Verteilung von Erlösen (Innenverhältnis)

dtb

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Hi,

ich habe bereits einige Beiträge in diesem und anderen Foren gelesen - trotzdem möchte ich Euch mal ein Fallbeispiel kurz darstellen und bitte um Eure Einschätzung.

Musiker A , Musiker B + Sängerin beschließen, zusammen Songs zu schreiben und die auch gleich so aufzunehmen, daß man sie ggf. per Download im Web zur Verfügung stellen kann.

Musiker A hat noch einige Ideen von früher (Akkordfolge für den Vers), die er als Anfangsinvestition mit einbringt. Musiker A + B arbeiten anhand dessen den Vers aus, wobei Musiker B vor allem zunächst die Ideen aufnimmt und eigene weitere Ideen beisteuert (Drums programiert, [g=118]Bass[/g], einige weitere Gitarren) und das Ganze bereits mit hohem Zeitaufwand per Sequenzer arrangiert. Den Zwischenteil und den [g=52]Chorus[/g] arbeitet man gemeinsam aus. Quasi so: Ich hab da diese Akkorde ... OK, spiel doch mal so oder so ..).
Musiker A + B sehen die Kompositorischen Anteile zunächst zu je 50% auf Musiker A + B verteilt (Urheber sind also Musiker A+B).

Die Sängerin kommt im Zeitraum der Songentstehung(ca. 6 Monate) ca. 4-5 Mal vorbei. In diesem Zeitraum wird eine Gesangsmelodie gemeinsam erarbeitet (wobei die Sängerin improvisiert und Musiker A+B Änderungen, Vorschläge unterbreiten).
Die Sängerin macht den Text.

Ich würde sagen, daß sich das Urheberrecht folgerndermaßen darstellt:

Sängerin: Text 100% / Komposition 20%
Musiker A: Text 0% / Komposition: 40%
Musiker B: Text 0% / Komposition: 40%

Daraus würde sich bei einem Betrag von 100 Euronen folgende Aufteilung ergeben:

Sängerin: 60 Euro
Musiker A: 20 Euro
Musiker B: 20 Euro

Übrigens ist bislang keiner der Drei [g=119]Gema[/g]-Mitglied oder in einer anderen Verwertungsgesellschft (z.B. [g=314]GVL[/g]). Deswegen bezieht sich das Beispiel auf den Erlös der Downloads.

Man fragt sich nun: Kann es sein, daß Musiker A+B so viel Zeit und Geld investieren, alles arrangieren und sich eigentlich sonst um alles kümmern und dann diesen Anteil bekommen?
Die Sängerin trägt im Moment keinerlei Investition außer Stimme & Teil Gesangsmelodie und Text bei (hört sich nach viel an, ist aber nur ein Bruchteil dessen an Zeit und Geld, das die anderen aufwenden).

Soweit ich weiß, kann man Urheberrecht nicht aufteilen (quasi: alle haben den Text gemacht, als Abmachung ...), aber gibt es Ideen/Möglichkeiten, die hohe Vorleistung von A + B irgendwie miteinzubeziehen. Schließlich machen A+B ja die komplette Produktion und Promo etc. Also: Kann man da im Innenverhältnis (Musiker/Sängerin zueinander) einen Vertrag über die Aufteilung der Erlöse machen, der z.B. die Studiokosten abzieht, bevor hier entsprechend der urheberrechtlichen Anteile weiter verteilt wird?

Mich interessieren einfach Eure Erfahrungen bzw. wie Andere das handhaben. Die Problematik ist ja nicht sein.

Ciao
Tom
 
AALSOOOO
ersteinmal bekommen heutzutage die Produzenten mehr als die Sängerin
Ihr alle 3 entscheidet über den Text und die Komposition!
Ihr solltet es so aufteilen
70 prozent für die beiden Produzenten (die die Komplete Produktion: Instrumental Anfertigung und Aufnahme, übernehmen!) und 30 % für die Sängerin
Dass die Sängerin den Text zu 100 prozent selbst schreibt ist nicht gerade professionell....
Die Produzenten+Sängerin sollen den Titel und den Ablauf ersteinmal besprechen und die Sängerin sollte sich dann erst Gedanken über den Text machen

Kann ja nicht sein das die Produzenten ein Liebeslied komponieren und die Sängerin schreibt einen Text über das Alltagsleben etc..^^

Am besten ihr besprecht das mit einem Anwalt der sich damit zu 100 prozent auskennt
 
dtb schrieb:
Soweit ich weiß, kann man Urheberrecht nicht aufteilen (quasi: alle haben den Text gemacht, als Abmachung ...)
Doch, kann man und es ist im Urheberrecht durchaus gängige Praxis, dass als Texter alle als gleichberechtigte Urheber eingetragen werden, sofern alle den Text zusammen erarbeitet haben.
Gleiches gilt auch für Urheber bei der Kompostion.
Sollte allerdings die Melodie grundsätzlich schon fertig gewesen sein und eine Sängerin improvisiert sie dann etwas anders, um sie z.B. an ihr gesangliches Können besser anzugleichen, gibt es die Möglichkeit sie als Arrangeur einzutragen.
Ist allerdings immer und grundsätzlich eine Sache der gemeinsamen zu schliessenden Vereinbarungen - und DIE muss man nun mal miteinander aushandeln, absprechen und sollte sie (um spätere mögliche Unstimmigkeiten möglichst zu vermeiden) dann so wie abgemacht schriftlich fixieren. ;)
 
Hi,

OK. Danke erstmal für Eure Antworten.
Es nahe schon nahe, daß eine Sängerin den Song mit englischem Text versieht, wenn das Ihre Muttersprache ist. Und wenn Sie schon einen Text hatte, der eben gut paßte ...
Lt. einem Urteil des LG Mannheim stünden einer Sängerin sogar 33% (v. 100) an der Komposition zu (Urheberschaft), wenn Sie maßgeblich an der Vocal-Melodie mitgewirkt hat.
Hab ich aber auch erst nach meinem Beitrag gelesen, sorry.

Also, daß man Urheberrechte aufteilen kann, ist schon klar, aber man kann das nicht "abmachen", wenn jemand einen Text alleine schreibt, um damit anderes auszugleichen (so meinte ich es!). Auch wenn das vielleicht Praxis sein sollte (was ich nicht glaube), besteht dann die Gefahr einer späteren Auseinandersetzung vor dem Kadi.

Man will ja niemandem seine Urheberrechte streitig machen - die Frage ist nur, kann man z.B. per Vertrag im Innenverhältnis regeln, daß bestimmte Aufwände wie die der Produktion etc. berücksichtigt werden, BEVOR die Erlöse weiter aufgeteilt werden (so wie z.B. als wenn man einen Produzenten gehabt hätte, bzw. noch ein Verlag beteiligt gewesen wäre).

Es geht auch darum, daß Engagement und Einsatz (monetär und zeitlich) irgendwie gewürdigt werden.

Ich denke, Gelddinge sind in dem Zusammenhang immer superätzend und solange man nur Songs vorspielt etc. ist das auch kein großes Theman, aber leider zeigen die Erfahrungen anderer, daß man sich vielleicht an einem gewissen Punkt mal mit den Fragen beschäftigen sollte. Meist ist es zu spät, gute Regelungen zu treffen (die ALLE fair beteiligen), wenn erstmal Geld fließt und es dann zu Streit kommt.

Es geht also momentan in erster Linie darum, die Gestaltungsmöglichkeiten abzuchecken.
Klar ist auch, daß nur eine Beratung durch einen Fachanwalt (Musikrecht) eine relative Sicherheit geben könnte.

Grüße
Tom
 
Auf jeden Fall solltet ihr was schriftliches zu allen Dingen machen, BEVOR irgendetwas nach aussen geht, in diesem Fall ne VÖ oder Fretigstellung eines Songs.

Nur dann weiss jeder letztendlich woran er/ sie ist.

Ich kann euch auch nur raten nen Anwalt hinzu zu ziehen. Eventuell kann euhc aber auch der Rock und Popmusiker Verband dabei schon weiter helfen.

Problem nur, das diese Dinge nach innen so gut wie frei verhandelbar sind.
 
Eine Drittelung der Erlöse scheint mir nicht unfair. Es geht ja nicht nur um den Text, sondern auch um die Gesangsmelodien. Mit dem Rechstanwalt würde ich mir erst mal sparen! Wenn dann sollte es ein Spezialist für Vertrags- und Urheberrecht sein. Bei aller Achtung vor Earl Greys Berufstand, nach dem Rechtsanwalt wird hier manchmal etwas schnell gerufen und zwar von Leuten, die bislang in ihrem Leben noch nie einen Anwalt persönlich bezahlt haben afaik.
 
"kann man z.B. per Vertrag im Innenverhältnis regeln, daß bestimmte Aufwände wie die der Produktion etc. berücksichtigt werden, BEVOR die Erlöse weiter aufgeteilt werden."


Wäre wahrscheinlich ne' gute Lösung.
 
Man kann halt davon ausgehen,dass eine instrumentalproduktion mehr Leistung erfordert als das Einsingen!
Das vergessen manche immer ganz schnell
Man denkt immer: ach was kann die gut singen etc...
Das lied hört sich erst mit einem guten instrumental auch wirklich nach etwas an
 
Hi nochmal,

jeder sollte fair Anteil an dem haben, was ein Song abwirft.

Und ich versuch's nochmal:

Welche Möglichkeiten gibt es, vertraglich den Aufwand miteinzubeziehen, der den Homerecorder vom Komponieren bis zum Mastern beschäftigt?
Gibt es da Vertragsmuster, die Euch bekannt sind.
Klar gibt's auch den VDM für solche Fragen, aber da muß man wieder zuerst Mitglied werden ... :-(

Und: Wenn man was vertraglich regelt, ... wie sieht das dann aus, wenn einer oder alle gem-Mitglied werden? Da meldet man ja die urheberrechtlichen Anteile ... wie vereinbart sich das mit dem Individualvertrag.

Dann ist da noch die [g=314]GVL[/g] ...

Ich will's aber nicht zu sehr verkomplizieren. Es geht jetzt erst mal darum, welche vertraglichen Absprachen man treffen könnte und ob das dann so Bestand hat.

Danke für Euren Input.

Btw: Ich hatte vor kurzem mal jemanden aus ner befreundeten Band gefragt, wie die das machen ... na ja, noch nichts veröffentlicht, aber kurz davor und da war das plötzlich ein "interessantes Thema" ...
Cheers
Tom
 
Hallo zusammen,

also die Praxis sieht da ganz anders aus! Und ein bißchen kennne ich mihc damit aus, schließlich bin ich ja schon einige Jahre rein beruflich im Musikbuiz unterwegs ;)

Wenn Band A, bestehed aus den Musikern B und C, verstärkt durch Sängerin L etwas aufnehmen, was kommerziell veröffentlicht werden soll, dann steht weit vor der Aufnahme fest, wer wann von wem wieviel bekommt und warum. Will sagen, es gibt eindeutige Verträge.

So mache ich das ja selber auch: 12 Tage Studio fürs Album á Tagessatz X, plus Umsatzbeteiligung Y pro verkauftem Tonträger.
So kann ein Beispiel aussehen.

Je nach Label und Band können die Sätze X und Y natürlich unterschiedlich ausfallen. Ist natürlich auch abhänging vom eigenen Bekanntheitsgrad.


Also ich würde niemals etwas aufehmen ohne meinen (ohnehin festen) Tagessatz in Rechnung zu stellen. So lässt sich ein Verlustgeschäft ansatzweise verhindern. Umsatzbeteiligung (NICHT Gewinnbeteiligung!!!) sollte obligatorisch sein. Berufsmusiker würden aber ohnehin nichts anderes unterschreiben..


Will sagen: Ohne Vertrag fidet nichts statt!
 
So professionell scheint die Band des Threadstellers noch nicht zu arbeiten...

Ihr müsst Euch natürlich selber überlegen, wie Ihr was aufteilen wollt.

Ich würde dabei wohl folgende Trennung vornehmen: Urheberrechtliche Beiträge, Beiträge als ausführende Künstler, Handwerkliche Arbeit (Tontechnik).

Normalerweise gibt es für Tontechnische Leitsungen ein vereinbartes Entgelt. Für ausübende Künstler entweder eine feste Gage oder Umsatzbeteiligung (sehr niedrig), und für die Urheber halt die Urheberlizenzen und einen Vorschuss darauf. Das könnt Ihr auf Eure Situation ungefähr übertragen und Euch überlegen, wie Ihr welche Einnahmen verteilen wollt.

Das Ganze setzt Ihr schriftlich auf. Es lässt sich durchaus auch vertraglich vereinbaren, dass z.B. 2 Leute immer zu gleichen Anteilen oder zu 60:40 als Komponisten gelten, auch wenn die Anteile von Song zu Song variieren.

Gruß Rainer
 
Ich würde zuerst einmal eine Kostenaufstellung machen.

Wer hat welchen Aufwand gehabt oder wer hat bisher was bezahlt.
Fahrten, Strom, Catering (Fressen), Mieten, Investitionen, Materialien, Nutten etc.

Diese Summe (Zinsen mind. 6% pa) muss zuerst von den Einnahmen getilgt werden.

Erst dann kann auf die Kollegen, zum Beispiel über den Urheberschlüssel verteilt werden.

Aber zuallererst kommt der Return of Invest dran.
 

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