Urheberrecht durchsetzen?

Häh? Ist doch alles gesagt - sicher isses beim Notar oder Anwalt, bisschen unsicherer bei Youtube und Konsorten, und zwar wegen der Durchsetzbarkeit der eigenen Rechte. Klingt für mich plausibel. Das Einzige, was jeder für sich klären muss, ist, wieviel er bereit ist für diese Sicherheit auszugeben. Ich als Nicht-Profi käme nicht auf die Idee, weil, es ist wie bei 'ner Versicherung - wenn ich das Eintreten des Risikos für ausgeschlossen halte, muss ich mich nicht dagegen versichern ...
 
ich kann dich verstehen! ganz ehrlich, sicher dich mit Rechtschutz ab geh zu Notar und bete zu gott das dir Buschido etwas klaut!!! ;-)
 
Dento, nachdem du in diesem Thread offenbar nichts Nützliches beizutragen hast, halt dich bitte raus.




(oder du wirst rausgehalten werden)

Und jetzt bitte wieder zurück zum Thema.
 
Dento, nachdem du in diesem Thread offenbar nichts Nützliches beizutragen hast, halt dich bitte raus.




(oder du wirst rausgehalten werden)

Und jetzt bitte wieder zurück zum Thema.

ich hab doch ne menge nützliches gesagt, das kann auch jeder nachlesen!
 
ich kann dich verstehen! ganz ehrlich, sicher dich mit Rechtschutz ab geh zu Notar und bete zu gott das dir Buschido etwas klaut!!! ;-)

Du hast meine Beiträge entweder nicht gelesen oder nicht verstanden.

Das "bushido" mir etwas klaut, habe ich nicht von nöten.

Täte er es, würde ich kalkulieren.

Könnte ich gewinnen, würde ich eventuell riskieren.
Wenn nicht, würde ich verhandeln.

Wenn beides nicht zutrifft, würde ich schweigen.

Dento
Benimm dich.
Wenigstens in der Öffentlichkeit.

Bewahre Haltung!
 
Beim Nachweis über seine Urheberrechte geht es auch darum, dass kein anderer Schadensersatzansprüche gegen einen Selbst stellen kann, indem er behauptet man hätte ihm geistiges Eigentum gestohlen.
So was kann unter Umständen sehr teuer werden.


Frag mich auch wie man mit so einem Ton 310 Punkte bekommen kann... Scheinbar sind die Mods hier faul :D
 
Auf ein weiteres Statement von Dento muss leider eine Woche gewartet werden 8)

Also...

:focus:

;)
 
Auf ein weiteres Statement von Dento muss leider eine Woche gewartet werden 8)

Also...

:focus:

;)
Eigentlich schade - hatte mich schon auf so 'ne schöne Zusammenfassung wie zuletzt von Earl gefreut. Erstaunlich, dass es gerade die drögen Themen sind, an den sich die Gemüter erhitzen ...
 
ganz ehrlich, sicher dich mit Rechtschutz ab geh zu Notar und bete zu gott das dir Buschido etwas klaut!!!

Urheberrechtsverletzungen sind i.d.R. gemäß ARB ausgeschlossen.
Bitte fühlt Euch nicht geneigt zu glauben, dass Euch eine Rechtsschutzversicherung da unterstützen wird (auf Kulanz vielleicht eine Erstberatung).
Mir ist z.Zt. keine Rechtsschutzversicherung bekannt, die dies eingeschlossen hat (vielleicht kennt jemand eine, die Urheberrechtssverletzungen mit eingeschlossen hat?).
 
(vielleicht kennt jemand eine, die Urheberrechtssverletzungen mit eingeschlossen hat?).

§3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten

Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen

d) in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacks-
muster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum

Da wird immer (vor)schnell mit der Advocard gewedelt - Eine typisch deutsche Krankheit ;-)
 
Damit kannst du ja lediglich beweisen, dass du das Video als erster hochgeladen hast.

Auch wenn du das zuerst postest, kann ich noch behaupten, dass du das eigentlich von mir geklaut hast und es halt vor mir veröffentlichen konntest...

Ja nur kannst du das vor Gericht nicht belegen, weil du den Song de facto nicht nachweisbar vor mir hattest.

Wäre auch mein Box.net account im zweifelsfall als nachweis nützlich?

Wir sprechen hier von vertraglichen Streitigkeiten.
Das bedeutet, dass DU beweisen musst, dass das Video von DIR stammt.

Auf gut deutsch:

Du lädtst ein Video hoch.
Ich eine Woche später.

Wenn ICH behaupte, Du hast MEIN Video geklaut, muss ich Deine Schuld beweisen.

Wenn DU behauptest, ich hab DEIN Video g.klaut, (<-Wortspiel, Hihi) muss ich gar nichts tun, weil DU MIR den Diebstahl nachweisen musst. Sprich, du musst beweisen können, dass es wirklich von Dir stammt!

Wer schneller im Upload ist, wird keine Rechtskraft haben. Wieso?
Du hast ne DSL Leitung und ich ne alte DFÜ. Wir starten den Upload gleichzeitig.
Wer wird wohl das Video zuerst online haben?
 
ganz ehrlich, sicher dich mit Rechtschutz ab geh zu Notar und bete zu gott das dir Buschido etwas klaut!!!

Urheberrechtsverletzungen sind i.d.R. gemäß ARB ausgeschlossen.
Bitte fühlt Euch nicht geneigt zu glauben, dass Euch eine Rechtsschutzversicherung da unterstützen wird (auf Kulanz vielleicht eine Erstberatung).
Mir ist z.Zt. keine Rechtsschutzversicherung bekannt, die dies eingeschlossen hat (vielleicht kennt jemand eine, die Urheberrechtssverletzungen mit eingeschlossen hat?).

Da ich bei ner Versicherung arbeite, kenn ich mich da aus:

Es gibt diverse Gesellschaften, die das abdecken. Der Hacken daran ist allerdings, dass es sich bei Urheberrechten IMMER um GESCHÄFTLICHE angelegenheiten handelt.
Weshalb sollte man sich die Rechte ansonsten schützen?
Jedenfalls, will man seine Songs oder Videos, Bilder, was auch immer.. jedenfalls das Urheberrecht schützen, würde man auch einen Rechtsschutz für Geschäftliches benötigen.
Heisst, dass man sich zB. als Einzelunternehmen einen Rechtsschutz leisten muss, welcher wiederum keine privaten Risiken abdeckt.

Sobald man ein Einzelunternehmen gründet, brauchts hingegen eine Haftpflichtversicherung, welche ungerechtfertigte Ansprüche abwehrt...
 
Wenn DU behauptest, ich hab DEIN Video g.klaut, (<-Wortspiel, Hihi) muss ich gar nichts tun, weil DU MIR den Diebstahl nachweisen musst. Sprich, du musst beweisen können, dass es wirklich von Dir stammt!

Wenn also jemand exakt das selbe Video/Audio wie ich hochlädt und ich nachweisen muss, dass es geklaut ist - spielt dann im Rechsstreit nicht auch die Tatsache eine Rolle, dass ich als einziger im Besitz der Cubase Project Datei und vor allem der ursprünglichen WAV Datei bin und er/sie nur eine 128kbit mp3 vorweisen kann?
 
Also wenn ich Dieb wäre, und jemand anderes "präsentiert" mir sein Video auf einer Plattform und das wurde dort eine Woche vor mir hochgeladen (klar, ich habs ja geklaut), dann würde ich mich gegenüber der Plattform als Urheber zu erkennen geben und dein Video löschen lassen (denen ist das nämlich egal!)

...und wo ist jetzt dein Beweis?

...Gelöscht!


Was ich sagen will, ein Upload auf einer Plattform wo du keinen zugriff darauf hast ist doch alles andere als eine sichere sache.


Außerdem gibt es auch nicht "DEN" Beweis, wenn dann nur Indizien!


Aber wie sagte mal ein RA zu mir, wenn Recht so einfach wäre, dann bräuchten wir nicht solange Studieren ;-)





lg..
 
Da ich bei ner Versicherung arbeite, kenn ich mich da aus:
das heißt also, Du kannst Dich gar nicht irren und Deine Aussagen dahingehend sind unantastbar?
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ich wäre mit solchen Äußerungen vorsichtig - es könnte leicht als überheblich angenommen werden....

Es gibt diverse Gesellschaften, die das abdecken.
welche?

Der Hacken daran ist allerdings, dass es sich bei Urheberrechten IMMER um GESCHÄFTLICHE angelegenheiten handelt.
Weshalb sollte man sich die Rechte ansonsten schützen?

ja ne, is klar.....
wenn also Nachbarstochter schöne Fotos von sich ins Internet stellt und ein Dritter ohne ihre Genehmigung diese auch auf seiner Homepage einstellt, so handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung. Wer sollte nun aus welchem Grund ein Gewerbe angemeldet haben? Es ist eine Urheberechtsverletzung im nicht geschäftlichen Bereich.

Heisst, dass man sich zB. als Einzelunternehmen einen Rechtsschutz leisten muss, welcher wiederum keine privaten Risiken abdeckt.
zu pauschal. das mag vielleicht bei Deiner Gesellschaft der Fall sein.

Sobald man ein Einzelunternehmen gründet, brauchts hingegen eine Haftpflichtversicherung, welche ungerechtfertigte Ansprüche abwehrt...
die solltest Du auch als Privatmensch haben. und wieso hingegen? die erstetzt die Rechtsschutzversicherung doch nicht! Haftpflicht: Dritte haben Ansprüche an Dich, Rechtsschutz: Du hast Ansprüche an Dritte

Hat aber nichts mit dem eigentlichen Problem unseres TE zu tun: er möchte sich absichern, dass keiner bei ihm klaut. er hat nicht angst, dass er "versehentlich" bei anderen Künstlern "geklaut" haben soll.
 
diese Rechtssch* fängt an mich zu nerven :p
wenn es doch nur freundliche Menschen gäbe, dann bräuchten wir uns nicht um sowas zu kümmern.
 
Hallo,

ich bin neu hier im Forum und verfolge diese Diskussion schon länger.
Ich bin zwar Bassist aber auch im Jura Studium und bin jetzt einfach mal so frei ein Kommentar abzugeben denn die Sach ist eigentlich nicht so kompliziert.

Keiner dieser genannten Möglichkeiten ist sicher. Es werden sich immer Argumente gegen eine Sache finden egal wie sicher Sie ist....
Die Hinterlegung bei einem Notar oder sonst wo ist auch nicht 100% wenn ihr so wollt.
Es können sich überall lücken und Fehler finden.
Die sicherste Varienat ist ein Publikation durch ein Plattenfirma. Nein Moment, diese Sach ist ja auch nicht sicher weil...

Und so verläuft hier die ganze Diskussion.

Die Beste Variante ist eine Kombination von Allen Möglichkeiten also Publikation, Einschreiben oder Notar, GEMA und was es da noch so gibt.

Übrigens finde ich es sehr schlecht das hier Leute aus dem Forum ausgewiesen werden weil sie Ihre Meinung sagen.

Die Aussage von diesem Dento das hier einige User keine Ahnung haben war nicht so klug, aber da ist die Angedeutete Drohung von diesem LM 18 mind. genau so schlimm!

lg
 

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