Zweiter Vorname als Künstlername

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Vielleicht kennt sich jam jemand von euch damit aus - ich würde gerne ein paar Akustik-Sachen unter meinem zweiten Vornamen releasen. Das der Name ja quasi "mir gehört" habe ich wohl keine rechtlichen Probleme zu erwarten, oder?
 
Bin zwar kein Experte in diesem Bereich, aber dass der Name "dir" gehört, würde ich schon mal stark anzweifeln. Eigennamen würde ich eher als Allgemeingut bezeichnen. Außerdem ist wohl die Frage, ob der besagte Name bereits als "Wortmarke" in dem von dir anvisierten Bereich geschützt ist.
 
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Vielleicht hätte ich "ZU mir gehört" schreiben müssen ... wie immer Sachen absichtlich missverstanden werden...
 
also meines erachtens sollte es kein problem darstellen wenn du deine eigene musik unter deinem eigenen namen veröffentlichst. wieso auch? selbst wenn du michael jackson heisst. es kann dir keiner vorschreiben das du deinen im ausweis stehenden namen NICHT für deine musik verwendest. sicher gäb es dann da einen rechtsstreit aber rein logisch gedacht meine ich das es kein was angeht wenn ich so heiss und halt zufällig ein anderer musiker auch.
 
In einem konstruierten Fall könnte ich mir vorstellen, dass jemand etwas ähnliches wie du macht und den selben Namen dafür verwendet.

Dann würde man sich wünschen, den Namen als Warenzeichen eingetragen zu haben, was bei sehr "gewöhnlichen" Namen wiederum schwierig sein kann.

Ansonsten...
 
:roll:Vielleicht hätte ich "ZU mir gehört" schreiben müssen ... wie immer Sachen absichtlich missverstanden werden...
Ach nee, lass mal, du brauchst dich doch nicht für meine Antwort zu bedanken... :gaga:

Aber ehrlich: Sei doch froh, wenn sich andere mit deiner Frage auseinandersetzen und du eine durchaus sachlich gemeinte Antwort erhältst. Wenn du da dann ein absichtliches Missverstehen hinein interpretierst, soll das nicht mein Problem sein.
Die für dich einzig relevante Frage bleibt aber bestehen: Ist der ZU dir gehörige Name bereits geschützt oder nicht? Wenn ich beispielsweise Max Otto Mustermann hieße und mich dann als aufstrebender Komiker OTTO nennen wollte, bekäme ich wohl auch einige Schwierigkeiten mit Herrn Waalkes...
 
Ich weiß noch, dass sich der damalige Herr Kofler (Premiere Besitzer) mit diesem Problem rumschlagen musste. Deshalb hatt er seine Zeitschrift Kofler genannt und das ist rechtlich nicht zu bestreiten.
Deswegen würde ich mal sagen geht das in absprache mir nem RA.Aber das weiß ich auhc nicht ganz genau.
 
Zitat xristalklang: "...selbst wenn du michael jackson heisst. ..."
Möchte gar nicht wissen, wieviele Musiker/Künstler diese Bürde tragen müssen. Ich meine, Jackson ist nicht gerade ein seltener Nachname und Michael ein noch viel häufigerer Vorname. Michael Jackson zu heissen bedeutet ja zwangsläufig sich einen Künstlernamen zuzulegen.
Aber wir wissen ja nicht wie er heisst.
@sixstringwarrior wie heisst du denn? Das würde uns die Antwort glaube ich etwas leichter machen...
 

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