wieder eine frage zum samplerecht

jimP

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hab hier gelesen man darf KEINE samples ungeklärt verwenden.
trifft das auch für HipHop zu?
ich mein gerade im underground hiphop wird doch gesamplet und kopiert wo es geht,
ohne dass irgendeiner auf die rechte achtet.
Ebenso die Mixtape Djs. Diese müssen eigentlich auch die rechte für die sounds klären. macht aber keiner!

Also wie ist das? wenn ich zum beispiel einen klaviersound von bach sample, diesen [g=35]slice[/g] und neu zusammenbastel, also die struktur der originalmelodie komplett verändere sodas eine eigene klaviermelodie entsteht die nicht auf Johann zurückzuführen ist.
muss ich dann die rechte klären?

gruß JimP :nonono:
 
Nein! Grundsätzlich ist alles was älter als 100 Jahre ist Lizenz frei!
Niemand hat die Rechte an Mozart oder auch Bach oder auch Beethoven. Aber wenn du die Samples sowieso schon so veränderst dass man die melodie nicht erkennt ist es eh egal. Nicht der Ton ist geschützt sondern eine bestimmte melodie bzw. Notenfolge die zu etwa 80% übereinstimmen muss um von einem klau auszugehen.
 
ok das mit bach ist dann was anderes. aber du sagst áuch wenn ich ac/dc [g=35]slice[/g] und verändere
geht das in ordnung
 
hr.de ist ein bisschen strenger als das geltende Recht, damit sie ja keine Probleme bekommen. (wenn um [g=94]Feedback[/g] upload geht)

Wenn du lange Stücke samplest, im extremfall auf einen ganzen Dre Beat rappst, muss es dringend mit "Promotional use only" gekennzeichnet werden. Dann gibts auch keine Probleme.
 
jimP schrieb:
ok das mit bach ist dann was anderes. aber du sagst áuch wenn ich ac/dc [g=35]slice[/g] und verändere
geht das in ordnung

Ist OK. Aber mit anderen ähnlichen Tönen die ac/dc Melo spielen, ist nicht OK. Es geht um die Wiedererkennbarkeit. Wenn manns nicht wiedererkennt geniesst es kein Schutz des Urheberrechts.
 
wenns ein typischer standard riff ist ist es sowieso wurst, man darf nur einfach nicht erkennen dass es von der Band ist. Und wenn der [g=35]slice[/g] in einem ganz anderem Kontext verwendet wird wie im original, ist es eh absolut unmöglich ihn wiederzuerkennen. Egal was die evtl. noch paar Leute versuchen zu verzapfen...
 
jo, danke. das wars was ich wissen wollte.
bis bald!
JimP
 
"wenn ich zum beispiel einen klaviersound von bach sample, diesen [g=35]slice[/g] und neu zusammenbastel, also die struktur der originalmelodie komplett verändere sodas eine eigene klaviermelodie entsteht die nicht auf Johann zurückzuführen ist.
muss ich dann die rechte klären? "
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Ja, das mußt Du !
Denn da sind noch die Rechte an der Originalaufnahme.
Irgendjemand hat ja dieses Klavier mal gespielt und irgendjemand hat das auch mal aufgenommen.

Die Frage ist nur, ob irgendjemand gerade diese Originalaufnahme noch aus Deinem Song heraushören kann ...
 
Sorry, da schmeißt MasterL etwas durcheinander.

Es gibt einerseits das Urheberrecht und andererseits die verwandten Leistungsschutzrechte. Letztere betreffen die Rechte an der Aufnahme, nicht an Komposition oder Text.

Wenn Du eine Melodie absampelst, sind beide Rechte betroffen. Bei Bach ist das Urheberrecht nicht mehr betroffen, da er schon über 70 Jahre tot ist, aber beim Sampling kannst Du davon ausgehen, dass die Leistungsschutzrechte auf jeden Fall betroffen sind, und zwar bei allen Aufnahmen, die nicht älter als 50 Jahre sind. Auch eine Bach-Einspielung, von der man etwas absampeln will, wird in der Regel wesentlich jünger als 50 Jahre sein!

Beim Sample-Clearing sind also beide Rechte zu beachten.

Höchstrichterlich ist bisher nicht geklärt, ob man auch für das kleinste Sample-Schnipselchen eine Lizenz benötigt. Da geht es m.E. aber mehr um die Erkennbarkeit als um die rechtliche Lage.

Gruß Rainer

Edit: Man sollte schneller seine Beiträge schreiben. :D
 
ok. danke
 
von MasterL an 06.02.2006 17:06

Nein! Grundsätzlich ist alles was älter als 100 Jahre ist Lizenz frei!


FALSCH!!!! 7o Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt das Recht, sofern dieses Recht durch Erben nicht weitergeführt wird!!!!

Nachzulesen im Urheber-Recht!!!!

Gruss Hardy
 
ok jetzt weiß ich was man darf und was man nicht darf.
Ernsthaft gedanken zu samplerechten muss man sich wahrscheinlich eh
erst dann machen wenn man wirklich geld damit verdienen kann.
und wie man sieht scheinen dies viele selbst dann nicht machen.

danke für eure beiträge.

gruß jimP
 
@BaRo:

Schrei hier doch nicht so rum. Wir verstehen Dich auch ohne Hörgerät. :D

Und schau Dir nochmal Deine eigene Formulierung an. :D

Gruß Rainer
 
hi
Wenn du lange Stücke samplest, im extremfall auf einen ganzen Dre Beat rappst, muss es dringend mit "Promotional use only" gekennzeichnet werden. Dann gibts auch keine Probleme.

..stimmt das?
Promotional use only" auf ne mp3 und ich kann samplen was ich will?
kann ich mir nicht so ganz vorstellen,...
 
Strenggenommen könnte man auch die "Promotional Use only"-CDs einstampfen lassen. In der Praxis mag aber vieles durchgehen.

Gruß Rainer
 
Natürlich hat Earl recht, und ich hab da was nicht ganz beachtet. Aber im Grunde meinte ich das schon so, an die Aufnahmerechte hab ich in dem Moment nicht gedacht gehabt. Und das es 70 Jahre sind war mir durchaus unbekannt. Danke für den Hinweis.
 
weiss jemand einen link wo man eine offizielle Formulierung über samplerechte nachlesen kann?
 
Grundsätzlich ist alles was älter als 100 Jahre ist Lizenz frei!

urheberrecht - 70 jahre nach tod
leistungsschutzrecht 50 jahre...

sprich die aufnahme von bach müsste über 50 jahre alt sein.

Wenn du lange Stücke samplest, im extremfall auf einen ganzen Dre Beat rappst, muss es dringend mit "Promotional use only" gekennzeichnet werden. Dann gibts auch keine Probleme.
mag vielleicht in der szene so sein, rein rechtlich ist das leider nicht so.

wurde wie ich grad seh aber eh schon alles gesagt, bravo floxe.

lg
flox
 
EarlGrey schrieb:
Strenggenommen könnte man auch die "Promotional Use only"-CDs einstampfen lassen. In der Praxis mag aber vieles durchgehen.

Gruß Rainer

Ja, natürlich kann man das einstampfen lassen. Das "Promotional use only" schützt vor gar nix! Die Sachen werden nur meist nicht verfolgt, weil sich das wegen der meist geringen Auflage kaum lohnt.

Ich kenn diese Spruch eigentlich von DJ-Promos aus dem Techno und House Bereich. Da gibt es ganz legale Promos, wo das draufsteht. Das sind dann meist Ausgaben, die so nicht in den Handel sollen, sondern an DJs verschickt werden, oft mit spartanischer Ausstattung, abweichend von den regulären Ausgaben, die später in den Handel kommen... oft landen die Promos nachher doch teilweise im Handel.

Dann gibt es Weisspressungen oder White-Label Produktionen. Dass sind meist 12 Zoll VinylMaxis, die in weisser hülle ohne aufdruck (oder auch in Klarsichthülle) und mit weissem label daher kommen. Auf diesen Tonträgern stehen zwar meist gerade noch die Namen der Titel oder der Künstler, jedoch keine Kontaktadresse, keinerlei Hinweiss auf Presswerk oder eine Plattenfirma. Bei den Künstlernamen wissen normalerweise nur wenige eingeweihte, wer dahintersteckt. Auf diesen "Bootlegs" befinden sich oft illegale Remixe oder Remakes, Mischungen aus verschiedenen Liedern (Bastard-Pop) etc. Diese Platten werden oft auch mit dem Promo-Hinweis versehen und an DJs verteilt, irgendwie finden sie auch oft den Weg in die Szene-Plattenläden. Für die Rechteinhaber ist es sehr schwierig, dagegen vorzugehen, weil die Macher nicht wirklich greifbar sind. Auch lohnt sich das kaum, da sich typische Auflagen im Bereich von 300-1500 Kopien bewegen.

Der Begriff Bootleg kommt eigentlich aus dem Live-Bereich und bezeichnet einen unauthorisierten Live-Mitschnitt, den es als reguläre AUfnahme nicht im Handel gibt. Dagegen wurde schon häufiger vorgegangen, weil es Firmen gab, die den Verkauf von Bootlegs professionell betrieben. Dies sollte man jedoch nicht verwechseln mit ProduktPiraterie oder Fälschungen, wobei im Handel erhätliche tonträger mit verändertem Cover nachgepresst oder sogar Fälschungen, die dem Original täuschend ähnlich sind, illegal verkauft werden. Die Dimensionen, die die Piraterie in vielen ärmeren Ländern erreicht hat, lassen alles Gejammere der Plattenfirmen über Filesharing-Schäden lächerlich wirken.

Dieser ganze Mixtape-Kram wird in der Praxis womöglich geduldet. Wenn jemand die entsprechende Energie aufbringt und die Macher des Mixtapes greifbar sind, hat man keine Chance und ne Menge Ärger am Bein.
 

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