Waves free plugin

Namensschutz für Waren und Dienstleistungen gibt es. Nennt sich Marke. Ob die konkreten Produkte markenrechtlich geschützt sind, entzieht sich meiner Kenntnis.
Nun, das trifft aber auch auf Namen wie Rotkäppchen, Fritz, Golf oder Teufel zu. Auch Allerweltswörter. Könnte ich jetzt auch unter denselben Namen einen Sekt, eine Cola, ein Auto oder ein Soundsystem rausbringen? Dürfte schwierig werden. Aber egal, wollte auch keine intensive Diskussion darüber entfachen. Ist mir eigentlich ziemlich wumpe. Fiel mir nur so auf.

Da könnte ich mir vorstellen, dass die Markenrechte vorallem deswegen funktionieren, weil sie schon so lange im Gebrauch sind. Wenn VW jetzt erst auf die Idee kommen würde, sein Auto Golf zu nennen, könnte das vielleicht schwierig werden.
 
Wenn es wirklich so klappt, wie in dem Video beschrieben, dass das Dingen Instrumente erkennt und selbstständig tagged, wäre das schon cool für umme.
 
Wenn es wirklich so klappt, wie in dem Video beschrieben, dass das Dingen Instrumente erkennt und selbstständig tagged, wäre das schon cool für umme.

Also ich habe gerade mal 'nen ziemlich großen Ordner hinzugefügt. Sind zwar, da überwiegend Drum One-Shots, recht einfach zuzuordnende Sounds, aber da hat die Klassifizierung sehr gut geklappt - bspw. auch für eher effektartige Sounds.

Die Abspiel-Engine ist halt sehr rudimentär, da hat der ADSR Sample-Manager die Nase doch eindeutlig vorn (zumal der auch noch als Plugin läuft und sich direkt im Host von einer laufenden Spur antriggern lässt, da kann man also gut im Kontext hören), aber das Auto-Tagging ist echt nett und mit dieser Wolkenansicht findet man bestimmt auch mal ein paar lustige Sachen zufällig.
 
Habe das Teil noch nicht ausprobiert, sieht aber ganz praktisch aus.
So etwas in der Art mit AI wollte ich ehrlich gesagt mal selber bauen zum Spaß. Ich glaube, da hab ich aber keinen Bock mehr drauf, wenn ich das Waves Teil habe… und eh keine Zeit für solche Späße.
 
Wenn VW jetzt erst auf die Idee kommen würde, sein Auto Golf zu nennen, könnte das vielleicht schwierig werden.
Die konkrete Unterscheidungskraft als absolutes Schutzhindernis gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG bezieht sich auf die konkreten Waren/Dienstleistungen für die der Schutz begehrt wird. Ein Auto nach einem Meer oder einem Sport zu benennen, dürfte jedenfalls eigentümlich genug sein, um unterscheidungskräftig für diese Produktkategorie zu sein. Anders wäre es, wenn ein Sportausrüstungshersteller seinen Golfschläger "Golf" nennen wollen würde.
 
Anders wäre es, wenn ein Sportausrüstungshersteller seinen Golfschläger "Golf" nennen wollen würde.

Vor allem aber wäre das innovativ. IKEA ist ja auch von den lustigen Namensgebungen weg, das neueste Einzelsitzmöbel trägt den Namen "Stuhl". Wobei ich anlässlich dieser Namensgebung schon von angedachten gerichtlichen Schritten seitens des Verbands der Proktologen hörte.
 
Was kann der 9.99-Sampler, was die Sampler-Spur in S1 nicht kann?
 
Was kann der 9.99-Sampler, was die Sampler-Spur in S1 nicht kann?
Der kann bis zu 8 Layers, was im wirklichen Leben keine Sau braucht.
Weil entweder du baust dir einen Sound aus zwei oder drei Samples oder du machst ein Drumkit und da packst du auf jede Taste was anderes. Der jenige, der das programmiert hat kommt ganz fett aus der 90er Techno Zeit.
 
Ggggooooooooooooooooiiiiiiäaaaahhhhhhl!!!!!!!!

Ich hätte den anderen Wolken Sample Kategoriesierer beinahe gekauft, die Idee ist einfach irre gut. Aber war zu teuer. Nu umsonst!!! Wie geil! Wie geil!
 
Hat jemand den Sampler ausprobiert? Kann der so gut stretchen wie Serato Sample?
 

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