Ebay - Betrug Was nun? HELP

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Guest
Hi,

es dreht sich um folhendes Problem.

ich habe bei ebay.de vor einer Woche folgendes ersteigert:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=7333804114&rd=1&sspagename=STRK:MEWN:IT&rd=1

Nun kam der Sampler gester, alles super gelaufen!

nachdem ich schon eine ähnliche Erfahrung machen musste, war das erste was ich tat, nachscheuen ob wirklich das Effektboard dabei ist. Und siehe da, war es nicht!!!

Ich schreib dem Verkäufer eine Mail, worauf hin er sich entschuldigte, dass er sich in der Auktionsbeschreibung vertan hätte. Er würde mir doch sage und schreibe 25 Euro preisnachlass geben! Ein einzelnes Effektboard geht bei ebay für um die 150 .- weg, ein einzelner S-3000 XL für höchstens 200.-

ich habe in den ebay AGB´s nachgeschaut was ich nun machen kann, aber nichts gefunden.
Hoffe mal es kann mir hier jemand helfen.

ich bin nicht bereit so viel geld für einen reinen Sampler auszugeben, den ich für die Hälfte des Geldes bekommen kann. nachdem die Auktionsbeschreibung falsch war, bzw. ich nicht das Gerät laut Auktionsbeschreibung bekommen habe, muss es ja irgendwas geben, das ich dagegen tun kann! Nur was???

ich meine, es stand in dicker roter Schrift "inlusive Eb-16" und sogar auf der Überweisung habe ich ihn daran erinnert!

Hoffe mal auf Hilfe und wünsche keinem von euch eine solche Sch...;)

gruß
Deeds
 
Rechtsanwalt einschalten.

Stichworte Mangel, Nichterfüllung, evtl. arglistige Täuschung usw.

Evtl. das Finanzamt und die StA drauf ansetzen, wenn er nicht freiwillig die Ware zurücknimmt und den Kaufpreis nebst Porto erstattet.


Gruß Rainer
 
Ich habe da gerade auch ein Problem. Habe vor ein paar Wochen die neue RA-Rare Instruments ersteigert, dann kam ewig kein Paket. Daraufhin hab ich bei ebay die Unstimmigkeit eingestellt. Der Typ hat mich dann über ebay informiert, dass er mir das Geld zurücküberweist, aber es kommt nix :(
 
@evildeeds:

Als erstes solltest du ihm klar sagen, dass du das nicht hinnimmst. Also E-Mail hinschreiben und vom Kauf zurück treten. Rücküberweisung ver Vorkasse fordern.

Dann mit Ebay-Betrugsanzeige drohen, mit Strafanzeige drohen mit Anwaltseinschaltung drohen.

Verbindliche Fristen setzen.

Ruhig Blut. Die Sache ist so eindeutig, dass die Gegenseite zurück zucken wird.

starclub
 
Oh war wohl ins falsche Forum gepostet, Sorry :)

Ja okay, danke für die informativen Antworten, werde mich dann nochmal mit dem verkäufer in Verbindung setzen, und wenn alle Stricke reißen, erst mal ebay einschalten.

gruß
Deeds
 
das ist glatter betrug.
mach dir echt keinen stress! wenn du ihm zeigst, dass du bereit bist alle z verfügung stehenden mittel einzusetzen, wird er einen rückzieher machen.
 
Hi,

das ist alles richtig was bisher geschrieben wurde.

Setze ihm eine Frist bist Tag X.
Nur nicht per e-mail, die kommt nie an.

Schick ihm ein Einschreiben mit Rückschein.
Verfällt die Frist, ohne das er das Geld zurücküberwiesen hat oder das Gerät zugeschickt hat, dann sofort Anzeige wegen Betrug/Verdacht des Betruges bei der Polizei stellen. Einen Anwalt kannst Du später hinzuziehen. Der kostet nämlich erstmal Geld.

Gruß
Didda

Edit: Ich bin nämlich auch mit einem Musikinstrument betrogen worden. Bei Fragen gerne pm.

Und ratet mal wieviele Anzeigen bei der Polizei täglich wegen eBay reinkommen?
 
Hi,

mir ist exakt das gleiche passiert. Ich hatte einen PDA mit 256 MB Speicherkarte ersteigert. Der PDA kam - die Karte nicht. Er behauptete, dass er sie mit beigelegt hätte und ich sie unterschlagen wolle. Ich wandte mich also an Ebay und siehe da - 2 Wochen später kam die Karte kommentarlos bei mir an.

Lieber erstmal Kontakt aufnehmen und konkret ankündigen, was Du demnächst vorhast, sollte er seinen Vertrag nicht erfüllen. Meist hilft dies, gerade dewegen, da er auch zugegeben hat die Auktion falsch beschrieben zu haben.

Zu der Sache mit den Rechtsanwälten und Co.: Meist wird man damit nicht glücklich. Kostenvorschüsse, lange Wartezeiten, Nervenverlust und evtl. noch am Ende ein Vergleich.

Viel Glück

Grüsse Dirk
 
Ja, genau. Das ist wichtig eBay zu informieren, damit der Account des Betrügers gesperrt wird.

Gruß
Didda
 
Zumindest hat der Verkäufer keine einzige negative oder neutrale Bewertung, so dass ich erstmal davon ausgehen würde, dass es wirklich nur ein Versehen war.
Also erstmal ruhig Blut und dem Verkäufer dein weiteres Vorgehen schildern, dann wird er schon einlenken.

Grüße,
Daniel
 
ich hab mir fest vorgenommen das entgegennehmen und öffnen des pakets und das inspizieren des inhaltes von wertvolleren ebay-sendungen in zukunft ohne unterbrechung und schnitt mit videokamera festzuhalten. denn letztendlich würde ein gerichtsverfahren bei "aussage gegen aussage" wohl auf ein "in dubio pro reo" - wie der chinese sagt - hinauslaufen. (wobei ich dazusagen muss, dass ich mir die AGB's von Ebay noch nie durchgelesen hab.)
ausserdem hab ich keine ahnung ob ein solches videoband indiz- oder beweiskraft hätte. meine juristischen kenntnisse beschränken sich auf einschlägige fernsehserien, die sich alle - in noch dazu mediengerechter form - mit dem U.S.amerikanischen recht auseinandersetzen. also: kA ob's was nützen würd', aber ich würd's tun.
 
ja das der verkäufer bisjer nur gute Bewertungen bekommen hat, lässt mich ein bisschen auf ein gutes Ende hoffen.

Also nachdem mir hier ja bisher jeder recht gibt, denke ich, dass ich derjenige im recht bin und auch einen Anspruch auf Rücknahem des Samplers hat.

habe ihm jetzt bisher nur emails geschrieben, seit ich eine Rücknahme des Samplers verlangt habe, reagiert er nicht mehr...Nun gut, jetzt warte ich mal noch das Wochenende ab, ansonsten werde ich Montag ebay einschalten.

Die Idee mit dem Einschreiben ist auch super. Danke.

meine Gedanken sind bisher noch nie soweit gegangen, dass ich ein Öffnen des Pakets filmen würde, weil ich bisher eigentlich nur gute Erfahrungen mit verschiedenen verkäufern gemacht habe...Wenn es wirklich nur ein Versehen seinerseits war, und alles reibungslos klappt, war ja auch dies keine "schlechte" Erfahrung...ich nenn´s mal eine "etwas andere" :D

gruß
 
hi

ich meinte zu wissen, dass die bei ebay eigene anwälte haben für genau solche fälle. dafür bezahlt man denen ja provision und gebühren. die sollten das eigentlich für dich in die hand nehmen. also: mail an ebay.

mfg SOS
 
Also nachdem mir hier ja bisher jeder recht gibt, denke ich, dass ich derjenige im recht bin und auch einen Anspruch auf Rücknahem des Samplers hat.

Richtig! Du hast bei Internetgeschäften grundsätzlich ein 14-Tägiges Rückgaberecht.

Viele meinen dies gilt nicht bei Privatverkäufen. Das stimmt aber nicht, sofern der Verkäufer dies nicht ausschliesst.

Gruß
Didda

P.S. = Ich hab das studiert. ;)
 
Hi!
Bei dem Gebot steht allerdings unter Lieferumfang:

---
Lieferumfang :

Zum Lieferumfang gehören der Akai S3000 Xl, Netzkabel und ein Handbuch (hat zwar ein paar Gebrauchsspuren ist aber vollständig und in deutsch).
---

Stand das auch schon da, als du dein Gebot abgegeben hattest?

Oder hast du nur nicht weiter gelesen?
 
ja da hast du recht, das steht da nicht im Lieferumfang, aber 1. steht es ganz groß und rot da, und 2. meinte er in einer email zu mir, dass es ein fehler seinerseits in der Artikelbeschreibung war?!
 
In der großen roten Überschrift steht da allerdings:

AKAI S3000 XL - STUDIOSAMPLER

-inclusive dem Effektboard EB 16-
Da das als erstes rot auf blau da steht, ist es entweder verpflichtend oder arglistige Täuschung. Ich kann ja auch nicht einfach reinschreiben: "Verkaufe komplett montierten Rechner" und dann klein untendrunter "aber ohne Mainboard".

Reklamieren, und das wichtigste, erstmal höflich bleiben und auf eine Einigung hoffen. Wenn alles nichts hilft, mit rechtlichen Schritten drohen, da schließe ich mich meinen Vorrednern an...

-edit-
Als ich das angebot heute morgen gelesen habe, stand da auch noch ein Satz von wegen das das Effektgerät bereits montiert ist, der ist wohl entfernt worden. Ich dachte aber, dass das im Nachhinein gar nicht geht.
 
Mich würde es auch sehr wundern, wenn derjenige die Angebotsseite
nachträglich verändern kann. :eek: :eek:
Hast du zufällig einen Ausdruck davon gemacht, bevor du geboten hast?

Einziges Problem, oder was sicher ein Streitpunkt werden könnte, ist die Tatsache, dass das Effektboard unter "Lieferumfang" nicht angeführt ist.
Weil somit im Angebot ein Widerspruch gegeben ist, den du per Email vorab hättest klären können...
Aber das ist meine persönliche Auslegung. Vielleicht auch deshalb, weil ich immer das Kleingedruckte lese und von Haus aus mistrauisch bin.

Ich wünsche dir auf jeden Fall das die Sache ein für dich gutes Ende nimmt.
 
Aus dem Angebot geht eigentlich ziemlich eindeutig hervor das das EB16 im Akai eingebaut sein soll. Und der Lieferumfang umschreibt eigentlich was sonst noch dabei ist.

Also ein Verlesen kann es nicht gewesen sein ...
 
Okay okay, gut er erlärt sich einverstanden! das ist schon mal sehr gut :)

Nun will er aber, dass ich erst den sampler schicke, und er dann das Geld an mich überweist!

Sollte ich mich darauf einlassen? Es gibt ja ein paar gründe dies nicht zu tun...

Was sagt ihr?


gruß und danke für eure Hilfe
 

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