wieder eine frage zum samplerecht

Ehm tja.....ok...folgendes.

Beim Urheberrecht handelt es sich um das Privatrecht, d.h. wenn der Urheber nicht klagt, interessiert es niemanden.

Es lohnt sich nur zu klagen, wenn dem Urheber ein GEWINN entgeht. Das ist wichtig, weil das ist der Grund warum "Promo use" funktioniert.

Wenn dem Urheber kein Gewinn entgeht, ist es auch nur ein Bagatellfall. Bagatell heisst, "nich so schlimm".

Bootleg hat nichts mit Sampling zu tun und da wird zurecht strenger eingegriffen. Warum? Weil entgangener Gewinn.

Die zentrale Frage ist: IST DEM URHEBER EIN GEWINN ENTGANGEN? Nein. Wenn ja, ist die Beweislast, dennoch beim Urheber. Und das wird schon verdammt schwierig, weil der Gegenbewies ist die Anschrift "Promo use only".
 
Es lohnt sich nur zu klagen, wenn dem Urheber ein GEWINN entgeht.

der urheber hat ein recht drauf - punkt, der gewinn ist sowas von egal. wenn jemand deinen track nimmt und dann was rassistisches drüberrappt, dann wirst du wohl auch versuchen das zu unterbinden oder?

lg
flox
 
Beim Urheberrecht handelt es sich um das Privatrecht, d.h. wenn der Urheber nicht klagt, interessiert es niemanden.

Es lohnt sich nur zu klagen, wenn dem Urheber ein GEWINN entgeht. Das ist wichtig, weil das ist der Grund warum "Promo use" funktioniert.

Wenn dem Urheber kein Gewinn entgeht, ist es auch nur ein Bagatellfall. Bagatell heisst, "nich so schlimm".

Es lohnt sich auch auf Unterlassung zu klagen und vorher eine kostenpflichtige Abmahnung zu verschicken (was ja im Internet in letzter Zeit häufiger passiert).
 
@soultan: Auch das stimmt nur dann, wenn es den Urheber tatsächlich nicht interessiert, seine Rechte durchzusetzen.

floxe hat schon ein Beispiel genannt, wo es ihn wahrscheinlich sehr interessieren wird.

Aber auch das Knete-Argument stimmt nicht: Das UrhG gewährt dem Urheber automatisch eine angemessene Entschädigung für die Benutzung seiner Werke. Der Urheber kann durchaus Geld verlangen, auch wenn man da den "only for promo-"Mist draufschreibt.

Dann soll es sogar Leute geben, denen das aus Prinzip nicht gefällt, wenn da ein anderer ohne Fragen seine Werke verwurstet. Das kann dan zu verschiedenen unangenehmen Folgen führen. Vom beschlagnahmten Rechner über das Einstampfenlassen der CDs über Lizenzzahlungen und dicke Kostenrechnungen bis hin zur strafrechtlichen Verfolgung. Bei letzterer muss der StA schließlich nur ein Anfangsverdacht bekannt werden, ab da läuft die Kiste von selbst.


Gruß Rainer
 
soultan schrieb:

Bootleg hat nichts mit Sampling zu tun und da wird zurecht strenger eingegriffen. Warum? Weil entgangener Gewinn.

Wenn Du mein letztes Posting richtig gelesen hättest, wüsstest Du dass Bootleg auch einen illegalen Remix unter Verwendung illegaler Samples bezeichnen kann. Also hat das sehr wohl mit sampling zu tun.

Ansonsten stimme ich floxe und earl grey voll zu. Man brauch gar nicht bis zum Extremfall von rassistischen Texten zu denken, es gibt gute Gründe einem schlechter texter oder einen niveaulosen Interpreten die Verwendung von Samples zu untersagen. Sowas wird auch immer wieder gemacht.

Oft hat man möglicherweise sogar mehr chancen, Genehmigungen für Samples zu bekommen, wenn das Ding kommerziell erfolgreich werden soll, weil dann beim Lizenzgeber die Kasse klingelt.
 
Auf jeden Fall ist es richtig, dass der Urheber Unterlassung der Verwendung seines Werkes verlangen kann, unabhängig davon, ob ihm ein Gewinn entgeht.

Rein theoretisch ist Sampling verboten. Es ist auch verboten bei Rot über die Ampel zu laufen und das bringt sogar Gefahren für die Allgemeinheit mit sich. Also bitte nicht dramatisieren.

Es ist ein Hip-Hop Typisches Phänomen. Aber es ist nicht so, dass klauen allgemein in der Szene toleriert wird. Es gibt immer wieder Diskussionen von wegen dieser Rapper habe jenen Text geklaut und so weiter. In der HH-Szene ist das etwas ganz schlimmes und extrem verpönt.

Ich denke das hängt damit zusammen, dass Beats machen immer noch nicht zu den Pfeilern (Rap, Breakdance, DJing, Graffiti) des Hip-Hop gehört. Der Rap ist immer das Zentrale und der muss vom Künstler kommen, sonst bekommt er keinen Respekt und ist nicht "real". Der Beat ist Beigemüse.

Rap ist nicht Musik mit Sprechgesang, sondern Poesie im [g=253]Takt[/g].
 
Auch wenn das jetzt nicht 100%ig zum Topic passt frag ich doch mal hier:
Welche Rechte/gesetzlichen Vorgaben muss ich denn beachten wenn ich Sprachausschnitte aus Filmen sample?
 

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