Urteil zum Thema Sampling

Hallo,

ich finde, am besten wäre eine Regelung wie GEMA und Platten im Radio (GVL, Labelcode).

Das heißt:
Sampling ist grundsätzlich wegen der Kunstfreiheit erlaubt.
Muss aber spätestens zur Veröffentlichung bei einer entsprechenden Inkassoagentur angemeldet werden.
An die Sampleurheber ist spätestens zur Veröffentlichung ein Festbetrag zu zahlen (über Inkassoagentur).
Von allen Umsätzen (nicht Gewinn!) eines Songs mit Samples sind die Sampleurheber mit einem gewissen Prozentsatz zu beteiligen, mindestens aber mit einem Mindestbetrag pro "Einsatz" (Verkauf von Tonträgern oder Downloads, Streaming, Radio, Sync, kostenlose Downloads, Youtube, etc.).

Oder aber, man einigt sich anderweitig mit den Urhebern.

Warum so?

Wegen Kunstfreiheit sollte es möglicherweise erlaubt sein, veröffentlichte Kunst für weitere Verwertung, Samples, Kollagen, etc., freizugeben.
Die Urheber sollen aber auch nicht leer ausgehen.

Deshalb sollen die Urheber mit einem einmaligen Festbetrag vergütet werden.
Wenn der die Samples enthaltene Song ein Erfolg wird, d.h. sich in der Öffentlichkeit verbreitet, sollen die Sampleurheber aber auch ihren finanziellen Anteil bekommen.

Nämlich eine Beteiligung am Umsatz. Die Sampleurheber sollen nicht an der Unfähigkeit der Samplenutzer leiden, ihre Kosten nicht im Griff und Gewinne zu machen.

Manchmal ist vieleicht ein Sample das einzig interessante an einem Song. Sowohl am ursprünglichem, aus dem heraus gesamplet wird, als auch am neuen auf diesen Samples aufbauenden Song. Stellt nun der Nutzer der Samples seinen aus Samples gebauten Song kostenlos zur Verbreitung bereit, so tritt er damit in gewisse Konkurrenz zum ursprünglichen Song, der von den Sampleurhebern vielleicht verkauft werden soll. Der aus Samples gebaute Song macht aber somit keinen Umsatz, wegen kostenloser Verbreitung.
Deswegen sollen die Sampleurheber mit einem Mindestbetrag pro "Einsatz" vergütet werden.

Über die Höhe der Festbeträge, Prozentsätze und Mindestbeträge müsste man nochmal sprechen. Müsste sich irgendwie an den GEMA und GVL-Sätzen orientieren.

Wenn sich die Sampleurheber und -Nutzer anderweitig einigen, braucht es kein Inkasso, dann bräuchte man auch nichts anmelden.


Was macht man aber mit Samples aus Songs, die ihrerseits aus Samples aufgebaut sind? Wer soll dann vergütet werden? Wie soll man das über eine Inkassoagentur regeln?


Vielleicht ist das doch zu umständlich und zu kompliziert?
Dann bleibt nur, sich jedesmal individuell mit den Sampleurhebern zu einigen.
Oder sich eigene selber aufzunehmen, oder auf freie Samples zurückzugreifen.

Oder aber, die Samples so stark zu verändern, dass selbst die Urheber oder die besten Kenner nicht mehr das ursprüngliche Sample erkennen können. ;) Dann kann man aber auch gleich seine eigenen Samples selber aufnehmen...

Gruss
 
Sampling ist grundsätzlich wegen der Kunstfreiheit erlaubt.
Muss aber spätestens zur Veröffentlichung bei einer entsprechenden Inkassoagentur angemeldet werden.

Würde dem Chaos Tür und Tor öffnen und außerdem wäre damit das Urheberrecht ausgehebelt.
Möchtest Du dass Teile Deiner Songs von JEDEM zu JEDEM erdenklichen Zweck verwendet werden dürfen ohne Deine Zustimmung?
Ich nicht!
Es ist doch nicht ohne Grund so dass Bearbeitungen von urheberrechtlich geschützten Werken genehmigungspflichtig sind.

Satisfaction von den Stones als neue Fanfare für die Neo Nazis Europas, ....
Dem Missbrauch Tür und Tor öffnen, Adieu!

Und
Wegen Kunstfreiheit sollte es möglicherweise erlaubt sein, veröffentlichte Kunst für weitere Verwertung, Samples, Kollagen, etc., freizugeben.
S.o. Niemals!
Was macht man aber mit Samples aus Songs, die ihrerseits aus Samples aufgebaut sind? Wer soll dann vergütet werden? Wie soll man das über eine Inkassoagentur regeln?
Tja, besser die Büchse der Pandora geschlossen halten!
 
Wer kreativ ist kann aus legalen Quellen und seiner eigenen kreativen Kraft Kunst erschaffen.

Wer mit dem gegenwärtigen Status Quo nix gebacken bekommt der schielt evtl. gierig auf all die hunderttausend Signature Sounds und Riffs der Kulturgeschichte der populären Musik.
Meint, als Trittbrettfahrer von deren Erfolg zu profitieren. Und zwar NATÜRLICH kostenlos bitteschön! :-D

Träumt mal schön weiter.

Für mich ist die Sache auch klar. Solche Forderungen kommen ausschließlich von Leuten, die darin ihr einziges Heil sehen.

Ähnlich bzw völlig analog zu denjenigen Loosern, die ständig meinen sie brauchen noch den wieder neuesten VST Synth, die nächste Sample Library, den tollen Effekt, die neueste Konsolen Emulation....

Dann, Jaaa dann wird es endlich klappen...:-D:-D:-D

You know what I mean?
 
Und mal ehrlich, was spricht denn dagegen, einen Sound exakt so selbst zu erzeugen, wie man es braucht, auch ohne Samples? Ausser eigenes Unvermögen am Instrument oder DAW-Software?
Weil man es nicht hinkriegt? Spiel mir mal (oder programmier) mir mal ein Jimmy Page-Riff oder ein Bonham-Break der den Vibe des Originals hat.
 
Mir fällt da gerade noch, weil jemand hier damit argumentierte, das Beispiel der ach so tollen drum Sounds auf den alten Platten ein...

Meine Güte! Da haben sich doch vor vielen Jahren schon die Jungs von addictive Drums, von EZ Drums und andere Hersteller unendlich viel Arbeit gemacht, haben die originalen Studios gemietet, die originalen Drums wurden tausendfach mit den originalen uralten Mikrofonen abgesampelt, selbst originale Drummer wurden dran gesetzt um die original geilen Grooves und fills und und und aufzunehmen....

Und TROTZDEM Mimimi jammern einige “Experten“ dass sie nicht einfach ungefragt und kostenlos die miefigen Drums und Grooves von alten original Aufnahmen verwenden dürfen! :-D

Ja, wofür haben sich dann addictive Drums Hersteller all die Mühe gemacht???

Hör mir uff! :-D
 
Und mal ehrlich, was spricht denn dagegen, einen Sound exakt so selbst zu erzeugen, wie man es braucht, auch ohne Samples? Ausser eigenes Unvermögen am Instrument oder DAW-Software?
Weil man es nicht hinkriegt? Spiel mir mal (oder programmier) mir mal ein Jimmy Page-Riff oder ein Bonham-Break der den Vibe des Originals hat.

Das ist auch klar! Wobei ja der drum Groove von “when the levee breaks“ auch zum Klassiker geworden ist und wohl inzwischen etliche Tausende Male verwendet wurde.

Godzilla bekam seine Filmmusik mit Zeppelin Klassiker Signature riff....alles i.o mit Genehmigung der Urheber!
 
Wenn es denn einen "automatisierten Prozess" gibt, um gesampelte Musiker zu vergüten, dann muss dieser auch für jeden zugänglich sein. Mich würde z.B. stören, wenn Majors leicht an ihre Tantiemen kommen, aber eine Band aus sonstewo mit CDs im Eigenvertrieb nicht. Es soll also nicht die "Bürokratiepower" darüber entscheiden.

Weiterhin, und hier wird´s wieder kompliziert, müsste entschieden werden, wie wichtig das Sample für den neuen Track ist. Wenn ich für ein und denselben Track aus einer Quelle ein Pling entnehme und aus einer anderen ein Riff, dann sollten beide unterschiedlich hoch vergütet werden.

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Für die Diskussion hier fehlt mir aber immernoch eine Begründung, warum eine Sampleentnahme für einen nichtkommerziellen Track etwas schlimmes ist, warum da eine Bezahlung her muss. Schnöde Beschimpfungen reichen mir persönlich da nicht. Und "er soll halt bezahlen" ist eine Forderung ohne Begründung.

Ich sage ja wiederholt, dass niemandem geschadet wird - erst recht nicht "erheblich".

Das bisher einzige für mich nachvollziehbare Argument ist der Schutz der Persönlichkeitsrechte. Wenn z.B. eine Textzeile gesampelt wird und in einen politischen o.ä. Zusammenhang gebracht wird.
 
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Ich hab bisher auch nur das von dir genannte Argument sowie das der Urheber Schaden erleiden soll indem der Samplenutzer quasi etwas von seinem Markt abgräbt. Das ist in der Praxis aber höchst unwahrscheinlich weil die Lieder in der Regel in völlig verschiedenen Genres beheimatet sind und wenn kein Erfolg da ist passiert für den Urherber sowieso nichts.
Das Argument mit dem Persönlichkeitsrecht ist hingegen absolut verständlich.

(Aber meine Theorie warum hier von wenigen vehement gewetter wird habe ich ja schon erläutert, ich glaub da lag ich gar nicht so flasch...) und damit mein ich jetzt nicht diejenigen die eine andere Meinung haben aber trotzdem konstruktiv mit diskutieren können :D
 
Weiterhin, und hier wird´s wieder kompliziert, müsste entschieden werden, wie wichtig das Sample für den neuen Track ist. Wenn ich für ein und denselben Track aus einer Quelle ein Pling entnehme und aus einer anderen ein Riff, dann sollten beide unterschiedlich hoch vergütet werden.
:-D jetzt merkst Du selber schon was da kommen würde wenn man anfängt das Urheberrecht aufzuweichen!

Die Gerichte hätten reichlich mehr zu tun, gierige Anwälte auch und dabei würde es auch wieder die Schwächeren treffen.
Für die Diskussion hier fehlt mir aber immernoch eine Begründung, warum eine Sampleentnahme für einen nichtkommerziellen Track etwas schlimmes ist, warum da eine Bezahlung her muss. Schnöde Beschimpfungen reichen mir persönlich da nicht. Und "er soll halt bezahlen" ist eine Forderung ohne Begründung.

Ich sage ja wiederholt, dass niemandem geschadet wird - erst recht nicht "erheblich".
Schaden KANN dabei auf verschiedene Art entstehen. Wenn der Urheber nicht mehr gefragt werden muss ist es vorbei mit den Rechten der Urheber.

Die Frage warum soll es etwas kosten finde ich merkwürdig. Nur weil evtl. keine kommerzielle Nutzung erfolgt soll das Benutzen fremder Musik Schnipsel kostenlos sein? :schulterzuck:
Nutzungsrechte sind doch nicht als Entschädigung gedacht!:aaah:

Es gibt nur zwei Möglichkeiten. Entweder die Stelle im Song ist so geil und so markant (und evtl. bekannt) dass Du sie unbedingt haben willst oder Du schnippelst nur kleinste Partikel aus fremden Songs zum Zwecke des Sound Designs.

Im ersten Fall wird man in Deinem Song das verwendete Sample erkennen. Das ist dann halt so eine Sache! Wenn lizensiert dann musst Du bezahlen für die Nutzung und brauchst ein okay.

Mir persönlich wäre es im zweiten Fall völlig Schnuppe, es wird eh auch nicht erkannt werden, wie auch. Nur ist dieser Fall ja auch vollkommen sinnlos, denn dafür kannst Du ja nun wahrlich auch legale und oft genug kostenlose Quellen nutzen.
:smil469f7d0f87c90:
 
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Für die Diskussion hier fehlt mir aber immernoch eine Begründung, warum eine Sampleentnahme für einen nichtkommerziellen Track etwas schlimmes ist,.

Lese meine letzten Beitrag, da wird dich geholfen.

Gruss
 
Wenn es denn einen "automatisierten Prozess" gibt, um gesampelte Musiker zu vergüten, dann muss dieser auch für jeden zugänglich sein. Mich würde z.B. stören, wenn Majors leicht an ihre Tantiemen kommen, aber eine Band aus sonstewo mit CDs im Eigenvertrieb nicht. Es soll also nicht die "Bürokratiepower" darüber entscheiden

Kannste so oder so vergessen!
Als mittelloser Künstler kannst du zwar klagen, aber gehst an den Prozesskosten 3 mal Pleite, bevor du auch nur ein Fitzelchen Recht bekommst.

Gruss
 
Kannste so oder so vergessen!
Als mittelloser Künstler kannst du zwar klagen, aber gehst an den Prozesskosten 3 mal Pleite, bevor du auch nur ein Fitzelchen Recht bekommst.

Gruss

Wenn dir das bewusst ist, verwundert es mich etwas, dass du dich so vehement gegen lizenzfreies Samplen engagierst.

Das Urheberrecht wurde entwickelt, um mittellosen Künstler die Möglichkeit zu geben, von ihrer Kunst zu leben und nicht um multi-millionen Unternehmen ein Mittel in die Hand zu geben, arme Schlucker auszupressen.
 
Mir ging es in meinem Rapers Delight Beispiel in erster Linie nicht darum ob die Jungens das selber gebastelt oder geklaut haben (hab ja auch ein Fragezeichen gesetzt), sondern darum dass die Jungs damals etwas neues geschaffen haben.

Bei uns in Österreich war es jedenfalls etwas ganz neues > auf einmal wurde zu Musik gequatscht und nicht gesungen.
Etwas später ist dann unser Falko auch auf diesen Trend aufgesprungen.

Mein Beispiel war ja mein Gegenbeispiel zum Youtuberl von Nachtschicht, wo ich meinte, dass das für mich wie schon tausendmal gehört klingt ... mittlerweile schreiben wir ja nicht mehr 1980, sondern 2018 ;-)
.


Die ist aber schon klar, wie alt cantaloop ist, ne? Damals war diese Sorte stilcrossover definitiv was neues, und die Kooperation mit dem blue note label eine bemerkenswerte Anerkennung der kunstform.

Mir ging es auch nicht darum, jetzt nen track zu verlinken wo alle sagen "uiiii so toll!" (Musik ist dazu sowieso immer viel zu geschmäcklerisch), sondern ein Beispiel für sampling als Zitat Technik (vs sampling als sound design Technik) und der Grund, warum man samples nimmt anstelle neu einzuspielen. Der spass beim Zitat sampling ist meist die gegenüberstellung verschiedener klangästhetiken. hier z. B. die drums mit "zeitgemäßen" Frequenzgang vs. das deutlich verstaubter klingende Klavier Riff... Das hätte, so simpel wie das ist, dir auch der kaffeepraktikant einspielen können, aber irgendeine Studioaufnahme wäre hakt deutlich witzloser gewesen.

Selbiges gilt für die "yeah" und "funky funky" Schnipsel. Der leadvocalist war ja erwiesenermaßen ebenfalls der englischen Sprache mächtig, aber auch hier : das wär halt nicht dasselbe.

Kann ehrlich gesagt nicht ganz glauben, dass in 2018 man immer noch erklären muss, was da der ästhetische Unterschied ist und warum man das macht.

(in diesem Beispiel übrigens natürlich samt und sonders gecleart und lizenziert, und damit auch "moralisch" vollkommen in Ordnung)
 
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Die Frage warum soll es etwas kosten finde ich merkwürdig. Nur weil evtl. keine kommerzielle Nutzung erfolgt soll das Benutzen fremder Musik Schnipsel kostenlos sein? :schulterzuck:
Ich habe doch schon bezahlt, indem ich die Platte gekauft habe.
 
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Weil ein Prozess für Sampling Tantiemen russisches Roulette für einen mittellosen Künstler ist. Für grosse Unternehmen ist es hingegen ein Instrument hohe Summen einzustreichen. Das liegt zwar rein am formellen Recht und nicht am materiellen Recht, aber in der Rechtswissenschaft muss man nicht nur auf die Theorien hinter dem Recht schauen, sondern auch auf die praktischen Auswirkungen in der realen Welt. Wenn ein Recht für etwas nichts taugt, für was es eigentlich gemacht wurde, ist es Zeit, es zu überdenken.

Wenn also diejenigen von Sampling Tantiemen nicht profitieren, die eigentlich davon profitieren sollten und auf der anderen Seite grosse Unternehmen den künstlerischen Prozess blockieren, weil sie No-Name Artists aussaugen wollen, die mal einen Stimmschnipsel sampeln, dann ist etwas schwer falsch an diesem Bild.
 
@Nachtschicht
Den Punkt habe ich ja auch schon mit der kurzen Anmerkung "Intertextualität" angedeutet, gut das du das nochmal ausgeführt hast! :)

Somit ist halt einfach Fakt das es verschiedene Aspekte gibt die für Sampling oder eben dagegen sprechen.
Ich hatte ja auch schon den Vergleich zu Filmen gebracht, könnte man aber auch mit der Literatur genauso tun. Dort muss man zwar Zitate kennzeichnen und die Quelle belegen, aber zahlen, muss ich außer für die Literatur selbst oder deren Ausleih nichts. Das wäre ja auch fatal für Fortschritt, Bildung, Kultur usw...
..und da kann man auch ungehindert Inhalte in einen neuen Kontext setzen, ohne jegliche Zustimmung des Urhebers.
 
Ich mache mir im Moment keine Sorgen. Wenn man samplen will, findet man auf YouTube super viele no copyright Kanäle, die auch alle Wünsche von Rock bis zu Orchester abdecken.

Eine andere Frage wäre natürlich, wie wahr das ist, was die sagen :D
 

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