GEMA FREISTELLUNG

  • Ersteller wilsonrecords
  • Erstellt am
Diese so genannte [g=119]GEMA[/g]-Vermutung ist in meinen Augen eine juristische Sauerei und nicht vereinbar mit einem Rechtsstat. Hier wird nehmlich die Beweislast einfach umgekehrt. Die [g=119]GEMA[/g] muss nicht beweisen, dass der Titel [g=119]GEMA[/g]-pflichtig ist, nein es wird einfach vermutet. Der Beschuldigte muss seine Unschuld beweisen, dass der Titel eben nicht [g=119]GEMA[/g]-pflichtig ist.
Genau so gut könnte ich auftreten und vermuten, dass die [g=119]GEMA[/g] mir 1 Million Euro schuldet. Wenn die [g=119]GEMA[/g] anderer Meinung ist, soll sie das mal beweisen (und das kann sie nicht).

Wenn ich die Diskussion bisher zusammenfassen darf. Die Meinungen gehen auseinander, ob nun [g=119]GEMA[/g]-freie Songs im Internet mit oder ohne Freistellung veröffentlicht werden darf.

Hierzu als Gedanke: Reicht es nicht auch aus, wenn im Impressum der jeweiligen Internetseite ein Hinweis steht, dass die auf der Seite veröffentlichten Songs [g=119]GEMA[/g]-frei sind. Zwar kann dann die [g=119]GEMA[/g] immer noch vermuten was sie will, ein Klick auf das Impressum reicht aus, um die Sachlage klar zu stellen.
 
Die Beweislastumkehr liegt aber vor Gericht nicht vor.
Die [g=119]Gema[/g] muß, wenn sie nur einen Pfennig eintreiben will jedem Richter beweisen, dass du das das Material die Rechte eines Mitgliedes berührt sind. Dieses tut sie indem sie die Noten/Texte/etc dem Richter vorlegt. Dadurch liegt ja eine konkrete Anschuldigung vor.
In diesem Fall legt man die Noten dem Richter vor und dem obliegt die Entscheidung...nicht der [g=119]Gema[/g]!

Prinzipell ist eine Gemarechnung erst mal eine Rechnung wie von jeder anderen Firma auch, der man zustimmen oder wiedersprechen kann. Ich kann ja auch jedem eine Rechnung schreiben (auch die 1 Mio. der [g=119]Gema[/g]) aber ob mein Gegenüber bezahlt ist eine andere Sache. Wenn nicht muß ich über ein gerichtliches Mahnverfahren versuchen an meine Geld bzw. an einen Titel zu kommen und andere Rechte hat die [g=119]Gema[/g] auch nicht!

Die Frage ist ob man sich den Ärger antun will!
Für Musiker mit eigenen Stücken ist die [g=119]Gema[/g] auch nicht nur nervig!
Wenn man sein Repertoir einem Label anvertraut (als Künstler oder nur als Urheber) ist ein Großteil der Entlohnung dann doch schon geklärt, denn wenn die Pressen wollen zahlen die [g=119]Gema[/g] und diese Summe geht dann an den Urheber abzüglich Pauschale. Welche zusätzlichen Zahlungen für Pressung und Auftritte man ausmacht ist da halt Sache der Verhandlung.
 

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