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Als ob die Archivwürdigkeit dieses Meisterwerks jemals in Frage stand.Dann muss Bimsen aufm Beach also in die Deutsche Nationalbibliothek ?
Ja, darüber wundere ich mich auch immer. Hier sind so viele Leute, die sich Profimusiker oder Musikproduzent nennen und nicht mal die einfachsten Grundregeln im Business kennen. Nun denn, die schimpfen auch immer über die GEMA und GvL.Und ich finde lustig, dass wir alle - außer Moogman - hier wohl Ordnungswidrigkeiten gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 DNBG begehen oder begangen haben.
Und ich finde lustig, dass wir alle - außer Moogman - hier wohl Ordnungswidrigkeiten gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 DNBG begehen oder begangen haben.
Meine ersten CDs liefen über Presswerke und Plattenfirmen. Die sind tatsächlich alle in der DNB registriert. Sogar die Platten meiner alten Metal-Band sind dort registriert. Und meine klassischen CDs interessanterweise nicht. Vielleicht, weil es Literatur war und keine Eigenkompositionen.Und ich finde lustig, dass wir alle - außer Moogman - hier wohl Ordnungswidrigkeiten gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 DNBG begehen oder begangen haben.
Verstehe ich auch nicht. Das sind Geldeinnahmequellen für Musiker.Nun denn, die schimpfen auch immer über die GEMA und GvL.
Ich habe in den 80ern meine Firmenlogos eintragen lassen, die haben aber nichts mit Musik zu tun. Da bin ich auch schon lange raus.DNB ist ja das eine. Hab mich da auch gefunden, ist aber lückenhaft.
Discogs.com kennt ihr aber? Bin ich direkt froh, dass ich dann wenigstens dort deutlich mehr Einträge als Moogman habe...
Saubermann-Check:
@Moogman: du hast ja deine Marke eintragen lassen. Hast du denn dabei auch den Schriftfont Bremen-Bold korrekt lizensiert?![]()
Deine CDs sind wahrscheinlich deshalb nicht drin, weil du sie selber nicht bemustert hast.Und meine klassischen CDs interessanterweise nicht. Vielleicht, weil es Literatur war und keine Eigenkompositionen.
Unglaublich. Ich habe von der DNB noch nie etwas gehört und wusste nichts von der Registrierung.
Das konnte ich dem DNB-Gesetz gar nicht entnehmen.Verpflichtet sind ja auch nur gewerbetreibende Musiker.
Doch, das steht irgendwo vorne drin.Das konnte ich dem DNB-Gesetz gar nicht entnehmen.
Ablieferungspflichtig sind nach § 15 alle, die berechtigt sind, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland haben.Doch, das steht irgendwo vorne drin.
Wir haben im Team gestern bereits überlegt, den Fred zu schließen,
Auf dem YT Kanal gibt es noch ein sechs Jahre altes Video. Ähnlicher Stil.Wenn ich ehrlich sein soll, besteht bei mir die Vermutung, dass nicht nur das Geschriebene im Forum KI ist, die „Musik“ klingt für mich auch so…![]()