Urheberrecht durchsetzen?

Ich würde das nicht ungeprüft so annehmen.

Tu ich auch nicht, darum auch "erst einmal".
Denn: für dich und öffentlich einsehbar ist es weg. Du bist also auf die Kooperation von youtube angewiesen, das Ding wieder auszugraben. Ich würd's nicht gerne drauf ankommen lassen.

Dazu kommt, dass es Argumente braucht, um die VÖ aus Youtube rauszukriegen.

Die nicht unbedingt richtig sein müssen. Jemandem, mein Werk vorsätzlich und fälschlicherweise als seines ausgeben will und das sogar auf gerichtlichem Wege bestreitet, dem traue ich auch die eine oder andere Lüge bei der Meldung an youtube zu.

Und wenn youtube drauf anspringt, dann musst du dich drum kümmern, deinen Beweis wiederzubekommen. Du stehst vorerst einmal mit leeren Händen da. Du hast garnichts.

Wie das vor Gericht ausgeht ist ja wieder etwas anderes, aber im Fall des Notars / Anwalts, hast du eine Person, die das Datum vor Gericht wirksam bestätigen kann.


Übrigens wäre eine Möglichkeit, erstens mehrere Plattformen zu befeuern und, wenn das die Paranoia nicht heilt, auf der eigenen Homepage, FB, MySpace usw. veröffentlichen. Es geht nach wie vor nur um den Beleg des Datums der VÖ, oder?

Ja oder einfach 2 Tage nach Fertigstellung einen Nr1-Hit landen. Dann ist das Datum auch recht gut belegt.
 
@kickback
Du hast Recht - alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Notar oder Anwalt sind die womöglich sichersten Varianten. Für mich als Nicht-Profi bisschen overdone. Ich hätte Spaß daran, würde Eminem meine Idee klauen. Wäre gespannt, was Advocard dazu sagen würde
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DerGipfel schrieb in #22:
Wäre gespannt, was Advocard dazu sagen würde :D

Vermutlich dass sie für Marken- und Urheberrecht keine Leistungen erbringen?
Müßte man prüfen.

Nachweise aus eigener Hand vor Gericht zu bringen halte ich für dünn.
Und die Zuverlässigkeit der Datenverfügbarkeit von Tube und Konsorten als gerichtlichen Nachweis in die Strategie zu nehmen halte ich auch für Riskant.

Wenn ich tatsächlich solche Urheberbedenken hätte, wäre mir die Anwalts- oder Notarhinterlegung die Mindestanforderung.
 
Und wenn youtube drauf anspringt, dann musst du dich drum kümmern, deinen Beweis wiederzubekommen. Du stehst vorerst einmal mit leeren Händen da. Du hast garnichts.

Und das ist echt keine schöne Angelegenheit. Zumindest wurde dies mal in einem anderen Forum so geschildert. Bin vor langem mal per Google draufgestoßen, wenn ich wieder fündig werde liefere ich den Link nach.

Auf jeden Fall wurden hier Textpassagen eines unbekannten deutschen Rappers von namenhaften Künstlern gestolen. Er war sich auch zunächst überzeugt, dass sein früherer Youtube-Upload Beweis genug sein muss. Sein Video wurde von Youtube allerdings bereits gelöscht... (Grund: Wer hätte es gedacht... Urheberrechtsverletzung). Im weiteren Verfahren stellte sich Youtube stur, antworteten erst gar nicht auf seine Anfragen und letztendlich konnte er keine gerichtlich nützliche Kooperation von Seiten Youtubes erreichen. (Ich weiß nicht ob da das Label Youtube bezahlt hat... oder ob unbekannte Künstler da grundsätzlich mehr oder minder ignoriert werden.. vll. weil Youtube selbst Angst vor einem Rechtsstreit mit den "großen" Anwälten der Labels hat... keine Ahnung)

So waren auf jeden Fall seine Schilderungen. Keine Gewähr, ob es wirklich so war weiß ich nicht. Für mich scheint so eine Handhabe aber durchaus als möglich.
 
Vermutlich dass sie für Marken- und Urheberrecht keine Leistungen erbringen?
Müßte man prüfen.

Nachweise aus eigener Hand vor Gericht zu bringen halte ich für dünn.
Und die Zuverlässigkeit der Datenverfügbarkeit von Tube und Konsorten als gerichtlichen Nachweis in die Strategie zu nehmen halte ich auch für Riskant.

Wenn ich tatsächlich solche Urheberbedenken hätte, wäre mir die Anwalts- oder Notarhinterlegung die Mindestanforderung.

Schön, dass du meine Einschätzung teilst. Trotzdem wäre vielleicht interessant, was aus deiner Sicht die Höchstanforderung wäre, wenn Notar oder Anwalt schon Mindestanforderung ist. Möglicherweise kannst du da noch was drauf setzen?
 
Mehr als Prioritätsverhandlung vor Notar geht nicht.

Ja, ich bin RA. :D

Youtube ist sicherlich ein Nachweis, wenn Du zusätzlihc nachweisen kannst, dass Du selber (als Urheber) das Video hochgeladen hast, aber wenn das Video weg ist, ist auch der Nachweis weg. Du solltest Dir also darüber im Klarne sein, dass Du in diesem Fall keinen Einfluss auf Deinen Nachweis hast.

Es gibt sicherlich eine Reihe möglicher Nachweise (aber kommt mir bitte nicht wieder mit dem Märchen vom Einschreiben an sich selbst). Im Streitfall schaut man immer, welche Nachweise man hat, um seinen Anspruch zugesprochen zu bekommen. Wenn man seine Werke hinterlegt, spart man sich die Mühe und vermeidet das Risiko fehlender oder lückenhafter Nachweise.
 
Mehr als Prioritätsverhandlung vor Notar geht nicht.

Ja, ich bin RA. :D

Youtube ist sicherlich ein Nachweis, wenn Du zusätzlihc nachweisen kannst, dass Du selber (als Urheber) das Video hochgeladen hast, aber wenn das Video weg ist, ist auch der Nachweis weg.


Wie ist es denn mit dem hohen Gut der Aussage unter Eid? Wenn ein paar tausend Zeugen das Video gesehen und ein paar hundert es heruntergeladen haben, könnte man da nicht ein paar Dutzend von denen aufmarschieren lassen?

Alles Leute, die nicht verwandt/verschwägert/befreundet sind.

Mal ganz naiv: wenn jemand was am ersten Mai 2012 ins Netzgestellt hat und ein paar hundert haben es gehört, dann ist die Sache eigentlich klar. Wenn dann am ersten Juni einer daherkommt und das gleiche Stück unter seinem Namen veröffentlicht, dann IST es einfach zu spät für den zweiten.
Egal, wer das dann ist...
Muss man simple Tatsachen, die tausenden Leuten bekannt sind, tatsächlich mit formalen Ritualen nachweisen?
 
Es muss jeder selber wissen, was es einem Wert ist, im Falle eines Falles bessere Karten bezüglich der Beweisführung zu haben. (Wenn man dann im Ernstfall überhaupt bereit ist, nen u.U. langen juristischen Weg zu beschreiten). Aber, mal ehrlich, wieviele von uns haben ihn ihrem langjährigen Musikerdasein schon Geld für "Unsinn" ausgegeben der nix gebracht hat? Da sind doch die Kosten für das Hinterlegen des eigenen Materials echt zu vernachlässigen.
Die Hinterlegung kostet bei Earl soweit ich noch weiß ca. 30 Euro (bitte ggf berichtigen wenn ich falsch liege) und bei nem Notar (Prioritätsverhandlung) nicht wesentlich mehr (noch unter 50 Euro) und dauert ne halbe Stunde.
 
Ach alles totaler mist hier! Verarsche und abzocke!
Sobald ihr einen Song fertig habt seit ihr Urheber!
Kopiert einfach alles was ihr an Aufnahmen Songs usw habt auf eine DVD oder CD und adressiert es per Einschreiben an euch Selbst!

Thema erledigt!
 
Ach alles totaler mist hier! Verarsche und abzocke!
Sobald ihr einen Song fertig habt seit ihr Urheber!
Kopiert einfach alles was ihr an Aufnahmen Songs usw habt auf eine DVD oder CD und adressiert es per Einschreiben an euch Selbst!

Thema erledigt!

Für dich dann sehr wohl.

Von Deinem persönlichen Richtigkeitsgefühl abgesehen müsstest du dir dann Deine Glaubwürdikeit erstreiten...

Natürlich bist du der Urheber.
Wie führst du, vor einem Richter, den Nachweis.

Popowackeln schützt vor einem ungeneigten Richter nicht.

OK
Die Mucke mit selbstadressierten Einschreiben ist vor diesen Kreisen ein Fake...
 
zettberlin schrieb in #27:

Wie ist es denn mit dem hohen Gut der Aussage unter Eid?

Eine gute Frage.

Wer kann die eidliche Aussage aufrufen?
Letztlich wohl nur dass Gericht?

So einfach dürfte diese höchste Aussage nicht aufzutischen sein.
Im Sinne von "so als Trumpfkarte ausspielen"...
 
Mal ganz naiv: wenn jemand was am ersten Mai 2012 ins Netzgestellt hat und ein paar hundert haben es gehört, dann ist die Sache eigentlich klar. Wenn dann am ersten Juni einer daherkommt und das gleiche Stück unter seinem Namen veröffentlicht, dann IST es einfach zu spät für den zweiten.
Egal, wer das dann ist...
Muss man simple Tatsachen, die tausenden Leuten bekannt sind, tatsächlich mit formalen Ritualen


Damit kannst du ja lediglich beweisen, dass du das Video als erster hochgeladen hast.

Auch wenn du das zuerst postest, kann ich noch behaupten, dass du das eigentlich von mir geklaut hast und es halt vor mir veröffentlichen konntest...
 
EarlGrey schrieb in #26: Es gibt sicherlich eine Reihe möglicher Nachweise (aber kommt mir bitte nicht wieder mit dem Märchen vom Einschreiben an sich selbst).

Äußerst plausible Gründe wurden dazu schon im Vorfeld geliefert:

musicfreak schrieb in #9: Ein versiegelter Umschlag kann zu leicht manipuliert werden und hat daher in der Praxis keinen Beweiswert.

und auch:

tubeless schrieb in #10: Du könntest das Ding ja auch offen zugeschickt haben und erst später gefüllt und zugeklebt.

spannend ist für mich nun wieder dies:

Dento schreib in #29: Kopiert einfach alles was ihr an Aufnahmen Songs usw habt auf eine DVD oder CD und adressiert es per Einschreiben an euch Selbst!

erst recht, wenn man einfach alle Argumente überlesen hat:

Dento schrieb in #29: Ach alles totaler mist hier! Verarsche und abzocke!

ich glaube, es ist Zeit für eine Runde
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Damit kannst du ja lediglich beweisen, dass du das Video als erster hochgeladen hast.

Auch wenn du das zuerst postest, kann ich noch behaupten, dass du das eigentlich von mir geklaut hast und es halt vor mir veröffentlichen konntest...

Ja nur kannst du das vor Gericht nicht belegen, weil du den Song de facto nicht nachweisbar vor mir hattest.

Wäre auch mein Box.net account im zweifelsfall als nachweis nützlich?
 
lächerlich!!! Aber typisch LM18 und Co, von tuten und blasen kein Plan!
 
Dento normalerweise find ich trollen echt witzig, aber ich will das video auf youtube stellen deswegen ist mir der thread halbwegs ernst ;)
 
Was kümmerst du dich denn um so ein scheiß? Wenn du schon vor sowas angst hast dann mach keine Musik mehr!
Was solls, wen kümmerts, und wer zu teufel bist du das du angst haben musst das irgendjemand etwas von dir klaut?
Stelle deine verdammte Musik frei zu download und hoffe das es nur so viele menschen wie möglich downloaden und kopieren!
Gib Im Monat ein Paar Euro für spez. Rechtschutz aus und dann ist das vor Gericht ne 100% sache!
 
Äußerst plausible Gründe wurden dazu schon im Vorfeld geliefert:

musicfreak schrieb in #9: Ein versiegelter Umschlag kann zu leicht manipuliert werden und hat daher in der Praxis keinen Beweiswert.

und auch:

tubeless schrieb in #10: Du könntest das Ding ja auch offen zugeschickt haben und erst später gefüllt und zugeklebt.

Die Frage ist doch: Zu wessen Nachteil geht die Frage, dass an dem Umschlag herum manipuliert oder die CD erst später reingelegt wurde?

Der Umschlag würde als Beweismittel eingereicht. Sofern er plausibel mit Einschreibebeleg und passendem Stempel geliefert wird, würde ich dies als Richter grundsätzlich ausreichen lassen. Der Gegner wendet ein, dass herum manipuliert wurde. Wenn äußerlich keine Manipulationsspuren zu entdecken sind, erschüttert die bloße Behauptung des Gegners den Beweiswert meiner Meinung nach nicht. Da müsste schon was Konkretes kommen, ansonsten ist es eine Behauptung ins Blaue Hinein und ein unzulässiger Ausforschungsbeweis.

Allerdings: Man weiß nie, wie der Richter tickt. Der kann auch mal schnell vom Gegenteil überzeugt sein, weil er aufgrund der freien Beweiswürdigung niemandem zur Rechenschaft verpflichtet ist.

Allein dieser unwägbare Grund sollte einem die paar Euro für den Notar oder RA wert sein.


also stehts fest, dass earl ein Rechtsanwalt ist?

Bei mir ist das ne Teesorte.
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Aber im Ernst: Das Angebot von ihm ist gut.
 
Ich habe keine große "Angst" davor, dass mir jemand etwas klaut.
Es ist sehr unwahrscheinlich, trotzdem möchte ich auf Nummer sicher gehen.
Weil ich gegen dreiste "Künstler", die mit fremden Ideen Geld machen etwas in der Hand haben will.

Wäre auch mein Box.net account im zweifelsfall als nachweis nützlich?
 

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