dtb
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Hi,
ich habe bereits einige Beiträge in diesem und anderen Foren gelesen - trotzdem möchte ich Euch mal ein Fallbeispiel kurz darstellen und bitte um Eure Einschätzung.
Musiker A , Musiker B + Sängerin beschließen, zusammen Songs zu schreiben und die auch gleich so aufzunehmen, daß man sie ggf. per Download im Web zur Verfügung stellen kann.
Musiker A hat noch einige Ideen von früher (Akkordfolge für den Vers), die er als Anfangsinvestition mit einbringt. Musiker A + B arbeiten anhand dessen den Vers aus, wobei Musiker B vor allem zunächst die Ideen aufnimmt und eigene weitere Ideen beisteuert (Drums programiert, [g=118]Bass[/g], einige weitere Gitarren) und das Ganze bereits mit hohem Zeitaufwand per Sequenzer arrangiert. Den Zwischenteil und den [g=52]Chorus[/g] arbeitet man gemeinsam aus. Quasi so: Ich hab da diese Akkorde ... OK, spiel doch mal so oder so ..).
Musiker A + B sehen die Kompositorischen Anteile zunächst zu je 50% auf Musiker A + B verteilt (Urheber sind also Musiker A+B).
Die Sängerin kommt im Zeitraum der Songentstehung(ca. 6 Monate) ca. 4-5 Mal vorbei. In diesem Zeitraum wird eine Gesangsmelodie gemeinsam erarbeitet (wobei die Sängerin improvisiert und Musiker A+B Änderungen, Vorschläge unterbreiten).
Die Sängerin macht den Text.
Ich würde sagen, daß sich das Urheberrecht folgerndermaßen darstellt:
Sängerin: Text 100% / Komposition 20%
Musiker A: Text 0% / Komposition: 40%
Musiker B: Text 0% / Komposition: 40%
Daraus würde sich bei einem Betrag von 100 Euronen folgende Aufteilung ergeben:
Sängerin: 60 Euro
Musiker A: 20 Euro
Musiker B: 20 Euro
Übrigens ist bislang keiner der Drei [g=119]Gema[/g]-Mitglied oder in einer anderen Verwertungsgesellschft (z.B. [g=314]GVL[/g]). Deswegen bezieht sich das Beispiel auf den Erlös der Downloads.
Man fragt sich nun: Kann es sein, daß Musiker A+B so viel Zeit und Geld investieren, alles arrangieren und sich eigentlich sonst um alles kümmern und dann diesen Anteil bekommen?
Die Sängerin trägt im Moment keinerlei Investition außer Stimme & Teil Gesangsmelodie und Text bei (hört sich nach viel an, ist aber nur ein Bruchteil dessen an Zeit und Geld, das die anderen aufwenden).
Soweit ich weiß, kann man Urheberrecht nicht aufteilen (quasi: alle haben den Text gemacht, als Abmachung ...), aber gibt es Ideen/Möglichkeiten, die hohe Vorleistung von A + B irgendwie miteinzubeziehen. Schließlich machen A+B ja die komplette Produktion und Promo etc. Also: Kann man da im Innenverhältnis (Musiker/Sängerin zueinander) einen Vertrag über die Aufteilung der Erlöse machen, der z.B. die Studiokosten abzieht, bevor hier entsprechend der urheberrechtlichen Anteile weiter verteilt wird?
Mich interessieren einfach Eure Erfahrungen bzw. wie Andere das handhaben. Die Problematik ist ja nicht sein.
Ciao
Tom
ich habe bereits einige Beiträge in diesem und anderen Foren gelesen - trotzdem möchte ich Euch mal ein Fallbeispiel kurz darstellen und bitte um Eure Einschätzung.
Musiker A , Musiker B + Sängerin beschließen, zusammen Songs zu schreiben und die auch gleich so aufzunehmen, daß man sie ggf. per Download im Web zur Verfügung stellen kann.
Musiker A hat noch einige Ideen von früher (Akkordfolge für den Vers), die er als Anfangsinvestition mit einbringt. Musiker A + B arbeiten anhand dessen den Vers aus, wobei Musiker B vor allem zunächst die Ideen aufnimmt und eigene weitere Ideen beisteuert (Drums programiert, [g=118]Bass[/g], einige weitere Gitarren) und das Ganze bereits mit hohem Zeitaufwand per Sequenzer arrangiert. Den Zwischenteil und den [g=52]Chorus[/g] arbeitet man gemeinsam aus. Quasi so: Ich hab da diese Akkorde ... OK, spiel doch mal so oder so ..).
Musiker A + B sehen die Kompositorischen Anteile zunächst zu je 50% auf Musiker A + B verteilt (Urheber sind also Musiker A+B).
Die Sängerin kommt im Zeitraum der Songentstehung(ca. 6 Monate) ca. 4-5 Mal vorbei. In diesem Zeitraum wird eine Gesangsmelodie gemeinsam erarbeitet (wobei die Sängerin improvisiert und Musiker A+B Änderungen, Vorschläge unterbreiten).
Die Sängerin macht den Text.
Ich würde sagen, daß sich das Urheberrecht folgerndermaßen darstellt:
Sängerin: Text 100% / Komposition 20%
Musiker A: Text 0% / Komposition: 40%
Musiker B: Text 0% / Komposition: 40%
Daraus würde sich bei einem Betrag von 100 Euronen folgende Aufteilung ergeben:
Sängerin: 60 Euro
Musiker A: 20 Euro
Musiker B: 20 Euro
Übrigens ist bislang keiner der Drei [g=119]Gema[/g]-Mitglied oder in einer anderen Verwertungsgesellschft (z.B. [g=314]GVL[/g]). Deswegen bezieht sich das Beispiel auf den Erlös der Downloads.
Man fragt sich nun: Kann es sein, daß Musiker A+B so viel Zeit und Geld investieren, alles arrangieren und sich eigentlich sonst um alles kümmern und dann diesen Anteil bekommen?
Die Sängerin trägt im Moment keinerlei Investition außer Stimme & Teil Gesangsmelodie und Text bei (hört sich nach viel an, ist aber nur ein Bruchteil dessen an Zeit und Geld, das die anderen aufwenden).
Soweit ich weiß, kann man Urheberrecht nicht aufteilen (quasi: alle haben den Text gemacht, als Abmachung ...), aber gibt es Ideen/Möglichkeiten, die hohe Vorleistung von A + B irgendwie miteinzubeziehen. Schließlich machen A+B ja die komplette Produktion und Promo etc. Also: Kann man da im Innenverhältnis (Musiker/Sängerin zueinander) einen Vertrag über die Aufteilung der Erlöse machen, der z.B. die Studiokosten abzieht, bevor hier entsprechend der urheberrechtlichen Anteile weiter verteilt wird?
Mich interessieren einfach Eure Erfahrungen bzw. wie Andere das handhaben. Die Problematik ist ja nicht sein.
Ciao
Tom