Rechtliche Frage zu Sample Libaries

  • Ersteller dotMind
  • Erstellt am
Man produziert ja. Halt eben Loops. Dadurch werden die rohen Samples nicht veräußert.

Hmm, jooo. Ich meine, wenn man z.B. Ableton Live Bordmitteln ein Jingle machen würde, dass aus einem Swoosh, Boing, und Klonk besteht, dann wäre das in der Tat schon was anderes. Bei einem Loop ähnlich.

Ich sage mal so - in dem Fall würde man sich mit zunehmender Komplexität des erzeugten Materials zunehmend mehr in Sicherheit bringen bzw. eine okaye argumentative Grundlage haben.

Ich denke aber, dass es zur Eigenabsicherung vielleicht sinnvoll wäre, from the scratch zu arbeiten, falls man sich nicht etwaigen Regressansprüchen aussetzen wollte.
 
Wie ist das eigentlich, wenn jemand bei mir ohne Einwilligung die Klospülung aufnimmt und in seinen Song einbaut? Weil es ist doch meine Klospülung, nicht seine! Das würde ich vor Gericht klären wollen! Weil so geht es ja nun wirklich nicht.
 
Ich bin ziemlich sicher, dass hier genau zwei Dinge beachtet werden müssen:
1) Schöpfungshöhe. Wenn ich aus One-Shot-Samples wilde Loops baue, ist die gegeben.
2) Keine freigestellten Samples. Also ein 4-on-the-floor Kickloop ohne Effekt ist natürlich nicht machbar.
 
Ansonsten dürfte ich auch niemandem einen Pianopart mit einem Sampler einspielen.
Äpfel und Birnen
das Klavier bespielst du, noch dazu ein zeitloses Instrument, es ist zum spielen da!
die erstellten Samples sind als Teil DEINER Musik Dir als ARBEITSMITTEL gegeben worden, nicht um es dann schön zusammengebunden weiter zu verkaufen
ich versuche ein Beispiel:
du kaufst Öl-Farben, mischst sie zu anderen Farben und verkaufst diese Mischfarbe unter deinem Namen = verboten!
du kaufst Öl-Farben und malst ein Bild damit, verkaufst es unter deinem Namen = erlaubt

wenn das nicht hilft, geb ich´s bei dir @Sascha Franck erneut auf
 
Ich denke aber, dass es zur Eigenabsicherung vielleicht sinnvoll wäre, from the scratch zu arbeiten, falls man sich nicht etwaigen Regressansprüchen aussetzen wollte.
Das schützt dich keineswegs. Wenn du eine Amsel aufnimmst, kann ein anderer dennoch sagen, du hast das Sample von ihm geklaut. Weil durch Zufall gleicher Abstand zum Vogel und in dem Moment keine markanten Hintergrundgeräusche.
 
Ich sage mal so - in dem Fall würde man sich mit zunehmender Komplexität des erzeugten Materials zunehmend mehr in Sicherheit bringen bzw. eine okaye argumentative Grundlage haben.

Genau das. Und ob mir da irgendein Hersteller was anderes in seine EULAs schreibt, ist mir in dem Fall tatsächlich vollkommen wumpe. Und da bin ich auch recht zuversichtlich, nicht belangt werden zu können.

Abgesehen von all dem, mal praktisch betrachtet: Wenn man so blöd ist, a) draufzuschreiben, dass man dieses und jenes mit unklaren EULAs verwendet hat und b) womöglich die Loops es erlauben, freigestellte Samples rauszuschnippeln - na, dann ist man eben so blöd. Wenn man das nicht ist, sehe ich exakt keinerlei tatsächliche Risiken.
 
du kaufst Öl-Farben, mischst sie zu anderen Farben und verkaufst diese Mischfarbe unter deinem Namen = verboten!

Ich glaube, nach diesem Beispiel müssen wir uns nicht mehr darüber unterhalten, wer hier etwas nicht wirkllich verstanden hat. Folglich bist du herzlich eingeladen, es bei mir aufzugeben.
 
Das schützt dich keineswegs. Wenn du eine Amsel aufnimmst, kann ein anderer dennoch sagen, du hast das Sample von ihm geklaut. Weil durch Zufall gleicher Abstand zum Vogel und in dem Moment keine markanten Hintergrundgeräusche.

Na, da schützt einen ein Nulltest doch ziemlich gut (bzw. womöglich auch irgendwelche Meta-Informationen in der Quellaufnahme, so man sie denn vorweisen kann).
 
Es wird wohl der Tag kommen, an dem dieser kindische Urheberrechtsquark ein Ende haben wird. Nämlich dann, wenn sich Milliarden von kreativen Menschen gegenseitig die Köpfe einhauen, weil jeder der erste gewesen sein will.
 
hier noch der LIZENZ-Vertrag von Black Octopus Sounds den ich beim Kauf von LEVIATHAN bekam
LEVIATHAN ist ein Pack mit fantastischen u.a. Drum-Samples, aber auch Loops
und jetzte wirklich mal komplett lesen @Sascha Franck und @dotMind : da steht ganzz klar drin, daß euch die Samples nur lizenz-mässig gegeben wurden, und ihr die Samples nicht besitzt!
 

Anhänge

  • CREDITS LICENSE README BLACK OCTOPUS SOUND.pdf
    205,8 KB · Aufrufe: 142
Und nochmal für @TheSarge: Zwischen einem per Sampler eingespielten Klavierpart und einem per Sampler eingetütetem Drumpart besteht exakt KEIN Unterschied. Der Verweis auf das Klavier als "zeitloses Instrument" ist da vollkommen sinnfrei.
 
Das schützt dich keineswegs. Wenn du eine Amsel aufnimmst, kann ein anderer dennoch sagen, du hast das Sample von ihm geklaut. Weil durch Zufall gleicher Abstand zum Vogel und in dem Moment keine markanten Hintergrundgeräusche.

Wenn das mal so einfach wäre...
 
und ihr die Samples nicht besitzt!

Das steht überall drin. Weshalb man die Samples auch nicht verkaufen darf. Und das macht ja auch keiner.
Aber ich darf die in jedweder Produktion einsetzen. Auch das steht in all diesen Verträgen. Und ein aus One-Shot-Samples erstellter Loop IST eine Produktion!
 
nd ein aus One-Shot-Samples erstellter Loop IST eine Produktion!
nein, hab dir doch die Stelle zitiert und die Lizenz sogar angehangen!
Du KANNST sie somit gar nicht gelesen haben...

und ob jmd, blöd ist, sei dahingestllt, hab ich ja schon im 1.Post geschrieben, daß der TE es durch dieses Topic ja schon öffentlich bekannt gibt, daß er bewusst nicht ihm gehörende Samples in Loops verwandelt und verkauft....
 
Was ich schon immer komisch fand:

Da macht einer ein Foto von einem Gänseblümchen und klagt sein Recht darauf bzw. beansprucht die Schöpfungshöhe.
Dabei hat er einfach nur auf den Auslöser gedrückt, das Werk erschaffen hat jedoch die Natur.
 
Das Werk ist nit dat Blöömsche, sonnern et Fotto.
 
Und ein aus One-Shot-Samples erstellter Loop IST eine Produktion!
Mmmh, ich denke da bewegen wir uns mehr als in einer Grauzone. Würde noch ein anderes Element auf dem Loop liegen, würd ich auch sagen, es geht als Produktion durch, aber so, schwierig.
 
Bei Überschall Samples ists z.b. so, das ein einzelner Loop in einer Produktion nicht alleine spielen darf, es muss immer noch mindestens ein zweites Element auf dem Loop liegen, das es erlaubt ist.
 
Wie ists eigentlich mit Vocalsamples, die man von einem anderen Sänger/in 1:1 nachsingen lässt und dann im eigenen Projekt verwendet, ist sowas eigentlich erlaubt? Würde ja dann grundsätzlich unter Covern fallen, was ja wiederum erlaubt wäre.
 

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