Kann man in folgendem Punkt rechtlich gegen mich vorgehen?

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Und zwar gehts um folgenden Fall:

Ein Musiker aus einer anderen Stadt und ich haben zusammen einen Track gemacht, er baute das Instrumental und nahm seine Vocals im vorraus schon auf und schickte mir alles zu damit ich meine Vocals drauf aufnehmen konnte, nachdem ich dies tat veröffentlichte ich den Song im Internet wie eigentlich geplant!

Aber nun meint der andere Musiker er wolle das ich diesen Song aus dem Internet nehmen soll, da er ihn nicht mehr gefällt, und wenn ich dieses nicht tue dann will er rechtliche Schritte einleiten, da seine Vocals drauf zu hören sind und der Beat von ihm gemacht wurde.

Nun wollte ich mal hier fragen ob er das einfach so machen kann?

Ich hörte schon von ein paar Leuten es würde gehen wenn er seinen Beat [g=119]Gema[/g] angemeldet hat aber dieses ist nicht der Fall und auf seinem Namen hat er eigentlich auch keine rechte unter dem der Track im Umlauf ist...

Nun möchte mir hier mal Infos dazu holen :)
 
Unwissender schrieb:

Aber nun meint der andere Musiker er wolle das ich diesen Song aus dem Internet nehmen soll, da er ihn nicht mehr gefällt, und wenn ich dieses nicht tue dann will er rechtliche Schritte einleiten, da seine Vocals drauf zu hören sind und der Beat von ihm gemacht wurde.

Nun wollte ich mal hier fragen ob er das einfach so machen kann?
Ja natürlich. Nimm den Song raus. Mit der [g=119]Gema[/g] hat das aber erstmal gar nix zu tun.
 
Tritt diesem Idioten in den Arsch und such Dir zuverlässigere Mitstreiter.
 
Wäre nice wenn du etwas genauer drauf eingehen könntest und mir sagen wieso und warum und was genau mir drohen kann^^
 
Er hat die Musik gemacht.
Er hat die Singstimme komponiert und getextet.

Er ist der Komponist und der Texter.

Somit ist er der Urheber.

Schade um die Arbeit, die Du Dir gemacht hast, aber Du
weisst jetzt wenigstens, dass er ein Vollspasti ist.
 
fmo hat recht. Es müssen sich eben alle Urheber einig sein, was mit dem Song passiert - und ich vermute mal, da liegen keine VErträge vor.
 
Nein Verträge liegen nicht vor, wir sind beides Hobby Musiker, und ursprünglich waren wir uns ja einig, erst paar Tage nach veröffentlichung kam er an

was könnte mir den im fall drohen wenn er rechtliche schritte einleitet?
 
Das kostet dann eben Geld, wenn dein Kolege einen anwalt einschaltet. Wie fmo es gesagt hat: Vergiß einfach den Song, mache neue und bessere Sachen mit anderen musikalischen Partnern und stell die dann ins Netz.

Es gibt mehr nullen als einsen auf der Welt, es bringt einfach nix, zu viel Zeit mit den Nullen zu verschwenden.
 
Ich kann mir nicht Vorstellen das es so einfach gehen soll... dann könnte ich es doch auch so machen, ich produziere zich Musiker, wenn sie es rausbringen kack ich sie dann an um Geld einzusammeln, da kann doch was nicht stimmen oO

oder ist das echt so easy, und selbst bei no name künstlern die es als hobby machen?
 
Grüße.


es lässt sich auf eine simple formel reduzieren: der urheber darf entscheiden, was mit dem song geschieht. in Deinem fall ist der andere der urheber, also musst Du tun, was er will. bei ernsthafteren projekten klärt man sowas vertraglich, da gibts dann keine spontanen "nein, doch nicht"-aktionen mehr.


Der Gruß

Griffin
 
was könnte mir den im fall drohen wenn er rechtliche schritte einleitet?
Dass du eine Strafe zahlen musst und die Kosten des Verfahrens tragen musst.

Wie gesagt: Du bist nicht der Urheber. Das ist er. Er hat das Sagen und nicht Du.
Das ist leider so.

Der wird das wahrscheinlich niemals durchziehen, aber bei manchen Leuten weiss man das immer nicht.

Es geht hier ja um persönliche Eitelkeiten, und bei sowas werden die Menschen gerne vollkommen unberechenbar.

Also tu Dir selbst einen Gefallen und nimm diese Schrottnummer vom Netz.
Wozu willst Du noch jemanden popularisieren, den Du sowieso schon nicht mal mehr gut leiden kannst.

f1f20b6781.jpg


http://www.amazon.de/KLF-Das-Handbuch-schnelle-Weg/dp/3931126226
Gehört in jeden Musiker-Haushalt ...

:)
 
fmo: Du rulest den scheiß. :D :D :D
 
Naja, einerseits soll man ja Möglichkeiten zur Kooperation mit anderen Musikern nutzen, aber andererseits sieht man ja auch, was dabei herauskommt.

Selbst bei 2 Leuten ist das manchmal schon ein Problem.

Viele Musiker betreiben nicht zuletzt deswegen Homerecording, weil sie einfach keine Lust mehr haben auf endlose Diskussionen und Streit.

Das o.g. Zitat viel mir eben ganz spontan dazu ein ...
 
ich versuchte es ja schon mit ihm zu klären abe rging nicht
 
Ich denke, es wurde schon alles relevante gesagt.

Du solltest dieser Null nicht hinterher heulen, er ist definitiv im (deutschen) Recht.
Anstatt dir Gedanken darum zu machen, mach dir lieber welche über einen neuen Song.

gruß
 
Wieso geht eigentlich jeder davon aus, dass der andere die Null ist? Scheinbar hat dieser einen Track mit Gastvocals gemacht. Angenommen es war so: Die Gastvocals gefallen ihm nicht, der Sänger hats aber bereits online gestellt. Wo wäre da was unklar? Dann müsste der Track eben aus dem Netz genommen werden. Wie käme der Sänger dazu, sich über solche Entscheidungen zu erheben? Ich bin kein Zeigefinger wedelnder Jurist, aber in diesem Fall ist die Sache ja eigentlich auch moralisch relativ klar.
 
Es hat ihm einfach nicht gefallen. Das ist nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch vertretbar. In diesem Fall ist seine Entscheidung aus Deiner Sicht vielleicht enttäuschend, aber OK.

veröffentlichte ich den Song im Internet wie eigentlich geplant!

Die Frage ist, auf welche Art diese Planung stattgefunden hat - schriftlich, mündlich, und wenn mündlich, WAS war denn vereinbart?

Für mich hört sich das so an, daß er nicht wußte, was Du machst und er jemanden gesucht hat, der zusätzlich Gesang einspielt. Ich denke, er ist davon ausgegangen, daß Ihr Euch erst mal über das fertige Produkt einigt (was ja wohl offensichtlich nicht der Fall war). Ihm hat offensichtlich Dein Gesang nicht gefallen, weswegen er sich als Autor dagegen entschieden hat. Dem muß man sich als Musiker beugen.

Gruß

PS: das heißt nicht, daß Du ein schlechter Sänger bist. Es hat musikalisch zwischen Euch beiden nicht gepaßt, das ist alles. Persönlich scheint Ihr Euch ja eh nicht zu kennen, deshalb würde ich es an Deiner Stelle auch nicht persönlich nehmen.
 
Ich verstehe das teilweise Rumgeheule hier nicht. Seit wann kann der Gastsänger über einen Song verfügen? Heult Ihr mit dem Threadsteller, bloß weil er hier als erster gepostet hat? Wenn der Urheber gepostet hätte, hätte er seine Gründe sicherlich ebenso nachvollziehbar dargelegt, wenn nicht nachvollziehbarer.

@Unwissender: Keiner zwingt Dich, die Antworten zu akzeptieren. Aber wenn Du Dich so gegen die (richtigen!) Antworten sträubst - warum fragst Du dann überhaupt?

Tatsächlich willst Du doch unsere Antworten hier nur, um zu entscheiden, ob Du Dir einen Rechtsbruch "leisten" kannst.

Das ist allerunterste Schublade. Lösche den Song sofort, und zwar nicht nur den Link, sondern auch von Deiner Festplatte!
 
EarlGrey schrieb:
Tatsächlich willst Du doch unsere Antworten hier nur, um zu entscheiden, ob Du Dir einen Rechtsbruch "leisten" kannst.
Ich vermute zwar, dass du recht hast ...
Das ist allerunterste Schublade. Lösche den Song sofort, und zwar nicht nur den Link, sondern auch von Deiner Festplatte!
... dennoch wollen wir es mal nicht übertreiben - mal ganz abgesehen davon, dass wohl kaum jemand die Löschung von der HD kontrollieren wird oder kann.
;)

Das der Song so nicht ohne die Zustimmung von beiden Beteiligten veröffentlicht werden darf ist klar, deswegen war mein erstes Posting in der Hinsicht ja schon eindeutig.

Was ich privat auf meiner Festplatte habe, das können dagegen die illegalsten Remixe und bootlegs sein, das geht niemand was an, wenn ich das Material nicht veröffentliche.

@dave:
prinzipiell hast du recht. Ist mir prinzipiell aber auch egal, wer die Null ist ... die Wahrscheinlichkeit ist recht hoch, dass ich mit keinem von den Streithähnen gern zusammenarbeiten würde ... es gibt eben VIEL MEHR Nullen als Einsen ... ;)
 
ich wollte ihm nur mal deutlich machen, was er korrekterweise tun SOLLTE.

Ob er es tut, tangiert mich emotional nicht im geringsten.
 

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