Auftragsarbeit Schutz und Vergütung

J

Janos

Registriert
04.09.06
Beiträge
227
Reaktionen
0
Punkte
276
Hallo!

Die Situation ist folgende: Zusammen mit einem Freund habe ich für ein Theaterstück ein Kinderlied geschrieben, das dort als "Titelsong" aufgeführt wird. Da ich die Auftragsgeberin persönlich kenne (Familie), haben wir unkompliziert mündlich eine Vergütung für die Komposition ausgemacht.

Nun ist das Stück fertig und wir Komponisten stellen uns die Frage, was für Schritte wir unternehmen müssen, damit wir in Zeiten des Internets einfach nicht die Kontrolle über Verbreitung und Nutzung des Stücks verlieren.

1. Denkt ihr, es ist sinnvoll einen Vertrag zwischen Auftraggeber und Komponisten aufzusetzen, der regelt, dass der AG zwar das Recht hat, den Song zu spielen, aber wir weiterhin das Urheberrecht behalten? Wenn ja, wo finde ich soetwas außer für teures Geld beim Rechtsanwalt? Oder ist das sowieso klar, dass das Urheberrecht des Songs bei uns liegt, und im Grunde überflüssig.
1.1. Oder wäre es eventuell einfacher den Song gleich ganz zu verkaufen, also alle Rechte abzugeben, da ja vermutlich eh nicht weiter irgendwas damit passiert, außer, dass er für dieses Theaterstück verwendet wird?

2. Wenn wir beispielsweise die Möglichkeit von Earl Grey nutzen, unser Werk zu schützen, würde das ja noch längst nicht bedeutet, dass wir auch kontrollieren können, ob jemand anders dieses Stück benutzt und dass wir etwas dafür bekommen, richtig? Dafür wäre dann die Gema zuständig, d.h. wir müssten unser Lied dort anmelden und dann müsste aber auch unser AG Gebühren zahlen, oder kann man das durch den Vertrag zwischen AG und Komponist ausschließen?

3. Gibt es irgendetwas, was wir noch beachten müssen? Wir machen soetwas zum ersten Mal und sind uns insgesamt unsicher, wie man das richtig macht und weder übervorsichtig noch unvorsichtig vorgeht.

Sorry, das sind eine Menge fragen. Ich freue mich über jeden Tipp :)
 
ich bin kein experte, aber vermutlich wird sich Earl Grey melden.
Wenn du aber sowieso mit dem song später nichts mehr anfangen kannst, würde ich die gesamten Rechte verkaufen, bevor du dir den ganzen Stress mit Absicherung etc. machst, außer solche Aufträge kommen häufig. Beim Abtreten der Rechte sollte dir aber klar sein, sollte der Song später ein Hit werden, hast du darauf keine Ansprüche mehr.


PS: Du kannst nie ausschließen, dass jmd dein Stück ohne Einwilligung und Bezahlung benutzt, sobald es im Netz ist, ist diese Gefahr nunmal da. Komm damit klar.
 

Ähnliche Themen

J
Antworten
4
Aufrufe
586
zettberlin
zettberlin
M
  • Artikel
Workshops Zur Europawahl
Antworten
0
Aufrufe
13K
M
M
  • Artikel
Interviews Henni Nachtsheim
Antworten
0
Aufrufe
20K
M

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben