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kickback
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Ich würde das nicht ungeprüft so annehmen.
Tu ich auch nicht, darum auch "erst einmal".
Denn: für dich und öffentlich einsehbar ist es weg. Du bist also auf die Kooperation von youtube angewiesen, das Ding wieder auszugraben. Ich würd's nicht gerne drauf ankommen lassen.
Dazu kommt, dass es Argumente braucht, um die VÖ aus Youtube rauszukriegen.
Die nicht unbedingt richtig sein müssen. Jemandem, mein Werk vorsätzlich und fälschlicherweise als seines ausgeben will und das sogar auf gerichtlichem Wege bestreitet, dem traue ich auch die eine oder andere Lüge bei der Meldung an youtube zu.
Und wenn youtube drauf anspringt, dann musst du dich drum kümmern, deinen Beweis wiederzubekommen. Du stehst vorerst einmal mit leeren Händen da. Du hast garnichts.
Wie das vor Gericht ausgeht ist ja wieder etwas anderes, aber im Fall des Notars / Anwalts, hast du eine Person, die das Datum vor Gericht wirksam bestätigen kann.
Übrigens wäre eine Möglichkeit, erstens mehrere Plattformen zu befeuern und, wenn das die Paranoia nicht heilt, auf der eigenen Homepage, FB, MySpace usw. veröffentlichen. Es geht nach wie vor nur um den Beleg des Datums der VÖ, oder?
Ja oder einfach 2 Tage nach Fertigstellung einen Nr1-Hit landen. Dann ist das Datum auch recht gut belegt.