eure Idee nicht schlecht reden,
aber macht das mal so, dass ihr euch den Datenträger selbst per POST schickt. Dann natürlich nicht öffnet.Per Einschreiben evtl sogar, und alle Belege dafür behaltet und mit dem Datenträger zusammen archiviert.
Sollte den selbigen , halt nur billigeren, Effekt haben.
Wenn ich falsch liege korrigiert mich bitte.


Grüße
Stereolli
 
hi stereolli,

die Idee mit der Post an sich selbst ist älter als das Forum und wurde schon sehr oft hier diskutiert. Der Haken an der Sache ist, dass der Inhalt der Sendung strenggenommen nicht bewiesen wird und die Sendung gerade von dem, der ein Interesse daran hat, nach Belieben manipuliert werden kann. Nur kurzes Beispiel: Selbst ein Einschreiben an sich selbst beweist nur, dass man ein Einschreiben zu einem bestimmten Zeitpunkt erhalten hat, aber nicht, was da drin war. Der Beweis greift also zu kurz.
Rein theoretisch kann man also einen offenen Umschlag an sich selbst schicken und diesen dann 2 Jahre später mit einem Werk füllen und den Umschlag verschließen. Wegen der nicht weit genug reichenden Beweiswirkung und wegen dieser Manipulationsmöglichkeiten halte ich Post an sich selbst für den unsichersten Nachweis. Dennoch geistert er gerüchteweise immer wieder als angeblicher Geheimtipp durch die Welt. Ich vergleiche das gerne mit coitus interruptus: Kann klappen, kann aber auch leicht daneben gehen. Unter Sicherheit verstehe ich etwas anderes.

@boris8000: :D

Gruß Rainer
 
Hallo EarlGrey,

erstmal Danke für dieses Angebot - ist ne klasse Idee und ich werde das eventuell auch in Anspruch nehmen. Ich möchte auch nicht auf dieser Idee mit dem Einschreiben "rumreiten", aber dieser Einwand mit dem "man könnte sich auch einen leeren Umschlag zusenden" lässt sich doch umgehen: nehmen wir an ich schicke mir eine CD als Einschreiben zu und klebe zusätzlich auf die Schnittstelle zwischen Umschlagsöffnung und Umschlag eine zweite Briefmarke und lasse diese auch Abstempeln. Dann wäre doch bewiesen, dass ich mir keinen leeren Umschlag geschickt habe. Die 2. Briefmarke würde beim Öffnen zerreißen und ich hätte beweisen, dass die Stücke zum Zeitpunkt X vorlagen.

Danke für die Antwort.

André
 
hi,

es wurde hier schon einmal angedacht, eine Versiegelung vom Amtsgericht oder so wie Du schreibst, Abstempelung von der Post vornehmen zu lassen. Daraufhin war ich beim hiesigen Amtsgericht Hildesheim und habe mich extra danach erkundigt, ob die so etwas machen. Erwartungsgemäß fiel die Antwort negativ aus. Die haben ziemlich verständnislos geschaut. Bei der Post könnte das im Einzelfall vielleicht gehen; auch da fiel meine Anfrage beim hiesigen Postamt aber negativ aus. Begründung: die stempeln gar nichts mehr direkt am Schalter ab. Ich könnte mir aber vorstellen, dass z.B. da, wo es noch das Dorfpostamt mit dem Schalterbeamten für alles gibt, ein netter Postbediensteter einem den Gefallen tut.

Gruß Rainer
 
der einzig rechtssichere Zugang eines Schrfitstückes oder ähnlichem geht nur über einen Gerichtsvollzieher. Das klingt nun merkwürdig, ist aber so. Die Kosten für eine Zustellung betragen IMHO < 20 EUR,

bei Nachfragen besser per mail,

gruss, pianoman
 
@pianoman: Zustellung per Gerichtsvollzieher kostet derzeit um die 17,- EUR. Das Problem an der Sache ist nur, dass man damit keine Ware, also keine Datenträger zustellen kann. Denn zugestellt wird eine zur Zustellung beglaubigte Ablichtung des Original-Schriftstücks. Es dürfte schwierig sein, von z.B. einer CD-R eine beglaubigte Ablichtung herstellen zu lassen. :D

Möglich wäre es, wenn man sich nur die [g=112]Partitur[/g] auf Papier zustellen lässt. Die ist ja ablichtungsfähig. Ist aber auch einiges an Aufwand und kostet auch etwas.

Gruß Rainer
 
Weitere Alternative:

kontrolliertes Bankschließfach. Über die Öffnung des Schließfachs wird bzw. kann bei der Bank Buch geführt werden. Einmal etwas reinlegen und nie wieder öffnen. Im Bedarfsfall (Rechtstreit) unter notarieller Aufsicht öffnen.

Kosten ab 30,- pro Jahr - kann bei dieser Verwendung bei Banken oft verhandelt werden!
 
naja, bei mir beträgt das Entgelt für 4 Jahre weniger als ein Bankschließfach für 1 Jahr.

Gruß Rainer
 
Hmmm ... ich finde den Umweg etwas teuer.

Es reicht wenn man sein Werk, Noten usw z.B. gebrannt am besten auf CD, Per Einschreiben an sich selber schickt. Den Umschlag darf man dann natürlich nicht öffnen wenn man ihn dann wiederbekommt. Also von der Poststelle versiegeln lassen (machen die Kostenlos) ...

Ist meine Art und Weise um Rechte zu sichern !!!
Und es wird gesetzlich anerkannt.
 
hi OlliB,

keiner will Dir Deine bevorzugte Methode ausreden.

Aber Aussagen wie "wird gesetzlich anerkannt" sind genauso wertlos wie "von anerkannten Zahnärzten empfohlen."

Die Methode Einschreiben an sich selbst kann funktionieren, ist aber eben nicht so sicher wie viele meinen. Das Thema gab es hier ausführlich schon tausendmal. Und meine Poststelle z.B. versiegelt nichts. War jedenfalls die Auskunft, die ich erhalten habe.

Gruß Rainer
 
Hallo Rainer !!

Ich will auch keinem meine Methode aufzwängen. ;)

Die Post ansich versiegelt keine Umschläge mehr.
Gibt aber eine andere Möglichkeit, indem du zwei billige Briefmarken auf die Lasche klebst wo der Umschlag zugemacht wird. Posstempel drauf und fertig.
Ich hatte da keine Probleme bei unserer Post.

Und mit dem Stempel und der Quittung hast du einen Beleg wann du deine Werke eingetütet hast.

Ist nur eine Idee.

Wird das denn soweit anerkannt ??

Greetz

OlliB
 
Naja, was heißt anerkannt? Es ist ein Beweismittel, nicht mehr, nicht weniger. Strenggenommen beweist ein Einschreiben erst einmal, dass etwas zugegangen ist, aber nicht, was zugegangen ist. Für diesen zusätzlichen Beweis muss man sich etwas ausdenken. Deine Briefmarken-Methode ist etwas unkonventionell. Entweder sie geht als Strengbeweis in einem Gerichtsverfahren durch (das ist ja der Sinn), oder man hat Pech. Es hängt sicherlich zum einen davon ab, wie man sich selbst anstellt, und zum anderen davon, wie gewieft die Gegenseite ist. Denn wenn Absender und Empfänger identisch sind, dann gibt es Manipulationsmöglichkeiten. Mit derartigen Einwendungen ist also zu rechnen.

Sollte die Gegenseite einen Gegenbeweis (man weiß im vorhinein nicht, was kommen kann) anbieten und auf mögliche Manipulationsmöglichkeiten hinweisen, dann kann es sein, dass der Beweis Einschreiben an sich selbst nicht ganz ausreicht. Denn das Problem ist, dass Du als vermeintlicher Urheber die Beweislast dafür hast, dass Du bereits vor dem Gegner über einen Song verfügt hast. Wenn das Gericht Deinen Beweis nicht mit einer Sicherheit, die jeglichen vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet (so die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Beweiswürdigung), als geführt ansieht, dann hast Du den schwarzen Peter und verloren. Die Hürde eines gelungenen Beweises kann im Einzelfall recht hoch sein. Wenn man die Sache auf die Spitze treibt, könnte sogar noch eine Beweiserhebung durch Sachverständigengutachten erfolgen dahingehend, dass dieser Umschlag am Tage sowieso zugeklebt wurde und es ausgeschlossen ist, dass er danach noch einmal geöffnet wurde. Naja, bei Sachverständigen weiß man vorher nicht unbedingt genau, was dabei herauskommt. Eine solche Möglichkeit klingt vielleicht übertrieben, aber ausgeschlossen ist es nicht.

Deshalb finde ich es sehr schwer, bei der Sache mit den Briefmarken eine generelle Prognose abzugeben. Es kann reichen, möglicherweise aber auch nicht. Mit Privaturkunden und Zeugenbeweisen habe ich hingegen jeden Tag zu tun und weiß, wie ich sie einzuschätzen habe.

Gruß Rainer
 
Rechtliche Seite hin oder her:
Wir (Fluid Enc.) haben EarlGreys Angebot wahrgenommen und kann zumindest zum Ablauf sagen das das Ganze 1A geklappt hat...
 
@Rainer

Hmmm....die Schwankungen im Text gefallen mir gar nicht ; "könnte sein" und "vielleicht" usw

Wenn man da bei euch auf der sicheren Seite ist müßte man es sich mal überlegen.

Werd mich mal melden bei euch !

Greetz OlliB
 
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