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in der schweiz steht folgendes im gesetz:
"Wer Veranstaltungen durchführt, muss die Schallemissionen so weit begrenzen, dass die von der Veranstaltung erzeugten Immissionen den über 60 Minuten gemittelten Pegel LA e q von 93 dB nicht übersteigen."
für schalldruckmessungen gibts halt unterschiedliche bewertungen und messungen über zeit, etc.