BGH Urteil zum Sampeln

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Hilge

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Wollte nur mal darauf hinweisen

"BGH erleichtert «Sampeln» von Musikstücken

Donnerstag, 20. November 2008 9.44 Uhr Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das sogenannte «Sampeln» von Musikstücken erleichtert. Künstler dürfen unter bestimmten Voraussetzungen kleine Tonfetzen aus Musikstücken entnehmen und daraus ein eigenes Werk schaffen, entschied das Karlsruher Gericht am Donnerstag. In dem Prozess ging es um eine Klage der Gruppe «Kraftwerk» gegen den Produzenten und Komponisten Moses Pelham. Die Gruppe wirft Pelham vor, aus ihrem Stück «Metall auf Metall» eine zweisekündige Rhythmus-Sequenz elektronisch kopiert («gesampelt») und einem Song als fortlaufende Wiederholung unterlegt zu haben. Der Fall ist allerdings noch nicht endgültig entschieden: Der BGH verwies das Verfahren zur neuen Prüfung an das Hanseatische Oberlandesgericht zurück."

Quelle: DPA http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_20112/index.php
 
Wow, das wär ja mal ne dope Sache wenn sich da mal was tut.
 
Das wäre durchaus interessant.

Ich habe da mal eine verwandte Frage:

In einem Interview, welches ich online gelesen habe, hat Mike Skinner verlauten lassen, er habe nichts dagegen gesampled zu werden. Er fasse dies als Kompliment auf.

Wie sieht es denn nun mit einer solchen Aussage rechtlich aus?
Könnte man sich im Zweifelsfall auf eine solche Aussage berufen?


Gruß,
Archi
 
archibald schrieb:

Könnte man sich im Zweifelsfall auf eine solche Aussage berufen?


Gruß,
Archi

Das man sich bei einem Rechtsstreit auf so eine Aussage berufen kann, kann ich mir wirklich nicht vorstellen...

Gruß
Simon
 
ich befürchte nicht das die Verwertung der Rechte oft gar nicht mehr beim Künstler selber sondern bei Verwertungsgesellschaften liegen. Die Plattenfirma dürfte da auch n Auge drauf haben.
 
Ich werde lieber gesamplet, als andere zu samplen. :D
 
Hi

Öhm... die Betonung dürfte dabei auf "unter bestimmten Voraussetzungen" liegen. Das Urteil sagt also nicht: Samplen ab sofort erlaubt. Das Urheberrecht bleibt davon ohnehin unberührt.

Wenn der ein oder andere jetzt also all seine abgesamplten Beats online stellt, tut er sich sicher keinen Gefallen damit... ;)

Gruß
Micha
 
Och, und ich dachte schon, hier gäbs die Möglichkeit, ein BHG-Urteil zu samplen...
 
@mad kannst du doch machen: mit text to speech
 
TheGlassSpider schrieb:
ich befürchte nicht das die Verwertung der Rechte oft gar nicht mehr beim Künstler selber sondern bei Verwertungsgesellschaften liegen.

Das fürchte ich auch. Selbst wenn der Künstler seine Inspiration auf andere Künstler bestärken möchte, wird seine Company den Daumen drauf halten.

Ich finde es aber nicht weiter schlimm. Man kann auch ohne Samples gute Musik machen (Betonung auf "machen") ;)

Wobei ich schon ab und an gerne ein Voice-Sample einbauen würde...
 
Man ist das ein nerviges Thema, mit diesem Rumgesample. Da ik ja weder Rap, HipHop oder Electrokram höre, betrfifft mich das als Konsument nicht ständig. Aber die Arroganz wegen nem Sample von 2sec. jemanden zu verklagen, als ob die die Musik neu erfunden hätten finde ik zum Kotzen. Bei ganzen Songs oder prägnant erkennbaren Teilen eines Songs habe ik Verständnis. Aber wo solln das hinführen?
 
Ich glaube heute ist es leichter Geld mit Schadenersatzklagen zu verdienen als mit Plattenkäufen.
 
Hier mal die "bestimmten Voraussetzungen"

Die Übersetzung ins Deutsche kann mal bitte jemand anderes machen. ;)

"[...] Ein Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers ist deshalb bereits dann gegeben, wenn einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnommen werden. Das Berufungsgericht hat es jedoch - so der BGH weiter - versäumt zu prüfen, ob die Beklagten sich auf das Recht zur freien Benutzung berufen können. Nach § 24 Abs. 1 UrhG darf ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden. Danach kann auch die Benutzung fremder Tonträger ohne Zustimmung des Berechtigten erlaubt sein, wenn das neue Werk zu der aus dem benutzten Tonträger entlehnten Tonfolge einen so großen Abstand hält, dass es als selbständig anzusehen ist. Eine freie Benutzung ist allerdings in zwei Fällen von vornherein ausgeschlossen: Ist derjenige, der die auf einem fremden Tonträger aufgezeichneten Töne oder Klänge für eigene Zwecke verwenden möchte, befähigt und befugt, diese selbst einzuspielen, gibt es für eine Übernahme der unternehmerischen Leistung des Tonträgerherstellers keine Rechtfertigung. Eine freie Benutzung kommt ferner nicht in Betracht, wenn es sich bei der erkennbar dem benutzten Tonträger entnommenen und dem neuen Werk zugrunde gelegten Tonfolge um eine Melodie handelt (§ 24 Abs. 2 UrhG). Das Berufungsgericht wird nun zu prüfen haben, ob die Beklagten sich hinsichtlich des Eingriffs in das Tonträgerherstellerrecht der Kläger auf das Recht zur freien Benutzung berufen können."

Quelle BGH http://www.bundesgerichtshof.de/ unter Pressemitteilungen
 
@archibald

Leider eine traurige Wahrheit, wie es scheint. Ik habe die Gruppe "Kraftwerk" für ihren eigenen Stil schon sehr geschätzt, auch wenns nicht ganz meins war. Aber ihre Ideen berufen sich auch auf dem, was es vor ihnen schon gab.
 
Aber die Arroganz wegen nem Sample von 2sec. jemanden zu verklagen, als ob die die Musik neu erfunden hätten finde ik zum Kotzen. Bei ganzen Songs oder prägnant erkennbaren Teilen eines Songs habe ik Verständnis.

Diese Sichtweise kann sich auch schnell ändern, wenn irgendwann die eigenen Samples oder Teile eines eigenen Musikstückes von anderen verwendet werden - ohne vorher gefragt worden zu sein.

Die ursprüngliche kreative Idee stammt dann nämlich immer noch von MIR und ich fände das zumindest anständig, wenn man wenigstens gefragt würde. Spätestens, wenn andere dann mit den eigenen Ideen anfangen erfolgreich zu werden, will man dann sicher ein Stück vom Kuchen abhaben, oder?

DAS finde ich zumindest nachvollziehbar! Deswegen kann ich Künstler, die Bushido nun an den Karren pinkeln absolut verstehen!


Ich gebe dir Recht, dass es schwierig zu klären ist, ab wann man denn wirklich erkennen kann, dass es ursprünglich mal zu MEINEM Stück gehörte. Bei ganz kleinen Samples sicher schwierig.
 
Eine freie Benutzung ist allerdings in zwei Fällen von vornherein ausgeschlossen: Ist derjenige, der die auf einem fremden Tonträger aufgezeichneten Töne oder Klänge für eigene Zwecke verwenden möchte, befähigt und befugt, diese selbst einzuspielen, gibt es für eine Übernahme der unternehmerischen Leistung des Tonträgerherstellers keine Rechtfertigung.

Was soll den gerade der Teil bitteschön bedeuten?? Befähigt? Befugt? Selbst einspielen - nein; 1:1 rausgeschnitten OK, dann aber doch generell NICHT erlaubt?? Warum KANN man das nicht so formulieren, dass man das auch mit Abi noch verstehen kann *heul*
 
Das ist die Kingcross-Klausel...
 
Kingcross? Waren das nicht die kleinen Rapper mit den umgedrehten Hosen???
 
Ach nee, das waren Criss-Cross :-D
 
Wieso gibts denn eigentlich ein Zitatrecht für Texte und für Musik nicht? Eine kreative und freie Gesellschaft beruht doch eigentlich auch darauf, dass man musikalische Zitate in angemessenem Rahmen verwenden kann.

Wer sich für das Thema interessiert: Freedom of Expression von Kembrew McLeod ist ein interessantes, wenn auch zum Teil etwas geschwätziges Buch über den Trend zur Privatisierung geistigen Eigentums und wie dieser Trend die Möglichkeiten kreativen Schaffens behindert. (Kleine Anmerkung am Rande: McLeod hat es tatsächlich geschafft, die Wendung "Freedom of Expression" zu patentieren - zwar nur für einen bestimmten Verwendungsbereich, aber doch).
 

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