EarlGrey schrieb:
@galipoka: Es geht hier doch nicht um Urheberrechte, deshalb ist die Schöpfungshöhe völlig neben der Sache und spielt überhaupt keine Rolle.
das sehe ich anders. ich lasse mich nach wie vor eines besseren belehren, aber nicht abwatschen.
Es geht um die Rechte an der Aufnahme selbst, also am Sample... Hast Du den Thread-Titel etwa nicht gelesen?
doch, ich habe den thread-titel gelesen. was steht da? "BGH Urteil zum Sampeln".
worauf ich mich in diesem zusammenhang beziehe, sind die ausnahmefälle, die über besagte passagen des urhebergesetzes hergeleitet und definiert werden.
DAS ist doch das interessante daran. zumindest für mich.
mein beitrag zielt nicht auf die leistungsschutzrechte ab. will es auch gar nicht. diesen teil der urteilsbegründung finde ich in der pelham vs. kraftwerk-sache einfach nur
unzureichend - diplomatisch ausgedrückt.
unabhängig davon finde ich die argumentation aus dem urheberrecht, mit den "notwendigen" persönlichen fähigkeiten etwas nachzubasteln, noch viel absurder. fast lächerlich. jeder kann sich doof stellen, wenn er will. aus diesem juristschen zwiespalt resultieren meilenweite interpretationsspielräume.
die frage nach der schöpfungshöhe ist in solchen fällen IMHO viel bedeutsamer. welchen
künstlerisch-wertvollen anteil nimmt das sample in einem stück ein?
deshalb kann ich das urteil auch nicht losgelöst vom urheberrecht sehen, denn: eben jene ausnahmeregelungen des urheberrechts ("skills"/"erkennbare melodie" ) tragen doch zur allgemeinen verwirrung und unterschiedlichen auslegungen des urteils bei! oder warum gibt es so viele offen fragen?
wäre alles durch den schutz der "unternehmerischen leistung des herstellers von tonträgern" zu rechtfertigen, müssten wir das hier nicht diskutieren.
das ist meine meinung, und ich bin kein jurist und will es auch gar nicht sein. ich vermisse mancherorts den gesunden menschenverstand, der neben all den paragraphen ein nischen-dasein zu führen scheint.
@earl grey:
es wäre hilfreicher, wenn du mich inhaltlich korrigierst und verrätst, was an meiner aussage so elementar verkehrt gewesen sein soll. auch wenn ich vielleicht nicht alle 5 seiten dieses threads aufgrund zeitmangels durchgelesen habe.
sei's drum. wir sind uns offensichtlich darüber einig, dass das urteil mehr verwirrung stiftet als es klarheit schafft.