BGH Urteil zum Sampeln

300LittleBirds schrieb:
früh Ergrauter:
beides richtig.
mir konnte eben nur noch niemand der ewig warnenden einen fall nennen, wo es zu einer klage gekommen wäre.


Logisch gibt es da Streitfälle, wie man aktuell an 3P und auch Bushido mit den ganzen Metallsamples sehen kann. und mit Beatnuts und ihrem Jenny from the Block sample gabs auch ärger.
 
mir konnte eben nur noch niemand der ewig warnenden einen fall nennen, wo es zu einer klage gekommen wäre.

Was war dann Deiner Meinung nach das Ding, über das der BGH entschieden hat?
 
Was war dann Deiner Meinung nach das Ding, über das der BGH entschieden hat?
kann man im eröffnungspost doch lesen...

ich bezog mich aber auf etwas anderes, nämlich die frage, was dieses urteil denn nun für den sampelnden "heimproduzenten" bedeutet, der eben keine [g=420]cd[/g] mit seinen stücken veröffentlicht, sondern diese bestenfalls auf myspace oder ähnlichen seiten präsentiert.

die aussage, es sei nicht besonders clever, es (in diesem rahmen) auf eine klage ankommen zu lassen, bezweifle ich.
es mag sein, daß die musikindustrie in ihrer verzweiflung nach den minderjährigen tauschbörsennutzern nun neue opfer suchen oder unterbeschäftigte anwälte sich gezielt seiten vornehmen, wo hobbymusikanten ihre stücke der welt zeigen (wobei das größtenteils an der fehlenden kompetenz scheitern dürfte, man muß schließlich in der lage sein, das gesampelte stück zu erkennen)
- mir ist ein solcher fall aber bislang nicht bekannt. falls es einen gab, würde ich mich über informationen dazu freuen.

freundliche grüße
 
300LittleBirds 63

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die aussage, es sei nicht besonders clever, es (in diesem rahmen) auf eine klage ankommen zu lassen, bezweifle ich.
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N:
Es kommt auf dein finanzielles Rückgrat an.
Und deine Stellung in den Märkten.

Reden wir 5 oder 6-stellig?
 
Jetzt möchte ich aber doch mal 300littleBirds zur Seite springen.

Nur aus Interesse, gibt es einen Fall im Homerecordingbereich, in dem es zu einer Klage bzw. einer nennenswerten Geldstrafe gekommen ist?

Die einzigen Fälle, die ich kenne, drehen sich um sehr erfolgreiche Produktionen.

Gruß,

Globo
 
Word.

Wollte ich auch gerade schreiben.
Ich meine dass es grundsätzlich illegal ist, ist ja wohl jedem klar.

Aber mich würde auch mal interessieren wie hoch jetzt die Wahrscheinlickeit ist dass sie einen busten.
Und wie hart die Strafen sind, wenn man keinen Cent mit seiner Mucke macht.

Und ob die auch ab und zu Leute erwischt werden die irgendwelchen megararen Stuff samplen, oder ob das die Ausnahme ist,
und es erst wirklich kritisch wird wenn man von aktuellen Grössen samplet.

Aber dazu hat mir auch ne intensivere (allerding schon ne Weile zurückliegende) Google-Recherche, nichts gefunden.
 
Aber mich würde auch mal interessieren wie hoch jetzt die Wahrscheinlickeit ist dass sie einen busten.
Und wie hart die Strafen sind, wenn man keinen Cent mit seiner Mucke macht.

Und ob die auch ab und zu Leute erwischt werden die irgendwelchen megararen Stuff samplen, oder ob das die Ausnahme ist,
und es erst wirklich kritisch wird wenn man von aktuellen Grössen samplet.

Aber dazu hat mir auch ne intensivere (allerding schon ne Weile zurückliegende) Google-Recherche, nichts gefunden.



Ich habe dazu mal einen Thread in einem anderen Forum erstellt; s.h.:

http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?ArtikelID=4937155;ThemenID=64
 
@nitromaniac
Reden wir 5 oder 6-stellig?
hängt davon ab, welchen meiner oldtimer ich dafür verkaufe :D


... ist ja plötzlich so ruhig geworden hier
 
ich finde an diesem urteil verwirrend, dass nicht zwischen urheberrecht und leistungsschutzrecht unterschieden wird, wo das doch im musikgeschäft mit verlag und label ganz eindeutig getrennt wird. aber das ist leider im ganzen UrhG so.

zum urteil: finde ich gut, bekfräftigt die rechteinhaber, lässt aber für kleinere fälle doch noch ein hintertürchen offen, damit die samplingkultur, die fest mit dem hiphop verbunden ist, nicht komplett ausstirbt.
moses p wird sich wohl über §24 (freie benutzung) die urheberrechtliche klage vom hals schaffen können, aber wie er als chart-produzent seine unfähigkeit beiweisen will, nicht fähig zu sein das sample nachzustellen, kann ich mir nicht vorstellen.
 
Wie verhält sich das denn mit Audio Schnipseln von Filmen, Zitaten aus Radio und Fernseh Sendungen und Reportagen? Denke da z.B. an den (legendären) Satz aus "Blade Runner": I want more live, father! / Ich will mehr Leben, Vater! Fear Factory und viele, viele Andere kleine und große Künstler spielen ja gerne mit diesen Stilmitteln in fast jeder Musiksparte. Muss man da als Künstler immer um Erlaubnis fragen? Ich habe seit Jahren meine Lieblingssätze aus Bladerunner auf der Platte und würde die nur zu gerne mal in einem brachialen Elektronik Stück einbringen. Aber aufgrund der Klagewellen muss man sich ja mitunter zunächst mit 100 Anwälten darüber beraten...
 
aggrotroll schrieb:
moses p wird sich wohl über §24 (freie benutzung) die urheberrechtliche klage vom hals schaffen können, aber wie er als chart-produzent seine unfähigkeit beiweisen will, nicht fähig zu sein das sample nachzustellen, kann ich mir nicht vorstellen.

Ganz einfach, moses p erstellt mit seinem [g=70]Sequencer[/g] lediglich ein paar Ideen, Ausproduziert hat sämtlich Stücke die du so kennst Martin Haas!

Wie verhält sich das denn mit Audio Schnipseln von Filmen, Zitaten aus Radio und Fernseh Sendungen und Reportagen?
Ohne Lizenzierung nicht erlaubt!




Gruss...
 
Wie verhält sich das denn mit Audio Schnipseln von Filmen, Zitaten aus Radio und Fernseh Sendungen und Reportagen?

Jaaaaahahahaha.

Es ist aaaaaaaaaaaalles illegal, illegal, illegal.

Aaaaaaaaaaalleeeeeeeess !!!! Muaahahahaha

Wenn du deinen Zimmernachbarn beim rülpsen aufnimmst, und ohne seine
Genehmigung nen Hit draus bastelst,
kann er dich auf 50 Gigantilliarden verklagen.
 

Ja? Ich frage mich das so oft ernsthaft, ehrlich, und tut mir leid ;-)

Ich meine, "damals" hat man das einfach gemacht, es war cool und zollte dem Orginal Respekt und was auch immer und es hat niemanden gestört (denk mal an den Hickup Song "19..nananananananineteen") Heute ist's wohl wirklich mehr ein Schwerverbrechen als Kunst ;-)

Ich stimme damit natürlich nicht für Melodienen-Klau, aber was haben denn die Chemical Brothers gemacht und auch Björk? Bzw. wie haben die sich mit den Orginal-Urhebern arrangiert?

Aber auch egal, was!? :-D
 
So bekommt ein guter Thread langsam Stammtischniveau. Gratulation.

@Vögelchen:

Ganz nett, wie Du Deine Aussagen den Gegebenheiten anpasst. Hauptsache, die eigene Auffassung bekräftigen und nicht zurückrudern...

Was mich an Deinen Bemerkungen am meisten stört, ist dieser "Ist doch nicht so schlimm"- Tenor. Natürlich ist die VÖ von ungeclearten Samples kein Kapitalverbrechen. Aber das hat auch niemand hier behauptet.

Aber es kann wesentlich teuerer werden als ein Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens.

Und stellst Du Dich hin und sagst, also ich fahre ja auch nur da, wo keine Radarfalle steht, und bin noch nie belangt worden, sag mir doch mal, wie viele Gerichtsverfahren wegen zu schnellen Fahrens es gibt? Wäre ignorant, oder?

Kein Mensch kann Dir sagen, wieviele Klagen wegen Verletzung der Leistungsschutzrechte erhoben werden. Denn es werden die wenigsten in der Öffentlichkeit breitgetreten. Wer interessiert sich schon für Leute wie Vögelchen? Keiner. Dennoch gibt es sie, die Klageverfahren. Was aber feststeht: Wesentlich mehr Sachen werden außergerichtlich erledigt. Es kommt erst gar nicht zum Klageverfahren. Es gibt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Schadensersatzzahlung oder Lizenzvereinbarung. Und was auch festteht: Im Biz wird gecleart. Egal, was in der Öffentlichkeit für Imagepflege gelabert wird.

Bloß weil Du mit dieser Materie nichts zu tun hast, solltest Du nicht so tun, als ob das Geschichten aus einer anderen Welt wären. Vielleicht ist die Chance, in Deinem Umfeld und mit dem, was Du machst, unbelangt zu bleiben, sehr groß. Aber dass Island pleite geht, hätte ich vor 1 Jahr für unmöglich gehalten.
 
@EarlGrey
Ganz nett, wie Du Deine Aussagen den Gegebenheiten anpasst.
nicht wirklich. ich schrieb schon im ersten beitrag vom "producer", der seine stücke bei myspace hochladen will und habe mich in der folge darauf bezogen.

Kein Mensch kann Dir sagen [...] Dennoch gibt es sie, die Klageverfahren.
ist ja etwas wie in der kirche - aber wem soll man noch glauben, wenn nicht dem chefmoderator höchstpersönlich? ;)

grüße
 
So, it's been a long time...
Aber ich muss mich hier nochmal einmischen:

1. Wo wir gerade schon die Parallele zu Filmen gezogen haben:
Richtig angemerkt wurde bereits, dass ohne Lizenzierung auch hier keine Verwendung (auch nicht in Auszügen) statt finden darf. Ihr könnt ja auch nicht einfach verschiedene Fersehfilme aufnehmen, bestimmte Szenen zusammenschneiden und dann alles als "eueren Film" veröffentlichen.

2. ICH kenne KEIN Beispiel für einen Rechtstreit im Bereich Homerecording. Aber es gibt immer ein erstes Mal. Es ist ohnehin zu erwarten, dass zuerst einmal eine Aufforderung zur Unterlassung in's Haus flattert. Wenn man natürlich dann so risiko-affin ist, trotzdem nicht-lizenziertes Material weiterhin zu veröffentlichen, kann es am Ende auch auf eine Schadenersatzklage hinauslaufen.

3. Hat man ja wohl manchen Leuten im Forum (Pardon!) derbe in's Hirn geschissen! Wenn ihr alles besser wisst, aber nicht mal begreift, dass es keinen Unterschied für eine Veröffentlichung macht, ob sie auf [g=420]CD[/g] im Handel oder auf Myspace bzw. kostenlos oder kostenpflichtig getätigt wird, dann braucht ihr doch nicht weiter mitzudiskutieren.

Hier tauschen sich verschiedene Menschen aus mit unterschiedlichem Wissenstand und unterschiedlichen Ansichten. Wenn eure Ansichten hier nicht entsprochen wird (und das von Mitgliedern mit fundiertem Hintergrund; ich meine nicht mich!), dann müsst ihr das auch mal akzeptieren.

Es geht in diesem Thread um die RECHTSLAGE, nicht um die Frage "WERDE ICH AUTOMATISCH VERKLAGT?".

Vielen Dank für eure geschätzte Aufmerksamkeit.

Gruß,
Archi
 
archibald schrieb:

2. ICH kenne KEIN Beispiel für einen Rechtstreit im Bereich Homerecording. Aber es gibt immer ein erstes Mal. Es ist ohnehin zu erwarten, dass zuerst einmal eine Aufforderung zur Unterlassung in's Haus flattert. Wenn man natürlich dann so risiko-affin ist, trotzdem nicht-lizenziertes Material weiterhin zu veröffentlichen, kann es am Ende auch auf eine Schadenersatzklage hinauslaufen.


Zunächst zu Punkt 2 :

Es ist in der Tat so, dass in Urheberrechtsstreitigkeiten dem "Täter" zunächst eine Abmahnung bzw. eine Unterlassungserklärung zugesandt wird. Bezüglich einer Unterlassungsklage ist nämlich die Wiederholungsgefahr zu begründen. Dazu führt regelmäßig eine nicht unterzeichnete Unterlassungserklärung.
Die Abmahnung kann allerdings - auch nach den neuesten BGH-Urteilen hierzu - je nach Fall mit empfindlichen Abmahnkosten verbunden sein.

Grds. ist jedoch ein Schadensersatzbegehren nicht unbedingt an eine vorherige Abmahnung oder Unterlassungserklärung gekoppelt. In der Tat kann bereits bei erstem Bemerken der Verletzungshandlung ein Schaden entstanden sein, der zu einem Schadensersatzanspruch führt.

A. Foderà-Pierangeli
http://www.fodera-legal.de
 
Moment mal...

Versteh ich das richtig, das man damit z.bsp klassische oder Volksmusik-Stücke ungestraft samplen dürfte ?

Der Urheberschutz fällt flach wegen 70 Jahre Regel,
und die Leistungschutz weil ich nicht die Möglichkeit habe ein Orchester auzunehmen.

Ganz sicher kommt es mir auch nicht vor, weil zbsp das Orchester die Urheberrechte an ihrer Interpretation haben könnte,
aber prinzipiell kommt es mir schon so vor als wäre das die Intention des BGH.
 
könnte man zwar denken. Man könnte aber auch denken, dass das nicht geht, weil es schließlich Orchester-Sample-Libraries wie die von VSL oder EastWest gibt, mit denen man nicht auf Orchester-Samples aus Musikaufnahmen angewiesen ist.
 
Naja klingen aber nicht so cool, wozu gibts Orchester ?
Ausserdem kann ich mir die nicht leisten :D

Aber ich meine irgendwas haben die sich ja mit ihrer Urteilsformulierung gedacht, oder ?
 

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