Du gibst die Antwort ja eigentlich schon selbst
BenS schrieb:
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Das mit dem Namensrecht von zB Frau Topmodel scheint mir aber schwierig.
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und genau aus diesem Grund meldet Sie Ihren Namen als Marke an.
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Wenn ich überlege, wieviele Menschen allein in Stuttgart den gleichen Namen haben wie mein Dad
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Dürfen die sich alle nicht mehr so nennen?
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Das Namensrecht schützt ja davor, dass jemand Deinen Namen benutzt um in Deinem Namen (als Du) aufzutreten. Es verbietet aber nicht, dass jemand den gleichen Namen erhält oder schon hat wie Du.
Genau aus dem Grund wird das ganze schnell schwammig. Im vorliegenden Fall müsstest Du der zweiten DJane ja nachsagen, dass die versucht sich als die erste auszugeben.
Um was es hier ja eigentlich geht ist die sog. Verwechslungsgefahr und dieser wird nicht durch das Namensrecht entgegengewirkt, sondern durch einen Markenschutz.
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[Im Bez. auf §13 MarkenG] Heißt auf deutsch: Wenn du den Namen schützen lässt (egal ob das jetzt geht oder nicht, imo gehts nach bisherigem Lesen des MarkenG nicht generell) kann dieser Schutz gelöscht werden, wenn vor Dir jmd das Namensrecht inne hat.
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Besser geasgt: Die Eintragung kann gelöscht werden wenn mit der Marke das Namensrecht eines anderen verletzt wird. Sprich die Marke benutzt wird um im Namen eines anderen Waren oder Dienstleistungen anzubieten.
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Ach und übrigens:
"Unter einer Marke versteht man ein Kennzeichnungsmittel für Produkte und
Dienstleistungen"
Ich sehe bei einem Künstlernamen weder ein Produkt noch eine Dienstleistung die sich im Allgemeinen hinter diesem Namen verbirgt
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Ich sehe da einige Produkte die ein Künstler / eine Künstlergruppe unter seinem / ihrem Namen in Verkehr bringt. Des Weiteren sehe ich eine ziemlich eindeutige Dienstleistung:
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Natürlich kann man jetzt hergehen und den Namen als Marke für zB Musikproduktion eintragen lassen (1 von 41 Klassen) wenn dann aber Miss Luna zwei ankommt und sich diesen Namen für "Veröffentlichung von Texten" eintragen lässt
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Also ich hab in meinen Unterlagen mal einen recht aktuellen Ausdruck der Nizzaer Klassifikation rausgesucht. Bei mir hat die nicht 41 sondern 45 Klassen und eine Klasse in der "Musikproduktion" enthalten wäre kann ich ebensowenig entdecken wie eine Klasse mit "Veröffentlichung von Texten".
Was ich allerdings entdecke ist bei den Dienstleistungsklassen (35-45) unter der Nr. 41 die
Dienstleistung Unterhaltung. Wenn da das DJ-tum und Musikerschaffen nicht drunter fällt mache ich mir echt Sorgen.
Ausserdem bei den Warenklassen in der Nr. 9
"Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten;"
da gehören [g=420]CD[/g]'s und DVD's auch dazu.
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und wenn du auf Nummer sicher gehen willst und Dich international für sämtliche Klassen absichern willst
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Das ist ja nicht erforderlich. Die angegebenen 2 Klassen decken m.E. den wichtigsten Teil ab. Und mit einer Markenanmeldung erhält man die Eintragung in bis zu 3 Klassen. Sowohl für Eintragung in D als auch EU weit.
International wird wirklich Teurer, da müsste ich selbst nachfragen.
Man wird wenig erfolgreiche Musiker und Bands finden, deren Namen nicht als Marken eingetragen sind. "Robbie Williams" ist eine eingetragene Marke ebenso wie "Metallica". Das wird nicht ohne Grund gemacht, sondern weil das in Streitfällen vieles einfacher macht.