
Black_Bender
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und trotzdem wird das gericht die berechtige frage stellen wo der beweis/beleg ist dass man nicht einen leeren briefumschlag versendet hat in dem man dann später den tonträger bei bedarf reingelegt und versiegelt hat.
und das kann man nicht eindeutig belegen.
man hätte nur die aussage der verwanten und was diese aussagen vor gericht als beweis wiegen kann man sich denken.
der beweis taugt einfach nichts und wurde hier schon hunderte mal diskutiert.
sorry fürs einmischen aber so etwas müsste einem auch als totaler rechtslaie doch irgendwie einleuchten oder?
und das kann man nicht eindeutig belegen.
man hätte nur die aussage der verwanten und was diese aussagen vor gericht als beweis wiegen kann man sich denken.
der beweis taugt einfach nichts und wurde hier schon hunderte mal diskutiert.
sorry fürs einmischen aber so etwas müsste einem auch als totaler rechtslaie doch irgendwie einleuchten oder?