Künstlername bereits als Plattenlabel vorhanden

Synophon

Synophon

Tonmensch
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Moin,

kurz gefragt:
Wenn mein Künstlername "Ultraphon" vom uralten Plattenlabel "Deutsche Ultraphon" verwendet wird, ist mir dann das Schützen des Namens "Ultraphon" als Künstler möglich, währenddessen die "Deutsche Ultraphon" bereits als Label geschützt wurde?

Unter "United States Patent and Trademark Office" habe ich die Deutsche Ultraphon zusammen mit der Zeile "
Abandonment Date: March 15, 1994" gefunden:
http://tmsearch.uspto.gov/bin/showfield?f=doc&state=4801:m7tjey.2.1

Soweit ich verstehe, ist seitdem der Name also nicht mehr geschützt. Oder?

Much thanks!

Lieben Gruß,
Marv
 

Booah, da würde ich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, um auf Nummer sicher zu gehen - also einen Rechtsanwalt (und nicht den Puff um die Ecke).
 
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In USA gibts dafür jedenfalls keinen Schutz mehr:

ultraphon.webp

Aber leider in DE:

crap.webp

Wurde in 2016 verlängert - also keine Karteileiche. Die geschützten Dienstleistungen und Waren entsprechen leider dem, was du vorhast.
 
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Shit. Dann muss wohl ein neuer Name her...

Vorschläge? :smil451c7211b9e19:
 
Ultraföhn natürlich!

PS: was ein geiler Name für einen Elektroact wäre, ist "Kombinat Robotron" leider eine alte DDR Firma und immer noch geschützt.
 
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Ich kenn ne Band die heisst "Dunham Shoe Factory".
...der Name war halt noch frei hamse uffm Konzert gesagt...

@Ultraphon :
Ultrafon?
 
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Soweit ich weiß, darfst du den Namen verwenden, wenn du nicht selbst auch ein Label so benennst. Zumal du dich ja nicht deutsche ultraphon nennst und es sich um einen Künstlernamen handelt.
Es gibt z.b. Puma als Sportmarke, ebenso auch eine Band.
Von von meinem Alterego gibt es seit ein paar Jahren eine gleichnamige Russische Firma ....

Aber wie gesagt, Frage auch du sicherheitshalber einen Patentanwalt.
 
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Also vom Markenrecht her geht es auch um die Verwechselbarkeit - Sowohl im Schriftsatz als auch von der Phonetik her.

Die DPMA Suche/Recherche ist da als ganz grobes Hilfsmittel anzusehen.
Eine Markenrechtskanzlei hat da andere Werkzeuge (Programme) um die Anmeldungstiefe zu prüfen.

Da zünden Spielereien wie ...fön oder anstelle ...phon -> ...fon nicht mal im Ansatz.

Eine seriöse Kanzlei rennt das durch und rät dann ab oder wenn es als deutsche Marke nicht eintragbar ist, eventuell als europäische Marke weil dass dann in England geprüft wird/wurde (Brexit?) und die Briten deutsche Wortspielereien eher durchwinken.

Aber dann kommen ja die Prüfungen der jeweiligen Länder dazu = runde 2.200 EUR Kosten - Immer mit der Chance des Fehlschlages!
 
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  • #10
England geprüft wird/wurde

Das Europäische Markenamt ist in Alicante, ES. Das Euro-Register habe ich auch gecheckt, da gibts "Ultraphone", allerdings auch abgelaufen.

Klar, eine Tiefenrecherche kann man machen, aber die Indikation ist doch ganz klar: es gibt eine "aktive" deutsche Marke und damit ist ein formeller Schutz gegeben, d.h. eine Marke oder Geschmacksmuster (Design) bzw. Titelschutz zu erlangen, ist ausgeschlossen zumal auch noch vergleichbare Leistungen betroffen sind.

Das einzige was ginge, ist friedliche Koexistenz unter dem Radar mit dem latenten Risiko, irgendwann abgemahnt zu werden.
 
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  • #11
Ülträphön. Klingt viel metalliger :D
 
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  • #12
Leichte Verschiebung und ein neuer Letter: Ultraporn
 
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  • #13
Wir leben doch nun schon in Inetzeiten... Ultraphon bei google hat über 73.000 Treffer. Mein Name hat 815.

Solche Namen kannste also knicken, wenn's da x1000de Einträge gibt. Auch mit Abweichungen werden die dann mit Verwechslungsgefahr kommen, wenn's schlecht läuft
 
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  • #14
Wir leben doch nun schon in Inetzeiten... Ultraphon bei google hat über 73.000 Treffer. Mein Name hat 815.

Solche Namen kannste also knicken, wenn's da x1000de Einträge gibt. Auch mit Abweichungen werden die dann mit Verwechslungsgefahr kommen, wenn's schlecht läuft

Das ist natürlich auch ein Aspekt - die SEM / SEO Kompatibilität des Names.
 
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  • #16
Shit. Dann muss wohl ein neuer Name her...

Vorschläge? :smil451c7211b9e19:
Ich finde es ziemlich egal, welchen Namen ein Künstler hat, solange mir der Sound gefällt.. Ich finde der Name wird extrem überbewertet, allerdings hasse ich es wie die Pest, wenn Künstler un findbare Namen haben..

Da ich google play nutze, finde ich oft Künstler nicht, weil sich schon 134 mit dem gleichen Namen schmücken, ich würde dir daher zu einem gut findbaren Namen raten.
 
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  • #17
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  • #18
Kommt wohl auch darauf an was für Mukke du machst, ich höre viel Dub Techno, Ambient usw.
Namen wie cv131, l33 etc. ziehen mich immer magisch an ^^ ISt dann auch meistens ziemlich intelligent produzierte Mukke (Vorurteil hoch2 ich weiss)
 
  • #19
Kannst meinen haben, ich such mir nen neuen..
 
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