Track gestohlen - was tun?

  • Ersteller Shifter
  • Erstellt am
und trotzdem wird das gericht die berechtige frage stellen wo der beweis/beleg ist dass man nicht einen leeren briefumschlag versendet hat in dem man dann später den tonträger bei bedarf reingelegt und versiegelt hat.
und das kann man nicht eindeutig belegen.
man hätte nur die aussage der verwanten und was diese aussagen vor gericht als beweis wiegen kann man sich denken.

der beweis taugt einfach nichts und wurde hier schon hunderte mal diskutiert.

sorry fürs einmischen aber so etwas müsste einem auch als totaler rechtslaie doch irgendwie einleuchten oder?
 
Das ist aus dem Grund ein wackliger "Beweis", weil, wie Lacunaflow hier schon angedeutet hat, man ja theoretisch auch im Besitz eines Poststempels sein könnte, bei dem man natürlich ein beliebiges Datum einstellen kann, und man theoretisch den eigenen Datenträger z. B. am 01.01.2013 in einen Briefumschlag stecken kann, eine Briefmarke draufkleben kann, den Brief "versiegeln" und einen Poststempel draufhauen kann, mit dem Datum z. B. 01.02.2012.

Wenn es ganz dumm kommt, wenn einem sowas passiert wie dem Threadersteller Shifter, kann man dann nur sagen "Dumm gelaufen.". Das ist dann einfach so. Das 100 %ig zu beweisen, dass man der Urheber ist, ist nicht leicht. Man kann ja auch nicht bei jeder Musikproduktion seinen Notar immer neben sich sitzen haben im Tonstudio ;-)

@Shifter: Mach das einfach so, wie hier schon empfohlen. Das ist wirklich ein guter Rat gewesen von dem anderen User, dass du eine "Attacke" auf den "Song-Dieb" starten kannst. Schreibe Soundcloud an und setze denen eine Frist zum Löschen des kopierten Songs und schreibe auch das Label an, wo du vermutest, dass der "Song-Dieb" dies dort vermarkten lassen möchte.
 
Das ist aus dem Grund ein wackliger "Beweis", weil, wie Lacunaflow hier schon angedeutet hat, man ja theoretisch auch im Besitz eines Poststempels sein könnte,


Das habe ich nie geschrieben, ist aber eine super idee! :D
 
so eine geschichte ist total nervig, mein mitgefühl erstmal.

was mir beim betrachten der "webseite" des "labels" auffällt, ist, daß dieses alles andere als seriös erscheint. der aufbau der webseite, usw.
eher als wären es ein paar typen, die es geil finden, wenn sie von ettlichen naiven bands "um hilfe" oder um einen vertrag angehauen werden.
will meinen, ich würd' mich erstmal nicht verrückt machen, und abwarten...

lg,
floh
 
Das ist aus dem Grund ein wackliger "Beweis", weil, wie Lacunaflow hier schon angedeutet hat, man ja theoretisch auch im Besitz eines Poststempels sein könnte, bei dem man natürlich ein beliebiges Datum einstellen kann, und man theoretisch den eigenen Datenträger z. B. am 01.01.2013 in einen Briefumschlag stecken kann, eine Briefmarke draufkleben kann, den Brief "versiegeln" und einen Poststempel draufhauen kann, mit dem Datum z. B. 01.02.2012.


ich glaub du verstehst das nicht.
es geht nicht um das fälschen eines poststempels.

ich kann ohne probleme sofort morgen einen leeren briefumschlag an dich senden per einschreiben und keiner wird fragen stellen.

dann hast du spätestens mittwoch einen leeren unbenutzen ungeöffneten umchlag mit echtem posttempel drauf in dem du dann später deinen track reinlegen kannst.

verstehste jetzt?

wenn dann schick den umschlag mit cd an "fritz unsign" und bete dass der track on air gespielt wird und zeichne die ganze sendung dazu auf.

das is schon eher ein ordentlicher beweis ;)
 
und trotzdem wird das gericht die berechtige frage stellen wo der beweis/beleg ist dass man nicht einen leeren briefumschlag versendet hat in dem man dann später den tonträger bei bedarf reingelegt und versiegelt hat.
und das kann man nicht eindeutig belegen.
man hätte nur die aussage der verwanten und was diese aussagen vor gericht als beweis wiegen kann man sich denken.

der beweis taugt einfach nichts und wurde hier schon hunderte mal diskutiert.

sorry fürs einmischen aber so etwas müsste einem auch als totaler rechtslaie doch irgendwie einleuchten oder?

Richtig, das sehe ich genau so. Das sind alles nur "kleine Maßnahmen", die auf sehr wackeligen Beinen stehen. Wie gesagt, ich kenne auch keinen Musiker, der das jemals gemacht hat.

Um es mal mit den Worten von Lacunaflow zu sagen: Wenn der Song-Dieb ausschließlich nur irgendeine Audiofile als "Beweis" vorweisen kann und der TE Shifter die Projektdatei seiner DAW vorweisen kann, inkl. aller im Projekt und/oder für das Projekt erzeugter Audiofiles und dann noch zusätzlich den fertigen Track per Datenträger per Briefpost an einen Verwandten geschickt hat, der den Brief nicht geöffnet hat, dann hätte er für sich sehr viele Indizien, die daraufhindeuten, dass er wahrscheinlich der Urheber sein könnte. Aber wie gesagt, ein Beweis ist das alles nicht, da theoretisch der Song-Dieb ja dies auch auf der DAW von Shifter hätte produzieren können. Da muss dann bewiesen werden, dass sich beide wirklich nicht kennen und dass der "Song-Dieb" zum Tatzeitpunkt/Erstellung der Originaldatei/en (es ist eh anzuraten mehrere Sicherheitskopien während der Arbeit am Song zu erstellen) nicht am Standort des Klägers (in dem Fall Shifter) war.
 
Das ist aus dem Grund ein wackliger "Beweis", weil, wie Lacunaflow hier schon angedeutet hat, man ja theoretisch auch im Besitz eines Poststempels sein könnte, bei dem man natürlich ein beliebiges Datum einstellen kann, und man theoretisch den eigenen Datenträger z. B. am 01.01.2013 in einen Briefumschlag stecken kann, eine Briefmarke draufkleben kann, den Brief "versiegeln" und einen Poststempel draufhauen kann, mit dem Datum z. B. 01.02.2012.


ich glaub du verstehst das nicht.
es geht nicht um das fälschen eines poststempels.

ich kann ohne probleme sofort morgen einen leeren briefumschlag an dich senden per einschreiben und keiner wird fragen stellen.

dann hast du spätestens mittwoch einen leeren unbenutzen ungeöffneten umchlag mit echtem posttempel drauf in dem du dann später deinen track reinlegen kannst.

verstehste jetzt?

wenn dann schick den umschlag mit cd an "fritz unsign" und bete dass der track on air gespielt wird und zeichne die ganze sendung dazu auf.

das is schon eher ein ordentlicher beweis ;)

Meinst du einen geschlossenen/zugeklebten Briefumschlag oder einen offenen/nicht zugeklebten Briefumschlag? Ich glaube nicht, dass die Post einen leeren offenen Briefumschlag versendet bzw. an den Empfänger zustellt, da davon ausgegangen werden muss, dass der Brief aus Versehen oder absichtlich vorher aufgegangen ist oder von einer Person geöffnet wurde. In dem Fall wird die Post den Absender bestimmt darüber informieren, dass die Sendung nicht zugestellt werden kann, da der Inhalt offenbar verloren gegangen ist. Woher soll die Post wissen, dass dies so gewollt ist. Also funktioniert das nicht.

Ist der leere Briefumschlag hingegen geschlossen/zugeklebt/versiegelt, kann man später dann dort nichts mehr reinpacken, ohne den Briefumschlag dabei zu beschädigen. Und ob die Methode mit heißem Wasserdampf gut funktioniert, weiß ich nicht. Zumindest wird aber dann der Klebstoff des Briefes zumindest großteils verschwunden sein und man müsste einen anderen Klebstoff verwenden, um den Brief im Nachgang (mit dem Datenträger drin) zu verschließen. Also d. h., es wäre dann nachweisbar, dass an dem Brief etwas manipuliert wurde.

Ich verstehe das sehr gut, da ich 1. nicht blöd bin und 2. - wie bereits erwähnt - mich vor Jahren darüber ausführlich informiert habe. Ich habe nur den Eindruck, dass du nicht verstehst, dass ich verstehe wie du das meinst ;-)
 
Meinst du einen geschlossenen/zugeklebten Briefumschlag oder einen offenen/nicht zugeklebten Briefumschlag? Ich glaube nicht, dass die Post einen leeren offenen Briefumschlag versendet bzw. an den Empfänger zustellt, da davon ausgegangen werden muss, dass der Brief aus Versehen oder absichtlich vorher aufgegangen ist oder von einer Person geöffnet wurde. In dem Fall wird die Post den Absender bestimmt darüber informieren, dass die Sendung nicht zugestellt werden kann, da der Inhalt offenbar verloren gegangen ist. Woher soll die Post wissen, dass dies so gewollt ist. Also funktioniert das nicht.


das is denen wurscht.

und wenn nicht nehm ich zum zukleben der lasche irgend was von tesa was sich wieder rückstandslos entfernen lässt.

da gibts so viele möglichkeiten dass ding so zu zu machen dass es sauber wieder aufgeht und nachträglich "versiegelt" werden kann als wenn nichts gewesen wäre.

das ding is einfach ein total ausgelutschter schuh und kannste drehen und wenden wie du willst.

der einschreiben-beweis is einfach kein beweis und sein porto nicht mal wert.
 
Ich glaube nicht, dass die Post einen leeren offenen Briefumschlag versendet bzw. an den Empfänger zustellt, da davon ausgegangen werden muss, dass der Brief aus Versehen oder absichtlich vorher aufgegangen ist oder von einer Person geöffnet wurde. In dem Fall wird die Post den Absender bestimmt darüber informieren, dass die Sendung nicht zugestellt werden kann, da der Inhalt offenbar verloren gegangen ist. Woher soll die Post wissen, dass dies so gewollt ist.


Postkutschen Romantik! :)


Naja, ich bin raus....
 
@Black_Bender

Gut, da kenne ich mich nicht aus. Wenn es da so viele Möglichkeiten gibt einen bereits geschlossenen und geöffneten Briefumschlag dann so wieder zu versiegeln, dass man von der Manipulation nichts merkt.

Aber das sage ich ja auch die ganze Zeit, dass dies alles kein Beweis ist, sondern nur eine "kleine Schutzmaßnahme" - nicht im Sinne als 100 %iger Beweis!
 
Naja, ich bin raus....

Und ich bleib' bei meinem Notar...kostet nicht die Welt und scheint mir summa summarum noch immer die seriöseste und zuverlässigste Vorgehensweise.....
 
nicht im Sinne als 100 %iger Beweis!


das ist ein 0% beweis

dient nicht mal als kleine schutzmaßnahme ;)

es ist wirklich absolut gar nichts wert. noch nicht mal erwähnenswert.
völlig umsonst rausgeworfenes porto und verschwendete zeit.
 
Bin dann auch raus aus der Diskussion. Aus meiner Sicht ist alles gesagt worden und dem TE Shifter sehr viele nützliche Tipps gegeben worden.
 
nicht im Sinne als 100 %iger Beweis!


das ist ein 0% beweis

dient nicht mal als kleine schutzmaßnahme ;)

es ist wirklich absolut gar nichts wert. noch nicht mal erwähnenswert.
völlig umsonst rausgeworfenes porto und verschwendete zeit.

Kurz noch:

:-D Ja, das ist ja meine Rede. Vielleicht drücke ich mich ja wirklich nicht gut aus. Wenn es hart auf hart kommt, hat das null Beweiswert.

So, jetzt bin ich aber raus :)
 
Ich verstehe das sehr gut, da ich 1. nicht blöd bin und 2. - wie bereits erwähnt - mich vor Jahren darüber ausführlich informiert habe.

Hast Du Dich wirklich ausführlich darüber informiert, was die Post alles (nicht) verschickt?

Beim Nachweis, wann man über ein Werk verfügt hat - nichts anderes ist der Urhebernachweis -, gibt es verschiedene Grade von Sicherheiten. Das ist wie bei der Verhütung. Coitus interruptus kann trotz mangelhafter Sicherheit gut gehen, die Pille ist mit knapp unter 100% aber sehr sicher, und wer totale Sicherheit will, kommt an der Sterilisation nicht vorbei.

Wer jetzt wieder mit dem (Ein)Schreiben an sich selbst hausieren geht, hat zumindest nicht viel Ahnung von den verschiedenen Sicherheitsgraden beim Urhebernachweis. Ein Einschreiben beweist nicht den Inhalt, sondern nur den Zeitpunkt einer Sendung. Ein Rechtsunkundiger kann dabei auch einige Fehler begehen.

Mir will einfach nicht in den Kopf gehen, dass Leute Tausende Euro für Computer und Equipment ausgeben, 30-50 Eur im Monat für ne Flatrate, glauben, mit ihren Songs vielleicht mal Geld verdienen zu können, aber zu geizig sind, mal 40-50 EUR für den Notar oder einen Anwalt hinzulegen, der viele Songs auf einmal für einen verwahrt und immer bestätigen kann, wann das der Fall war. Ohne dass man sich selbst den Kopf darüber zerbrechen muss, wie man das am besten macht.
 
die Pille ist mit knapp unter 100% aber sehr sicher

Meinste? Ich hab das Zeug auch gefressen.....genutzt hats gar nix!!
smil451c7211b9e19.gif




So, jetz bin i aber auch raus hier
 
@metropolis: Sorry, waren die Dame unter den 3% ? :D
 
quote]@metropolis: Sorry, waren die Dame unter den 3% ? Lachen[/quote]

Ich mache an dieser Stelle von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch und würde gerne meinen Anwalt sprechen
smil451e8ab95a477.gif




Mir will einfach nicht in den Kopf gehen, dass Leute Tausende Euro für Computer und Equipment ausgeben, 30-50 EUr im Monat für ne Flatrate, glauben, mit ihren Songs vielleicht mal Geld verdienen zu können, aber zu geizig sind, mal 40-50 EUR für den Notar oder einen Anwalt hinzulegen, der viele Songs auf einmal für einen verwahrt und immer bestätigen kann, wann das der Fall war. Ohne dass man sich selbst den Kopf darüber zerbrechen muss, wie man das am besten macht.

So sehe ich das auch....
 
+1
Mir will einfach nicht in den Kopf gehen, dass Leute Tausende Euro für Computer und Equipment ausgeben, 30-50 Eur im Monat für ne Flatrate, glauben, mit ihren Songs vielleicht mal Geld verdienen zu können, aber zu geizig sind, mal 40-50 EUR für den Notar oder einen Anwalt hinzulegen, der viele Songs auf einmal für einen verwahrt und immer bestätigen kann, wann das der Fall war. Ohne dass man sich selbst den Kopf darüber zerbrechen muss, wie man das am besten macht.
Danke Earl Gray

Was macht man eingentlich wenn der Dieb schneller war mit dem Notar und dann noch so dreist ist den Urheber zu verklagen. Ist doch ne verk###te Situation. Gabs sowas auch schon?
 
Wenn der Urheber zuerst sein Werk an Labels verschickt oder die Sängerin einsingen lässt und erst danach zum Notar geht, kann es durchaus sein, dass der Urheber Pech hat. Dann kommt es wie in diesem Olaf geschehen darauf an, welche älteren Beweis man beibringen kann.
 

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