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Guest
Hallo,
also Geld bekommt man von der Bank nicht zurück und man kann das Geld nur zurückholen, wenn es sich um Lastschrift handelt. Anders gehts nicht.
Ich würde in diesem Fall eine Anzeige gegen Herrn RA xxxx machen.
Dann wird sich herausstzellen, das er kein Anwalt ist und das er sich anmaßt Anwalt zu sein.
Du musst daran Denken, das er bei wenigen oder keinen schlechten Bewertungen auch nicht als Betrüger da steht. Ausserdem Zählt das zum Privat- Zivilrechtrecht was in keinem öffentlichen Interesse steht.
Da kannst Du - wie ich schonmal schrieb nichts machen.
Andererseits könnte eine Amtsanmaßung aufsehen erregen. Also nicht selbst forschen, sondern Anzeige wegen Betruges an Rechtsanwalt (soundso). Normalerweise wird das eingestellt aber wie gesagt Amtsanmaßung geht zu weit. Deshalb alle Emails mitsamt Header aufbehalten D.H. die Emails haben eine Checknummer und eine Dateigrösse und kann schwer oder nicht Manipuliert werden. - Also aufbehalten.
Das ist kein Rechtsrat den ich hier Kostenlos gebe, sondern ich spreche aus Erfahrung und ich habe ca 3.000 Auktionen abgewickelt und habe ne Menge erlebt. Ich habe fast immer mein Geld wiederbekommen! Ich habe meist mit Waren zwischen 400 und 1400 Euro Wert Pro Stück gehandelt und mir selbst viel Privat gekauft. Verlusste oder versuchte Betrügereien gab es dauernd und bei hohen Summen kann man wirklich nervös werden.
Eine oder einige schlechte Bewertungen sagen rein gar nichts, denn fast jeder der öfters Verkauft weiss: Schnautze halten und im zweifelsfalle lieber nicht Bewerten anstatt Rachebewertungen oder ähnlichen Quatsch zu bekommen. Man bestraft sich sonst meist selbst.
Gruß Tom-George
also Geld bekommt man von der Bank nicht zurück und man kann das Geld nur zurückholen, wenn es sich um Lastschrift handelt. Anders gehts nicht.
Ich würde in diesem Fall eine Anzeige gegen Herrn RA xxxx machen.
Dann wird sich herausstzellen, das er kein Anwalt ist und das er sich anmaßt Anwalt zu sein.
Du musst daran Denken, das er bei wenigen oder keinen schlechten Bewertungen auch nicht als Betrüger da steht. Ausserdem Zählt das zum Privat- Zivilrechtrecht was in keinem öffentlichen Interesse steht.
Da kannst Du - wie ich schonmal schrieb nichts machen.
Andererseits könnte eine Amtsanmaßung aufsehen erregen. Also nicht selbst forschen, sondern Anzeige wegen Betruges an Rechtsanwalt (soundso). Normalerweise wird das eingestellt aber wie gesagt Amtsanmaßung geht zu weit. Deshalb alle Emails mitsamt Header aufbehalten D.H. die Emails haben eine Checknummer und eine Dateigrösse und kann schwer oder nicht Manipuliert werden. - Also aufbehalten.
Das ist kein Rechtsrat den ich hier Kostenlos gebe, sondern ich spreche aus Erfahrung und ich habe ca 3.000 Auktionen abgewickelt und habe ne Menge erlebt. Ich habe fast immer mein Geld wiederbekommen! Ich habe meist mit Waren zwischen 400 und 1400 Euro Wert Pro Stück gehandelt und mir selbst viel Privat gekauft. Verlusste oder versuchte Betrügereien gab es dauernd und bei hohen Summen kann man wirklich nervös werden.
Eine oder einige schlechte Bewertungen sagen rein gar nichts, denn fast jeder der öfters Verkauft weiss: Schnautze halten und im zweifelsfalle lieber nicht Bewerten anstatt Rachebewertungen oder ähnlichen Quatsch zu bekommen. Man bestraft sich sonst meist selbst.
Gruß Tom-George