Urheberrecht durchsetzen?

Übrigens finde ich es sehr schlecht das hier Leute aus dem Forum ausgewiesen werden weil sie Ihre Meinung sagen.

Nicht seine Meinung, sondern die Art Ihrer Kundmachung und das Ignorieren einer Moderationsanweisung waren die ausschlaggebenden Kriterien.

:welcome:
 
Irgendwie entwickle ich langsam eine Abneigung gegen Äußerungen von Jurastudenten hier im Forum.... meinen, wenn sie gerade das Laufen lernen, können sie schon Hindernisrennen gewinnen...

Und danke fürs Kaltstellen von Dento, das war ja unterträglich.

Zu den Fragen: Wer zuerst kommt, hat die Vermutung für sich, der Urheber zu sein. Wer später kommt, hat das Nachsehen. Es ist daher wichtig, möglichst frühzeitig Nachweise für die eigene Urheberschaft zu haben. Jedenfalls wenn man damit rechnet, später einmal in die Lage zu kommen, einen solchen Nachweis führen zu müssen.

Zum Einschreiben sage ich nicht mehr viel. Wer mit coitus interruptus bisher Glück hatte, kann das gerne selber so weitermachen, aber sollte nicht in der Welt herumposaunen, wie sicher das sei - bloß weil er bisher noch keine schlechten Erfahrungen damit gemacht hat. In den meisten Fällen geht´s ja auch gut...

Wenn es zu einer Zeugenvernehmung kommt, ist das Kind längst in den Brunnen gefallen. Eine Vereidigung von Zeugne habe ich in 12 Jahren noch nicht einmal erlebt. Aber auch uneidliche Falschaussage ist eine Straftat.

Besser wäre es, wenn man vorprozessual seine Rechte durchsetzen könnte. Sozusagen am Verhandlungstisch.
 
Da ich bei ner Versicherung arbeite, kenn ich mich da aus:
das heißt also, Du kannst Dich gar nicht irren und Deine Aussagen dahingehend sind unantastbar?
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ich wäre mit solchen Äußerungen vorsichtig - es könnte leicht als überheblich angenommen werden....

Oh hoch erhabenes Schaf, hätte ich doch nur " ein Wenig" eingesetzt!

So viel ich hier mitbekommen hab, kanns keiner auf den Punkt bringen...

Es gibt diverse Gesellschaften, die das abdecken.
welche?


Im Forum wird keine Werbung toleriert


Ich lebe und arbeite in der Schweiz und hier gibts zum Beispiel den DAS, die CAP etc. welche das bieten.
Wo ich arbeite ist irrelevant, jedoch habe ich persönlich schon Studios versichert und zwar mit individuellen Geschäftslösungen.
Die Kosten aber auch ihr Geld...

Der Hacken daran ist allerdings, dass es sich bei Urheberrechten IMMER um GESCHÄFTLICHE angelegenheiten handelt.
Weshalb sollte man sich die Rechte ansonsten schützen?

ja ne, is klar.....
wenn also Nachbarstochter schöne Fotos von sich ins Internet stellt und ein Dritter ohne ihre Genehmigung diese auch auf seiner Homepage einstellt, so handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung. Wer sollte nun aus welchem Grund ein Gewerbe angemeldet haben? Es ist eine Urheberechtsverletzung im nicht geschäftlichen Bereich.

Tochter Urheber?
Schon wieder spekuliert- Hat sie sich per Selbstauslöser fotografiert, ist sie die Urheberin, wurde sie von einem Freund, Stalker oder was auch immer fotografiert, ist sie nur das Model / Objekt.
Wir sprechen hier doch eigentlich davon, dass jemand ein Video klaut, und dabei geht es um Entgelt, oder? Hab ich was verpasst?

Heisst, dass man sich zB. als Einzelunternehmen einen Rechtsschutz leisten muss, welcher wiederum keine privaten Risiken abdeckt.
zu pauschal. das mag vielleicht bei Deiner Gesellschaft der Fall sein.

Zeig doch mal was
Zu 90% aller mir bekannten Globalrechtsschutzversicherungen, welche auch Nebenerwerbstätigkeiten abdecken, schliessen Urheberrechtsstreitigkeiten aus.

Sobald man ein Einzelunternehmen gründet, brauchts hingegen eine Haftpflichtversicherung, welche ungerechtfertigte Ansprüche abwehrt...
die solltest Du auch als Privatmensch haben. und wieso hingegen? die erstetzt die Rechtsschutzversicherung doch nicht! Haftpflicht: Dritte haben Ansprüche an Dich, Rechtsschutz: Du hast Ansprüche an Dritte

Hingegen weil ein Rechtsschutz allein nicht reicht!

Hat aber nichts mit dem eigentlichen Problem unseres TE zu tun: er möchte sich absichern, dass keiner bei ihm klaut. er hat nicht angst, dass er "versehentlich" bei anderen Künstlern "geklaut" haben soll.

Ja, das haben wir alle begriffen! Trotzdem Danke für das erneute Aufzeigen!
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Es gibt offenbar Leute, die müssen vernünftige Beiträge anderer User durch blöde Kommentare herabsetzen, und das bloß, um sich selber scheinbar auf einen höheren Sockel zu hieven....

aber Obacht: je höher, desto platsch.
 
Das sind alles frustrierte Musiker, die kein Geld mit ihrer Mucke verdienen :D Irgendwo müssen sie die negative Energie ja lassen ;)
 
Wenn es zu einer Zeugenvernehmung kommt, ist das Kind längst in den Brunnen gefallen. Eine Vereidigung von Zeugne habe ich in 12 Jahren noch nicht einmal erlebt.

Interessant -- man muss sich also darauf einstellen, dass man auf diesem Wege nichts erreicht.

Wie ist es denn nun aber wenn der einzige Beweis, den man führen kann, die frühere eigene Veröffentlichung ist? Ich denke mal bei einer regulären Eigenpressung als CD/Vinly, die wenigstens in ein paar Läden im Regal steht, dürfte das klar sein.

Aber wie ist es mit online-Veröffentlichung, Verkauf von Selbstgebrannten und Konzerten?

Wenn eine Band einen Song in teilweise vom Publikum mitgeschnittenen Konzerten vor tausenden Leuten gespielt hat, ist die Sache nach gesundem Menschenverstand auch klar. Aber wie weist man das dann nach, wenn keine Zeugen vereidigt werden?


Besser wäre es, wenn man vorprozessual seine Rechte durchsetzen könnte. Sozusagen am Verhandlungstisch.

OK, das wird sicherlich meist der schmerzloseste Weg sein. Aber wie ist es mit den Kosten?

Noch mal ganz naiv: Wenn ich einfach wirklich und wahrhaftig Recht habe, will ich keinen Cent bezahlen, sondern eigentlich nur kassieren. Und wenn mich jemand verklagt, will ich in dem Fall die Klage ohne irgendwelche Kosten für mich abwürgen.
 
Aber wie weist man das dann nach, wenn keine Zeugen vereidigt werden?

Nicht vereidigt bedeutet nicht, dass niemand aussagt sondern nur, dass erjenige nicht dazu aufgefordert wurde zu sagen "ischschwörä bei deiner mutter, ey".
 
Interessant -- man muss sich also darauf einstellen, dass man auf diesem Wege nichts erreicht.

Hast Du eigentlich den Satz gelesen, den ich direkt dahinter geschrieben habe???

Wie ist es denn nun aber wenn der einzige Beweis, den man führen kann, die frühere eigene Veröffentlichung ist? Ich denke mal bei einer regulären Eigenpressung als CD/Vinly, die wenigstens in ein paar Läden im Regal steht, dürfte das klar sein.

Wenn Du erst mal soweit gekommen bist, kannst Du Dir gratulieren. Dann brauchst Du wohl keinen anderen Nachweis mehr.

Aber wie ist es mit online-Veröffentlichung, Verkauf von Selbstgebrannten und Konzerten?
Es gibt viele Nachweise...

Wenn eine Band einen Song in teilweise vom Publikum mitgeschnittenen Konzerten vor tausenden Leuten gespielt hat, ist die Sache nach gesundem Menschenverstand auch klar. Aber wie weist man das dann nach, wenn keine Zeugen vereidigt werden?

möglicherweise durch nicht vereidigte Zeugen? :D

Noch mal ganz naiv: Wenn ich einfach wirklich und wahrhaftig Recht habe, will ich keinen Cent bezahlen, sondern eigentlich nur kassieren. Und wenn mich jemand verklagt, will ich in dem Fall die Klage ohne irgendwelche Kosten für mich abwürgen.

Anders herum wird ein Schuh draus: Wenn Du der Urheber bist und jemand anders Dein Werk klaut, dann musst Du an ihn herantreten und verhandeln über Lizenz, Schadensersatz, Unterlassung oder was auch immer. Stellt er sich stur, kannst Du ihn verklagen. Gewinnst Du, trägt er die Kosten (falls er pfändbar ist). Verlierst Du, trägst Du die Kosten.
 
Interessant -- man muss sich also darauf einstellen, dass man auf diesem Wege nichts erreicht.

Hast Du eigentlich den Satz gelesen, den ich direkt dahinter geschrieben habe???

Gelesen schon, bloß anscheindend nicht richtig durchdacht ;-)

Aber wie ist es mit online-Veröffentlichung, Verkauf von Selbstgebrannten und Konzerten?
Es gibt viele Nachweise...

Wenn ein paar tausend Nutzer von Webseiten, wo man meine Sachen herunterladen also wissen, dass es diese Songs schon lange dort gibt, dann ist das also auch schon ein Nachweis?

Wenn eine Band einen Song in teilweise vom Publikum mitgeschnittenen Konzerten vor tausenden Leuten gespielt hat, ist die Sache nach gesundem Menschenverstand auch klar. Aber wie weist man das dann nach, wenn keine Zeugen vereidigt werden?

möglicherweise durch nicht vereidigte Zeugen? :D

Bist Du ganz sicher, dass es nur ganz wenige Leute gibt, denen nicht sonnenklar ist, dass Zeugen nicht immer vereidigt werden?
 

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