Remix und Copyright

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Hi

Ich stehe etwas wie ein Esel vor'm Berg ... kurz zur Situation.

Ich habe ein Stück kreiert namens 'Basslauf', vor etwa einem halben Jahr. Letzte Woche habe ich es wieder hervorgekramt, ausgebaut und mich dann auf die Suche nach Vocals gemacht die mehr oder weniger sitzen und dem Track noch das nötige Leben einhauchen.

Gesagt getan, habe ich welche gefunden, angemolden unter einer CC-Lizenz, Nicht-Kommerziell 3.0. Die Vocalline ist ebenfalls unter selben Lizenz am laufen und ich habe keinen Plan, was die Originalintention des Writers war.
Somit hatte ich das fehlende Glied und konnte einen netten Track fertigstellen. Wider meiner Erwartung, kommt der Remix sehr gut an und es stellt sich heraus, dass der Vocalist in Amerika schon etwas bekannter ist und den Track gerne veröffentlichen würde, auf einer Art Remix-CD mit anderen Versionen. Gleichzeitig möchte er ihn für Radio/TV lizenzieren versuchen. Beteiligung 50/50. Soweit alles bestens. Habe ich natürlich kein Problem damit.

ABER er hat mir seine Vertragsnutzungen gesandt (ein paar Zeilen auf seiner Webpage) und der letzte Satz hat mich stutzig gemacht:

"Er als Songwriter (Vocalist) hält sämtliche Rechte an der instrumentalen Komposition, welche ich unter seine Vocals geschoben habe"


Sprich darf ich mein Instrumental, meine Ursprungsidee, mein musikalisches Baby nicht mehr anderweitig vertreiben, abgeändert, selben Synthlines, Chordprogression etc ... nunja, nicht ohne seine Zustimmung.

Und genau hier scheitert für mich das Vorhaben rein aus Prinzip. Ich mag in diesem Fall blauäugig und naiv sein, aber ich will es nicht wahrhaben, was man sich da verbauen kann da das ganze ein CC-lizensierter Jux werden sollte (und es auch noch ist!).

Also meine Frage.. ist das der Normalfall?!
Hat der Vocalwriter nun wirklich und bereits sämtliche Rechte an meinem Instrumental, ohne meine Zustimmung?
Er hat von mir noch keine Zustimmung für sein vorhaben und ich habe auch noch nichts unterschrieben.
Es bleiben mir nun 2 Möglichkeiten:

- eine kommerzielle VÖ verbiete ich mir, haue die Vocals wieder raus und vertreibe das Instrumental selbst. Er sollte mir nichts anhaben können (Achtung; USA...)
- ich gehe den Deal ein und lasse mich einfach überraschen, habe jedoch keinerlei Kontrolle. keine Möglichkeit mein eigenes Instrumental weiter zu entwickeln und eigene, andere Wege gehe ... muss allerdings sagen, dass ich dem Vocalurheber bedingungslos vertraue

btw ist er Member bei der "American Society of Composers, Authors and Publishers"

Vielen Dank für euren Input.

Manolo
 
Es macht es natürlich nicht einfacher dass du mit dem Projekt in zwei Rechtssystemen unterwegs bist.

Mir ist allerdings nicht bekannt, dass du mit einem Remix von vorherein die Rechte an deiner Komposition abtrittst - auch nicht nach amerikanischem Recht.

Wenn es allerdings Bestandteil des Vertrages ist, den du dann unterschreibst, schon. Und nach US-Recht kannst du das auch nicht mehr rückgängig machen, da du dort das Urherberecht wirklich verkaufts, und nicht bloß überträgst wie hier in D.

Also bleibe vielleicht lieber bei deinem Instrumental und suche dir einen neuen Sänger.
 
ABER er hat mir seine Vertragsnutzungen gesandt (ein paar Zeilen auf seiner Webpage) und der letzte Satz hat mich stutzig gemacht:

"Er als Songwriter (Vocalist) hält sämtliche Rechte an der instrumentalen Komposition, welche ich unter seine Vocals geschoben habe"


Sprich darf ich mein Instrumental, meine Ursprungsidee, mein musikalisches Baby nicht mehr anderweitig vertreiben, abgeändert, selben Synthlines, Chordprogression etc ... nunja, nicht ohne seine Zustimmung.

GUt, ich bin kein Jurist aber ich habe mich mit diesem Thema ausführlich beschäftigt und sage ganz einfach: das ist nach angelsächsischem Recht vielleicht möglich aber nicht ohne Deine Zustimmung und nach deutschem Recht auch mit Deiner Zustimmung nicht möglich. D.i.: zumindest in DE wäre so eine Vereinbarung von vornherein ungültig. Es kann aber sein, dass internationale Verträge das inzwischen anders regeln. Ich habe allerdings noch nie von so einem Vertrag gehört...


Und genau hier scheitert für mich das Vorhaben rein aus Prinzip. Ich mag in diesem Fall blauäugig und naiv sein, aber ich will es nicht wahrhaben, was man sich da verbauen kann da das ganze ein CC-lizensierter Jux werden sollte (und es auch noch ist!).

Also meine Frage.. ist das der Normalfall?!
Hat der Vocalwriter nun wirklich und bereits sämtliche Rechte an meinem Instrumental, ohne meine Zustimmung?
Er hat von mir noch keine Zustimmung für sein vorhaben und ich habe auch noch nichts unterschrieben.
Es bleiben mir nun 2 Möglichkeiten:

- eine kommerzielle VÖ verbiete ich mir, haue die Vocals wieder raus und vertreibe das Instrumental selbst. Er sollte mir nichts anhaben können (Achtung; USA...)

Wenn Du die vocals wieder raushaust, kann er Dir gar nichts, auch in den USA nicht. Wenn er für die Kopie, die Du verwendet hast, CC OHNE ND verwendet hat, kann er Dir auch nichts, wenn Du die vocals drin lässt, weil er seine eigene Lizenz zwar jederzeit aber niemals rückwirkend ändern kann.


btw ist er Member bei der "American Society of Composers, Authors and Publishers"

Tut nichts, Lizenz ist Lizenz. Er könnte auch Mitglied der geheimen Weltregierung sein: Was einmal CC veröffentlicht ist, bleibt CC veröffentlicht.

p.s.:
@ Mike3000
Danke für den Hinweis auf den Verkauf der Rechte, der in den USA tatsächlich möglich ist.
 
Danke. Das war für mich der Punkt: wenn ich von meiner Seite her nichts unterzeichne (abseits der CC Lizenz), kann ich die Vocal wieder rausknallen und eigene Wege gehen.

Das war die Prinzipienfrage.

Ich werde den Deal sehr wahrscheinlich eingehen. Habe nichts zu verlieren.
Vielleicht kann ich den dicken Satz auch aus dem Vertrag löschen lassen. Er ist in dieser Hinsicht offen, macht er den Eindruck ... sprich glaubt er an den Release und möchte diesen durchziehen, mit meinem Einverständnis und meinen Vorstellungen.
 
Ich würde den Deal auch eingehen. Vorher versuchen, den Satz in deinem Sinne zu ändern oder zu streichen. Wenn er sich nicht drauf einlässt - trotzdem machen. Dann hast du immerhin die Chance, bisschen was damit zu verdienen. Die Frage ist ja letztlich, wie viel du aus dem Instrumental machen kannst, wenn es diese Vocs und die Aussicht auf VÖ nicht gibt. Ist ja nicht dein einziges Instrumental ...
Ich hoffe jedenfalls, es zahlt sich tüchtig für dich aus!
 
Hi!

Ich verstehe das Problem nicht ganz.
Du hast einen Track mit Vocals gemacht der eigentlich CC war.
Der Sänger will den Track sau gut und will ihn jetzt gerne komerziell Vermarkten, dafür tritt er als "Label" ein.
Wie soll er den Track vermarkten wenn du ihm nicht die Rechte dafür abtrittst?

Das ist doch ganz normal bei einem exclusiv Vertrag. Kein Label der Welt würde dir die Rechte einräumen den Track noch bei anderen Labels zu veröffentlichen.
 
ich sehe das im Prinzip wie equivocal: Immerhin bekommst Du ja 50 % des Erlöses aus der Vermarktung. Da ist es dann nicht ganz fernliegend, dass Du ihm exklusive die Nutzungsrechte an Deinem Instrumental einräumst (übrigens auch in D möglich).

Viel Erfolg!
 
Hi!

Ich verstehe das Problem nicht ganz.
Du hast einen Track mit Vocals gemacht der eigentlich CC war.
Der Sänger will den Track sau gut und will ihn jetzt gerne komerziell Vermarkten, dafür tritt er als "Label" ein.
Wie soll er den Track vermarkten wenn du ihm nicht die Rechte dafür abtrittst?

Das ist doch ganz normal bei einem exclusiv Vertrag. Kein Label der Welt würde dir die Rechte einräumen den Track noch bei anderen Labels zu veröffentlichen.

Das leuchtet ein. Es geht mir ja auch gar nicht um den Remix selbst. Den gebe ich nur zu gerne ab. Ich wollte eventuell mit dem reinen Instrumental (was VOR dem Remix da war) noch was anderes anstellen. Und das ist mir, einmal abgetreten, nicht mehr ganz so einfach möglich. Es wird aber auch je länger je unwichtiger und die 50/50 sind sicher fair.

Ich kenne mich im Biz nicht aus... wäre meine erste komerzielle vö mit Rechteabtretung und nicht wie gewohnt per Lizenz. Darum war ich irritiert. Ich hänge einfach an meinen Babys :)
 
Hmm, vielleicht mal ganz pragmatisch gesehen, der vermarktet das Dingen, kümmert sich um alles, gibt Dir 50% ... Ich denke, das ist einfach so, Du könntest Dich als Deutscher gar nicht im dortigen Rechteverwertungssystem anmelden. Ihr könnt untereinander einen Vertrag schliessen, dass Du der Musikersteller bist und das er Deine Arbeit mit 50/50 honoriert steht doch auch schon fest und das ist normal/ fair. Was willst du mehr ? Klar, ist schon schade, wenn die eigene Arbeit ein Hit wird und da steht nicht Dein Name dran. Aber die geschäftliche Seite ist doch voll o.k. , und Du hast schwarz auf Weiss von ihm, das Du der Musikant bist. Kannst Du Dir einrahmen und an die Wand hängen und immer wenn Dir danach ist, ankucken und freuen und wer weiss, vielleicht wird das ja was und Dein Konto freut sich auch ?
 
Ja Reiner, ich sehe es mittlerweilen ein. Und ich werde bestimmt namentlich erwähnt.
Also eigentlich alles wunderbar :)

Danke für die Aufklärung!

Grüsse der Schwizer Manolo
 
Hmm, vielleicht mal ganz pragmatisch gesehen, der vermarktet das Dingen, kümmert sich um alles, gibt Dir 50% ...
Da muss man natürlich nochmal genau hinschauen, wann das Ding überhaupt in die Gewinnzone kommt. Es ist ja alles möglich, auch, dass er für die Vermarktung Geld einbehält, bevor es an's Teilen geht. Anderes Thema natürlich, aber nicht unwichtig ...
 
For all other remixes, I will:
1.Master it (since that’s kind of my job)
2.Share a link to it on Facebook and Twitter
3.Grant my permission to share it anywhere (YouTube, SoundCloud, etc), even as a free download
4.Submit it to appropriate film/TV opportunities, splitting any royalties 50/50 (instrumental mixes required)

In all cases, I maintain complete control and 100% ownership of the copyright for the underlying compositions and all sound recordings of those compositions. Standard stuff.

Also er will auch mein Instrumental. Wenn ich das wie üblich anmelde, kriege ich 70%, allerdings nur über einen Vertriebskanal.
Also sämtliches Einkommen was den Track betrifft, geht 50/50. Er scheint seine Kanäle schon zu haben, Promotion und Vertriebe.
 
.. I maintain complete control and 100% ownership of the copyright for the underlying compositions and all sound recordings of those compositions.

So, wie ich das sehe, meint das sowas wie erweiterte Verlagsrechte. Das Copyright gibt es so in DE nicht, in den USA ist es aber tatsächlich "standard stuff". Mit dem eigentlichen Urheberrecht ist das nicht identisch. Es bedeutet nur, dass er von Dir eine exklusive Genehmigung für die Verbreitungsrechte haben will. Eigentlich ganz OK, würde ich sagen.
 
Ich glaube der entscheidene Part hier steht im ersten Satz und ist "all other remixes". Es ist absolut üblich, dass erstellte Remixe gesondert behandelt werden, da hier ggf. mit Werkcharakter bearbeitet wird. Es ist klar, dass er an diesen neuen Anteilen der Werke dann losgelöst von der Original Version die Leistungsschutzrechte (der Begriff wird in US & UK Verträgen auch unverständlicherweise als Copyright abgegolten) erwirbt und diese losgelöst verwerten kann bzw. will, da er in diese investiert hat.

Die Rechtsübertragung deines Werks ist in meinen Augen damit noch gar nicht geregelt und müsste gesondert irgendwo stehen.

Keine Gewähr! :)
 

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