cubase 4 EDU, nicht komerziell nutzbar?

  • Ersteller reiterw
  • Erstellt am
wie gesagt..Dunning...

Steinberg wird hier sicherlich kaum "offizielle" Klarheit schaffen wollen, um des "Vertriebswillen" weil sonst sicherlich einige Händler aufheulen und losjammern

Schöne Ausrede!

Offensichtlich gibt es auch EDU-Versionen von [g=539]Cubase[/g] die nicht identisch mit der "normalen" Version sind, und die im LCC als EDU gekennzeichnet sind!

Noch viel offensichtlicher ist Deine fehlende Einsicht.

Vielleicht verkauft ihr ja diese nicht identischen EDU-Versionen
aber dann hättest du ja wohl kaum selbst weiter oben zugestimmt, dass die EDU "identisch" mit der "normalen" Vollversion ist!?

Es gibt aber eben auch die "identischen" Versionen - siehe BenS Posting

Du wirst es wohl nie einsehen wollen, egal. Wir werden mal einen Kollegen von Steinberg um ein offizielles Statement bitten.

Und Steinberg wird sicherlich einen Teufel tun und demjenigen der eine "gebrauchte" Edu-version "umregistrieren" möchte und uneingeschränkt (weiter-)nutzen will, irgendwelche Steine in den Weg legen!

Stimmt, das wird auch nicht werden, es ist schon passiert ;-)
 
Nur um das kurz klar zu stellen, mein SX3 ist KEINE Edu-Version und wird dementsprechend auch im LCC nicht als EDU angezeigt. Halion 3 das ich als gebrauchte Edu erworben und problemlos registrieren konnte zeigt das EDU an...
 
Boh, wat geht ihr mir auf den Beutel...lach....

Wenn sich hier einige nicht belehren lassen wollen, dann sollen sie es lassen...
 
Warum enden eigentlich derlei "harmlose" Themen immer derart in diesem Forum?

Meine einzige Grundkritik an dem ganzen Lizenzsystem EDU ist/war folgende:

"Warum flechten Steinberg und andere Hersteller dieses nicht komerziell nutzbar in ihren Lizenzvertrag mit ein wenn sie es doch eh nie wirklich nachprüfen können ob der bzw. diejenige mit ihrem Programm Geld verdienen oder nicht? Warum machen sich diese Leute dann die Mühe, sorgen für Verwirrung und wie hier in diesem Thread gesehen auch für Ärger? Warum muß ich jetzt dann EDU Upgrades kaufen die dann genauso viel kosten wie die normalen und auch denn selben funktionsumfang bieten?"

Gruß Sebastian
 
Gibt es auch eine "Hartz IV" Version?
 
@ Bumsbirne: Ja natürlich, aber die bekommst du nur gegen Vorlage der Personalausweiskopie deines "Agentur für Arbeit" - Sachbearbeiters und Stempel der zuständigen Behörde. Für Updates musst du Dir vom Finanzamt bestätigen lassen, dass deine Einkommenssituation unverändert schlecht ist und bisher kein (angemeldeter) Gewinn durch die Software entstanden ist. Es kann bei, nach dem Zufallsprinzip ausgewählten, einzelnen Usern auch zu einem Anruf von Seiten des Programm-Anbieters kommen bei dem Name und Geburtstag deines Sachbearbeiters überprüft wird, deine Fähigkeit einen normalen Job auszuführen getestet und deine psychische Stabilität zum Ausführen eines Jobs in der harten Musikbranche erfasst wird. Anschließend wird mit den so erhobenen Daten eine Statistik erstellt und deinem Sachbearbeiter vorgelegt, aus der hervorgeht, ob du in die Selbstständigkeit gefördert werden sollte, oder eine Nutzung der Software reine Liebhaberei und somit nicht mehr von Seiten Steinbergs förderungswürdig ist. Im ersten Fall hast du dann das Recht auf "Karrierestarter-Updates" die von Steinberg in Form von "goldenen Platten" in Bilderrahmen geliefert werden um auch optisch alle Voraussetzungen eines angesagten Produzenten zu erfüllen. In letzterem Fall erlischt der Anspruch auf Hartz-IV Versionen und Updates. Die Umfragen sollen bis zum Jahresende 2009 fertig gestellt sein. Momentan wird noch beraten ob Kandidaten die nicht eindeutig zugeordnet werden können nach Bochum gebracht werden sollten, um dort mit den ehemaligen Nokia-Mitarbeitern ein neuartiges "Klingelton-Handy" zu entwerfen und Patchbankes für den darin integrierten Klingelton-[g=365]Synthesizer[/g] zu entwickeln.

Den Smilie spar ich mir...
 
Alter Thread, zufällig gefunden...

Was die "Unbelehrbarkeit" angeht: Fragt statt Steinberg oder Musiksoftwarehändlern doch einfach einen Anwalt, der im Europarecht und Kaufrecht fit ist... da können Hersteller oder Händler vereinbaren, was sie wollen, es ist alles unwirksam und hätte vor Gericht niemals Bestand. Da das (zumindest) einige bei Steinberg wissen werden, wird eine bei eBay verkaufte EDU-Version problemlos umgeschrieben (es stehen etliche EDUs bei eBay drin). Da können alle von Softwareherstellern oder -händlern instruierten Forenmitglieder aufschreien, oder es lassen - es ist einfach so.

Ob diese Entwicklung des Rechts, die einem Hersteller/Erfinder faktisch sämtliche Möglichkeiten zur Disposition über seine Produkte NACH dem Verkauf nimmt, sinnvoll und begrüßenswert ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt... und von daher kann ich die (fast schon emotionalen) Proteste einiger, die offenbar "im Boot der Hersteller/Erfinder sitzen", sehr gut verstehen.
 

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