maximale erlaubte Lautstärke!?!?

  • Ersteller Ricardando
  • Erstellt am
in der schweiz steht folgendes im gesetz:
"Wer Veranstaltungen durchführt, muss die Schallemissionen so weit begrenzen, dass die von der Veranstaltung erzeugten Immissionen den über 60 Minuten gemittelten Pegel LA e q von 93 dB nicht übersteigen."

für schalldruckmessungen gibts halt unterschiedliche bewertungen und messungen über zeit, etc.

hier noch ein schönes dokument von der suva
 
Hallo inode,

na, da können wir ja froh sein, das es bei uns nur ne Norm ist und kein Gesetz ;-)

Matthias
 
froh?... hätte es gern drinnen stehen
 

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