Track gestohlen - was tun?

  • Ersteller Shifter
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Wo steht denn dein Auto?
Vielleicht kann dir ja auch noch jemand eine Freude bereiten.
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Jegliche Art von Musik die du produzierst musst du bei der GEMA anmelden. Das ist wie ein Patent. Sobald der Track woanders auftaucht und du das meldest, dann muss derjenige Strafe zahlen. Denn es handelt sich dabei im um deinen Track den du erfunden hast. Hast ihn nicht bei der GEMA angemeldet, kannst du gar nichts tun.
 
@davidmueller
Sorry....

Wenn er den Track "erfunden" hat, ist er per Gesetz und ohne GEMA der Urheber, das hat mit der GEMA (vorerst) gar nichts zu tun. Als Urheber ist man keineswegs verpflichtet, sein Werk bei der GEMA zu melden.

Wo käm' mer denn da hin?
Wär ja noch schöner!
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Die Gema verfolgt auch keine Urheberrechtsverletzer. Sie schützt kein Urheberrecht. Als Urheber kann man aber (wenn man das möchte) die GEMA beauftragen, an seines statt die Verwertungsrechte an seinem eigenem Werk wahrzunehmen. Dazu muss man bei der GEMA Mitglied sein und mit ihr einen Wahrnehmungsvertrag (so heisst dat Dingens) schliessen.
 
Hallo Leute

folgende Situation:

Ich habe vor einigen Tagen einen neuen Track auf Soundcloud geladen. Am selben Tag habe ich sofort Demos ( nur Soundcloud Links ) an verschiedene Labels geschickt.

2 Tage später sehe ich das einer meiner Follower meinen Track auf sein Profil hochgeladen hat und unter seinem Namen. Die Qualität ist unterirdisch schlecht und sehr verzerrt. Wahrscheinlich hat er einfach den Track von meinem Profil aufgenommen oder irgendwie gerippt. Ich wollte ihn erst kontaktieren um ihn einfach nur zu warnen aber er hatte mich bereits geblockt. Ich habe dann sofort den soundcloud support angeschrieben und gebeten die Tracks zu löschen ( bis jetzt noch keine Antwort )

Jetzt sehe ich das er den Track angeblich bei einem mir unbekannten Label namens ( Artillery Records ) veröffentlich will und das er anscheinend im April erscheinen soll.

Im Falle das er das wirklich tut, was wären meine Möglichkeiten? Ich habe den Track 2 Tage früher hochgeladen als er und ich besitzte natürlich alle rohen Files auf dem Rechner falls ich irgendwann mal etwas beweisen müsste. Meine Fans haben mir zusätzlich angeboten mir im Notfalle zu helfen um zu beweisen das ich der Urheber bin falls das etwas bringt.

Hat jemand bereits Erfahrung mit solchen Situationen?

Und weiss jemand wie lange das Soundcloud Support Team braucht zum Antworten?

Schöne Grüße

Shifter


Ich glaube nicht, dass er den Track bei dem Label Artillery Records (egal ob das ein bekanntes Label ist oder nicht) in so kurzer Zeit platzieren kann. Das würde schon an ein Wunder grenzen. Ich an deiner Stelle würde, wenn du den Verdacht hast, das Label sicherheitshalber kontaktieren und vorwarnen, dass jemand mit offenbar betrügerischer Absicht diesen Song dort anbringen möchte.

Dass du den Track zwei Tage früher irgendwo hochgeladen hast, spielt überhaupt keine Rolle. Auch dass du alle Dateien auf dem Rechner - also die Originale hast - hat, wenn es hart auf hart kommt, vor Gericht überhaupt keinen Bestand, da die Zeitstempel (wann eine Datei erstellt wurde) manipulierbar sind. D. h. dies ist nur ein geringer "Beweis". Du könntest dir ja auch die Originale irgend eines Musikproduzenten besorgt haben und einfach nur auf deinen Rechner gepackt haben. Dann hast sowohl du als auch der Musikproduzent die gleichen Dateien mit dem gleichen Zeitstempel.

Deine Fans kommen als "Beweismittel" auch nicht in Frage. Es sei denn, dass alle deine Fans Notare sind, die dir beglaubigt haben, dass du der Urheber bist (selbstverständlich mit Stempel der Kanzlei und Unterschrift).

D. h. du kannst in dem Fall nichts beweisen, dass du tatsächlich der Urheber bist. Was du machen kannst in Zukunft ist, dass du dich mit einem Notar in Verbindung setzt und dir mal ein Angebot erstellen lässt. Wenn du dann deinen Song produziert hast, packst du auf einen Datenträger das Original (gesamt) sowie jede einzelne Spur. Den Datenträger schickst du dann per Post (am besten per Einschreiben) an den Notar. Dieser beglaubigt dann, dass du der Urheber bist. Das kostet natürlich Geld. Das kannst nur du entscheiden, ob es dir wert ist.

GEMA würde ich nicht empfehlen, es sei denn, dass du bereits ganz viele Radioplays hast, im öffentlich rechtlichen Radio, was offenbar nicht der Fall sein wird, da deine Frage eher auf einen noch nicht so erfahrenen Musiker hindeutet. Ist ja nicht schlimm. Jeder hat mal klein angefangen. Und am Anfang kann man noch nicht alles wissen.

Was du aber immer machen solltest, um dich ein ganz klein wenig "zu schützen", dass du deine Audiodateien, die du im Netz irgendwo hochlädst, immer mit Tags versiehst, wie z. B. "Interpret: Shifter, Title: Shifter-Song, Album: Shifter-Album, usw.". Diese sind zwar auch manipulierbar (ich weiß zwar nicht wie es geht, aber ich weiß dass es geht), aber so kannst du etwas ausschließen, dass jemand anderes den Song als seinen "verkaufen" möchte, welcher auch nicht weiß, wie man diese Tags in einer Audiofile manipulieren kann, und der darauf vielleicht auch nicht geachtet hat, dass die Datei dein "Branding" besitzt.

Melde diesen User bei Soundcloud und beantrage die Sperrung seines Accounts/seiner Mail-Adresse und informiere das Label. Mehr kannst du da jetzt nicht tun.
 
Dass du den Track zwei Tage früher irgendwo hochgeladen hast, spielt überhaupt keine Rolle. Auch dass du alle Dateien auf dem Rechner - also die Originale hast - hat, wenn es hart auf hart kommt, vor Gericht überhaupt keinen Bestand


Aber klaro, das sind alles Indizien! (Indizienprozess!)
 
Danke, ich werde morgen erst mal eine Rechtsanwältin fragen und versuchen beweise zu Sammeln. Ich habe zumindest an die 20-30 Leute die bezeugen können das mein Track früher online war.

Wie bereits hier gepostet, würde auch ich NOCH nicht zu einem Anwalt gehen. Das kostet dich nur Geld. Das erste Beratungsgespräch vielleicht noch nicht. Aber die Infos, die du aus einem Beratungsgespräch vom Anwalt erhältst, bringen dich meist auch nicht viel weiter. Weil, ein Anwalt - so sollte es zumindest sein - ist ja auch nicht doof. Der will ja damit Geld verdienen. Dieser würde sich zunächst auch bloß nur mit Soundcloud und mit dem "Song-Dieb" in Verbindung setzen, und auf Unterlassung klagen. Das kannst du auch, in dem du Soundcloud kontaktierst.

Die Idee mit der virtuellen "Attacke" auf den Song-Dieb finde ich sehr gut. Das würde ich an deiner Stelle sofort machen. Mobilisiere deine Fans, die überall, wo dein geklauter Song auftaucht, nach Möglichkeit einen Kommentar verfassen, in dem steht, dass dieser Song von dir geklaut wurde/das du der Urheber bist.
 
Das erste Beratungsgespräch vielleicht noch nicht.

...maximal 190€

Je nach Komplexität kann er aber auch deutlich weniger nehmen.
 
Dass du den Track zwei Tage früher irgendwo hochgeladen hast, spielt überhaupt keine Rolle. Auch dass du alle Dateien auf dem Rechner - also die Originale hast - hat, wenn es hart auf hart kommt, vor Gericht überhaupt keinen Bestand


Aber klaro, das sind alles Indizien! (Indizienprozess!)

Nein. Als Beispiel:

Du hast einen Song am 01.01.2013 produziert. Herr XYZ hat deinen Song am 02.01.2013 erhalten (egal ob legal oder nicht) und läd ihn am selben Tag irgendwo hoch, ohne dass du davon etwas mitbekommst. Am 04.01.2013 lädst du ihn irgendwo hoch, ohne dass du weißt, dass Herr XYZ deinen Song hat und diesen bereits am 02.01.2013 irgendwo hochgeladen hat. Somit würdest du dir ja selbst, nach deiner Theorie beweisen, dass du nicht der Urheber wärst.

Das hat null Aussagewert. Das würde jeder Richter "vom Tisch schnipsen", wenn du damit als "Beweis" ankommen würdest. Wie gesagt, auch selbst deine Originale auf dem PC, wenn du nichts anderes vorzuweisen hast, hat keinen Bestand vor Gericht, da - wie gesagt - die Zeitstempel einer Datei manipulierbar sind.
 
Das erste Beratungsgespräch vielleicht noch nicht.

...maximal 190€

Je nach Komplexität kann er aber auch deutlich weniger nehmen.

So in dem Dreh. Das stimmt. Aber die Kosten kann er sich erst mal sparen. Ich kann ihm nur raten, erst dann zum Anwalt zu gehen, falls der Song tatsächlich jetzt in den nächsten Tagen nicht gelöscht werden sollte. Er sollte da Soundcloud auch eine Frist setzen, bis wann der Song gelöscht sein muss, da er ansonsten rechtliche Schritte einleiten wird.
 
Das hat null Aussagewert. Das würde jeder Richter "vom Tisch schnipsen", wenn du damit als "Beweis" ankommen würdest.


Nein, INDIZIEN, nicht BEWEISE!


Und wenn ich das .flp Projekt file habe und der andere nicht, dann ist das ein Indiz für mich, und die tatsache das man Metadaten von Dateien Manipulieren kann ist zwar richtig, aber die wahrscheinlichkeit dass das jemand bei Soundcloud, youtube oder ähnlich ändern kann, ist wohl eher gegen null, also wieder ein Indiz!
 
Korrektur für meinen vorletzten Beitrag: ... DER Zeitstempel einer Datei ...

Eine Datei hat nur einen Zeitstempel.
 
mit einem Notar in Verbindung setzt und dir mal ein Angebot erstellen lässt. Wenn du dann deinen Song produziert hast, packst du auf einen Datenträger das Original (gesamt) sowie jede einzelne Spur. Den Datenträger schickst du dann per Post (am besten per Einschreiben) an den Notar. Dieser beglaubigt dann, dass du der Urheber bist. Das kostet natürlich Geld.

Dazu möchte ich noch im Klugscheissmodus ergänzen wollen tun, dass man bei einer Prioritätsverhandlung schon höchstselbst anwesend sein muss (earl hats glaub' ich oben schon mal erwähnt). Ich hab' das bereits 2 x gemacht. Da sitzt man vor dem Notar und der liest einem die Urkunde vor, was Sache ist. Vorher wurde die Identität per Perso geprüft und das ganze inhaltliche geklärt und schriftlich fixiert.
Ich denke, gerade die persönliche Anwesenheit und die Bezeugung in Gegenwart des Notars, dass man zu dem jeweiligen Datum äußert, das man nun und heute Urheber von dem Murks ist, macht das Wesen einer Prioritätsverhandlung aus.

Meines Wissen nach rechnet der Notar nach ner Art Gebühren- oder Honorarordnung ab. Ich habe beide Male unterschiedlich viel Material hinterlegt und es hat beides Mal dasselbe gekostet. Ich denke, weil es für den Notar dieselbe Tätigkeit/Aufwand ist.
 
Das hat null Aussagewert. Das würde jeder Richter "vom Tisch schnipsen", wenn du damit als "Beweis" ankommen würdest.


Nein, INDIZIEN, nicht BEWEISE!


Und wenn ich das .flp Projekt file habe und der andere nicht, dann ist das ein Indiz für mich, und die tatsache das man Daten von Dateien Manipulieren kann ist zwar richtig, aber die wahrscheinlichkeit dass das jemand bei Soundcloud, youtube oder ähnlich ändern kann, ist wohl eher gegen null, also wieder ein Indiz!

Auch da muss ich dir leider widersprechen. Die Projektdatei ist ja auch kein Beweis, dass jemand, der im Besitz dieser Datei ist, auch gleich der Urheber ist. Indizien ja, aber Beweis nein. Theoretisch bestünde ja sogar die Möglichkeit, dass irgendjemand an deinem Rechner den Song produziert hat und die Projektdatei einfach nur noch nicht kopiert hat, um diese als Sicherheitskopie auf seinen Rechner zu übertragen.

Glaub mir, das hat kein Bestand vor Gericht.
 
Ich sage das jetzt nicht nur so einfach, sondern ich habe mich diesbezüglich bei verschiedenen Musikern und auch Anwälten vor Jahren darüber informiert.
 
Mal nebenbei gefragt: Was ist ein einfacher und effektiver Weg, um das Urheberrecht von Anfang an eindeutig beweisen zu können?

Es gibt ja diese Methode, in der der Urheber den Song / das Projekt auf CD brennt und per Post an sich selbst schickt und ungeöffnet lässt (Poststempel soll dabei ein gültiges "Siegel" darstellen). Leider liest man überall etwas anderes, was die Gültigkeit dieser Methode vor Gericht betrifft.

Nicht an sich selbst schicken, sondern z. B. zu Verwandten oder Bekannten, die den Brief natürlich nicht öffnen dürfen. Aber auch hier muss angemerkt werden, wenn ein "Song-Dieb" - so nenne ich ihn hier einfach weiter ;-) - diesen Song zufällig z. B. einen Tag vorher, bevor man den Song selbst hat zur Post bringen können, oder bevor die dicke Postangestellte ihren Stempel hat auf das eigene Päkchen mit dem Datenträger drin hat fallen lassen können, ist man auch angemeiert. Das sind alles gute Maßnahmen, um einigermaßen Schutz zu haben.

Aber solche Fälle sind eher sehr selten und ich kenne auch keinen Musiker, der so einen Aufwand betreibt.
 
Auch da muss ich dir leider widersprechen. Die Projektdatei ist ja auch kein Beweis, dass jemand, der im Besitz dieser Datei ist, auch gleich der Urheber ist. Indizien ja, aber Beweis nein.


Von Beweisen habe ich ja auch nie gesprochen!
 
Nicht an sich selbst schicken, sondern z. B. zu Verwandten oder Bekannten, die den Brief natürlich nicht öffnen dürfen. Aber auch hier muss angemerkt werden, wenn ein "Song-Dieb" - so nenne ich ihn hier einfach weiter - diesen Song zufällig z. B. einen Tag vorher, bevor man den Song selbst hat zur Post bringen können, oder bevor die dicke Postangestellte ihren Stempel hat auf das eigene Päkchen mit dem Datenträger drin hat fallen lassen können, ist man auch angemeiert. Das sind alles gute Maßnahmen, um einigermaßen Schutz zu haben.


Das ist die schlechteste Massnahme überhaupt, ich schicke mir 100 Leere Umschläge und wenn ich einen Brauche Versiegele ich ihn.
 
Nicht an sich selbst schicken, sondern z. B. zu Verwandten oder Bekannten, die den Brief natürlich nicht öffnen dürfen. Aber auch hier muss angemerkt werden, wenn ein "Song-Dieb" - so nenne ich ihn hier einfach weiter - diesen Song zufällig z. B. einen Tag vorher, bevor man den Song selbst hat zur Post bringen können, oder bevor die dicke Postangestellte ihren Stempel hat auf das eigene Päkchen mit dem Datenträger drin hat fallen lassen können, ist man auch angemeiert. Das sind alles gute Maßnahmen, um einigermaßen Schutz zu haben.


Das ist die schlechteste Massnahme überhaupt, ich schicke mir 100 Leere Umschläge und wenn ich einen Brauche Versiegele ich ihn.

Nein, das geht nur darum, dass man dann auch die Verwandten oder Bekannten, an die man das dann schickt, vorher instruieren muss, dass sie den Brief mit dem Datenträger drin, nicht öffnen dürfen.

Aber wie gesagt, auch das ist nur eine "kleine Maßnahme", die man ergreifen kann. Wenn es hart auf hart kommt, dann wäre dies auch nur ein wackliger "Beweis" vor Gericht.
 
Nein, das geht nur darum, dass man dann auch die Verwandten oder Bekannten, an die man das dann schickt, vorher instruieren muss, dass sie den Brief mit dem Datenträger drin, nicht öffnen dürfen.


Ja, und wenn ich meinen bekannten Leere Umschläge sende?
 

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