
Rex
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Hallo Leute
folgende Situation:
Ich habe vor einigen Tagen einen neuen Track auf Soundcloud geladen. Am selben Tag habe ich sofort Demos ( nur Soundcloud Links ) an verschiedene Labels geschickt.
2 Tage später sehe ich das einer meiner Follower meinen Track auf sein Profil hochgeladen hat und unter seinem Namen. Die Qualität ist unterirdisch schlecht und sehr verzerrt. Wahrscheinlich hat er einfach den Track von meinem Profil aufgenommen oder irgendwie gerippt. Ich wollte ihn erst kontaktieren um ihn einfach nur zu warnen aber er hatte mich bereits geblockt. Ich habe dann sofort den soundcloud support angeschrieben und gebeten die Tracks zu löschen ( bis jetzt noch keine Antwort )
Jetzt sehe ich das er den Track angeblich bei einem mir unbekannten Label namens ( Artillery Records ) veröffentlich will und das er anscheinend im April erscheinen soll.
Im Falle das er das wirklich tut, was wären meine Möglichkeiten? Ich habe den Track 2 Tage früher hochgeladen als er und ich besitzte natürlich alle rohen Files auf dem Rechner falls ich irgendwann mal etwas beweisen müsste. Meine Fans haben mir zusätzlich angeboten mir im Notfalle zu helfen um zu beweisen das ich der Urheber bin falls das etwas bringt.
Hat jemand bereits Erfahrung mit solchen Situationen?
Und weiss jemand wie lange das Soundcloud Support Team braucht zum Antworten?
Schöne Grüße
Shifter
Dass du den Track zwei Tage früher irgendwo hochgeladen hast, spielt überhaupt keine Rolle. Auch dass du alle Dateien auf dem Rechner - also die Originale hast - hat, wenn es hart auf hart kommt, vor Gericht überhaupt keinen Bestand
Danke, ich werde morgen erst mal eine Rechtsanwältin fragen und versuchen beweise zu Sammeln. Ich habe zumindest an die 20-30 Leute die bezeugen können das mein Track früher online war.
Das erste Beratungsgespräch vielleicht noch nicht.
Dass du den Track zwei Tage früher irgendwo hochgeladen hast, spielt überhaupt keine Rolle. Auch dass du alle Dateien auf dem Rechner - also die Originale hast - hat, wenn es hart auf hart kommt, vor Gericht überhaupt keinen Bestand
Aber klaro, das sind alles Indizien! (Indizienprozess!)
Das erste Beratungsgespräch vielleicht noch nicht.
...maximal 190€
Je nach Komplexität kann er aber auch deutlich weniger nehmen.
Das hat null Aussagewert. Das würde jeder Richter "vom Tisch schnipsen", wenn du damit als "Beweis" ankommen würdest.
mit einem Notar in Verbindung setzt und dir mal ein Angebot erstellen lässt. Wenn du dann deinen Song produziert hast, packst du auf einen Datenträger das Original (gesamt) sowie jede einzelne Spur. Den Datenträger schickst du dann per Post (am besten per Einschreiben) an den Notar. Dieser beglaubigt dann, dass du der Urheber bist. Das kostet natürlich Geld.
Das hat null Aussagewert. Das würde jeder Richter "vom Tisch schnipsen", wenn du damit als "Beweis" ankommen würdest.
Nein, INDIZIEN, nicht BEWEISE!
Und wenn ich das .flp Projekt file habe und der andere nicht, dann ist das ein Indiz für mich, und die tatsache das man Daten von Dateien Manipulieren kann ist zwar richtig, aber die wahrscheinlichkeit dass das jemand bei Soundcloud, youtube oder ähnlich ändern kann, ist wohl eher gegen null, also wieder ein Indiz!
Meines Wissen nach rechnet der Notar nach ner Art Gebühren- oder Honorarordnung ab. Ich habe beide Male unterschiedlich viel Material hinterlegt und es hat beides Mal dasselbe gekostet. Ich denke, weil es für den Notar dieselbe Tätigkeit/Aufwand ist.
Ja, das ist auch so.
Mal nebenbei gefragt: Was ist ein einfacher und effektiver Weg, um das Urheberrecht von Anfang an eindeutig beweisen zu können?
Es gibt ja diese Methode, in der der Urheber den Song / das Projekt auf CD brennt und per Post an sich selbst schickt und ungeöffnet lässt (Poststempel soll dabei ein gültiges "Siegel" darstellen). Leider liest man überall etwas anderes, was die Gültigkeit dieser Methode vor Gericht betrifft.
Auch da muss ich dir leider widersprechen. Die Projektdatei ist ja auch kein Beweis, dass jemand, der im Besitz dieser Datei ist, auch gleich der Urheber ist. Indizien ja, aber Beweis nein.
Nicht an sich selbst schicken, sondern z. B. zu Verwandten oder Bekannten, die den Brief natürlich nicht öffnen dürfen. Aber auch hier muss angemerkt werden, wenn ein "Song-Dieb" - so nenne ich ihn hier einfach weiter - diesen Song zufällig z. B. einen Tag vorher, bevor man den Song selbst hat zur Post bringen können, oder bevor die dicke Postangestellte ihren Stempel hat auf das eigene Päkchen mit dem Datenträger drin hat fallen lassen können, ist man auch angemeiert. Das sind alles gute Maßnahmen, um einigermaßen Schutz zu haben.
Nicht an sich selbst schicken, sondern z. B. zu Verwandten oder Bekannten, die den Brief natürlich nicht öffnen dürfen. Aber auch hier muss angemerkt werden, wenn ein "Song-Dieb" - so nenne ich ihn hier einfach weiter - diesen Song zufällig z. B. einen Tag vorher, bevor man den Song selbst hat zur Post bringen können, oder bevor die dicke Postangestellte ihren Stempel hat auf das eigene Päkchen mit dem Datenträger drin hat fallen lassen können, ist man auch angemeiert. Das sind alles gute Maßnahmen, um einigermaßen Schutz zu haben.
Das ist die schlechteste Massnahme überhaupt, ich schicke mir 100 Leere Umschläge und wenn ich einen Brauche Versiegele ich ihn.
Nein, das geht nur darum, dass man dann auch die Verwandten oder Bekannten, an die man das dann schickt, vorher instruieren muss, dass sie den Brief mit dem Datenträger drin, nicht öffnen dürfen.