Label-Gründung zur Eigenvermarktung

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  • #281
Oder sind z.B. 50 CDs zu wenig, als das es als "zugänglich machen" gelten würde?
Wenn man den begriff aus § 19a UrhG übernimmt, dann würde schon ein Upload ins Internet reichen.

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.
 
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  • #282
Wirklich interessant. Aber bei den ganzen uploads im Netz zu allem möglichen. Real meldet das doch keiner vermutlich.
 
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  • #283
Es ist ein offizieller Registereintrag und Nachweis.
Um deinen Schutz musst du dich von Vorne bis Hinten und rein und raus selber kümmern...

Zu den Kosten einer Markeneintragung noch meine Erfahrungen...

Ich glaube, habe insgesamt 6 oder 7 Marken eintragen lassen.
Ich habe das immer über eine Kanzlei machen lassen.
Die Recherche und die Beurteilung ob eine Schutzfähigkeit ausreichend da ist, sowieso.
Die Kosten lagen im günstigsten Fall um die 2.500 EUR und bei rund 6.000 für eine europäische Marke.

Das waren die Kosten für die Ersteinträge.

In Einem Fall trat ein Konflikt auf den ich hätte bestreiten können.
Aber das lässt man sowieso besser gleich bleiben, sucht das Gespräch und verhandelt sich.
Markenstreitigkeiten werden sofort mit einem sehr hohen Streitwert angesetzt, die Kanzleikosten schnellen nach oben.

Um im Markenrecht zu streiten, braucht man schlichtweg Geld im Hintergrund.
Und nein - die Rechtschutzversicherung greift hier nicht ;-)

Markeneinträge sind auch kein Schutz.
Es ist ein offizieller Registereintrag und Nachweis.
Um deinen Schutz musst du dich von Vorne bis Hinten und rein und raus selber kümmern...
Absolut richtig! Danke für diesen fundierten Beitrag. Wer sich im Markenrecht bewegt, braucht einen langen Atem und das nötige Budget für den Ernstfall. Genau diese Punkte – Risikoabwägung und Streitwert – sind Bestandteil meiner Kalkulation. Es bringt nichts, eine Marke zu besitzen, wenn man sie nicht verteidigen kann.
 
  • #284
Wirklich interessant. Aber bei den ganzen uploads im Netz zu allem möglichen. Real meldet das doch keiner vermutlich.
Deshalb wundert mich das Gesetz auch. Die haben sicher intern Richtlinien, was sie anfordern und was nicht.
 
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  • #285
Das ist zu wenig!
Ich schätze mal das du mindestens 4--6 Gigs im Monat benötigen wirst, zumal du als unbekannter Act keine große Gage erwarten kannst. Heute ist mancher Musiker schon froh wenn er nicht draufzahlt.
Da hast du absolut recht – wenn man das klassische Modell fährt, sind 4–6 Gigs das Minimum, um überhaupt die Kosten zu decken. Aber genau da liegt der Fehler im System: Wer als ‚unbekannter Act‘ für ein Taschengeld spielt, zahlt am Ende drauf – an Zeit, Energie und Geld.

Mein Ziel ist es nicht, die 100. Band zu sein, die für Freigetränke den Abend füllt. In meinem Plan geht es darum, den Marktwert erst einmal aufzubauen, bevor man die Bühne betritt. Ich will nicht spielen, um entdeckt zu werden, sondern spielen, weil die Nachfrage da ist. Aber dazu kommen wir noch, wenn ich mehr Details aus dem Plan verrate.
 
  • #286
Für die Labelgründung haben wir 1998 nur den Nachweis von 1000 Datenträgern (CDs) benötigt, sonst nichts.
Man sieht ja am LC, wie lange das schon existiert.
Stimmt, 1998 war die 1000er-Regel der Standardweg zum LC. Das war die Zeit, als physische Tonträger noch das Maß aller Dinge waren. Heute hat die GVL die Hürden bekanntlich deutlich angepasst – nur CDs pressen reicht nicht mehr, die digitale Auswertung und ein professioneller Vertriebsnachweis stehen heute im Fokus.
 
  • #287
Klingt schon mal nicht nach einem geilen Plan.
Man sagt ja, dass social Media und Konsorten toxisch sein können.
Meiner Meinung nach fängt das mit dem "betteln" nach Likes an.
Wenn ein Geldgeber zudem das musikalische Potenzial nicht oder nur durch Likes erkennt, hätte ich schon keine Lust mehr auf dieses "Konzept"
Aber jeder ist anders. Gesund klingt das für mich jedenfalls nicht
Interessanter Ansatz, aber du verwechselst hier ‚Bestätigung suchen‘ mit ‚Marktanalyse‘.
 
  • #288
Sowas nutzt die Gema
Da verwechselst du leider die Zuständigkeiten. Die GEMA verwaltet Urheberrechte und rechnet ab, aber sie betreibt kein aktives Audio-Fingerprinting oder Content-ID-Management für dich.
 
  • #289
Da verwechselst du leider die Zuständigkeiten. Die GEMA verwaltet Urheberrechte und rechnet ab, aber sie betreibt kein aktives Audio-Fingerprinting oder Content-ID-Management für dich.
Ich weiß nicht wie umfangreich und erfolgreich das läuft (habs selbst nur gelesen), aber man findet zu den Begriffen Gema und Audiofingerprinting einiges.
Liest sich nicht so, als würden die das nicht machen.
 
  • #290
Ich wollte dir erst privat schreiben, aber das interessiert bestimmt auch andere. Diese Bibliothek kenne ich gar nicht. Meine damaligen Plattenfirmen haben die auch nie erwähnt. Und dann ist man auch noch gesetzlich zur Archivierung verpflichtet? 😅
Kannst du mich/uns mal dazu aufklären?
Kurz gesagt: Wer in Deutschland Musik veröffentlicht (egal ob Label oder man selbst als Indie-Musiker), muss gesetzlich zwei Kopien an die Deutsche Nationalbibliothek schicken – nach Frankfurt und Leipzig.

Das Archiv sorgt dafür, dass deine Musik für die Ewigkeit (und für Hörer vor Ort) gesichert ist, selbst wenn Spotify mal offline geht. Viele Labels ‚vergessen‘ das aber schlichtweg im Alltagstrubel. ‚Backup‘ für die Nachwelt sozusagen.

Bei der unfassbaren Masse an Musik heutzutage schicken die nicht jedem eine Einladung. Man meldet meist nur das an, was man auch wirklich im offiziellen Archiv registriert haben möchte.

Sollte dein Werk aber für die DNB relevant werden (oder sie darauf aufmerksam werden), können sie dich direkt kontaktieren – und dann bist du quasi verpflichtet, dich ‚zu outen‘ und die Kopien nachzureichen. Solange man unter dem Radar fliegt, passiert meist nichts, aber das Gesetz im Rücken haben sie trotzdem!
 
  • #291
Da hast du absolut recht – wenn man das klassische Modell fährt, sind 4–6 Gigs das Minimum, um überhaupt die Kosten zu decken. Aber genau da liegt der Fehler im System: Wer als ‚unbekannter Act‘ für ein Taschengeld spielt, zahlt am Ende drauf – an Zeit, Energie und Geld.

Mein Ziel ist es nicht, die 100. Band zu sein, die für Freigetränke den Abend füllt. In meinem Plan geht es darum, den Marktwert erst einmal aufzubauen, bevor man die Bühne betritt. Ich will nicht spielen, um entdeckt zu werden, sondern spielen, weil die Nachfrage da ist. Aber dazu kommen wir noch, wenn ich mehr Details aus dem Plan verrate.

Ich kenn das so: wenn dich keiner kennt, kommt kein Gast um dich zu sehen.

Veranstalter wollen eine volle Hütte und buchen deshalb gern Künstler, die das so weit wie möglich garantieren. Die Gäste dürfen auch gern sehr trinkfreudig sein, Künstler mit nachvollziehbar konsumverachtendem Publikum sind auch nicht beliebt.

Deshalb sind heute die Follower, Likes und Kommentare so eine harte Währung.

Wenn du nichts davon vorweisen kannst, darfst du wahrscheinlich nicht einmal Freigetränke erwarten. Das würde mich schon interessieren, wie das in deinem Plan funktioniert.

Bist du dir sicher, dass du uns das verraten möchtest?
 
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  • #292
Veranstalter wollen eine volle Hütte und buchen deshalb gern Künstler, die das so weit wie möglich garantieren.

Die Künstler "garantieren" das oft, in dem sie dem Veranstalter (und nicht anders herum) Geld vorschießen müssen (Pay to Play, ist aber auch keine ultra neue Masche).

Die Gäste dürfen auch gern sehr trinkfreudig sein,

Mir ist im Bereich Metal aufgefallen, dass die Leute bei Konzernten im Vergleich zu den 90ern regelrecht kaum noch richtig saufen. Die Bar war ja schon während der Show gerammelt voll, zwischen den Sets komplett unmöglich.

Klassisches Phänomen: nach den ersten 2-3 Songs des Sets wird man von hinten von Bierträgern überrant, die ihrer Crew einen Arm voll Brause bringen. Auch eher selten geworden.

Dafür gibts bei größeren Events "Beerwalker".^^
 
  • #293
Die Künstler "garantieren" das oft, in dem sie dem Veranstalter (und nicht anders herum) Geld vorschießen müssen (Pay to Play, ist aber auch keine ultra neue Masche).
Das ist natürlich absolut das Unterdeck. Und ja, leider sehr weit verbreitet. Deswegen bin ich sehr neugierig, wie man diese Mechanismen austricksen können soll.
 
  • #294
Und ich finde lustig, dass wir alle - außer Moogman - hier wohl Ordnungswidrigkeiten gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 DNBG begehen oder begangen haben. ;)
Bevor überhaupt irgendetwas passiert, bekommst du eine freundliche (oder förmliche) Aufforderung, das Werk einzureichen. Erst wenn du diese hartnäckig ignorierst, wird es rechtlich ungemütlich.
Die DNB meldet sich schon, wenn ihr so berühmt werdet, dass ihr für das deutsche Kulturerbe unverzichtbar seid.;)
 
  • #295
Verstehe ich auch nicht. Das sind Geldeinnahmequellen für Musiker.
Das sehe ich auch so – ABER...es ist eine reine Kosten-Nutzen-Rechnung.

Man muss bedenken: Die GEMA kostet 50 € Jahresbeitrag plus eine einmalige Aufnahmegebühr (ca. 107 €). Um allein den Jahresbeitrag über Streaming reinzuholen, braucht man bei Spotify (Abo-Modell) grob geschätzt 25.000 bis 30.000 Streams pro Jahr. Für viele Hobbymusiker ist das eine hohe Hürde.

Die Plattformen zahlen Pauschalen an die GEMA. Wer nicht Mitglied ist, dessen Tantiemen landen tatsächlich im Topf für die Allgemeinheit (oder werden nach dem Verteilungsschlüssel an die Großen verteilt), statt beim Urheber selbst.

Sobald man aber regelmäßig live spielt (da gibt es Mindestvergütungen pro Gig!) oder die Streams im fünfstelligen Bereich liegen, verschenkt man ohne GEMA bares Geld.
 
  • #296
Wenn ich ehrlich sein soll, besteht bei mir die Vermutung, dass nicht nur das Geschriebene im Forum KI ist, die „Musik“ klingt für mich auch so…:rolleyes:
AGI:cool: Seit 2020 wird hier an diesem Modell rumgepfuscht! 😉 Nein, nein – ein bisschen Spaß muss sein. Aber im Ernst: Wenn die Musik so gut klingt, dass man sie für KI hält, nehme ich das einfach mal als Kompliment für die Produktion an!
 
  • #297
Wenn man den begriff aus § 19a UrhG übernimmt, dann würde schon ein Upload ins Internet reichen.

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.
Wirklich interessant. Aber bei den ganzen uploads im Netz zu allem möglichen. Real meldet das doch keiner vermutlich.
Sobald der Song auf SoundCloud, Bandcamp oder deiner eigenen Website für jeden klickbar ist, greift theoretisch das Gesetz. Dass das bei der schieren Menge an täglichen Uploads kaum jemand macht (und die DNB auch nicht hinterherkommt), ändert nichts an der theoretischen Rechtslage.

Es bleibt also dabei: Wir sind im Forum offiziell eine Gemeinschaft von "Upload-Sündern" – aber solange wir keine Millionen-Hits landen, wird die Nationalbibliothek uns wohl kaum den Streifenwagen vorbeischicken!
 
  • #298
Ich will nicht spielen, um entdeckt zu werden, sondern spielen, weil die Nachfrage da ist.
Ich befürchte, das du gar nicht spielen wirst. Du wirst ja nur gebucht, weil du eine entsprechende Fanbase hast und Leute ziehst. Die musst du dir erst erarbeiten
 
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  • #299
Deshalb wundert mich das Gesetz auch. Die haben sicher intern Richtlinien, was sie anfordern und was nicht.
Sobald dein Hit durch die Decke geht, stellt die DNB fest: „Halt, dieses Kulturgut fehlt in unserem Archiv!“ Da du nach § 14 DNBG verpflichtet bist, das Werk innerhalb von einer Woche nach Veröffentlichung unaufgefordert einzureichen, bist du technisch gesehen im Verzug.
Wenn du einen Hit landest und ihn dann schnell nachreichst, passiert gar nichts... denke ich:rolleyes:
 
  • #300
Sobald dein Hit durch die Decke geht, stellt die DNB fest: „Halt, dieses Kulturgut fehlt in unserem Archiv!“ Da du nach § 14 DNBG verpflichtet bist, das Werk innerhalb von einer Woche nach Veröffentlichung unaufgefordert einzureichen, bist du technisch gesehen im Verzug.
Wenn du einen Hit landest und ihn dann schnell nachreichst, passiert gar nichts... denke ich:rolleyes:
Naja, da würd ich mir jetzt mal keinen Kopp machen...
 
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