cubase 4 EDU, nicht komerziell nutzbar?

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reiterw

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Hi,

die [g=539]Cubase[/g] 4 Edu Version kostet bei unimall nur um die 400€ nur mit der Einschränkung das die Software nicht komerziell nutzbar ist.

Was ich nicht verstehe etwas derartiges könnten sie doch eh nur nachprüfen falls jemand ein eigenes Studio betreibt und für Clients Songs produziert wenn jedoch ein Student/Privatmann nur sein eigenes Zeug muxt und im Internet als Mp3 veröffentlicht bzw. seine selbstgebrannten [g=420]Cd[/g]ś an Freunde etc. verkauft können die doch eh nie nachprüfen mit welcher [g=17]DAW[/g] das aufgenommen wurde?

Ich finde das etwas verwirrend oder hab ich da was falsch verstanden.

Ich versteh nicht was Steinberg das interessiert ob ein kleiner Privatmann seinen Mist welchen er mit einer EDU Version aufgenommen hat im kleinen Rahmen verkauft.

Und was wenn man eine Demo [g=420]CD[/g] an eine Plattenfirma schickt und daraufhin einen Vertrag angeboten bekommt, ist das dann auch kommerzielle Nutzung?

Hoffe die Fragen sind nicht zu trivial :)

Gruß Sebastian
 
Trivial ist sie nicht. Aber bereits beantwortet. Aber aufgrund der Suche hier finde ich das nicht. Sinngemäß war die Aussage von Steinberg (wenn ich mich recht erinnere), dass sie kein Problem darin sehen wenn jemand mit [g=539]Cubase[/g] EDU einen Nummer 1 Hit schreibt... Vorausgesetzt er hat die Version unter legalen Umständen erstanden.

cu
cRUSh
 
die [g=539]Cubase[/g] 4 Edu Version kostet bei unimall nur um die 400€ nur mit der Einschränkung das die Software nicht komerziell nutzbar ist.

Unfug! Du darfst die EDU Version nicht eben so weiterverkaufen. Nutzen darfst Du sie wie Du lustig bist, und per Upgrade (z.BV. SX3 EDU auf [g=539]Cubase[/g] 4) wird aus der EDU eine Vollversion. Und entgegen aller Gerüchte gibt es keine Upgrades zu EDU Preisen.

btw bei uns hast Du für den gleichen Preis noch ein [g=539]Cubase[/g] Skript dabei ;-)
 
Super, gut zu wissen.

Aber eines wie gesagt verstehe ich an der ganzen Sache grundsätzlich nicht wie will Steinberg da eh jemals dahinter kommen welche [g=17]DAW[/g] bei einem Track benutzt wurde? Hört man ob ein Track mit Sonar,[g=539]Cubase[/g],ProTools etc. aufgenommen wurde?

Also ich höre das nicht deswegen die Frage oder sind im gebouncten Track Signaturen der [g=17]DAW[/g] versteckt enthalten?
 
klar, die Steinberg Programme haben testweise schon den Bundestrojaner an Bord ;-)
 
Also ich kann mir das auch nciht vorstellen dass da irgendwas im File versteckt sein soll. Wenn ich den fertigen Track bounce und dann in irgend einem anderen Programm mastere oder die einzelnen Spuren bounce und diese dann in einem anderen Programm abmische und dann das Endprodukt habe. Wie sollen die wissen, dass es in Kuhbase gemacht wurde???
 
Zwischenfrage: brauch ich nur ne immatrikulationsbescheinigung für edu bei steinberg?
 
DaddyDufte schrieb:
Zwischenfrage: brauch ich nur ne immatrikulationsbescheinigung für edu bei steinberg?

Das hängt vom jeweiligen Distributor und Land ab!
Grundsätzlich benötigt man einen offiziellen Stempel der Schule/Fakultät und die Unterschrift eines Lehrers dort samt Angabe seiner Tätigkeit/Funktion!
"Steinberg" bzw. deren online Shop "Digital River GmbH (element 5)" haben entsprechende Vordrucke!
______________

Es ist absolut richtig, das man das EDU-[g=539]Cubase[/g] auch für kommerzielle Produktionen verwenden darf!

falsch und irreführend ist jedoch diese Aussage hier ...

frankye schrieb:
Du darfst die EDU Version nicht eben so weiterverkaufen.

Es gibt nämlich KEINEN Unterschied zwischen Edu- und "normaler" Version, im Funktionsumfang, Software, Packungsinhalt und auch die Bestimmungen der EULA, Lizenz ("[g=398]Dongle[/g]", LCC) sind identisch!

Der einzige Unterschied ist der "Anschaffungspreis" und das ein "kleiner" Edu-Aufkleber die CubasePackung ziert ;)
 
du zahlst 400 eucken aus deinem ärmel.... :) ich bin gegner von #### aber was manche leute hier im gegenzug für ne meinung haben is auch nicht schön.
kann nur sagen, du hast steinberg unterstützt und bist kein hans zimmer, der mit millionen um sich wirft und sein studio für zig millionen einem bordell im 18 jhdert nachbauen lässt.
Mach deine musik und wenn du alles legal erworben hast, dann kannses auch ohne bedenken uneingeschränkt nutzen. ich selbst habe so mein halion symphonic orchestra erworben. zumal du auch noch schüler oder student bist-- da sin 400 euro doch ne faire sache finde ich.
 
Steinberg EDU Versionen dürfen NICHT weiterverkauft werden!!
Es stimmt zwar, dass sich die EDU Versionen nur durch den EDU Aufkleber von "anderen Vollversionen" unterscheiden, jedoch ist aufgrund des Preisvorteils für Schüler/Studenten/Lehrpersonal der Weiterverkauf NICHT gestattet - wäre ja sonst auch zu einfach, daraus Profit zu schlagen!


dUk
 
Es gibt nämlich KEINEN Unterschied zwischen Edu- und "normaler" Version, im Funktionsumfang, Software, Packungsinhalt und auch die Bestimmungen der EULA, Lizenz ("[g=398]Dongle[/g]", LCC) sind identisch!

Der einzige Unterschied ist der "Anschaffungspreis" und das ein "kleiner" Edu-Aufkleber die CubasePackung ziert ;)

Habe ich das IRGEDNWO anders geschrieben? Nein, also, setzen, sechs, Thema verfehlt! ;-)
Was ich meinte ist, dass Du Deine frisch erworbene EDU Version nicht mal eben so an Deinen Schwager etc verhökern darfst, denn Du hast sie dann mit Deinem Nachweis für Dich gekauft. Eine (frei verkäufliche) Vollversion wird es nach einem Upgrade.

PS. Bitte genau lesen und verstehen üben, soll helfen :D
 
frankye schrieb:
Habe ich das IRGEDNWO anders geschrieben? Nein, also, setzen, sechs, Thema verfehlt! ;-)

du bist aber lustig! bitte genau lesen, was ich geschrieben habe und worauf ich das "falsch" bezog ;)

Denn du unterliegst hier ja weiterhin dem Irrtum:

frankye schrieb:
Was ich meinte ist, dass Du Deine frisch erworbene EDU Version nicht mal eben so an Deinen Schwager etc verhökern darfst, denn Du hast sie dann mit Deinem Nachweis für Dich gekauft.

Selbstverständlich darfst du die EDU-Version auch weiterverkaufen!
Wie kommst du bitte darauf, das der Weiterverkauf nicht gestattet sei!? Im Gegenteil, du darfst die Version an jede Person verticken!

frankye schrieb:
Eine (frei verkäufliche) Vollversion wird es nach einem Upgrade.

Ich dachte wir wären uns einig gewesen, das "beide" Versionen "identisch" sind!?

frankye schrieb:
PS. Bitte genau lesen und verstehen üben, soll helfen :D

und warum tust du das dann nicht!? :p

dann zeig mir doch bitte die Stelle in der EULA, oder im "Edu-Kaufvertrag" oder im LCC (ich akzeptiere auch Screenshots :D die dein "Weiterverkaufsverbot" stützt !?
 
Im Gegenteil, du darfst die Version an jede Person verticken!
Bevor hier wieder weitere Falschinfos verbreitet werden:
Eine EDU Version darf verkauft werden, allerdings auch nur wieder an jemanden, der selber berechtigt ist, eine EDU-verison zu erwerben (Schüler/Lehrer/Student/Dozent etc.).
Und bevor es wieder "Zeig mir das in der EULA"-Postings gibt: Ich weiss das deshalb, da ich selber freier Steinberg-Mitarbeiter bin ;-)
 
Naja, aber irgendwo sollte das dann ja schon stehen. Nur weil das "irgendwer" (sorry ;) ) einfach so sagt, muss das ja nicht so sein. Ob Mitarbeiter hin oder her.
Allerdings kann ich auch nicht glauben, dass man die Edu Version an jeden verkaufen darf. Sonst gäb es wohl schon längst einen neuen Standard Studentenjob ;)

Gruß Pascal
 
reiterw schrieb:

Aber eines wie gesagt verstehe ich an der ganzen Sache grundsätzlich nicht wie will Steinberg da eh jemals dahinter kommen welche [g=17]DAW[/g] bei einem Track benutzt wurde? Hört man ob ein Track mit Sonar,[g=539]Cubase[/g],ProTools etc. aufgenommen wurde?

Also ich höre das nicht deswegen die Frage oder sind im gebouncten Track Signaturen der [g=17]DAW[/g] versteckt enthalten?

Wie weit kann das geistige Niveau solch eines Forums eigentlich sinken?
Man erlebt hier täglich neue Überraschungen.
 
tsching schrieb:
Im Gegenteil, du darfst die Version an jede Person verticken!
Bevor hier wieder weitere Falschinfos verbreitet werden:
Eine EDU Version darf verkauft werden, allerdings auch nur wieder an jemanden, der selber berechtigt ist, eine EDU-verison zu erwerben (Schüler/Lehrer/Student/Dozent etc.).
Und bevor es wieder "Zeig mir das in der EULA"-Postings gibt: Ich weiss das deshalb, da ich selber freier Steinberg-Mitarbeiter bin ;-)

dir ist klar, dass du hier Unsinn erzählst und Falschinformationen verbreitest?

Also weder Steinberg noch irgendein Distributor schränkt die Rechte der EDU-Version ein, siehe Kaufvertrag, EULA!

Eine wie von dir behauptete "Einschränkung" wäre auch nicht rechtens und völlig unwirksam, denn innerhalb der EU kann eine "Weiterveräußerung" weder verweigert noch eingeschränkt werden, weder durch die AGB noch die EULA!

Also nochmal: als Privatmensch darfst du selbstverständlich deine [g=539]Cubase[/g] EDU-Version an JEDE Person weiterverkaufen!
 
warp schrieb:
tsching schrieb:
Im Gegenteil, du darfst die Version an jede Person verticken!
Bevor hier wieder weitere Falschinfos verbreitet werden:
Eine EDU Version darf verkauft werden, allerdings auch nur wieder an jemanden, der selber berechtigt ist, eine EDU-verison zu erwerben (Schüler/Lehrer/Student/Dozent etc.).
Und bevor es wieder "Zeig mir das in der EULA"-Postings gibt: Ich weiss das deshalb, da ich selber freier Steinberg-Mitarbeiter bin ;-)

dir ist klar, dass du hier Unsinn erzählst und Falschinformationen verbreitest?

Also weder Steinberg noch irgendein Distributor schränkt die Rechte der EDU-Version ein, siehe Kaufvertrag, EULA!

Eine wie von dir behauptete "Einschränkung" wäre auch nicht rechtens und völlig unwirksam, denn innerhalb der EU kann eine "Weiterveräußerung" weder verweigert noch eingeschränkt werden, weder durch die AGB noch die EULA!

Also nochmal: als Privatmensch darfst du selbstverständlich deine [g=539]Cubase[/g] EDU-Version an JEDE Person weiterverkaufen!

Nur nichts einsehen wollen. :roll:
Im Klartext, Steinberg hat für EDU Versionen wohl keine separate EULA geschrieben.
Das was Tsching geschrieben hat stimmt voll und ganz, wir sind Steinberg Trainingscenter und haben ständig mit EDU Versionen zu tun und einen direkten Draht zu Steinberg (auch zu den EDU verantwortlichen Mitarbeitern).
Was ich bezüglich Weiterverkauf geschrieben habe war, wie Tsching schon berichtigte nicht ganz korrekt. Auch nach Update bleibt eine EDU Version eine EDU Version, da von einem SX3 EDU + Upgrade auf [g=539]Cubase[/g] 4 dennoch die SX3 Version bei der Installation benötigt wird und diese ist eine EDU Version. Im Zweifelsfall kann Steinberg einem nicht autorisierten Käufer (also kein EDu berechtigter Käufer) ein späteres Update verweigern.
Wie Du es drehst und wendest ist mir egal, red Dich froh oder lass es sein ;-)
Die von tsching getroffenen Aussagen haben wir direkt von Steinberg über direkten Draht.

btw

"Eine wie von dir behauptete "Einschränkung" wäre auch nicht rechtens und völlig unwirksam, denn innerhalb der EU kann eine "Weiterveräußerung" weder verweigert noch eingeschränkt werden, weder durch die AGB noch die EULA!"

Mag sein, aber der Kauf war ja schon an bestimmte Bedingungen geknüpft ;-)
 
Hi,

ich habe gerade mit dem Steinberg-Vertrieb telefoniert. Es gibt seit neuestem auch EDU-Upgrades/Updates. Die sind genauso teuer wie die normalen Updates, funktionieren aber nur mit EDU-Versionen. Im Umkehrschluss läuft ein normales Upgrade/Update nicht mit einer EDU-Version. Also einmal EDU, immer EDU.
Und was die EULAS bzw. Verkaufsbedingungen betrifft: laut Vertrieb hat der zuständige Verkäufer/Händler den Käufer auf die Besonderheiten der EDU-Version hinzuweisen. EDU-Versionen kann man sich als Händler auch nicht an Lager legen, die lassen sich nur mit der entsprechenden Legitimation (Studentenausweis, Schulnachweis etc.) bestellen.
Mag sein, das dieses System rechtlich nicht einwandfrei ist (wegen EULAs etc.), aber so ist es nunmal.

Nachtrag:
Hier das Originazitat aus den EULAs:
"Sie dürfen alle Ihre Rechte zur Verwendung der Software auf eine andere Person unter der Voraussetzung übertragen, dass (a) Sie (i) diesen Vertrag und die (ii) Software oder Hardware, die mit der Software geliefert, verpackt oder auf dieser vorinstalliert ist, einschließlich aller Kopien, Upgrades, Updates, Sicherungskopien und früherer Versionen, die ein Update oder Upgrade auf diese Software berechtigt haben, an diese Person übertragen, (b) Sie keine Upgrades, Updates, Sicherungskopien und frühere Versionen dieser Software zurück behalten und (c) der Empfänger die Bestimmungen dieses Vertrags sowie sonstige Bestimmungen akzeptiert, nach denen Sie eine wirksame Softwarelizenz erworben haben. "

Wichtig ist der Abschnitt:
"...und der Empfänger die Bestimmungen dieses Vertrags sowie sonstige Bestimmungen akzeptiert, nach denen Sie eine wirksame Softwarelizenz erworben haben."

Der Käufer muss also die Bestimmungen akzeptieren, nach denen der Verkäufer die Lizenz erworben hat. Eben die EDU-Bedingungen. Das kann man auch so auslegen, dass der Verkäufer dafür verantwortlich ist, dass der Käufer auch EDU-berechtigt sein muss.
Wie gesagt, die Kontrolle liegt hier in de weiteren Beschaffung von Updates.
 
@ tsching @ frankye

Ist zwar rührend was ihr schreibt, aber ein "Steinberg Trainingscenter" oder "freier Steinbergmitarbeiter" sollte doch "seriös" und "richtig" informieren!

nochmals, es gibt keine bestimmten „EDU-Bedingungen“oder „Einschränkungen“! Einzig die zwischen Distributor und edu-versionsberechtigten Käufer, wo der Käufer nachweisen muss, das er im Sinne Steinbergs berechtigt ist, eine Cubaseversion zum EDU-Preis zu erwerben!

„Offiziell“ wird Steinberg sicherlich auch nicht das vertreten, was ihr beide hier behauptet! Denn den „Weiterverkauf“ der Software darf und kann Steinberg nicht einschränken oder verbieten! Und das tut Steinberg ja auch gar nicht! Nur ihr beide behauptet hier diese „Einschränkung“!

Und übrigens könnt ihr euch ja mal eine „installierte“ [g=539]Cubase[/g]-Version, die unter Edu-Kaufbedingungen erworben wurde anschauen! Und ihr werdet sehen, das auch im LCC KEIN Hinweis auf die „EDU“ zufinden sein wird!

Und ihr werdet mit Sicherheit auch niemanden finden können, der ein [g=539]Cubase[/g] (als nicht edu-kaufberechtigter) von einem edu-kaufberechtigten „privat“ erworben hat (also eine EDU-Version) UND dem Steinberg nun den „Lizenztransfer“ verweigert hätte oder auch nur ein Update/Upgrade versagt hätte!
 
ich kenn mich damit nicht aus, aber was mir spontan dazu einfällt:

1.
im syncrosoft LCC steht auf jeden Fall, dass es die EDU version ist, die hab ich nämlich auch... (zumindest bei 3SX)
http://screen.sansiba.com/lcc.jpg

2.
es wäre absoluter quatsch, wenn ich EDU versionen einfach so an jeden verkaufen könnte, ansonsten würde ich mir nämlich überall die EDUs holen und einfach bei ebay als normale versionen verkaufen und dabei legal reich werden...

3.
die ursprüngliche frage war ob man es komerziell nutzen darf:
ich hab das damals beim kauf auch gefragt und mir wurde bestätigt, dass es absolut ok ist und es diesbezüglich keine einschränkungen gibt.
darüber hinaus wurde mir auch mitgeteilt, dass wenn ich kein Student mehr bin, ich das Programm weiterhin benutzen kann...

aber das sagt ihr ja alle auch
 

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