Service Urhebernachweis für R.de-Miglieder

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na ne ordentliche [g=112]PArtitur[/g] im klassischen Sinne passt schonmal schwer zu sagen wir Popmusik und das dann ordentlich umsetzen ist sicherlich aufwendig.
Man könnte aber gnadenlos alle Midinoten die man eingespielt hat (Fast unbearbeitet) ausdrucken, egal wie schlecht es aussieht, dann hätte man zumindest alle MIdispuren erfasst, dazu noch den TExt und die Melodie.

Am wenigsten aufwendig wäre ein Leadsheet mit Akkorden Tempoangabe und einer Melodielinie mit TExt darunter feddich.

Beglaubigungen dieser Art entweder Notar oder Ratschreiber (aber den gibts nur in BaWü soweit ich weiß) und Kopiebeglaubigung gibt es auf allen Behörden zumindest auf den meisten
 
Gut, dann hatte ich das schon richtig verstanden.
Wenn ich hier zum Beispiel meine Orchesterkompositionen schützen lassen will, dann habe ich ja bereits eine [g=112]Partitur[/g] :) Dass es bei Musik aus dem Sequenzer schwieriger wird, da hast du natürlich Recht...


lg,
joe
 
hmm.... wer garantiert mir denn bei dem service, dass earlgrey die sachen nicht selber als seine songs irgendwo verkauft oder weitergibt? (will keinesfalls earlgrey irgendwas böses unterstellen, ist nur ne theoretische frage!!! oder so: wenn mein anwalt x meine songs für geld bei sich hinterlegt, wer garantiert es mir dann?)
 
@rockryder: Entschuldige bitte die späte Antwort, ich war letzte Woche nicht online.

Niemand garantiert Dir das. ;) Entweder Du hast das Vertrauen in meine Redlichkeit oder Du lässt lieber die Finger von dem Angebot.

Dennoch gibt es folgende Aspekte, die ich dazu passend anführen möchte:

1. Die mögliche Folge wäre zu schwerwiegend für mich. Meine Brötchen verdiene ich als Anwalt. Eine derart kriminelle Handlung könnte meine Lizenz gefährden. Deshalb möchte ich dazu mit dem Mediamarkt-Spruch antworten: Ich bin doch nicht blöd.

2. Das Risiko wäre zu groß. Entweder der Kunde hat bereits den Nachweis in den Händen oder würde, wenn der Nachweis nicht kommt, selber tätig werden. Das käme mir ähnlich vor wie ein Bankräuber, der vor der Kasse ein Erinnerungsfoto von sich schießen lässt. Siehe obigen Spruch.

3. Unabhängig von 1 und 2: So etwas würde im übrigen auch gegen meine ethischen Überzeugungen verstoßen. ;)

4. Um auch das Risiko auszuschließen, eventuell einmal unbewusst irgendetwas aus einem Kunden-Werk zu übernehmen, höre ich mir kein Werk an, welches mir zur Verwahrung gegeben wird. Das ist für mich ein Grundprinzip. Das kann man mir nun glauben oder nicht.

4a) Ich hab´s auch nicht nötig, abzukupfern. :D

Gruß Rainer
 
Hi Earlgrey,

bin erst jetzt auf dieses Angebot aufmerksam geworden und ich denke auch für mich ist es an der Zeit meine Werke soweit zu schützen wie es geht. Dein Angebot scheint hier eine gute Alternative.
Ein paar Fragen:
Wenn Songs auf [g=420]CD[/g] gebrannt werden spielt das Format eine Rolle? Soll heißen muß ich eine Audio [g=420]CD[/g] oder kann ich ich auch eine DatenCD zur Verwahrung senden (zur Info ~ 40 Songs)? Müssen die dazu gehörigen Texte in Papierform mitgesendet werden, oder reicht hier die elektronische Form auf dem Datenträger?

Deine email Adresse und aktuelle Tarife wäre noch hilfreich und natürlich die Postanschrift. Verwahrung 6 Jahre? Kann ich nach einer Zeit X (z.B 1 Jahr)einen aktualisierten Datenträger mit weiteren neuen Songs und Texten schicken und die Verwahrung schließt sich an oder fallen dann erneut Kosten für einen weiteren Datenträger an?

Noch eine Frage zum Schluß, die bestimmt auch schon 1000mal gestellt wurde. Macht [g=119]Gema[/g] Sinn, was kostet das und bietest du Gemaanmeldungen und Verwaltung ebenfalls im Rahmen deiner RA- Tätigkeit an?

Danke für die Info

Hanspeter
 
Hi Hanspeter,

das Format ist eigentlich egal. Es empfiehlt sich lediglich, ein gängiges Format zu nehmen.

Papierform ist nicht notwendig, auf Datenträger reicht aus. Es gibt 2 Gründe für Papierform: Datensicherheit und umfangreicherer Nachweis.

Wenn Du mir Deine E-Mail gibst, schicke ich Dir gerne ausführliche Informationen zu. Da sind dann natürlich Anschrift und E-Mail aufgeführt.

Wenn Du bereits einen Auftrag erteilt hast und dann weitere Datenträger verwahren lassen willst, ist das ein neuer Auftrag, bei dem ein weiterer Datenträger verwahrt wird und Du wieder einen neuen Nachweis erhältst. Es ist der gleiche Aufwand für mich. Aber wenn es um eine Art Aktualisierung geht und Du mal etwas nachreichen willst, dann lässt sich preislich auch eine günstigere Regelung finden.

[g=119]Gema[/g] macht Sinn, wenn Du von Deinen Werken Einnahmen als Urheber erhoffst. z.B. in dem Fall, dass eine Band häufig und regelmäßig Deine Stücke aufführt. Andererseits darfst Du dann nichts mehr bei HR ins Votum einstellen. ;)

Über eine Dienstleistung dahingehend, für einen Urheber die [g=119]Gema[/g]-Verwaltung zu machen, habe ich noch nicht nachgedacht. Ich dachte, das macht jeder selber. Aber wenn es gewünscht wird, warum nicht?

Gruß Rainer
 
Ahoi,
Ich hoffe mal, dass das hier noch Beachtung findet. Der letzte Beitrag ist schon 'ne Weile her. Ich bin momentan ebenfalls auf der Suche meine Werke irgendwie sichern zu lassen. Als erstes bin ich da auf die Seite Songprotection.org gestoßen, die schien mir eigentlich recht seriös. Da das in diesem Thread nix zu suchen hat, hab' ich einen neuen Thread zu diesem Thema erstellt: http://homerecording.de/modules/newbb/viewtopic.php?topic_id=126434&post_id=1257559#forumpost1257559 . Meine eigentliche Frage an EarlGrey und sein Angebot ist folgende: Ich mache mir auch Gedanken über den Schutz sowohl meines Künstlernamens, als auch des Namens meiner/s/unserer/s Band/Projektes. Was ich bisher gelesen habe, gilt doch auch da das Prinzip, wer ihn zuerst hatte/ das nachweisen kann, der hat das Recht daran. Wenn ich nun einfach auf die Daten-[g=420]CD[/g] mit meinen/unseren Liedern eine Textdatei tue, in der mein Künstlername, bzw. der Name des Projektes steht, .... stellt das einen wirksamen Schutz meines Namens dar? Müsste doch in gleicher Form als Beweis greifen? Ist das noch Bestandteil deines Angebots?
Gruß MonoWolf
 
Hallo Monowolf,

das Angebot ist nach wie vor aktuell und wird auch in Anspruch genommen.

Künstlernamen oder Bandnamen gehören nicht zu Urheberrechten (es sei denn, da ist Schöpfungshöhe vorhanden, wie das z.B. bei einem aufwändig gestalteten Logo der Fall ist). Bandnamen würde ich eher dem Markenrecht zuordnen.

Man kann Fantasiebezeichnungen als Marke beim Patentamt anmelden. Ergibt die Prüfung des Patentamts keine Kollision, dann wird die Marke für Dich eingetragen. Benutzt Du sie dann auch im Geschäftsverkehr (ja, den haben auch Künstler und Bands, wenn sie als solche tätig sind), ist Dein Bandname als Marke geschützt.

Ohne Patentamt funktioniert das auch so: Je aktiver und bekannter eine Band ist, um so größer sind ihre Chancen, 1. darauf, dass der Bandname dadurch schon eine Marke im Sinne des Gesetzes darstellt (dafür gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen), und 2. dass sie einer kleineren Band, die denselben Namen benutzt, genau das untersagen kann.

Um auf die eingangs gestellte Frage zurückzukommen: Einfach einen Band- oder Künstlernamen zu verwahren macht m.E: keinen Sinn.

Gruß Rainer
 
Ok, danke für die Antwort. Einen künstlerisch ausgearbeiteten Schriftzug mit auf die [g=420]CD[/g] zu tun, könnte also Sinn machen. Weißt du ungefähr wieviel man für so eine Registrierung beim Patentamt zahlt?
Gruß MonoWolf
 
Nein, aber man kann vom Deutschen Patentamt Infos anfordern. Die sind recht umfangreich und enthalten, soweit ich mich daran erinnern kann, auch Preise.
 
hi EarlGrey,

ich habe diesen artikel mit großem interesse verfolgt. da meine band und ich, unsere eigenen stücke sichern möchten, würden wir gerne deinen service in anspruch nehmen. schicke mir bitte dein info- material zu

lg furti
 
wegen verschiedener Anfragen: Ihr könnt mich entweder per PM kontaktieren oder per Mail: urhebernachweis at t-online dot de

Gruß Rainer
 
Ihr könnt mich entweder per PM kontaktieren oder per Mail: urhebernachweis at t-online dot de

Gruß Rainer

Worauf Ihr auch prompt sämtliche Informationen zugeschickt bekommt.

Ich selbst habe jetzt den Service in Anspruch genommen, und kann durchweg nur
positives berichten.
Rückfragen jeglicher Art wurden zeitnah und kompetent beatnwortet, darüber hinaus ein sehr angenehmer Kontakt.
Zahlungseingang und Erhalt des Datenträgers wurden unmittelbar per E-Mail bestätigt.
Ihr erhaltet daraufhin einen lückenlosen Nachweis über Eure Werke, der absolut
Wasserdicht ist.

Besten Dank nochmals an Dich Rainer -Du hast einen guten Job gemacht !

Gruß Gavin
 
kurze Info in eigener Sache, weil immer mal wieder eine Anfrage kommt:

1. Der Service ist nach wie vor aktuell.

2. Wenn Ihr eine Anfrage per PM macht, teilt bitte auch Eure E-Mail-Adresse mit, sonst kann ich keine Infos zuschicken!

Seltsamerweise haben 2 Leute, die um Infos gebeten haben, auf meine PM nicht mehr reagiert. Dann konnten sie natürlich keine weitergehenden Infos erhalten.
 
Ich will nicht wissen wie lange ich jetzt hier gesessen und diesen Thread gelesen habe...dabei wollte ich eigentlich schon lang am schlafen sein.

Ich bin immer wieder beeindruckt gewesen, wenn sich Menschen zu Wort meldeten und etwas in Frage gestellt haben, was Monate vorher schon behandelt wurde. Die Unfähigkeit und das Unwissen mancher Individuen ist schon erschreckend.

Jedoch kann ich jedem empfehlen sich diesen Thread mal komplett durchzulesen! Man lernt, kann sich einen kleinen Eindruck über Rainers("Earls") Kompetenz machen und hat immer wieder mal etwas zu lachen. (Teilweise waren die sarkastischen Anmerkungen auf dumme Aussagen wirklich schön! :) )


Also..

1) Thread lesen
2) Meinung bilden
3) Thread ignorieren oder Angebot in Anspruch nehmen.

Sobald ich mal genügend Material habe, werd ich das auch tun :)


Aber eine Frage habe ich dennoch. Ich weiss nicht ob es an mangelndem Verständnis liegt, oder ob es die fortgeschrittene Uhrzeit ist. Aber wie sieht denn mein Urhebernachweis aus wenn ich z.B. mit meiner Band eines unserer Lieder spiele, davon einen Videomitschnitt mache, bei dem jeder klar zu erkennen ist und dieses Video z.B. bei Youtube hochlade.
Sofern niemand vor mir dieses Lied gespielt/aufgenommen hat (was bei eigenem Material unwahrscheinlich sein dürfte), habe ich dank Datum des Hochladens doch auch etwas Brauchbares.....oder nicht? Ich bitte um fachliche, kompetente Aufklärung :)

Grüße,
Daniel
 
Tschief:
Ich bitte um fachliche, kompetente Aufklärung
Kann ich nicht geben, nur meinen Senf.


Aber wie sieht denn mein Urhebernachweis aus wenn ich z.B. mit meiner Band eines unserer Lieder spiele, davon einen Videomitschnitt mache, bei dem jeder klar zu erkennen ist und dieses Video z.B. bei Youtube hochlade.
Sofern niemand vor mir dieses Lied gespielt/aufgenommen hat (was bei eigenem Material unwahrscheinlich sein dürfte), habe ich dank Datum des Hochladens doch auch etwas Brauchbares.....oder nicht?

Du hast veröffentlicht, das hilft als Indiz, aber ist das auch gerichtsfest?

Ich zitier mal den Earl ein paar Beiträge weiter oben:
Papierform ist nicht notwendig, auf Datenträger reicht aus. Es gibt 2 Gründe für Papierform: Datensicherheit und umfangreicherer Nachweis.

Datensicherheit bei YouTube? - Würde ich per se anzweifeln. Zumal, stell Dir vor, Du schneidest das Video neu. Dann musst Du die alte Version löschen, und Dein "Nachweis"-Datum ist Geschichte.

Ich denke mal, YouTube ist als Nachweis ungefähr so beweiskräftig wie Screenshots von eMule- oder Torrent-Verbindungen in Filesharing-Proessen.
 
@Tschief: Das Video weist wohl nach, dass die Band den Song zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgeführt hat. Wenn es niemanden gibt, der vorher über denselben Song verfügt hat und das Video den Song in voller Länge gut verständlich wiedergibt, könnte das u.U. als Nachweis reichen. Was ich nicht weiß, ist, wie "gerichtsfest" (untechnisch gesprochen) das VÖ-Datum auf Youtube ist. Die Personen müssen natürlich einwandfrei zu identifizieren sein. Wenn die Band den Song aufführt, beschränkt sich der Kreis der als Urheber in Frage Kommenden auf mindestens alle Bandmitglieder (plus Kameramann), die den Song aufführen. Wer genau von ihnen nun den Song komponiert /getextet hat, ist nicht nachgewiesen. Bei Streitigkeiten innerhalb der Band könnte es später Probleme geben.

Persönlich habe ich gewisse Vorbehalte, Youtube als Urhebernachweis zu gebrauchen, weil ich selber keinen Einfluss darauf habe, was in mehreren Jahren mit dem Video geschieht. Etwas, was ich selber zu Hause in den Aktenordner packen und evtl. mal wieder hervorholen kann, finde ich sicherer.

Gruß Rainer
 
Es ist doch immer schön, wenn jemand eine pfiffige Geschäftsidee hat...


Im Europäischen Urheberrecht reicht im Streitfall IRGENDEIN nachprüfbarer Nachweis, dass die eigene Version eines Musikstücks, eines Textes etc. bereits vor dem Plagiat bestand (vgl. Rechtsstreit Jürgen Winter gegen Gary Moore).

Eingeschriebene Briefe an sich selbst sind kein brauchbarer Beweis. Besser: man hat's aufgeführt und viele haben's angehört. Oder im Internet-Zeitalter:

=> man postet die Sachen auf einem Server, dessen Zeit-Stempel man nicht selbst beeinflussen kann (und der auch in ein paar Jahren noch vorhanden ist).

Ich benutze dafür das Internet Archive:

http://www.archive.org/search.php?query=creator:"Bernd Harmsen"

Beispiel für eine Anzeige der Upload-Zeiten:
http://ia600404.us.archive.org/12/items/Ganymede/

Kostet nichts und ist gerichtsfest.


PS: warum ist diese Geldschneiderei in der Forumsliste eigens hervorgehoben - ist das der Besitzer von Recording.de? Das macht aber keinen guten Eindruck!
 
@Bernd:

die pfiffige Geschäftsidee, wie Du sie nennst, ist nicht meine. Es gab schon vor Jahren diverse Anfragen im Forum zu diversen Kaufleuten, die derartige Dienstleistungen anboten, dann meist für teuereres Geld und/oder kürzere Hinterlegungszeiten. Wobei nicht unbedingt klar war, wie gut die Sicherheit im Vergleich zur notariellen Prioritätsverhandlung abschneidet.

Dabei ging es oft um Urheber, die nicht in der Gema sind und deren Werke nirgendwo veröffentlicht waren und die sich absichern wollten, bevor sie ihre Werke an ein Label schicken, oder dagegen, dass z.B. nicht die Sängerin oder der Drummer der Band das Werk klaut o.ä.

Aus diesem Grund habe ich eine Alternative entwickelt und diese Dienstleistung angeboten, die günstig ist, Sicherheit bietet und bei der man sich keine weiteren Gedanken um das Thema machen muss. Kosten inkl. anteilige Tresorkosten und Arbeitszeit werden durch den Preis gedeckt, Gewinne sind angesichts knapper Kalkulation und UmsSt-Pflicht klein. Verdienen kann man damit so gut wie nichts. Das ganze war als günstige Hilfe für "kleine" Urheber gedacht.

Es steht jedem frei, sich selbst zu überlegen, ob und welche Nachweise mit welchem Sicherheitsfaktor er für seine Werke bevorzugt. Aber diesen Service als Geldschneiderei zu bezeichnen ist eine bodenlose Frechheit.

Ich teile hiermit mit, dass ich sämtliche Verträge wie vereinbart selbstverständlich weiterführen werde, bis die vereinbarte Hinterlegungsfrist abgelaufen ist. Wer Werke hinterlegen oder sich sonst zu dem Thema informieren will, kann mich zukünftig als RA konsultieren zu den dann geltenden, üblichen Gebühren. (wieder gestrichen - EarlGrey)

Danke an alle, die die Dienstleistung zu schätzen wussten.
 
Ich selbst habe bei EarlGrey hinterlegt und wenn man mit kommerziellen Alternativen vergleicht merkt man, wie günstig eine Hinterlegung bei EarlGrey ist (oder besser war)...

Rainer ich kann gut verstehen, dass du dich für den knapp kalkulierten Service nicht auch noch ständig rechtfertigen willst.

Danke trotzdem, dass wir bisher die Chance hatten dein Angebot zu nutzen!
 
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