Alter Plattenvertrag - Neuer Künstlername

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ANONYMX

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Guten Morgen zusammen,

ich habe bisher einige Tracks über ein Label veröffentlicht und nun habe ich meinen Künstlernamen geändert. Das Label weigert allerdings den Namen bei den bisher veröffentlichten Songs zu ändern. Nun würde ich gerne diese Songs selber noch einmal mit meinem neuen Namen auf Spotify und Co. veröffentlichen.

In dem Vertrag stehen folgende Sätze:

2. LICENSE
In return for payment of the royalties Licensor grants to Licensee an exclusive License for the Term to exploit as it considers fit the Sound Recordings in the Territory subject to the terms and conditions of this Agreement and Licensor agrees that Licensee shall have the sole discretion as to the manner and method it uses in the selling, distribution, marketing and promotion of the Records.

4. NO ACQUISITION OF RIGHTS
4.1 Licensee acknowledges that it shall not seek to acquire any copyright or any other Intellectual Property or neighbouring rights in any of the Sound Recordings and that the Licensor shall retain whatever such rights in the Sound Recordings Licensor may have at the time of signing this Agreement. If Licensee should acquire any further Intellectual Property rights in the Sound Recordings by operation of law it shall hold any such rights on trust strictly to the order of Licensor.


Meint ihr, das ist möglich? In dem Vertrag steht ja, dass ich noch die Copyrights besitze. Ich würde halt gerne alle bisher mit dem Label veröffentlichten Songs als ein Album selber mit neuem Namen noch einmal veröffentlichen. Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung!

Viele Grüße
 
Nein, das ist nach meinem Kenntnisstand nicht möglich. In der Beziehung tickt das System noch wie zu Zeiten, als es ausschließlich physische Datenträger gab.
Das hängt ja auch eine ganze Menge an festgeschriebenen Einträgen dran.
Du müsstest deine Songs unter deinem neuen Namen neu veröffentlichen.
Dann kommt aber wieder die Frage der Veröffentlichungsrechte ins Spiel.
Auch das muss separat geregelt - in dem Fall mit dir selbst - und deklariert werden.
Aus Marketingsicht macht das alles aber auch überhaupt keinen Sinn.
 
Wäre das auch der Fall, wenn man die Titel komplett neu aufnehmen würde?
 
Mir geht es eigentlich hauptsächlich darum, ob es rechtlich erlaubt ist (mit den Infos die ich aus dem Vertrag gepostet habe), die Songs noch einmal neu zu veröffentlichen. Marketing-technisch macht das natürlich nicht so Sinn, allerdings waren das bisher noch nicht so viele Songs und ich möchte auf jeden Fall meine neuen Namen behalten.
 
Die Frage laesst sich durch die zwei Absaetze nicht beantworten, aber so wie ich solche Vertraege kenne, wird v.a. das Repertoire lizenziert, dh du kannst das Repertoire nicht unter anderem Namen selbst rausbringen, das waere ja zu einfach. Gute Vertraege enthalten auch Klauseln, unter welchem Namen das Zeug vertrieben wird
 
@ANONYMX

Falls es dir wirklich wichtig ist... ab zum Anwalt für Musikrecht... .
 
Aus Marketingsicht macht das alles aber auch überhaupt keinen Sinn.
Man könnte die Songs Rückwärts laufen lassen. Das würde extrem viel Sinn ergeben, evtl. auch keine Lizenzen verletzten und vielleicht kommt durch das Rückwärtsspielen noch eine versteckte Botschaft einer andersweltlichen Wesenheit ans Licht.

... und jetzt ... weitermachen ...

:champaign:
 
Hallo,
In dem Vertrag steht ja, dass ich noch die Copyrights besitze.
Ja, schon. Aber die Verwertungsrechte der Aufnahme liegen derzeit exklusiv beim Label (zumindest lese ich das so heraus). D.h. wenn Du die Exklusivität brichst, ist das Label auch nicht mehr verpflichtet, Dir Royalties auszubezahlen.

Es gibt aber noch ein anderes Thema, was Du scheinbar nicht auf dem Schirm hast: Die Streaminganbieter sehen Reuploads unter neuem Künstlernamen überhaupt nicht gerne. Wenn Du also den gleichen Song unter neuen Namen hochlädst wird dieser mit großer Sicherheit bei Apple Music und Amazon gesperrt bzw. erscheint nicht in den Suchergebnissen. Spotify kombiniert evtl. den alten und neuen Upload zu einem Werk (und ordnet es dem älteren zu, also dem Labelaccount). Du müsstest also tatsächlich ein neues Masterfile erstellen, was von den Algorithmen nicht als Duplikat erkannt wird. Um auf Nummer Sicher zu gehen wäre das dann eine klanglich eigenständige neue Version, also bsp. kein Remastering.
 
Wenn Du das Thema richtig geklärt haben willst, nimm Dir einen Anwalt, lass den den ganzen Vertrag lesen und Dir eine erste Einschätzung geben. Mit dem Mindestmaß an Sachverhalt und 2 Passagen kann - und darf - man hier nichts aussagen. Immer gerne genommen: Gunnar Berndorff, Berlin. Da muss man dann aber auch mal mehr als Treefiddy in die Hand nehmen, wenn einem das Wert ist. Häufig kommt, ach nee, war ja nur ne Frage, wenns ans hard Dollar geht.
 
Dann hab' ich also, wenn man's auf die Spitze treibt, den gleichen Song von Schnippsi, Schnuppsi, Schnappsi, Schnoppsi und Schneppsi, weil der Künstler sich halt gern mal umbenennt? Wo ist da bitte der Sinn, jetzt auch mal für die Konsumenten?

Label weigert sich den Namen zu ändern... Stell ich mir grad vor: Kiss benennen sich um, und dann sitzen die Fans zuhause und kommen natürlich der lieben Bitte der Band nach und streichen auf ihren LPs die Namen und kritzeln den neuen drunter... Ahhhh herrlich...

Ethersis hat's auffn Punkt gebracht und da danke ich für!

Euer Küschmir
 
Küschmür, Bratan gibsu korrekte?!
 
Hab jetzt nicht alles gelesen...: Wo hat das Label die veröffentlichten Songs gemeldet (GEMA, STEMRA, etc.)? Da könnte es nämlich zu Problemen kommen, solltest Du Re-Recordings unter neuem Namen veröffentlichen... - Stichwort: Cover Version... Da könntest Du eventuell für Deine eigenen Songs zahlen müssen...
 
Ich sehe das so, dass du der Rechteinhaber bist und deshalb auch grundsätzlich das Recht hast, die Songs unter neuen Künstlernamen neu zu veröffentlichen. Es sei denn es gibt einen Exklusivvertrag, was aber hier nicht rauszulesen ist. Das bisherige veröffentlichte "Alte" kann natürlich nicht einfach umbenannt werden.

Andererseits, wenn sich das Label etc. querstellt, kann es nicht gezwungen werden, unter neuen Namen zu veröffentlichen.
 

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