Peppersmusic schrieb:
1. Wer ist berechtigt das verwahrte Material auszulösen
Ausschließlich der Vertragspartner. Also derjenige, der die Werke hinterlegen ließ. Ihr könnt auch zusammen Vertragspartner werden. "Auslösen" bedeutet idR. Weitergabe an Gericht oder Deinen RA. Auf schriftliche Anforderung (damit ich sicher bin, dass es der Vertragspartner ist) kann aber natürlich auch Rückgabe im Bedarfsfall erfolgen.
2. Notariell gesehen kann an einer Verwahrung immer nur ein Berechtigter genannt / hinterlegt sein. Jetzt sind wir aber 5 Musiker mit jeweils unterschiedlichen Rechten (Komposition / Text) an den Songs
Zu jedem Song sind die beteiligten Urheber anzugeben. Wenn Ihr alle als Vertragspartner auftreten würdet, könntet Ihr alle gemeinsam im Ernstfall über den verwahrten Datenträger verfügen, oder Ihr könnt auch vereinbaren, dass jeder von Euch einzeln hierzu befugt ist. Das müsstet Ihr mir dann bitte schriftlich bestätigen, den Text kann ich Euch zur Verfügung stellen, wenn Ihr möchtet.
Wenn Ihr Euch dagegen absichern wollt, dass der Ernstfall mehr als einen von Euch bei unterschiedlichen Stücken trifft, habt Ihr dasselbe Problem wie bei der Prioritätsverhandlung, da nur einmal das, was versiegelt ist, als Beweismittel herhalten und die Versiegelung aufgebrochen werden kann. In dem Fall wäre es vielleicht nicht verkehrt, minestens 2 Datenträger oder jeweils 2 Ausdrucke der Werke zur Verwahrung zu geben.
3. Was passiert wenn ich sterbe? Ist die Erbreihenfolge gesichert? Wie erfolgt in so einem Fall die Prüfung (Hinterbliebene / Berechtigte)
Naja, das wollen wir ja nicht hoffen. Aber in so einem Fall muss der Erbe des Vertragspartners einen Erbschein vorlegen, um über die hinterlegten Werke verfügen zu können. Ansonsten könnte jeder kommen und behaupten, er wäre Erbe.
4. Wie sicher ist Dein Tressor? Brandschutzklasse? Einbruch? Diebstahl?
Der Tresor ist nicht ausdrücklich gegen Brand geschützt. Gegen Einbruch / Diebstahl ist er durch feste Verbindung mit Möbel/Mauerwerk gesichert. Eine hohe Investition für eine gute Brandschutzklasse etc. auf Verdacht war nicht darstellbar und hätte zu viel zu hohen Preisen geführt. Man sollte das Preis-Leistungsverhältnis nicht aus den Augen verlieren.
5. Wenn im Rahmen eines Verfahrens im Urheberrecht die Verwahrung geöffnet wird mußt Du sicherstellen das rechtlich gesehen der Nachweis geführt ist das die Verwahrung so stattgefunden hat - dazu brauchst Du eigentlich für jede Verwahrung einen Notar.
Ist das eine Frage oder eine Behauptung? Dieser Service ist eine kostengünstige Alternative zur notariellen Prioritätsverhandlung. Wie schon früher ausgeführt, sind die Beweismittel die angefertigten Privaturkunden über die Verwahrung und, sollte es das Gericht wider Erwarten für erforderlich halten, auch Zeugnis von mir und ggf. Deinem RA. Gegenstand des Vertrages ist neben der Verwahrung die Schaffung dieser Beweismittel, nicht aber irgendeine Garantiezusage. Gegen entsprechende Bezahlung im Ernstfall bin ich sogar bereit, persönlich innerhalb von Deutschland den Datenträger zum Gericht / RA zu bringen.
6. Was passiert wenn Du stirbst?
Das bezweifle ich auch entschieden.
Aber dann wären die Privaturkunden über die Verwahrung und damit entscheidende Beweismittel bereits geschaffen, und das Verwahrungsverhältnis würde enden und mit dem Vertragspartner abgewickelt, es sei denn, mein Rechtsnachfolger führt den Service weiter.
7. Was passiert wenn ich die Empfangsbestätigung verliere?
Das wäre nicht schlimm; gegen eine kleine Aufwandsentschädigung kann ich anhand des Eingangsstempels etc. jederzeit eine neue Bestätigung anfertigen.
Ich möcht nicht stänkern oder gar den Teufel an die Wand malen aber ich muß eben Sicherheit haben ob ich die Kohle an den Notar gebe (ächz) oder Dir
Klar kannst Du fragen, das ist Dein gutes Recht, und ich gabe Dir die Antworten darauf.
Aber sooo schwer kann die Entscheidung doch eigentlich nicht sein, das sind umgerechnet nur ein paar Schachteln Zigaretten *g*
Gruß Rainer