musikproduktion-Freiberuf oder Fewerbe

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Armin_01

Armin_01

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hallo,

wie ist das eigentlich, wenn ich mich sebständig mache mit musikproduktion. Zählt das Prinzipiel zu Freiberuf oder Gewerbe oder gibt es da bestimmte kriterien. Wenn ich z.B. Nur die Musik komponiere und aufnehme, den Vertrieb der CDs macht aber ein anderer. Ich habe schon mal bei der IFB angerufen - die sagen Freiberuflich. Ich war aber letzte Woche auf einen existenzgründer seminar - die haben gesagt Gewerbe, weil ja auch was verkauft wird. Ich wär ja lieber Freiberufler, spart ja einen haufen Kosten. Ich will aber auch nicht riskieren irgendwann bei einer Steuerprüfung die Gewerbesteuer nachzahlen zu müssen. Ich bin da jetzt doch ein bisschen verunsichert. Natürlich werde ich auf jeden Fall noch einen Steuerberater konsultieren. Würde mich aber trotzem mal eure Meinung interessieren.

LG
Armin.
 
hi,

als Komponist und Texter bist Du klassischer Freiberufler, als Tonstudiobetreiber eher Gewerbetreibender. Wenn Du Deine Sachen selber aufnimmst, könntest Du eventuell noch über die künstlerische Schiene als Freiberufler durchgehen. Aber dennoch - sehr schwer zu sagen. Ist sicherlich das beste, wenn Du mal das FA oder den Steuerberater konsultierst.

Gruß Rainer
 
Hallo Rainer,

danke für die schnelle Antwort :) Ja stimmt schon, ist irgendwo hart an der Grenze. Mal abwarten was der Steuerberater dazu sagt.

Gruss,
Armin
 
Hi,

wenn Du tatsächlich ein gewisses Auftragsvolumen generierst, dann machst Du halt die Komposition etc. freiberuflich und die Aufnahme per Gewerbe. Damit bleibt der gewerbliche und somit gewerbesteuerpflichtige Teil in Grenzen und mit etwas Glück und Geschick auch innerhalb des Freibetrags.

Rainer, was sagst Du zu diesem Konstrukt? Lohnt sich freilich nur, wenn ein gewisses Auftragsvolumen vorhanden ist, aber dennoch...

Gruß

CJ
 
Hallo,

das würde ja dann bedeuten dass du quasi 2 Firmen gründest. Eine Freiberufliche für die Komposition und eine Gewerbliche für die Produktion. Wie teilst du dann den Gewinn auf. nehmen wir an ich verdiene an einer verkauften CD den Betrag X. - Teile ich den dann durch 2 und rechne die hälfte der komposition und die andere der produktion zu, wobei ich nur für die Produktion Gewerbesteuer zahlen muss ? Am Jahresende musst du dann aber auch 2 Einkommenüberschuss abrechnungen machen. Müsste man mal durchrechnen ab welchem Gewinn sich das dann lohnen würde. Die Idee an sich hört sich aber gut an :)

Gruss,
Armin.
 

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