UA Apollo Aktion auch für Second Hand?

Es geht nicht um .de Domain oder .com
Es geht darum, wo Verbraucher einkaufen. In Deutschland gibt es Gesetze und an diese muss sich jeder richten, ob deutsche oder amerikanische Firma.
Ich kann ja auch nicht willkürlich anfangen mich in den US amerikanischen Markt einzugliedern und denken, dass mir niemand was anhaben kann, nur weil ich in Deutschland lebe und eine .de Domain habe. Sobald ich Verbrauchern aus den USA die Möglichkeit gebe bei mir einzukaufen, dann muss ich mich auch an die amerikanischen Gesetze halten. Shopify ist ein sehr gutes Prinzip. Dort kann man auswählen, ob man nur National oder International verkauft. Läuft dann über die IP und den Standort des Verbrauchers. Das ließe sich zwar umgehen mit einem VPN Tunnel aber welches Unternehmen zählt denn darauf, dass sich jeder Verbraucher einen VPN einrichtet, um bei ihm einzukaufen?!

Nicht-EU Firmen haben ja jahrelang Software in Deutschland Online verkauft, ohne einen müden Penny an Steuern abzudrücken. Mittlerweile kennt es jeder! Wenn man sich Etwas von einer Firma ausserhalb der EU kauft, kommen VAT Gebühren drauf. Das ist im Grunde die MWST, die im Anschluss an Deutschland bezahlt wird. Zoll entfällt, da digitale Ware sog. Produktschlüssel nur auf aufgedruckten Papieren als Papier verzollt werden kann, dann muss aber auch das Papier importiert werden - wage ich zu vermuten.
 
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Es geht nicht um .de Domain oder .com
Es geht darum, wo Verbraucher einkaufen. In Deutschland gibt es Gesetze und an diese muss sich jeder richten, ob deutsche oder amerikanische Firma.
Ich kann ja auch nicht willkürlich anfangen mich in den US amerikanischen Markt einzugliedern und denken, dass mir niemand was anhaben kann, nur weil ich in Deutschland lebe und eine .de Domain habe. Sobald ich Verbrauchern aus den USA die Möglichkeit gebe bei mir einzukaufen, dann muss ich mich auch an die amerikanischen Gesetze halten. Shopify ist ein sehr gutes Prinzip. Dort kann man auswählen, ob man nur National oder International verkauft. Läuft dann über die IP und den Standort des Verbrauchers. Das ließe sich zwar umgehen mit einem VPN Tunnel aber welches Unternehmen zählt denn darauf, dass sich jeder Verbraucher einen VPN einrichtet, um bei ihm einzukaufen?!

Nicht-EU Firmen haben ja jahrelang Software in Deutschland Online verkauft, ohne einen müden Penny an Steuern abzudrücken. Mittlerweile kennt es jeder! Wenn man sich Etwas von einer Firma ausserhalb der EU kauft, kommen VAT Gebühren drauf. Das ist im Grunde die MWST, die im Anschluss an Deutschland bezahlt wird. Zoll entfällt, da digitale Ware sog. Produktschlüssel nur auf aufgedruckten Papieren als Papier verzollt werden kann, dann muss aber auch das Papier importiert werden - wage ich zu vermuten.


Das muss man etwas differenzierter betrachten.

Die Frage, welches Recht bei einem grenzüberschreitenden Online-Kauf gilt, ist zunächst nach Maßgabe des Internationalen Privatrechts (IPR) damit zu beantworten, an welchen (geografischen) Markt sich ein Unternehmen richtet und ob der Vertrieb aktiv oder passiv ist.

Passiver Online-Vertrieb:
Ein kleines lokales Unternehmen aus Little Rock, Wyoming betreibt parallel zum Ladengeschäft einen kleinen Online-Shop. Der Shop hat eine Com Domain, ist nur in englischer Sprache verfügbar, es kann nur in USD gezahlt werden, der Versand grundsätzlich USA+CA, ins Ausland auf Anfrage. Der Shop macht keine Online Werbung, sondern über Flyer im Supermarkt.

Wenn ich diesen Laden, bzw. Shop tatsächlich finden sollte und da bestelle, bin ich ziemlich klar auf US-Recht, bzw. auf dem Recht des Bundesstaates unterwegs.


Aktiver Online-Vertrieb:
Eigentlich nur ein Wort: Amazon. Grosses Unternehmen, hat für fast jedes Land eine eigene Top Level Domain, jede Seite ist lokalisiert, d.h. alle Texte sind in der Landessprache, die Währung wird automatisch eingestellt. Das Unternehmen betriebt SEO und SEM, d.h. wenn man irgendwas sucht, findet den Artikel mit einem Link zum. Das Unternehmen hat zudem Präsenzen auf allen Social Media Kanälen. D.h. die unterschiedlichen geografischen bzw. lokalen Märkte werden aktiv angegangen.

Dann gilt - jedenfalls ergänzend - Deutsches Recht, bzw. das Recht des Landes, auf dem aktiv vertrieben wird.


Nach diesem Prüfungsschema ist die Seite von Uaudio.de mM ganz klar aktiver Vertrieb auf dem deutschen Markt und daher dürften auch entsprechend deutsche Gesetze ergänzend oder vorrangig gelten.

Erst jetzt kommen wir an die nächste Kreuzung: Verbraucher oder Unternehmer? Wenn sich ein Shop nicht eindeutig an Unternehmer richtet (auch wieder die Kriterien: nur Ausweisen von Nettopreisen, zur Bestellung Eingabe von UST-ID erforderlich), richtet er sich im Zweifel auch an Verbraucher. Dann gilt auch Verbraucherschutzrecht und das zitierte Urteil, wobei das glaube ich sogar auch bei B2B gilt, ich weiss es nicht mehr.

Ergo: die Regelungen von UAD, dass man einzelene Plugins nicht übertragen kann, dürften nach DE Recht ungültig sein, d.h. man hätte den Anspruch zu verlangen, dass einzelne Plugins übertragen werden können.

Da UA meiner Kenntnis nach keine deutsche Niederlassung haben, dürften ihnen aber wie oben bereits ausgeführt Urteile von dt. Gerichten am UArsch vorbeigehen, da sie niemand in den US vollstrecken wird. Recht haben - Recht bekommen.
 
Das, was Du schreibst ist genau das was ich gemeint habe. Bloß stärker ausformuliert.
Am Arsch geht es UAD bestimmt nicht. Denn wenn Sie verklagt werden, zahlen Sie Strafen in Deutschland und nicht in den USA. Wenn die Strafzahlungen nicht eingehen wird Ihnen der Online Handel in Deutschland verwehrt. Ganz einfach.

UAD ist nicht Gott! Auch Microsoft und Adobe haben sich versucht zu widersetzen. Sind beide nicht nur gescheitert sondern auch mehrere Millionen € verloren - von der Scham ganz zu schweigen.

In Deutschland gilt:
Solang nicht entdeckt, solang nicht bestraft. Kann sich aber rapide ändern.
 
Warum Strafen? Bei Microsoft ging es um die Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung, respektive um die Verwendung von Lizenzbestimmungen, die bei funktionierendem Wettbewerb (respektive bei Vorhandensein valider Alternativen) nie hätten durchgesetzt werden können. Das ist wiederum Kartellrecht. Bei Interesse: § 19 II Nr.2 GWB. Und da gibts auch Bußgelder / Gewinnabschöpfung.

Was ich meinte war, dass UAD es mir als Kunde verwehren, meine Plugins an jemand anderes zu transferieren.

Man müsste zudem überlegen, ob UAD nach der Definition des § 18 GWB ein Marktbeherrschendes Unternhemen ist, insbeondere keinem spürbaren Wettbewerb ausgesetzt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ich weiß:
UAD muss Dir als Kunden gewähren, dass Du Deine einzelnen Lizenzen verkaufen darfst.
Was die am Ende tun ist denen überlassen. Irgendwann wird einer kommen, den das gegen den Strick gehen wird und sich nicht scheuen wird vor Gericht zu ziehen.
 
Ich denke, man bekommt goar nix, da die Amis ein dt. Urteil nicht oder nur mit sehr grossem Aufwand vollstrecken dürften.
 
UAD muss Dir als Kunden gewähren, dass Du Deine einzelnen Lizenzen verkaufen darfst.

Das sehe ich auch so.

na dann lasst uns doch mal ne Sammelklage einreichen ;) Vielleicht bekommen wir ja dann das Ultimate Bundle geschenkt als Wiedergutmachung ;)
Erst Letztens habe ich eine Dokumentation über Sammelklagen gesehen. In Deutschland eher nicht so erfolgreich. In Amerika wiederum haben die Firmen die größte Angst davor.
 
Vor Sammelklagen von US Bürgern gegen US Unternehmen.
 

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