maximale erlaubte Lautstärke!?!?

  • Ersteller Ersteller Ricardando
  • Erstellt am Erstellt am
  • #42
in der schweiz steht folgendes im gesetz:
"Wer Veranstaltungen durchführt, muss die Schallemissionen so weit begrenzen, dass die von der Veranstaltung erzeugten Immissionen den über 60 Minuten gemittelten Pegel LA e q von 93 dB nicht übersteigen."

für schalldruckmessungen gibts halt unterschiedliche bewertungen und messungen über zeit, etc.

hier noch ein schönes dokument von der suva
 
  • #43
Hallo inode,

na, da können wir ja froh sein, das es bei uns nur ne Norm ist und kein Gesetz ;-)

Matthias
 
  • #44
froh?... hätte es gern drinnen stehen
 

Ähnliche Themen

musicmaker88
Antworten
72
Aufrufe
26K
Wer_zum_Henker
W

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben