GEMA und Auftragsarbeiten

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karaokeolli

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Hallo. Ich habe mal eine Frage wenn es um Auftragsarbeiten geht:

Ich habe einen Auftraggeber, der von mir Playbacks produziert haben möchte. Coverversionen von allen möglichen Hits oder auch nicht Hits. Egal, auf jeden Fall halt normale Stücke die ich komplett neu produziere.

Mein Kunde möchte diese Playbacks verkaufen. Online, auf [g=420]CD[/g] usw. Diese Lizenzsierung ist auch geklärt, das übernimmt der Kunde natürlich.

Für mich als Produzent stellt sich nun die Frage: Muss ich diese Playbacks auch noch mal bei der [g=119]GEMA[/g] melden? Mein Auftraggeber meint: Nein, das müsse ich in diesem Falle nicht. Ich müsse es nur, wenn ich die Playbacks noch andersweitig verkaufen oder verwenden würde.

Kann ich mich auf diese Aussage verlassen?

Danke für Antworten
Olli
 
Wenn du die Lieder schreibst und sie ihm aushändigst und er sie dann verkaufen möchte, so muss nur er das mit der [g=119]GEMA[/g] abwickeln.

Wenn du allerdings ihm die Lieder noch zuvor verkaufst, so musst auch du diese bei der [g=119]GEMA[/g] melden.


Soweit ich das weiß.
 
Also ich bekomme natürlich Geld für die Erstellung der Playbacks. Entweder wir einigen uns auf eine Festsumme pro Song oder wir denken uns eine Provisionslösung aus. Wenn er dann gut verkauft, bekomme ich prozentual etwas ab....
 

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