cubase 4 EDU, nicht komerziell nutzbar?

  • Ersteller reiterw
  • Erstellt am
Andband schrieb:
(...)
2.
es wäre absoluter quatsch, wenn ich EDU versionen einfach so an jeden verkaufen könnte, ansonsten würde ich mir nämlich überall die EDUs holen und einfach bei ebay als normale versionen verkaufen und dabei legal reich werden...
(...)

das mit dem "legal" und "reich" ist nicht ganz richtig :D

Denn es geht hier ja um weiterverkauf von privat an privat und nicht um Handel im großen Stil (dann wäre es nämlich gewerblicher Handel und du benötigst dann die Einwilligung Steinbergs, die müssten dich dann quasi als offiziellen Händler / Distributor anerkennen! Und dann dürftest du nur noch an „edu-berechtigte“ Kunden verkaufen ... und müsstest den "Gewinn" versteuern ;-)
 
ja des hab ich mir schon gedacht... :)
ich hatte gemeint, ich kauf überall von sämtlichen verschiedenen herstellern, welche edu-produkte anbieten (davon gibt es ja mittlerweile recht viele), sämtliche dieser produkte (jedes nur 1x :)) und vercheck des dann...
des reicht ja auch ;)

...worscht, war ja nur eine anregung :p
 
warp schrieb:
@ tsching @ frankye

Ist zwar rührend was ihr schreibt, aber ein "Steinberg Trainingscenter" oder "freier Steinbergmitarbeiter" sollte doch "seriös" und "richtig" informieren!

nochmals, es gibt keine bestimmten „EDU-Bedingungen“oder „Einschränkungen“! Einzig die zwischen Distributor und edu-versionsberechtigten Käufer, wo der Käufer nachweisen muss, das er im Sinne Steinbergs berechtigt ist, eine Cubaseversion zum EDU-Preis zu erwerben!
!

Weisst Du, mir ist das zu blöd. Ich bin raus. Aber ein Idee, ruf mal bei Steinberg an ud frag nach bzw schreib den Support an und frag nach. Davon hätte ich dann gerne mal eine Abschrift. :D
Ansonsten erinnert mich das wieder an Dunning.

Und übrigens könnt ihr euch ja mal eine „installierte“ [g=539]Cubase[/g]-Version, die unter Edu-Kaufbedingungen erworben wurde anschauen! Und ihr werdet sehen, das auch im LCC KEIN Hinweis auf die „EDU“ zufinden sein wird!

Sicher? --> LCC
Aber ich bin ja ein Idiot und informiere nicht "seriös" und "richtig". :D
 
Tsss... was geht
 
Mist... Jetzt hab ich schon 50 EDUs bestellt....
 
Dunning-Effekt ist geil.

Man kann von Euch noch mehr als nur das Mischen lernen ;)
 
DaddyDufte schrieb:
Mist... Jetzt hab ich schon 50 EDUs bestellt....

Ah hast Du Dir auch bei Ebay 50 Studentenausweise aus China bestellt? :D
 
Hehe. Nein, hab mir gleich 50 Studenten aus China bestellt.
 
Hi!!
Habe gerade mal bei Thomann nach einer [g=539]Cubase[/g] EDU Version geguckt und da war auch folgender Link zu finden..

http://images4.thomann.de/pics/prod/edu.pdf

Da steht das mit der kommerziellen Nutzung anders..
 
Da steht das mit der kommerziellen Nutzung anders..

das ist aber allgemein gehalten und nicht dezidiert auf steinberg bezogen. jeder hersteller kann andere einschränkungen gegenüber seiner edu-software angeben.

steht ja auch nicht umsonst ganz unten:
(Es kann zu Abweichungen bei einzelnen Herstellern kommen)

lg
flox
 
Wie sieht das eigentlich mit Crossgrade Versionen aus. Die sind ja glaube ich noch etwas günstiger, als die EDU Versionen. Dürfen die auch nur an Personen veräussert werden, die als Nutzer einer anderen [g=70]Sequencer[/g] Software Crossgrade berechtigt sind?
 
Ein "Competetive Upgrade", - so steht es auf der Verpackung drauf, kostet 439€. Das ist immer noch etwas teurer als eine EDU. (419€)
 
Also mein Stand an Informationen ist:

- dass du eine EDU neu nur erwerben kannst wenn du den Nachweis hast, dass du Schüler, Student, Lehrer bist (bezogen auf Steinberg, andere Hersteller schränken da zB nochmal in der Fachrichtung ein oder haben spezielle Angebote wie zB Digidesign für SAE-Studenten, oder AutoCAD für unterschiedliche Studienfächer)

- das die kommerzielle Nutzung bei Steinberg EDUs absolut legal ist und das Verbot nur ein weit verbreitetes Gerücht ähnlich den Eierkartons oder dem Nutzen von Fahrradhelmen

- das EDU-Programm auch weiterhin genutzt werden kann, wenn man nicht mehr Student ist, aber das EDU-Programm zu einem Zeitpunkt gekauft hat zu dem man zum Kauf berechtigt gewesen ist

soweit sind wir uns ja alle noch einig ;)

Zum weiterverkaufen hab ich mal nen Beitrag von Chris (Breuer(mann)???) dem Steinbergmann der auch hier im Forum zugange ist gelesen, der die Weiterverkaufsproblematik ein wenig belächelt hat und inoffiziel sowas in die Richtung von "interessiert eh keinen" gesagt hat.

Ich habe mir zB gebraucht die Halion3 EDU gekauft. Ich bin Student, hatte da also keine Bedenken, die Registrierung verlief absolut unproblematisch, ebenso die Installation usw. Im Syncrosoft-Manager wird mir Halion3 als EDU angezeigt, SX3 als Vollversion (also ohne EDU), sieht bei mir ungefähr so aus:

- [g=539]Cubase[/g] SX3
- Halion 3 (EDU)

Allerdings denke ich auch, das Warp mit seiner Behauptung dass ein Weiterverkauf nicht eingeschränkt werden darf Recht hat. Allerdings muss man da eben auch Bedenken, dass es sicherlich nen Unterschied macht ob man eine Software kauft um sie zu nutzen und nach einer gewissen Nutzungsdauer weiter zu verkaufen, oder ob man die Software nur kauft um sie weiterzuverkaufen.
Abgesehen davon gibt es diverse Möglichkeiten so einen "uneingeschränkten Weiterverkauf" durch Formulierungen wieder unmöglich zu machen und trotzdem im Recht zu sein - zB bei Online-Spiel-Accounts

Deshalb würde ich mich da nicht so weit aus dem Fenster lehnen und da die Absolution erteilen sondern mich in erster Linie auf das verlassen was Steinberg sagt und dann erst im Zweifel jemanden befragen der vom Recht wirklich Ahnung hat.

Aber abgesehen davon bekommt man [g=539]Cubase[/g] SX3 in der "nicht EDU-Version" schon für 200Euro gebraucht. Dann für 160Euro das Update und man hat für 360 Euro [g=539]Cubase[/g] 4 in der Vollversion, ohne sich überhaupt Gedanken machen zu müssen und vorallem auch noch billiger als die EDU!

Edit:
Bei Crossgrades wird ja deine alte Version unbrauchbar bzw. illegal gemacht (auch wenn man imo teilweise nur eine Seite des Handbuches einschicken muss). Von daher erwirbst du ja eine uneingeschränkte Vollversion, die du dann auch weiterverkaufen darfst. Allerdings darfst du die Software mit der du gecrossgradet hast nicht mehr verwenden und auch nicht weiterverkaufen (obwohl ich das auch schon in der Bucht gesehen habe...)
 
DaddyDufte schrieb: Hehe. Nein, hab mir gleich 50 Studenten aus China bestellt.

Rechnet sich das (Reisverbrauch/100km) ? :D
 
Beim Musicstore kostet die EDU 399 und das Competitive Upgrade 366. Ausnahmen bestätigen die Regel ;-)
 
@BenS:
Ich hatte mich teilweise falsch ausgedrückt. Ich meinte kein Crossgrade von einem anderen Steinberg Produkt, sondern ein Competetive Upgrade und dabei darf man natürlich die Software von der man upgraded weiterhin nutzen und ggf. auch verkaufen.
 
@assinger: Dann habe ich den Sinn des CompetitiveUpgrades nicht verstanden. Was soll es bringen zB [g=539]Cubase[/g] 4 für die Hälfte zu bekommen wenn man anschließend das Crossgrade-Produkt weiterhin verwenden kann? Ich dachte immer, dass man da die Lizenz gg das neue Produkt eintauscht und das eingetauschte Produkt nicht mehr verwenden darf?!?
 
Der Sinn ist, dass die (die Firmen die so etwas anbieten) möchten, dass Du ihr Produkt auch in Zukunft nutzt und dann ggf. für Upgrades oder weitere Produkte auch wieder zahlst. Das machen viele so und mir ist keine Firma bekannt, die verlangt, dass Du das Konkurrenzprodukt "wegwirfst". Ich habe ein Competitive Upgrade von [g=539]Cubase[/g] 4 gekauft und das einzige, was verlangt wurde, war die erste Seite des Handbuches meiner aktuellen Anwendung......und mal ganz ehrlich, selbst das hätte ich mir ja für kleines Geld bei Ebay ersteigern können - und trotzdem hätte Steinberg ja immer noch einen Kunden mehr, auch wenn ich weniger gezahlt habe.
 
Wenn es jetzt extra Edu Updates geben sollte, die nur mit den Edu Versionen funktioniert, dann hat Steinberg das Problem ja schon erkannt und was dagegen getan.
Denn was würde es mir bringen eine "gebrauchte" Edu Version von einer Privatperson zu kaufen (ob legal oder nicht sei mal dahingestellt) wenn ich die Version dann nicht upgraden könnte später mal.
Nun gut, ich bin Student, ich darf alles ;)

Das Problem ist nur:
Wenn ich jetzt ne Edu Version hab, die ich nur mit Edu Updates updaten kann. Und später bin ich kein Student mehr. Dann darf ich keine Edu Updates mehr kaufen, die nicht-Edu updates funktionieren dann aber nicht mit meiner Version.

AUch nicht so dolle, oder?
 
frankye schrieb:
Weisst Du, mir ist das zu blöd. Ich bin raus. Aber ein Idee, ruf mal bei Steinberg an ud frag nach bzw schreib den Support an und frag nach. Davon hätte ich dann gerne mal eine Abschrift. :D

Steinberg wird hier sicherlich kaum "offizielle" Klarheit schaffen wollen, um des "Vertriebswillen" weil sonst sicherlich einige Händler aufheulen und losjammern :p

frankye schrieb:
Ansonsten erinnert mich das wieder an Dunning.

armer Troll :sleep:

frankye schrieb:
Und übrigens könnt ihr euch ja mal eine „installierte“ [g=539]Cubase[/g]-Version, die unter Edu-Kaufbedingungen erworben wurde anschauen! Und ihr werdet sehen, das auch im LCC KEIN Hinweis auf die „EDU“ zufinden sein wird!

Sicher? --> LCC
Aber ich bin ja ein Idiot und informiere nicht "seriös" und "richtig". :D

Das mit dem "Idiot" hast aber du geschrieben :p

Offensichtlich gibt es auch EDU-Versionen von [g=539]Cubase[/g] die nicht identisch mit der "normalen" Version sind, und die im LCC als EDU gekennzeichnet sind!
Vielleicht verkauft ihr ja diese nicht identischen EDU-Versionen :-D
aber dann hättest du ja wohl kaum selbst weiter oben zugestimmt, dass die EDU "identisch" mit der "normalen" Vollversion ist!?

Es gibt aber eben auch die "identischen" Versionen - siehe BenS Posting

@Andband
hast ne PM ;)

__________________
zum Weiterverkauf:

Tatsache und Rechtslage ist aber nun einmal das in DE und innerhab der EU, was ich bereits seit beginn gepostet hatte!

Und Steinberg wird sicherlich einen Teufel tun und demjenigen der eine "gebrauchte" Edu-version "umregistrieren" möchte und uneingeschränkt (weiter-)nutzen will, irgendwelche Steine in den Weg legen!

Wer die Rechtslage nicht glauben kann oder will, kann ja mal googln oder einen Rechtsverdreher seines Vertrauens fragen ;)

Bspw. hier mal lesen http://irights.de/index.php?id=358
 

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