Hi Kreuzoeder,
Das einzige Probleme an der GEMA ist - so lange man eine "graue Textmaus" ist und nur ab und zu "verwertet" wird, rentiert sich das ganze nicht. Unter dieser Prämisse "lohnt es sich eben nicht, dabei zu sein!"
Es kommt eben auch HIER darauf an, wie stark Du an Dein Talent glaubst. Sieh es doch mal so:
Würdest Du vorm Kauf einer Gitarre zurückschrecken, weil sie mehr als als 50 € kostet?
Würdest Du Dein Instrument anschließend wieder verkaufen wollen, wenn Du entdeckst, dass Du mindestens 25 € /Jahr für Saiten brauchst?
------
Dieses Gejammer um die GEMA-Kosten macht mich wütend. Ich bezweifle, dass jemand, der derartig alle Risiken vermeiden will, ausgerechnet beim Texten auf volles Risiko setzt - was für mich allerdings der wichtigste Faktor auf dem Weg an die Spitze ist!
----------------------------------------------------------------------------------------------------
Zum Thema:
Urheberrechte (dazu zählt neben dem Urheberrecht auch das Urheberbearbeitungsrecht) sind prinzipiell unverkäuflich.
Sie bleiben beim Autoren und bis 70 Jahre nach dem Tod bei den Erben. -
Urheberrechte sichern vor allem inhaltliche Rechts-Aspekte..., z.B.dass keiner Deine Werke verfälschen darf.... auch das Recht, Nachdichtungen deiner Werke zu genehmigen oder abzulehnen. Mit Deinem Urheberrecht kannst Du gegen illegale Veröffentlichungen Deiner Texte vorgehen oder beispielsweise dein Recht durchsetzen auf Namensnennung im Copyright.
Geht es aber darum, Dein unverändertes Werk entgeltlich zu nutzen, greifen die NUTZUNGS- und VERWERTUNGS-Rechte.
Wenn Du diese Rechte an Andere weg gibst, in der Regel an ein Label oder einen Verlag, solltest Du sehr genau aufpassen, Ansonste besitzt hast Du schnell nur noch Rechte, die Dir höchstens Ruhm, aber kein Geld bringen.
In einem fairen Vertrag verlangt der Verlag von Komponisten und Texter jeweils 20% der Tandiemen der Autoren.
Ohne Verlag (Manuskriptvertrag) verteilen sich die Tandiemen 50% Komponist, 50% Texter.
Mit Verlag heißt die normale Rechnung: Texter und Komponist(en) jeweils 30%, Verlag 40%.
Das macht Sinn, wenn Verlag oder Label ordentlich in die Werbung investieren!!
Es gibt aber auch Urheberrechte, wo Verwertungsrechte von vorn herein ausgeschlossen werden.
So sollte man als Nachdichter englischer Texte wissen, dass Nachdichtungen genehmigt werden müssen, aber mit der Genehmigung (die auch eher selten erteilt werden) meistens keinerlei VERWERTUNGSRECHTE von den Originalautoren an die Nachdichter vergeben werden. - Zwar bleibt also dem dt. Urheber sein Urheberbearbeitungsrecht am deutschen Text, aber er bekommt keine Tantiemen. Da sollte man sich als Autor geschäftlich was einfallen lassen...!!
Alles klar? Keiner weiß Bescheid

)
.