@DarthFader: jawoll, genau so!
Die [g=119]Gema[/g] verwaltet zwar die Urheberrechte, hat aber strenggenommen mit Urhebernachweis nichts am Hut. Es kann durchaus sein, dass jemand einen geklauten Song bei der [g=119]Gema[/g] anmeldet. Auch dann kann der wahre Urheber seine Rechte am Song geltend machen, muss aber natürlich die entsprechenden Nachweise liefern können.
@Elektrowurst:
wenn Du die Dienstleistung als solche meinst, natürlich ja. Du kannst auch Vorsteuer abziehen, wenn Du das beruflich machst.
wenn Du den Nachweis meinst: Der Nachweis als solcher ist auch sicher, sonst macht das Ganze ja keinen Sinn. Auf einer Skala von 1-100 setze ich die Prioritätsverhandlung vor dem Notar auf 95. Warum nicht 100? Weil es sein könnte, dass jemand anders nachweisen will, dass er schon über den Song verfügt hat, bevor die Prioritätsverhandlung vor dem Notar durchgeführt wurde. Ich denke da lieber immer vorsichtig, als dass man nachher sagt, ach, wenn ich das geahnt hätte... Gleich danach auf der Skala folgt der angebotene Service. Sagen wir 93. Das Einschreiben an sich selbst würde ich auf der Skala weiter unten, so bei 40-50, einordnen.
wegen EarlG...y: Bist kein Teetrinker, ne?
Gruß Rainer