Künstlername

  • Ersteller MissLuna
  • Erstellt am
Hatte ich noch vergessen:

...
ich könnte jetzt also nicht hergehen und meine Band "The Beatles" oder "The Who" oder "Bro'Sis" nennen
...

Das stimmt. Allerdings in erster Linie nicht einfach nur weil die so supi-viele Platten verkauft haben, sondern weil da für alle 3 Bands (The Who gibt's übrigens noch) Markeneintragungen existieren!

Es gab sogar erst kürzlich ein BGH-Urteil aus dem hervorging, dass das Namensrecht mit dem Tod des Namensträgers erlischt. Theoretisch könnte man das dann wohl auch auf Bandnamen übertragen.
 
Wie gesgat ich hab das vor ca nem Jahr mal recherchiert und kann das jetzt nicht mehr nachvollziehen wo ich das gelesen habe. War aber auf jeden Fall ne seriöse Quelle...

Das mit dem Namensrecht von zB Frau Topmodel scheint mir aber schwierig. Wenn ich überlege, wieviele Menschen allein in Stuttgart den gleichen Namen haben wie mein Dad (Jürgen Schmidt, bei mir ists mit Benedikt etwas weniger). Dürfen die sich alle nicht mehr so nennen? Keine Werbung mehr machen, oder dürfen nur keine Kinder mehr Jürgen genannt werden, wenn der Nachname Schmidt ist? Halte ich für absolut schwachsinnig. Ohne jetzt anzweifeln zu wollen, dass Du trotzdem Recht hast.

An sich ist mir das auch egal, von daher werde ich da jetzt nicht die Mühe machen nochmals alles rauszusuchen usw. Von daher mag es gut sein, dass du Recht hast - mein Infostand ist veraltetund da es für mich (und wohl einige andere) absolut uninteressant ist nen Namen schützen zu lassen, vorallem wenn der Schutz (laut den Paragraphen ein paar Posts vorher) schon so gegeben ist...
 
Jetzt hats mich aber doch gereizt:

Hier haste deinen Paragraphen ;)

Markengesetz

§ 13 Sonstige ältere Rechte

(1) Die Eintragung einer Marke kann gelöscht werden, wenn ein anderer vor dem für den Zeitrang der eingetragenen Marke maßgeblichen Tag ein sonstiges, nicht in den §§ 9 bis 12 aufgeführtes Recht erworben hat und dieses ihn berechtigt, die Benutzung der eingetragenen Marke im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu untersagen.

(2) Zu den sonstigen Rechten im Sinne des Absatzes 1 gehören insbesondere:

1. Namensrechte,

2. das Recht an der eigenen Abbildung,

3. Urheberrechte,

4. Sortenbezeichnungen,

5. geographische Herkunftsangaben,

6. sonstige gewerbliche Schutzrechte.

Heißt auf deutsch: Wenn du den Namen schützen lässt (egal ob das jetzt geht oder nicht, imo gehts nach bisherigem Lesen des MarkenG nicht generell) kann dieser Schutz gelöscht werden, wenn vor Dir jmd das Namensrecht inne hat. Z.B. durch eine Veröffentlichung (Benutzung einer Marke im geschäftlichen Verkehr) zu einem Zeitpunkt vor deiner Eintragung... Somit bringt die Eintragung nur etwas, wenn man sich sicher ist der erste mit diesem Namen zu sein und dann kann man sich auch ne [g=420]CD[/g] pressen lassen für das Geld...


Ach und übrigens:

"Unter einer Marke versteht man ein Kennzeichnungsmittel für Produkte und
Dienstleistungen"

Ich sehe bei einem Künstlernamen weder ein Produkt noch eine Dienstleistung die sich im Allgemeinen hinter diesem Namen verbirgt. Vielmehr sind es mehrere Teilbereiche.

Natürlich kann man jetzt hergehen und den Namen als Marke für zB Musikproduktion eintragen lassen (1 von 41 Klassen) wenn dann aber Miss Luna zwei ankommt und sich diesen Namen für "Veröffentlichung von Texten" eintragen lässt, kannst du unter diesem Namen keine Songtexte mehr rausgeben (bei dieser Musikrichtung zugegeben uninteressant) und wenn du auf Nummer sicher gehen willst und Dich international für sämtliche Klassen absichern willst, dann kannste gleich ne Großauflage an CDs pressen lassen und diese weltweit verschenken, dann kommt wirlich keiner mehr an deinen Namen ran ;)
 
Du gibst die Antwort ja eigentlich schon selbst ;)
BenS schrieb:
...
Das mit dem Namensrecht von zB Frau Topmodel scheint mir aber schwierig.
...

und genau aus diesem Grund meldet Sie Ihren Namen als Marke an.

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Wenn ich überlege, wieviele Menschen allein in Stuttgart den gleichen Namen haben wie mein Dad
...
Dürfen die sich alle nicht mehr so nennen?
...

Das Namensrecht schützt ja davor, dass jemand Deinen Namen benutzt um in Deinem Namen (als Du) aufzutreten. Es verbietet aber nicht, dass jemand den gleichen Namen erhält oder schon hat wie Du.

Genau aus dem Grund wird das ganze schnell schwammig. Im vorliegenden Fall müsstest Du der zweiten DJane ja nachsagen, dass die versucht sich als die erste auszugeben.

Um was es hier ja eigentlich geht ist die sog. Verwechslungsgefahr und dieser wird nicht durch das Namensrecht entgegengewirkt, sondern durch einen Markenschutz.


...
[Im Bez. auf §13 MarkenG] Heißt auf deutsch: Wenn du den Namen schützen lässt (egal ob das jetzt geht oder nicht, imo gehts nach bisherigem Lesen des MarkenG nicht generell) kann dieser Schutz gelöscht werden, wenn vor Dir jmd das Namensrecht inne hat.
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Besser geasgt: Die Eintragung kann gelöscht werden wenn mit der Marke das Namensrecht eines anderen verletzt wird. Sprich die Marke benutzt wird um im Namen eines anderen Waren oder Dienstleistungen anzubieten.

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Ach und übrigens:

"Unter einer Marke versteht man ein Kennzeichnungsmittel für Produkte und
Dienstleistungen"

Ich sehe bei einem Künstlernamen weder ein Produkt noch eine Dienstleistung die sich im Allgemeinen hinter diesem Namen verbirgt
...

Ich sehe da einige Produkte die ein Künstler / eine Künstlergruppe unter seinem / ihrem Namen in Verkehr bringt. Des Weiteren sehe ich eine ziemlich eindeutige Dienstleistung:

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Natürlich kann man jetzt hergehen und den Namen als Marke für zB Musikproduktion eintragen lassen (1 von 41 Klassen) wenn dann aber Miss Luna zwei ankommt und sich diesen Namen für "Veröffentlichung von Texten" eintragen lässt
...

Also ich hab in meinen Unterlagen mal einen recht aktuellen Ausdruck der Nizzaer Klassifikation rausgesucht. Bei mir hat die nicht 41 sondern 45 Klassen und eine Klasse in der "Musikproduktion" enthalten wäre kann ich ebensowenig entdecken wie eine Klasse mit "Veröffentlichung von Texten".

Was ich allerdings entdecke ist bei den Dienstleistungsklassen (35-45) unter der Nr. 41 die Dienstleistung Unterhaltung. Wenn da das DJ-tum und Musikerschaffen nicht drunter fällt mache ich mir echt Sorgen.

Ausserdem bei den Warenklassen in der Nr. 9
"Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten;"

da gehören [g=420]CD[/g]'s und DVD's auch dazu.

...
und wenn du auf Nummer sicher gehen willst und Dich international für sämtliche Klassen absichern willst
...

Das ist ja nicht erforderlich. Die angegebenen 2 Klassen decken m.E. den wichtigsten Teil ab. Und mit einer Markenanmeldung erhält man die Eintragung in bis zu 3 Klassen. Sowohl für Eintragung in D als auch EU weit.
International wird wirklich Teurer, da müsste ich selbst nachfragen.

Man wird wenig erfolgreiche Musiker und Bands finden, deren Namen nicht als Marken eingetragen sind. "Robbie Williams" ist eine eingetragene Marke ebenso wie "Metallica". Das wird nicht ohne Grund gemacht, sondern weil das in Streitfällen vieles einfacher macht.
 
Okay, du hast mich überzeugt ;) Ich geb auf...

Ich bin da auch kein Fachmann und hab das wohl falsch interpretiert (wobei ich weiß, dass man in der Rechtsauslegung idR nicht falsch interpretieren kann, sondern nur anders ;))

Sei es drum, danke für die Infos. Das wusste ich so noch nicht, werde es mir aber merken.

Die Klassen, waren nur als Beispiele gedacht, ohne Bezug auf reale Klassen... Allerdings kann zB trotz Markenschutz immernoch jmd hergehen und Munition unter dem Namen verkaufen. Da kann man dann nur noch unter Bezug auf Rufschädigung vorgehen, oder? Stell mir so den Werbeslogan vor "Kill your Deer with Heidi Ks - the ammunition for a beautiful hunt" ;)

Das es in Streitfällen einfach ist, ist klar, aber macht es für nen kleinen Künstler überhaupt Sinn so viel Geld auszugeben, wenn er das Namensrecht schon durch die VÖs hat? Ist immerhin Geld umd das es geht ;)


Ein Notar müsste sowas im Einzelfall doch wissen, oder? Dann frag ich heut Abend nämlich mal meine Freundin. Inzwischen interessiert mich das Thema nämlich wieder und Du bist schuld ;)
 
Übrigens kann man einen Künstlernahmen in den Pass bzw. Personalausweis eintragen lassen.
 
Übrigens kann man einen Künstlernahmen in den Pass bzw. Personalausweis eintragen lassen.
Genau - hat ein Kollege von mir auch vor einiger Zeit machen lassen. Beim Rathaus legte er folgende Sachen vor:

- Screenshot der Webseite / Playlist eines freien Internet-Radiosenders, auf dem er unter dem entspr. Pseudonym gespielt wurde

- Foto seines Briefkastens, auf dem sein Pseudonym zusätzlich zum echten Namen steht

- Album ([g=420]CD[/g]), das er unter dem Pseudonym daheim aufgenommen hat ( natürlich Marke "selbstgebrannt und selbstgedruckt" )

und schwuppsdiwupps war der Künstlername im Perso eingetragen. Allerdings bezweifle ich ein wenig, dass das auf jedem Rathaus so einfach ist:)
 
Zum eintragen in den Perso gabs erst einen anderen Thread, ich meine mich daran erinnern zu können, dass die Eintragung im Perso absolut keinen anspruch auf ein Namensrecht liefert...
 
hey,
ich hab nicht alle beiträge gelesen, aber wenn das wirklich nich klappen würde dass du den namen "kriegst", dann würde ich vorschlagen ob du ich MINIMAL irgendwas an deinem namen ändern kannst?!
ich hab keine ahnung was, aber das würde das problem lösen.
irgendwo ein "h" reindrücken, oder sowas.
z.b. MissLuhna ... ich weiss, macht einen sinn, aber der name wäre eigentlich der selbe und du müsstest dir wahrscheinlich keine sorgen wegen deinen fans oder so machen und hättest das problem mit der anderen gelöst.
sorry, falls das hier schonma gepostet wurde.
 

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