Service Urhebernachweis für R.de-Miglieder

  • Ersteller EarlGrey
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Ich möchte noch darauf hinweisen, dass ich diese Dienstleistung nicht als Rechtsanwalt, sondern als gewerblichen Service für Musiker anbiete.

Heisst das, Dein Berufsstand (Rechtsanwalt) spielt bei der Sache keine Rolle? Könnte ich also meine Musik generell an jedermann schicken, der als quasi-objektive Instanz beteuert, meine Musik an einem gewissen Datum erhalten und weggeschlossen zu haben?

In dem Fall biete ich den Service an dieser Stelle auch an. So schnell hab ich dann wohl noch nie ein paar Euro verdient ;-)

T.
 
@raller 2105:

Diese sonicblabla-Seite ist reine Marktschreierei. Andere unsachlich und pauschal heruntermachen, um dann die eigene Dienstleistung für 58,- EUR anzupreisen. Und darauf soll man abfahren? :nonono:

@tacheles:

Du kannst auch bei mir in meiner Eigenschaft als Rechtsanwalt jederzeit Deine Werke hinterlegen. Dann kriegst Du eine Rechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und bezahlst 62,64 EUR. Dafür steht dann auf dem Briefkopf nicht "Dienstleistung für Musiker", sondern Rechtsanwalt drauf. Wem die Verpackung soviel mehr wert ist als der Inhalt, dem kann geholfen werden.

Mein Berufsstand spielt insoweit eine Rolle, als ich beruflich ein unabhängiges Organ der Rechtspflege bin. Das ist ein Aspekt, der faktisch eine Rolle spielt. Diesen Vorteil habe ich also gegenüber anderen Anbietern. Aber eine Voraussetzung ist das nicht. Wenn Du solche Seiten wie songprotect oder ähnliche besuchst, wirst Du im Impressum keinen Rechtsanwalt finden, sondern Kaufleute und sonstige Gewerbetreibende.


So, und jetzt nochmal ganz grundsätzlich: Dieses Angebot ist ausschließlich an Mitglieder von HR gerichtet, die eine günstige und dennoch sichere Möglichkeit zum Schutz ihrer Werke suchen. Wehr mehr Wert auf die Verpackung als auf den Inhalt legt oder meint, nur was teuer ist, sei gut, oder wer sich seine Meinung nach denen bildet, die am lautesten brüllen oder andere am deutlichsten heruntermachen, der findet jede Menge anderer hübsch aufgemachter Angebote im Netz, die im Grunde auch nichts anderes bieten, aber mehr kosten.

Gruß Rainer
 
Hallo Leute,

ich habe das alles schon einmal in einem verwandten Thread geschrieben.
Ich weiß nicht wie das in Deutschland mit der [g=119]GEMA[/g] ist, aber bei uns in Österreich läuft das Ganze recht unkompliziert ab - wenn man weiß wie!!

Es gibt da einen kleinen aber feinen Trick den mir eine alte Dame, die früher bei der AUSTRO MECHANA gearbeitet hat, verraten hat: bei uns ist das, was in Deutschland die [g=119]GEMA[/g] ist, die AUSTRO MECHANA. Als ich vor gut 18 Jahren nach einer Möglichkeit gesucht habe mein (unglaublich wertvolles) Repertoire :D zu schützen, bin ich drauf gekommen (eben durch besagte alte Dame), dass es eine gibt. Obwohl mir auf meine Anfrage zuerst mitgeteilt wurde: "Dass ich nichts, im eigentlichen Sinn schützen kann, weil ich kein Mitglied bin, weil ich noch nie etwas veröffentlicht habe..." (Sch..., für Falco war das wohl kein Problem gewesen :D)

Nun die Lösung (wie gesagt gilt nun mal nur für Ösis): ich schicke seit Jahren (eben besagten 18, oder so :eek:) meine CD's mit meinen Titeln "zur Archivierung" an die AUSTRO MECHANA in Wien. Das kostet, abgesehen vom Porto, keinen Groschen (heute Cent :p ).

Die Songs werden dann für Hörproben ins Archiv der Österreichischen Mediathek aufgenommen (wer das nicht will kann dagegen berufen) und sind somit öffentlich, formell... geschützt. Abgesehen davon sind die Damen und Herren dort sehr freundlich und unglaublich schnell. Nachdem ich meine CD abgeschickt habe dauert es keine Woche und ich habe die unterschriebene Bestätigung, der Archivierung meiner Songs, von der AUSTRO MECHANA (bei deren Mitarbeitern ich mich hier in aller Öffentlichkeit für diesen Mega-Service einmal bedanken will).

@ Seba: und das (diese Bestätigung) kommt dann ins Bank-Schließfach!!

Einfacher geht's nimma, oder?

Aber für den Fall, dass das in Deutschland mit der [g=119]GEMA[/g] nicht funktioniert ist der Service der hier angeboten wird sicher toll! (Und sonst hilft nur eines: Plattenvertrag kriegen, berühmt werden und :pint: :D

LG

Oli


PS: Sorry, dass war heute die reinste Edit-Orgie :D
 
@oliv: Das hört sich sehr gut an. Dass die deutsche [g=119]Gema[/g] so etwas für Nicht-[g=119]Gema[/g]-Mitglieder machen würde, ist mir aber nicht bekannt.

Wenn ich Österreicher wäre, würde ich Deinen Tip gerne einmal ausprobieren.

Gruß Rainer
 
@ Tacheles

In dem Fall biete ich den Service an dieser Stelle auch an. So schnell hab ich dann wohl noch nie ein paar Euro verdient ;-)

Ich glaube nicht, dass Dich bisher jemand daran gehindert hat. Auch für die Zukunft stehen Dir in unserer freien Marktwirtschaft alle Möglichkeiten offen. Allerdings solltest Du Dir dort auch Gedanken über Kompetenz und Image machen.

Nachdem was ich bisher von Earl Grey gelesen habe, ist sein Angebot unschlagbar günstig, wenn man z. B. bedenkt wieviele Titel auf eine Double [g=85]Layer[/g] DVD passen. Earl kalkuliert nicht nach Titel sondern nach "Platz". Das ist extrem kundenfreundlich und absolut fair.

Inwieweit dies zuverlässig ist, kann ich nicht beurteilen. Abgesehen von meinen Differenzen mit ihm und das objektive Auge stark geöffnet kann ich nur sagen, dass Earl auf Hr.de großes Vertrauen geniesst und im Gegensatz zu einigen anderen Anbietern ein seriöses Image hat.

Einziges Kopfzerbrechen bereitet mir, dass kommerzielle Werbung auf HR.de nicht erlaubt ist. Aber das ist ein anderes Thema.

Gruß Nick
 
@ Nickman und Tacheles: ich denke, dass es dazu schon einer "juristischen Person" (= Firma etc.) bedarf und du Tacheles als Privatmann wohl weniger Chancen hast als seriöse Unternehmung akzeptiert zu werden, oder nicht? :D

Oli
 
@Nick:

Gerade weil wir in der Vergangenheit einmal eine heftige verbale Auseinandersetzung hatten, weiß ich Deine Worte um so mehr zu schätzen, Nick. :)

Kurz zum Thema kommerzielle Werbung: Ich hatte mal angeregt, das als HR-Service zu machen, aber letztlich ist es nicht dazu gekommen. Wir hatten auch mal die Benutzung digitaler Signaturen, also das Angebot eines digitalen Services erörtert, aber dafür wiederum ist die Zeit noch nicht reif, um das praktikabel und ohne zusätzliche Kosten im Streitfall (IT-Sachverständiger) zu gestalten.

Letztlich habe ich von popsta die Erlaubnis erhalten, diesen Service hier anzubieten. Hierbei handelt es sich ebenso wie bei Frankyes Angebot, für HR-Mitglieder zu mischen und zu mastern, um Ausnahmen, das ist klar. Diese Angebote sind zwar beruflich / gewerblich, dienen aber letztlich dazu, exklusiv der HR-Gemeinde ein günstiges Angebot zu unterbreiten, was es zu diesen Konditionen sonst nicht gibt.

Popsta hatte auch schon an anderer Stelle geschrieben, dass kommerzielle Angebote nur mit ausdrücklicher Genehmigugn zulässig sind.

Gruß Rainer
 
Hallo EarlGrey,

der §10 des Urheberrechtsgesetz ist doch unmissverständlich.
Dort ist von Veröffentlichung die Rede. Nicht von der Hinterlegung beim Anwalt.
Ich habe in der Vergangenheit schon mal Aussagen wie: "... den Titel haben die von mir geklaut..." gehört. Aber noch nie:" ... ich konnte beweisen das der Titel mir gehört, weil ich ihn zuvor beim Anwalt hinterlegt hatte..."

_________________________________________________________________
UrhG § 10 Vermutung der Urheberschaft

(1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist.

(2) Ist der Urheber nicht nach Absatz 1 bezeichnet, so wird vermutet, daß derjenige ermächtigt ist, die Rechte des Urhebers geltend zu machen, der auf den Vervielfältigungsstücken des Werkes als Herausgeber bezeichnet ist. Ist kein Herausgeber angegeben, so wird vermutet, daß der Verleger ermächtigt ist.

__________________________________________________________________

MARKTSCHREIEREI ? UNSACHLICH ? PAUSCHAL HERUNTERMACHEN ? &-[

Eine CD herzustellen, sie einem Vertriebsweg zuzuführen, der Erwerb eines Labelcodes und eines Barcodes (EAN13) sowie der gesamte Aufwand kosten eine Menge Geld.
58,- € pro Titel sind Preiswert und decken gerade mal die Kosten.

Gruß Ralf
 
Hallo Ralf,

WENN ein Titel verlegt und erschienen ist, greift die gesetzliche Vermutung, die aber auch widerlegbar ist. Die Urheberschaft des Komponisten / Texters entsteht aber bei Schaffung des Werkes und nicht erst dann, wenn es eventuell irgendwann erschienen ist.

Es gibt aber jede Menge Leute, die keinen Verlag, Plattenvertrag o.ä. haben oder sich absichern wollen, bevor sie einen Deal eingehen und ihr Material Dritten überlassen. Auf HR wurde von Fällen berichtet, in denen eben genau das geschah, nämlich Klau des nicht erschienenen Werkes.

Ich habe allmählich die Nase voll von solchem unqualifizierten Rumgepampe. Wenn Du keine Ahnung hast, dann halte einfach mal die Klappe. Oder bist Du etwa der Inhaber der Marktschreier-Seite ohne Impressum, die Du schonmal hier anpreisen wolltest? Also sozusagen von der "Konkurrenz"? Dein Anmeldedatum, Dein erster Post hier im Thread, der Inhalt Deines jetzigen Posts und Deine sonstigen, nämlich nichtvorhandenen Beiträge im Forum sprechen dafür. Nochmal für Dich: Die von Dir zitierte gesetzliche Vermutung ist widerlegbar.

Und die Art und Weise, wie auf der von Dir verlinkten Seite die Dienstleistung angepriesen wird, ist meiner Meinung nach das marktschreierischste Angebot, welches ich bisher im Internet in Richtung Urheberschutz gesehen habe, und wirkt nicht seriös. Allerdings wird darin alles andere außer der eigenen Dienstleistung heruntergemacht, die eigene Dienstleistung über den grünen Klee gelobt.

Gruß Rainer
 
Hi Rainer,

wenn Du die Nase von unqulifiziertem Rumgepampe voll hast, dann höre doch damit auf! Warum soll ich die Klappe halten? Das ist unhöflich und sehr pampig!
Ist es nicht Marktschreierei zu behaupten, dass die gesetzliche Vermutung der Urheberschaft widerlegbar ist, was suggeriert dass das grundsätzlich möglich sei? Bedingung um diese Vermutung zu widerlegen ist doch, dass man tatsächlich Urheber ist und dies auch beweisen kann. In diesem Fall wäre das auch nur Recht, denn: "Die Urheberschaft des Komponisten / Texters entsteht aber bei Schaffung des Werkes und nicht erst dann, wenn es eventuell irgendwann erschienen ist." (Zitat von Dir)
Die Veröffentlichung Verschafft keine Urheberschaft, sie macht sie nachweisbar, genau wie eine Hinterlegung beim Anwalt. Allerdings mit erheblich besserer Wirkung!

Ach ja: von welcher Konkurrenz sprichst Du? Konkurrenz für HR? Konkurrenz für Dich? Seit 17 Jahren bin ich erfolgreich als Tonstudiobetreiber und Produzent. Da ich auch Musiker bin und mitlerweile ein Label betreibe werde ich ständig gefragt wie man sein Urheberrecht an eigenen Titeln schützt. Meine Antwort war immer: "Veröffentlichen!!!"
Jetzt habe ich eine Möglichkeit geschaffen Musikern dieses mächtige Insrument des Urheberschutzes in die Hand zu geben. Daran verdiene ich nicht. Wie gesagt: "Eine CD herzustellen, sie einem Vertriebsweg zuzuführen, der Erwerb eines Labelcodes und eines Barcodes (EAN13) sowie der gesamte Aufwand kosten eine Menge Geld.
58,- € pro Titel sind Preiswert und decken gerade mal die Kosten."
Bin ich jetzt Konkurrenz für www.homerecording.de? Nein!
Bin ich Konkurrenz für einen Anwalt? Nein!


Die Kritik "sonicblabla-Seite" nehme ich zähneknirschend hin, die Seite war tatsächlich schlecht. Aber die Andeutung dass dort kein Impressum war, macht mich nachdenklich; was kommt jetzt?; eine Abmahnung? bist Du so drauf? Jedenfalls gibt es dort ein Impressum. Gehe doch nochmals auf diese Seite. Dort sind auch Telefonnummern. Du kannst mich ja auch persönlich am Telefon beschimpfen bzw. Deine Meinung sagen. Ich rufe auch zurück wenn Du willst. Auf jeden Fall liegt es mir fern, Dir auf die Füße zu treten. Es tut mir leid, wenn Du dich angegriffen gefühlt haben solltest.




mit freunlichen Grüßen
Ralf
 
@Ralf:

Meine Vermutung war also richtig. Du bist der Betrieber dieser Website mit Telefonnummer und ohne Impressum. Jedenfalls auf der verlinkten Seite keine Spur davon.

Wie ich drauf bin, lass mal meine Sache sein. Wie Du Dich hier einführst, ist eine absolut miese Masche: Du meldest Dich nur an, um in dem speziell für HR-User geltenden Angebot Werbung für Dein eigenes Produkt zu machen, aber inkognito, ohne Dich erkennen zu geben und ohne die Admins von HR.de um Erlaubnis zu fragen. Ohne groß Ahnung zu haben, legst Du auf eine beleidigende Art in Deinem zweiten Posting nach und benutzt den Gaga-Smiley. Dabei sollte sich der, der von Sachen schreibt, die er nicht versteht, lieber zurückhalten und schweigen, anstatt sich selber als Greenhorn zu outen.

Eine Abmahnung schicke ich Dir nicht, obwohl es hier in der Tat berechtigt wäre. Beschimpfen tue ich Dich auch nicht, ich spreche hier lediglich Klartext. So wie Du hier auftrittst, so ist Deine Seite gestaltet. Und warum ich nun auch pampig reagiere? Weil auf einen groben Klotz auch ein grober Keil gehört, darum.

Aber eine Verwarnung hast Du Dir hiermit verdient. Wenn diese 3 Postings Dein einziger Daseinszweck in diesem Forum sind, dann verabschiede Dich besser für immer.

Gruß Rainer
 
Hi

Aber Rainer!
Wie konntest du nur!
Du Schlingel! :D

Ich höre schon die Alarmglocken schrillen: "Das hat er nur getan, um systematisch die Konkurrenz auszuschalten".

Darauf sag ich schonmal

:pint:

Und wech...

gruss
MK
 
Wenn er alles so sagt, wie er schreibt, wird er wahrlich viele Zuhörer finden...

Auch prost und gute N8
Rainer
 
Na toll....
mache ich doch einfach die Konkurrenz mundtod!

Frage an raller2105: ist Dein Angebot begrentzt in Bezug auf Titellänge?
Wie lasse ich Dir die Werke zukommen?
Gibt es einen Rabatt wenn ich mehrere Titel veröffentliche?

Bin nur durch Zufall auf dieses Forum gestoßen. Antwort bitte an: guitarrenspezie@gmx.de

Danke Peter
 
Tolles angebot.

Ich schick dir mal einen leeren Dina5 Umschlag.
Warten wir mal n jahr und stecken wir dann ne cd rein.
machst de schon mal die stempel und so drauf.
Könnte ich auch einem Freund aus buxdehude schicken und der verwart das gute stück im Keller.Wen interresiert ein tressor.

Ne ne !
Ich denk mal den status eines Notars sollte man schon haben.
Klar sind das auch nur Menschen die ich kennen könnte.
Aber vor gericht zählt seine Siegel wohl etwas mehr als ein stempel von xy.

Ich verteil meine Lieder an x leute lass die mal in kneipen laufen so werden die schon mal zig leuten gehört.Sollte mal einer was klauen hab ich hundert zeugen die ich benennen kann.Ob der richter dann mir oder den teuren anwälten der "diebe" glaubt bleibt abtzwarten.
 
@jackym: Du kannst das gerne so machen, wie Du willst. Ich möchte auch nur mit Leuten zu tun haben, die es ernst meinen und ehrlich sind.

Als RA ist man ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Für ein Taschengeld setzt man nicht seine Lizenz und damit seine Existenzgrundlage aufs Spiel.

Gruß Rainer
 
Hallo!

Ich hab mich gerade mit einem befreundeten Notar über Urheberrechtsschutz unterhalten und da wir unsere Titel gerne schützen würden und Dein Service preislich attraktiv ist hier meine Fragen:


1. Wer ist berechtigt das verwahrte Material auszulösen
2. Notariell gesehen kann an einer Verwahrung immer nur ein Berechtigter genannt / hinterlegt sein. Jetzt sind wir aber 5 Musiker mit jeweils unterschiedlichen Rechten (Komposition / Text) an den Songs
3. Was passiert wenn ich sterbe? Ist die Erbreihenfolge gesichert? Wie erfolgt in so einem Fall die Prüfung (Hinterbliebene / Berechtigte)
4. Wie sicher ist Dein Tressor? Brandschutzklasse? Einbruch? Diebstahl?
5. Wenn im Rahmen eines Verfahrens im Urheberrecht die Verwahrung geöffnet wird mußt Du sicherstellen das rechtlich gesehen der Nachweis geführt ist das die Verwahrung so stattgefunden hat - dazu brauchst Du eigentlich für jede Verwahrung einen Notar.
6. Was passiert wenn Du stirbst?
7. Was passiert wenn ich die Empfangsbestätigung verliere?

Ich möcht nicht stänkern oder gar den Teufel an die Wand malen aber ich muß eben Sicherheit haben ob ich die Kohle an den Notar gebe (ächz) oder Dir :)
 
Peppersmusic schrieb:
1. Wer ist berechtigt das verwahrte Material auszulösen

Ausschließlich der Vertragspartner. Also derjenige, der die Werke hinterlegen ließ. Ihr könnt auch zusammen Vertragspartner werden. "Auslösen" bedeutet idR. Weitergabe an Gericht oder Deinen RA. Auf schriftliche Anforderung (damit ich sicher bin, dass es der Vertragspartner ist) kann aber natürlich auch Rückgabe im Bedarfsfall erfolgen.

2. Notariell gesehen kann an einer Verwahrung immer nur ein Berechtigter genannt / hinterlegt sein. Jetzt sind wir aber 5 Musiker mit jeweils unterschiedlichen Rechten (Komposition / Text) an den Songs

Zu jedem Song sind die beteiligten Urheber anzugeben. Wenn Ihr alle als Vertragspartner auftreten würdet, könntet Ihr alle gemeinsam im Ernstfall über den verwahrten Datenträger verfügen, oder Ihr könnt auch vereinbaren, dass jeder von Euch einzeln hierzu befugt ist. Das müsstet Ihr mir dann bitte schriftlich bestätigen, den Text kann ich Euch zur Verfügung stellen, wenn Ihr möchtet.

Wenn Ihr Euch dagegen absichern wollt, dass der Ernstfall mehr als einen von Euch bei unterschiedlichen Stücken trifft, habt Ihr dasselbe Problem wie bei der Prioritätsverhandlung, da nur einmal das, was versiegelt ist, als Beweismittel herhalten und die Versiegelung aufgebrochen werden kann. In dem Fall wäre es vielleicht nicht verkehrt, minestens 2 Datenträger oder jeweils 2 Ausdrucke der Werke zur Verwahrung zu geben.

3. Was passiert wenn ich sterbe? Ist die Erbreihenfolge gesichert? Wie erfolgt in so einem Fall die Prüfung (Hinterbliebene / Berechtigte)

Naja, das wollen wir ja nicht hoffen. Aber in so einem Fall muss der Erbe des Vertragspartners einen Erbschein vorlegen, um über die hinterlegten Werke verfügen zu können. Ansonsten könnte jeder kommen und behaupten, er wäre Erbe.

4. Wie sicher ist Dein Tressor? Brandschutzklasse? Einbruch? Diebstahl?

Der Tresor ist nicht ausdrücklich gegen Brand geschützt. Gegen Einbruch / Diebstahl ist er durch feste Verbindung mit Möbel/Mauerwerk gesichert. Eine hohe Investition für eine gute Brandschutzklasse etc. auf Verdacht war nicht darstellbar und hätte zu viel zu hohen Preisen geführt. Man sollte das Preis-Leistungsverhältnis nicht aus den Augen verlieren.

5. Wenn im Rahmen eines Verfahrens im Urheberrecht die Verwahrung geöffnet wird mußt Du sicherstellen das rechtlich gesehen der Nachweis geführt ist das die Verwahrung so stattgefunden hat - dazu brauchst Du eigentlich für jede Verwahrung einen Notar.

Ist das eine Frage oder eine Behauptung? Dieser Service ist eine kostengünstige Alternative zur notariellen Prioritätsverhandlung. Wie schon früher ausgeführt, sind die Beweismittel die angefertigten Privaturkunden über die Verwahrung und, sollte es das Gericht wider Erwarten für erforderlich halten, auch Zeugnis von mir und ggf. Deinem RA. Gegenstand des Vertrages ist neben der Verwahrung die Schaffung dieser Beweismittel, nicht aber irgendeine Garantiezusage. Gegen entsprechende Bezahlung im Ernstfall bin ich sogar bereit, persönlich innerhalb von Deutschland den Datenträger zum Gericht / RA zu bringen.

6. Was passiert wenn Du stirbst?

Das bezweifle ich auch entschieden.;) Aber dann wären die Privaturkunden über die Verwahrung und damit entscheidende Beweismittel bereits geschaffen, und das Verwahrungsverhältnis würde enden und mit dem Vertragspartner abgewickelt, es sei denn, mein Rechtsnachfolger führt den Service weiter.

7. Was passiert wenn ich die Empfangsbestätigung verliere?

Das wäre nicht schlimm; gegen eine kleine Aufwandsentschädigung kann ich anhand des Eingangsstempels etc. jederzeit eine neue Bestätigung anfertigen.

Ich möcht nicht stänkern oder gar den Teufel an die Wand malen aber ich muß eben Sicherheit haben ob ich die Kohle an den Notar gebe (ächz) oder Dir :)

Klar kannst Du fragen, das ist Dein gutes Recht, und ich gabe Dir die Antworten darauf. :) Aber sooo schwer kann die Entscheidung doch eigentlich nicht sein, das sind umgerechnet nur ein paar Schachteln Zigaretten *g*

Gruß Rainer
 
Hi!

gut geantwortet - danke! Die 5. ist die Aussage meines Notars / Bekannten.

Dann werde ich in Kürze Deine Dienste in Anspruch nehmen.

Merci!
 
Hi,

also, eine wichtige Frage müsste auch noch geklärt werden (für den Fall, daß sie schon gestellt wurde, einfach ignorieren):

was passiert, wenn Außerirdische den Tresor komplett mit Haus und Dir in ihr UFO beamen und damit in eine andere Galaxie fliegen ?

:D:D:D

Tschuldigung.... :p
 
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