Urheberrecht

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Florian Hoffmann

Florian Hoffmann

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Hat sich schon jemand genauer mit dem Urheberrecht bei Services wie Suno und Udio beschäftigt?

Ich habe gestern einen Post der United Kingdom Songwriter Community gesehen, in dem sie raten, sich die Terms und Conditions sehr genau anzuschauen, bevor man diese Services nutzt. Scheinbar sichern sich manche Betreiber recht umfangreiche Verwertungsrechte an Input und Output zu.

Input ist das, was man reingibt. Da sind sicherlich nicht schützenswerte Sachen dabei, wie Genrebeschreibungen usw. Es können aber auch weit umfangreichere eigene Sachen dabei sein, aktuell insbesondere Lyrics. Später mal vielleicht auch Akkordfolgen, Melodien, Riffs, usw.

Output ist das, was der Service ausspuckt, im wesentlichen also die generierte Sound-Datei.

Dass sich die Services Nutzungsrechte an diesen Sachen sichern, ist erstmal nicht unbedingt problematisch. Sie wollen Input und Output ja zum Verbessern und Neutrainieren ihrer KI nutzen. Scheinbar gehen aber einige Anbieter weiter, und behalten sich Rechte vor, die auch in Richtung kommerzielle Verwertung ausgelegt werden könnten. Das ist dann doof, wenn man durch die Eingabe der eigenen Lyrics als Input einige Rechte daran abtritt oder direkt die Erlaubnis zu Arten der Verwertung gibt, die man gar nicht geben wollte.

Nach wie vor scheint auch nicht restlos geklärt zu sein, wer denn nun der Urheber und letztendliche Rechteinhaber des Outputs ist.
 
Ich hatte am 19. April eine E-Mail von Google bezüglich Eigentumsrechte auf Output generativer KI bekommen:
"
Wir aktualisieren am 22. Mai 2024 unsere Nutzungsbedingungen und möchten Sie bereits heute darüber informieren.

(...)
Was ändert sich?

Die Änderungen haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst:


  • Bedingungen für generative KI. Wir verschieben unsere bisherigen Zusatzbedingungen für generative KI in unsere allgemeinen Nutzungsbedingungen und fügen weitere Erläuterungen in Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz hinzu. So erheben wir beispielsweise keinen Anspruch auf Eigentumsrechte an Originalinhalten, die mit unseren KI-basierten oder KI-gestützten Diensten erstellt wurden.
(...)
"
 
Ähnliches kenne ich von OpenAI (ChatGPT). Sehr einfach, und klar verständlich formuliert. Wobei ChatGPTs Output natürlich auch keine Sound-Datei ist, sondern ein Text. https://openai.com/de-DE/policies/terms-of-use/

Rechte an den Inhalten. Im Verhältnis zwischen Ihnen und OpenAI und soweit nach geltendem Recht zulässig, behalten Sie (a) Ihre Inhaberrechte am Input und (b) Ihnen stehen die Rechte am Output zu. Wir treten hiermit alle unsere Rechte, Titel und Anteile, falls vorhanden, am und in Bezug auf den Output an Sie ab.

Viel länger und komplizierter zum Beispiel Udio. Zwar sagen sie, das Ziel sei die Verbesserung ihrer Services, aber das könnte weit ausgelegt werden und z. B. auch Werbeaktivitäten beinhalten, es fallen Worte wie "display", "publish", usw. und es wird explizit ein Netzwerk von Partnerfirmen erwähnt, die ebenfalls Zugang erhalten. https://www.udio.com/terms-of-service

6.3.1 In order to operate the Services, we may need to obtain from you certain license rights in Your Content so that actions we take in operating the Services are not considered legal violations. Accordingly, by using the Services and uploading Your Content, you grant us and our affiliates, successors, assigns, and designees a license to access, use, host, cache, store, reproduce, transmit, display, publish, distribute, and modify Your Content to operate, improve, promote and provide the Services, including to reproduce, transmit, display, publish, and distribute Output based on your Input Content and to train or otherwise improve or modify our artificial intelligence and machine learnings model(s) related to the Services. For clarity, this grant of rights includes a grant of all rights necessary for Company and our affiliates, successors, assigns, and designees to reproduce, store, modify, distribute, create derivative works based on, perform, display, communicate, transmit and otherwise make available any and all of Your Content (including all of your Input Content and all resulting Output), in whole or in part, in any and all media now known or hereafter developed, in and in connection with the use, monetization, advertising, promotion, marketing, and improvement of Company’s products and services, including the Services. You agree that these rights and licenses are royalty free, fully paid-up, transferable, sub-licensable, assignable, worldwide, perpetual and irrevocable, and include a right for us to make Your Content available to, and pass these rights along to, others, and to otherwise permit access to or disclose Your Content to third parties if we determine such access is necessary to comply with our legal obligations. For clarity, no compensation or other amounts will be due to you by Company or any of our affiliates, successors, assigns, and designees as a result of or otherwise in connection with any use of Your Content as permitted by these Terms.
 
Das wird noch spannend, wie das generell geregelt wird.
Ich hab zum Beispiel in den Trends von Suno einen Track gehört, der nahezu identisch klang wie ein von mir erstellter. Der unterschied sich nur bei den Lyrics und vom Arrangement minimal, aber Akkorde, Instrumente und Gesang waren gleich.
Also, der Glaube die KI erstellt nur Unikate kann ich jetzt schon mal widerlegen, das ist definitiv nicht so.

Wird dann spannend, wenn mal zwei solcher Songs veröffentlicht werden und der eine sagt, "Hey, du hast meinen Song geklaut". Wie das dann rechtlich geregelt ist.
 
Ich verstehe das so: Wenn du einen Prompt eingibst, beauftragst du ein Unternehmen, dir ein Musikstück zu produzieren. Ob sie das per KI automatisch machen oder nicht, ist erstmal wurst. Es müssten die gewohnten gesetzlichen Regelungen bzgl. Exklusivität und Rechtenutzung bei Produzenten gelten.
 
Nach wie vor scheint auch nicht restlos geklärt zu sein, wer denn nun der Urheber und letztendliche Rechteinhaber des Outputs ist.
Naja, so viel mir bekannt: DU bist es jedenfalls nicht! :pint:

Demnach kann es Dir doch egal sein. Lass halt die Finger davon wenn Du Bedenken hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
§ 2 II UrhG sagt: "Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen." Man kann ergänzen: "eines Menschen".

Während der Input in der Theorie im Einzelfall als Werk zu qualifizieren sein kann, gilt dies nach geltendem Recht nicht für den Output. Dieser ist nicht nach dem UrhG geschützt, im Gegensatz zu anderen "echten" Werken. Dabei entsteht der Schutz am Werk selbst "automatisch", während man Marken, Designs und Patente z.B. eintragen und dadurch "sichern" muss.

Wenn der Input schon so geil ist, dass er als Werk qualifiziert werden kann, dann wäre es ja geradezu absurd, das wieder zu verwässern. Aber gut, a jeda wie ers mag.

Man könnte allerdings den Output u.U. als Marke oder Design schützen lassen, soweit die AGB der Anbieter dies zulassen.


Kommen wir von den gesetzlichen / gewerblichen Schutzrechten zum Vertragsrecht:

Diese Buden haben AGB, die die Nutzungsrechte (nicht zwingend Urheberrechte!) an den Arbeitsergebnissen regeln. Und dort besteht grundsätzlich (abgesehen ggf. von Verbraucherschutzrechten, Internationalem Privatrecht, sittenwidrigen oder überraschenden Klauseln, sprich: AGB Kontrolle) erst einmal Vertragsfreiheit.

Der Anbieter der KI Services kann sich durchaus in den AGB (einfache) Nutzungsrechte an Input und Output ausbedingen und ggf. sogar die kommerzielle Nutzung untersagen. Da sollte man einfach generell mal DIE AGB LESEN, was ja niemand macht.

Ich könnte mir vorstellen, dass es Modelle geben wird / gibt, in denen z.B. die einfache private Nutzung der Ergebnisse mit Nutzungsrechten an In- und Output "bezahlt" wird und eine "Premium Nutzung" gegen entsprechend Kohle erlaubt wird, bzw. auch die exklusive Nutzung des Ergebnisses durch den Kunden. Sowas gibt es im Prinzip ja schon lange bei diesen Beat-Schmieden wie Audiojungle.

Im Gegenzug würde ich als Kunde aber darauf bestehen, dass für Premium Titel durch den Anbieter sicherzustellen ist, dass keine "Doubletten" oder große Ähnlichkeiten zwischen meinem TItel und folgenden Titeln bestehen sollten. Darauf wird sich aber niemand (jedenfalls nicht in AGB) einlassen.
 
Ich mach mit Musik-KI momentan sowieso nix, von daher ist es mir relativ egal. Es geht auch weniger um den Output, vielmehr um den Input. Diese Warnung der UK Songwriter Community klang schon nicht ohne: Wenn du in manchen Services deine Lyrics eingibst, gibst du dem Empfänger alleine damit schon jede Menge Nutzungsrechte. Er darf die Lyrics dann auf der eigenen Seite posten, fürs KI-Training verwenden und einiges mehr. Du bist zwar natürlich weiterhin der Urheber der Lyrics, aber wenn du sie z. B. in Udio eingibst, dürfen sie sie laut ihren Terms "weltweit", "dauerhaft", "unwiderruflich" und "kostenlos" zur Entwicklung ihrer Produkte nutzen. Wer die Kontrolle über seine Lyrics behalten will, sollte sie nach Auskunft der UKSC nicht unbedacht in Musik-KI-Generatoren eingeben. Genau deswegen eben hier die Frage, ob wer schonmal genauer in die jeweiligen AGB geschaut hat.
 
Es geht auch weniger um den Output, vielmehr um den Input. Diese Warnung der UK Songwriter Community klang schon nicht ohne: Wenn du in manchen Services deine Lyrics eingibst, gibst du dem Empfänger alleine damit schon jede Menge Nutzungsrechte.
Wenn Du sie ihm nicht geben würdest, könnte er Dein Werk nicht verarbeiten. Schau Dir mal an, welche Nutzungsrechte Du dem Betreiber dieser Webseite einräumst, wenn Du hier etwas hochlädst. Selbstverständlich haben wir alle die Nutzungsbedingungen bis zum Ende durchgelesen, als wir uns hier angemeldet haben. :lalala:
 
Ganz ehrlich? Weshalb wirft denn jemand etwas selber Erstelltes in diese Maschinen? Es ist mir ein Rätsel. Mir fällt kein einziger Grund ein.
 
Zum Beispiel weil du nur Lyrics schreibst, und gar keine Musik machen kannst. Oder weil keiner deine Idee mag und umsetzen will. Oder weil du schnell ein gagiges Geburtstagsgeschenk für Tante Brunhilde willst. Oder weil du sehr spezielle Hintergrundmusik für deinen nächsten Podcast willst. Oder weil du Schreibblockade hast und ein paar Ideen willst, wie man an etwas rangehen könnte. Gründe fallen mir genügend ein.
 
Zum Beispiel weil du nur Lyrics schreibst, und gar keine Musik machen kannst.
Dann besser einen menschlichen Partner suchen, der komponiert.
Oder weil keiner deine Idee mag und umsetzen will
Du meinst eine KI kann das? Kaum. Wie auch?
Oder weil du schnell ein gagiges Geburtstagsgeschenk für Tante Brunhilde willst. Oder weil du sehr spezielle Hintergrundmusik für deinen nächsten Podcast willst. Oder weil du Schreibblockade hast und ein paar Ideen willst, wie man an etwas rangehen könnte.
Das ist ja dann ohne eigene Kreativität und ohne eigene Leistung überhaupt und da darf man doch eh kein Urheberrecht erwarten. Das wäre ja nun Komik.
 
@Entone Wir haben in unserer Software-Firma jedes Jahr ein größeres internes Event, wo sich alle Entwickler (2000+ Leute) für einen Tag für Vorträge treffen. Das findet dann in einer größeren Location statt, Um sich an deren kostenlosem WLAN anzumelden, muss man die Nutzungsbedingungen akzeptieren. Vor einigen Jahren haben sich die hausinternen Veranstalter den Gag erlaubt, diese Bedingungen um den Zusatz zu erweitern, dass sich alle Zustimmenden verpflichten, am Ende der Veranstaltung die Toiletten zu reinigen. Keiner hat es gelesen. Alle haben blind zugestimmt.

Die Idee, dass ein Ottonormalverbraucher (selbst ein Fachmann) bei jedem Furz solche ellenlangen Dokumente/Verträge durchlesen, verstehen und sinnvoll beurteilen kann, ist komplett abwegig. Das machst du bei wichtigen Dingen - Hauskauf, Autokauf, Versicherung - aber nicht bei irgendeinem Schrott. Ich verstehe auch nach wie vor nicht, warum wir denken, das sei nötig. Wenn ich bei C&A im Laden ein Päckchen Unterhosen kaufe, brauche ich dafür nichts als einen 10-Euro-Schein. Aber im Webshop halten wir es für angebracht, dafür 20 Seiten Kleingedrucktes unterschreiben zu müssen?

Meiner Meinung nach sind all diese Sachen komplett fehlreguliert. Solche AGBs müssten in wenige standardisierte Vorlagen A bis F gepresst werden. Als Verbraucher musst du dann nur noch diese sechs Formen kennen und wissen, welcher davon du gerade zustimmen sollst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Laden ein Päckchen Unterhosen kaufe, brauche ich dafür nichts als einen 10-Euro-Schein. Aber im Webshop halten wir es für angebracht, dafür 20 Seiten Kleingedrucktes unterschreiben zu müssen?

Das liegt daran, da der liebe Gesetzgeber die Leute online für schutzwürdiger, bzw. für schutzbedürftiger erachtet. Diese generelle Sicht geht bis in die Anfänge des Online-Handels zurück, Ende 90er, Anfang 2000er,

Wenn Du mal überlegst, viele Informationen alleine aufgrund der DSGVO, des TMG, der BGB-Info VO und des PAnG gemacht werden müssen, die im Grunde für jeden Online-Kauf gelten. Wenn wir jetzt eine Pauschalreise buchen, gibt es noch mal locker 8 Seiten an sogenannten vorvertraglichen Informationen, die dem Kunden vor Buchung in geeigneter Weise zugänglich gemacht werden müssen, ähnlich wie beim Kredit oder Versicherung. Das ist schon ziemlich Gaga. Eigentlich würde es ausreichen, mit Kreditkarte zu zahlen, um bei Fraud die Kohle zurück zubekommen.

Meiner Meinung nach sind all diese Sachen komplett fehlreguliert. Solche AGBs müssten in wenige standardisierte Vorlagen A bis F gepresst werden. Als Verbraucher musst du dann nur noch diese sechs Formen kennen und wissen, welcher davon du gerade zustimmen sollst.

Sehe ich anders. Ich denke, dass es für durchschnittlich informierte Verbraucher möglich und zumutbar seien sollte, dass sie den Krempel lesen, bevor sie ihn unterschreiben. Natürlich sollte der "Krempel" den Vorgaben des AGB Rechts entsprechen.

In deinem Beispiel mit dem Klo wäre diese Klausel je nach Gestaltung der AGB möglicherweise als sogenannte überraschende Klausel unwirksam gewesen, da es eine Regelung war, mit der der "verständige und durchschnittlich aufmerksame Verbraucher" in dem konkreten Fall nicht hätte rechnen müssen.
 
Es ist einfach zu viel Krempel, ohne Mehrwert. Sunos AGB bestehen beispielsweise aus 15 Seiten Terms und 6 Seiten Privacy. 95% davon sind das übliche Blabla, das sich in allen AGBs sinngemäß immer wieder identisch vorfindet. ("Wir sind nicht dafür verantwortlich, wenn jemand dein Passwort klaut und in deinem Namen Blödsinn treibt" usw.) Ne gute Regelung wäre, diesen Batzen zum gesetzlich verbindlichen Standard zu erklären, und die Anbieter zu verpflichten, nur noch die Abweichungen davon zu deklarieren. Die Terms würden dadurch auf eine kurze Liste schrumpfen, die man dann tatsächlich sinnvoll beurteilen kann.

Ich kann nicht jedesmal den Job wechseln, wenn mir irgendwo was nicht passt. Ich kann in meinem eigenen Job dafür sorgen, dass ähnlicher Käse nicht Überhand nimmt. Als Entwickler bedeutet das zum Beispiel, dafür zu sorgen, dass ich ein UI nicht mit endlosen Einstellmöglichkeiten zupflastere, weil ich zu faul bin, selbst zu entscheiden, ob A oder B besser ist. In anderen Gebieten kann ich nur darauf hinweisen, was ich nicht gut finde, und die unterstützen, die es ändern wollen, z. B. mit wählen. Das soll auch kein Politik-Bashing sein hier.
 
@Florian Hoffmann Bin voll deiner Meinung und sehe es genau so. Die Punkte, die du ansprichst und die Gedanken, die du dir machst, sind echt wichtig. Ich bin der Meinung das uns (der Menschheit oder Gesellschaft) so was irgendwann auf die Füße fällt. Auf einfache Weise. - "Lieber Nutzer bist du dir wirklich im Klaren, was es bedeutet, dass du meinen Dienst - Service - Angebot nutzt?" Was ich aber in diesem Thread gelesen habe ist, du denkst vorwärts, andere Sagen / schreiben es ist doch noch gar nicht so weit. Du Spinner. - Naja entweder du gehst offline oder du darfst dich nicht beschweren (in ein paar Jahren). (Ist wohl deinem Job oder deiner Weitsicht geschuldet.) Die Antworten lassen darauf schließen, dass der Istzustand doch ganz bequem ist.
 
Die Terms würden dadurch auf eine kurze Liste schrumpfen, die man dann tatsächlich sinnvoll beurteilen kann.
Wenn man es richtig machen würde, wäre es oft so. Ich behaupte, dass Viele keine ausreichende Ahnung von der Materie haben. Dann wird irgendein Humbug woanders abgeschrieben. Ob man eine bestimmte Regelung überhaupt braucht, wird gar nicht hinterfragt. Das Gesetz ist weniger das Problem, sondern dessen Anwender.
 

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