BGH Urteil zum Sampeln

Allerdings beweist Moses P. da auch Humor und Erfahrung mit dem BGH:

http://de.wikipedia.org/wiki/Moses_Pelham

Ebenfalls auf dem Label Pelham Power Productions veröffentlichte der Soulsänger Xavier Naidoo. Für ihn produzierte Pelham das Erfolgsalbum Nicht von dieser Welt. Bald darauf trennten sie sich jedoch im Streit und lieferten sich einen jahrelangen Rechtsstreit um Verwertungsrechte, der erst vom Oberlandesgericht Karlsruhe zugunsten von Xavier Naidoo entschieden wurde mit der Begründung, sein Vertrag enthalte sittenwidrige Bestandteile. Die von der Plattenfirma beantragte Revision wurde vor dem Bundesgerichtshof im Jahre 2004 abgewiesen.
(...)
Moses Pelham gründete im Jahre 2006 zusammen mit Andreas Walter die Digi Protect Gmbh in Frankfurt

http://www.digiprotect.org/
 
Ah ja,alles klar,wusste ich nicht.
 
Was bedeutet, denn dieses BGH Urteil nun konkret für die Sample Praxis?

Kann ich nun jeden Sound samplen und mit ihm auch noch gleich die Melodie nachspielen, oder darf ich nur den Sound samplen und Melodien nicht nachspielen, oder darf ich nur melodien samplen, wenn ich ein schlechter musiker bin und sie nicht nachspielen kann.

Ich werde aus der BGH Formulierung nicht schlau.

Speziell den letzten Teil: "[...] oder wenn derjenige, der eine Tonfolge nutzen wolle , "befähigt und befugt" sei, diese selbst einzuspielen." usw.


was bedeutet dieser undeutlich formulierte Teil?
 
@Astar:

Das Urteil bezieht sich nicht auf das Urheberrecht im engeren Sinne, sondern auf Leistungsschutzrechte, also die Rechte an der Aufnahme.

Das bedeutet: Wenn man etwas - jund sei es nur zum Teil - nachspielen will, dann benötigt man nach wie vor eine Lizenz dafür oder drückt (beim Cover) [g=119]Gema[/g]-Gebühren dafür ab. Da hat sich nichts geändert.

Es geht hier nur um Sampling, also Aufnahmen.

Dazu hat der BGH im Grundsatz klargestellt: Leistungsschutzrechte gelten auch für das kleinste Aufname-Fitzelchen!

Von diesem Grundsatz (Jedes Sample aus einer fremden Ausnahme ist ohne Zustimmung des Rechteinhabers verboten) gibt es eine Ausnahme, die freie Nutzung nach § 24 UrhG. Kann ich nicht anders formulieren, als es schon in der Pressemitteilng drinsteht.Wenn das Sample und das eigene Werk die Voraussetzungen für die "freie Nutzung" erfüllen, dann kann man das Sample ausnahmsweise ohne Zustimmung des Rechteinhabers nutzen.

Der BGH sagt nun weiter, dass eine abgesampelte Melodie nie als freie Nutzung durchgehen kann. Halte ich für selbstverständlich, aber diese Klarstellung schadet nicht.

Und dann sagt der BGH, dass eine freie Nutzung auch dann nicht in Frage kommt, wenn der Verwender "befähigt und befugt ist, die Töne oder Klänge selbst einzuspielen". Das ist in der Tat interpretationsbedürftig und wird Anlass für juristische Meinungsstreitigkeiten geben.

Wir können für uns nur folgendes merken: Samples aus fremden Werken sollten möglichst vermieden werden.
 
ohne eine gültige kommentierung anbieten zu wollen:

auf den ersten blick scheint das doch ein sinnvoller ausgleich zwischen kreativen interessen der sample-musiker und leistungsschutz der tonträgerhersteller zu sein.

kann und darf ich etwas selbst einspielen, dann muss ich das tun. faulheit/geiz bezüglich studiomiete zählt nicht.

ist es ein sound, den ich so nicht anders erreichen kann, dann darf ich ihn samplen, aber nur wenn ich selbst ausreichend kreativ dabei bin.

lG f
 
Ich sehe das nicht so drastisch. Vielmehr hat der BGH meines Erachtens die grundsätzliche Zulässigkeit von Sampling bekräftigt, diese aber an (relativ strenge) Voraussetzungen geknüpft.

Die Kernfrage kommender Verfahren dürfte in der Tat sein, ob der Produzent, der Sampling betreibt "befähigt und befugt" ist dieses auch selbst nachzuspielen.

Die Präzisierung dieser Grundaussage wird höchstwahrscheinlich in kommenden Obergerichtlichen Entscheidungen geklärt werden (wie so häufig im Medienrecht). Insoweit handelt es sich bei dieser Entscheidung des BGH um eine solche, die einige Fragen offen lässt. Hier hätte das Gericht, im Wege eines sog. "Obiter Dictums" für mehr Klarheit sorgen könnnen.

A. Foderà-Pierangeli
http://www.fodera-legal.de
 
afodera schrieb:

Die Kernfrage kommender Verfahren dürfte in der Tat sein, ob der Produzent, der Sampling betreibt "befähigt und befugt" ist dieses auch selbst nachzuspielen.

Bin ich kreativ und unbefähigt genug, wenn ich eine Aufnahme klassischer Musik eines Orchesters sample und einzelne Akkorde in eine andere Reihenfolge bringe? Dazu gibt es natürlich keine pauschale Antwort.
Aber ich erfülle doch den Anspruch der "Kreativität", weil mein Stück danach eine evtl. ganz andere Melodieführung aufweist. Selbst einspielen könnte ich es aber nicht, da ich nachweislich kein Streich-, Blech- oder Holzblasinstrument beherrsche, die allesamt in dieser Aufnahme auftauchen.
Ist das in etwa so zu verstehen?

Archi
 
archibald schrieb:
afodera schrieb:

Die Kernfrage kommender Verfahren dürfte in der Tat sein, ob der Produzent, der Sampling betreibt "befähigt und befugt" ist dieses auch selbst nachzuspielen.

Bin ich kreativ und unbefähigt genug, wenn ich eine Aufnahme klassischer Musik eines Orchesters sample und einzelne Akkorde in eine andere Reihenfolge bringe? Dazu gibt es natürlich keine pauschale Antwort.
Aber ich erfülle doch den Anspruch der "Kreativität", weil mein Stück danach eine evtl. ganz andere Melodieführung aufweist. Selbst einspielen könnte ich es aber nicht, da ich nachweislich kein Streich-, Blech- oder Holzblasinstrument beherrsche, die allesamt in dieser Aufnahme auftauchen.
Ist das in etwa so zu verstehen?

Archi


Ich würde sagen ja. Das ist in jedem Fall legitim und auch so vom BGH gemeint.

Hinzu kommt noch ein anderes Arrangement, Effekte, EQíng, Mixing, etc. das alles verändert ja den Sound.:laber::altweise:
 
ich blick momentan was sampling angeht gar nicht mehr durch
leute wie dj premier, j dilla, madlib usw usw samplen doch den lieben langen tag und bringen ihre stücke auf den markt und werden berühmt. haben diese leute sich die ganzen lizensen erworben? ich denke nicht...
weiteres beispiel: pete rock hat schon sein geanzes leben gesampled und ich kann mir nicht vorstellen dass er am anfang seiner karriere sich schon lizensen leisten konnte. - ist in amerika das gesetz lockerer? oder gibt es bestimmte graulücklen in den gesetzen? wie zb 30 jahre nach erscheinung des stückes läuft eine lizens ab oder so was?
ich sample halt auch sehr gerne und würde nun einfach mal wissen was ich konkret darf und was nicht.
 
AikoN schrieb:

leute wie dj premier, j dilla, madlib usw usw samplen doch den lieben langen tag und bringen ihre stücke auf den markt und werden berühmt. haben diese leute sich die ganzen lizensen erworben? ich denke nicht...

Ich denke teils, teils. Premo, Dilla und alle anderen müssten juristisch gesehen Lizenzen (oder nennen wir es mal das Einverständnis) zur Verwendung der Samples einholen. Möglicherweise lässt es der ein oder andere auch darauf ankommen und hat am Ende Glück, das sich niemand über die Verwendung der Samples beschwert.

ist in amerika das gesetz lockerer? oder gibt es bestimmte graulücklen in den gesetzen? wie zb 30 jahre nach erscheinung des stückes läuft eine lizens ab oder so was?

Das Gesetz ist in den Vereinigten Staaten nicht lockerer. Es gab mal ein Album von Biz Markie, das ungeklärte Samples enthielt und deswegen nicht veröffentlicht werden konnte (korrigiert mich, wenn das falsch ist).

Die Geschichte mit einer Ablauffrist ist mir nur für Komponisten selbst geläufig. In Deutschland beträgt diese Frist 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten.

Ich gehe davon aus, dass tatsächlich viele Küstler heute Samples verwenden ohne die Einwilligung aller Rechteinhaber. Sie lassen es also auf eine Aufforderung zur Unterlassung oder eine Klage auf Schadenersatz ankommen, was ich nicht sonderlich clever finde. Manche verdienen vermutlich so am Anfang ihrer Karriere, wenn sie noch weitestgehend unbekannt sind, ein wenig Geld, das beispielsweise in die Klärung weiterer Samples investiert werden kann. So lange niemand etwas beanstanded kommen sie natürlich damit durch. Das ist aber nur meine momentane Einschätzung.

Archi
 
In den Staaten sitzt die Kohle fürs Samples clearen einfach lockerer, was ja auch in der Natur der Sache liegt.

US Musik, was Sample-lastige Musik angeht speziell HipHop, wird weltweit gehört, verkauft und vermarktet.

Dass ich vom voraussichtlichen Umsatz in geschätzten mindestens 50 Ländern mal eben einfacher den Betrag X für das Klären von Samples springen lassen kann, als den selben Betrag X vom gemachten Umsatz aus nur einem Land (bei Deutschland vielleicht plus ein wenig AT und CH), ist denke ich mal klar.

Der gute Herr Nasir Jones, oder Jay-Z (möglicherweise auch beide), so hab ich letztens auf dem Booklet eines Albums gelesen, hat sogar eigens einen "Sample Clearance Agent".

Nichtsdestotrotz gibt es aber auch in den USA viele Werke mit ungeklärten Samples (u.a. wurden Meth & Red bereits dieses Jahr 9 Jahre nach Erscheinen von "Blackout!" wegen darauf verwendeter ungeklärter Samples verklagt).

Ich finde es grundsätzlich vollkommen richtig, dass nicht einfach jeder alles nehmen und verhackstücken darf, ohne Erlaubnis des Urhebers.

Allerdings denke ich auch mal, dass viele der Rechteinhaber darin auch einfach eine Chance sehen, nachträglich die Kuh nochmal ordentlich zu melken, ohne dafür was leisten zu müssen.


Da mich das aber auch mal brennend interessiert mal einfach so in die Runde gefragt:


Hat jemand von euch Erfahrungen mit dem klären von Samples?
Wie stehen überhaupt die Chancen, die Erlaubnis zur Verwendung zu erhalten?
Wie siehts finanziell dabei aus (insbesondere auch, wenn das Stück nicht kommerziell veröffentlicht wird, es folglich also keinen Gewinn abwirft und eine Gewinnbeteiligung damit flach fällt)?
 
Sie lassen es also auf eine Aufforderung zur Unterlassung oder eine Klage auf Schadenersatz ankommen, was ich nicht sonderlich clever finde.
paranoia schieben ist aber auch nicht besonders clever.
die meisten nachfragen zum thema sampling und rechte kommen von leuten, die niemals deswegen belangt würden, selbst wenn sie es darauf anlegten.

wenn also irgendein "producer" mich als plattenfirma anschreibt und für seinen beat, den er auf myspace stellen will ein "clearing" anfragt würd ich mich schlapplachen.
so viel vorauseilender gehorsam ist noch nichtmal in totalitären systemen üblich.
 
Wenn man komplette melodien samplet und nur noch mit drums und [g=118]bass[/g] belegt hat das nichts mehr mit professionell zu tun sondern eher damit,dass der musikalische charakter am boden ist
 
300kleinevögel:

Zumindest ne große Klappe hast Du. Ahnung allerdings wohl weniger, was das Biz angeht.
 
früh Ergrauter:
beides richtig.
mir konnte eben nur noch niemand der ewig warnenden einen fall nennen, wo es zu einer klage gekommen wäre.
 
@TobiS: Mit der gesamten Größe der Absatzmärkte hast du durchaus auch Recht.

Analog: Viele Mitglieder haben beim Thema "Beats verkaufen" hier im Forum auch beobachtet, dass US-amerikanische Abnehmer bereit sind höhere Preise für ein Instrumental zu zahlen, als deutsche.
Bei größerem Absatzpotenzial bedingt durch einen größeren Markt, werden natürlich deutlich höhere Umsätze erzielt.

Aber damit das Geld locker sitzen kann, muss trotzdem zuerst welches da sein. Daher könnte eine verbreitete Strategie lauten: Samplen und nicht klären, abwarten, Umsatz und Gewinn machen und letzlich vom Gewinn

a) bei nachträglicher Beanstandung auf (außergerichtliche) Einigung abzuzielen

b) in jedem Fall finanziell in der Lage zu sein weitere Samples zu klären (was mit zunehmendem Bekanntheitsgrad und der damit verbundenen Gefahr "enttarnt" zu werden, stetig relevanter wird).


Übrigens: Das mit dem "Clearing Agent" habe ich auch schon gelesen.


Gruß,
Archi
 
Z: "Wenn man komplette melodien samplet und nur noch mit drums und [g=118]bass[/g] belegt hat das nichts mehr mit professionell zu tun sondern eher damit,dass der musikalische charakter am boden ist"

...und das von 'nem Hopper?!

Pfui!
 
DaddyDufte schrieb:
Z: "Wenn man komplette melodien samplet und nur noch mit drums und [g=118]bass[/g] belegt hat das nichts mehr mit professionell zu tun sondern eher damit,dass der musikalische charakter am boden ist"

...und das von 'nem Hopper?!

Pfui!

Ich finde Beats à la Bushido, also 4 Takte eine Metallband oder Michael Jackson samplen, Drums und [g=118]Bass[/g] drunter, fertig, auch nicht so berauschend.
Produzenten wie Premo, Dilla, Pete Rock, Madlib und viele andere, die hier noch nicht genannt wurden, haben die Samples wenigstens zerlegt (chop) und versucht, eine abweichende Melodie zu schaffen (durch neu setzen).
Schön finde ich z.B. auch Kanye's Beat zu "The People" von Common. Das ist für mich interessantes samplen. Simpel, aber mit eigenständigem Charakter.
Ich habe genügend Kumpels, die in der Lage sind, 4 Takte eines Soul-Songs in den [g=70]Sequencer[/g] zu laden und noch einen billigen Drumloop drunter zu legen. Aber heute ist ja auch jeder zweite Jugendliche nebenberuflich Rapper...

Über Geschmack lässt sich nicht streiten.

Archi
 

Neue Antworten


Oft gelesene Themen

Zurück
Oben