Verträge mit einer mehrköpfigen Band

Pasche

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Hallo,

mich würde mal interessieren wie Verträge mit einer mehrköpfgen Band auszusehen haben, damit sie wirklich die Band als Bestandteil betreffen. Müssen alle Bandmitglieder einen Vertrag unterzeichnen damit er rechtskräftig ist? Was ist zum Beispiel, wenn ein Bandmitgleid ohne Wissen der anderen einen Vertrag unterschreibt (Verkauf von Songs oder was auch immer)?
 
Moin,

ich bin jetzt kein Anwalt oder so, aber was den Verkauf von Songs angeht, liegen die Rechte bei dem/den Komponisten/Texter/n. Das hat mit der Band an sich nichts zu tun! Es sei denn natürlich das sie alle an den Songs mitgeschrieben haben ;)
 
Ok, nehmen wir ein anderes Beispiel. Ein Bandmitgleid unterschreibt einen Vertrag mit einer Booking-Agentur, bei der man bei jedem Auftritt etwas abdrücken muss.
 
Na, dann zählt der vertrag!

Wer aus der band dann nich einverstanden ist, kann höchstens auftritt verweigern.

Letztenendes kommts aber uffn vertrag an. Der der unterschreibt haftet ja auch bei verstoß/vertragsbruch. also macht das wohl keiner einfach so.
 
Ich denke da gibt es mehrere Möglichkeiten. Vom Grundsatz her muss tatsächlich jeder aus der Band (in dem Sinne eine GbR) einen Vertrag unterzeichnen. Es kann aber auch innerhalb der Band (Gesellschaft) festgelegt werden (Gesellschaftervertrag), dass eine bestimmte Person Vereinbahrungen für die anderen treffen und unterzeichnen darf. Es kann auch festgelegt sein, welcher Art Vereinbahrungen bestimmte Personen treffen dürfen und welche die Zustimmung aller bedarf.

Gerd
 
Danke für eure Antworten. Das Thema wird dadurch schon um einiges durchsichtiger.
 

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