Urheberrecht und Lizenzen

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Da hier im Forum immer wieder Fragen über Verwendung von Audio/Notenmaterial auftauchen, möchte ich mich mal dazu äußern.
Der zitierte Text ist sicher unvollständig, und sollte deshalb immer wieder sinnvoll ergänzt werden.
Desweiteren bezieht sich der Text auch auf Wort-Bild und Textmaterial, das z.B: bei Internetseiten verwendet werden könnte.

Grundsatz: Maßgeblich für eine Beurteilung ist das Urheberrecht(UrhG)

Es bestimmt die Beziehung des Urhebers zu seinem Werk und schützt den Urheber in seinem geistigen und persönlichen Beziehung zum Werk und in der Nutzung des Werkes (§11UrhG)

Ein Werk darf grundsätzlich nur unverändert veröffentlicht oder verwertet werden (§15 UrhG).

Selbst frei benutzbare Werke dürfen nur dann veröffentlicht werden, wenn der Urheber des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes zustimmt (§23 UrhG). Der Verwendes/Gestalter des Materials bewegt sich rechtlich auf unsicherem Terrain.
Wird das geschützte Material ohne Lizenz verwendet, so ist es für die Haftung des Verwenders nicht relevant, ob er von der Pflicht, eine Lizenz zu erwerben, Kenntnis hatte oder nicht.
Unkenntnis schützt also nicht vor einer Abmahnung.

Bei Internetseiten, die geschütztes Material verwenden, schützt auch ein Disclaimer (Haftungsausschluss) vor einer Abmahnung nicht - denn dieser würde den Schutz des Urhebers und den Sinn und Zweck des UrhG aushebeln.



Hoffe doch, ein Klein wenig über die rechtlichen Unsicherheiten hinweg geholfen zu haben.

Gruß Hartmut
 
Eine Frage hätte ich:

Wie sieht es aus wenn die Urheberschaft bei mir liegt, das Audiomaterial aber von der Band eingespielt wurde - in der ich selber Mitglied war - und nach Jahren dann ein ehemaliges Mitglied, das bei den Aufnahmen dabei war verlangt, die Aufnahmen dürfen nicht mehr öffentlich - z.B. bei Myspace zugänglich sein?

Darf ich als Urheber das Material dennoch veröffentlichen (ohne kommerzielle Absicht - bei Myspace)?

Gruß,

LetUBleed
 
Ok - ich habe inzwischen das neue Urheberrecht gelesen. Wenn ich das richtig verstanden habe, darf man mir die Verwertung nicht ohne triftigen Grund verweigern (UrhG §8, §80 etc.). Der liegt hier nicht vor.

Bitte um Korrektur, sollte ich mich irren oder etwas falsch verstanden haben.

Gruß,
 

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