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AndyTon
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Diese so genannte [g=119]GEMA[/g]-Vermutung ist in meinen Augen eine juristische Sauerei und nicht vereinbar mit einem Rechtsstat. Hier wird nehmlich die Beweislast einfach umgekehrt. Die [g=119]GEMA[/g] muss nicht beweisen, dass der Titel [g=119]GEMA[/g]-pflichtig ist, nein es wird einfach vermutet. Der Beschuldigte muss seine Unschuld beweisen, dass der Titel eben nicht [g=119]GEMA[/g]-pflichtig ist.
Genau so gut könnte ich auftreten und vermuten, dass die [g=119]GEMA[/g] mir 1 Million Euro schuldet. Wenn die [g=119]GEMA[/g] anderer Meinung ist, soll sie das mal beweisen (und das kann sie nicht).
Wenn ich die Diskussion bisher zusammenfassen darf. Die Meinungen gehen auseinander, ob nun [g=119]GEMA[/g]-freie Songs im Internet mit oder ohne Freistellung veröffentlicht werden darf.
Hierzu als Gedanke: Reicht es nicht auch aus, wenn im Impressum der jeweiligen Internetseite ein Hinweis steht, dass die auf der Seite veröffentlichten Songs [g=119]GEMA[/g]-frei sind. Zwar kann dann die [g=119]GEMA[/g] immer noch vermuten was sie will, ein Klick auf das Impressum reicht aus, um die Sachlage klar zu stellen.
Genau so gut könnte ich auftreten und vermuten, dass die [g=119]GEMA[/g] mir 1 Million Euro schuldet. Wenn die [g=119]GEMA[/g] anderer Meinung ist, soll sie das mal beweisen (und das kann sie nicht).
Wenn ich die Diskussion bisher zusammenfassen darf. Die Meinungen gehen auseinander, ob nun [g=119]GEMA[/g]-freie Songs im Internet mit oder ohne Freistellung veröffentlicht werden darf.
Hierzu als Gedanke: Reicht es nicht auch aus, wenn im Impressum der jeweiligen Internetseite ein Hinweis steht, dass die auf der Seite veröffentlichten Songs [g=119]GEMA[/g]-frei sind. Zwar kann dann die [g=119]GEMA[/g] immer noch vermuten was sie will, ein Klick auf das Impressum reicht aus, um die Sachlage klar zu stellen.