Suche Musterkaufvertrag um exclusiv einen Beat kaufen zu können

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munich

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Liebe Community
es gibt einen Beat den ich gerne exclusiv vom Producer kaufen möchte. Ich habe vor den Beat mit meinem Text und Gesang zu bespielen.Danach soll das fertige Lied im Radio etc laufen.
Wer hätte für den Kauf des Beats einen Mustervertrag??
Freue mich auf Rückmeldung
 
Wenn Dir jemand jetzt irgendwas schickt - verwendest Du das dann ohne weitere Prüfung?
 
Mein Freund ist Anwalt. Der würde den Vertrag nochmal überarbeiten.
Hättest Du eine Vorlage??
 
Nein, leider nicht. Das Problem mit Vorlagen ist generell, dass sie im Zweifel dem Einzelfall nicht gerecht werden. Wenn der Titel tatsächlich Chancen auf Airplay hat, lohnt es sich im Zweifel, sich direkt anwaltlichen Rat zu holen.
 
Den sollte man definitiv nicht nehmen.
 
Den sollte man definitiv nicht nehmen.
Der Producer wird das ja u.U. schon öfters gemacht haben. Und wenn der TE damit eh zum Anwalt geht, kann man ja entsprechend anpassen. ^^ #gegenteiltag
 
Als ob der Verwender eines Vertrages diesen auch nur ansatzweise ausgeglichen formulieren würde.
 
Als ob der Verwender eines Vertrages diesen auch nur ansatzweise ausgeglichen formulieren würde.
SAG ICH DOCH GAR NICHT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!111111111!!!!!!!!11!!!!!!!!!!!1111!!!!!!!!!!!
 
Folgendes Portal bietet Beats an.
Wenn man kaufen drückt, kann man sich auch die Lizenz im Detail angucken.
Vielleicht bringt dich das weiter.


Beispiel Lizenz

Beispiel

1672315116646.png


Wenn du einen Vetrag aufsetzt, muss danach auch sichergestellt sein, dass der Producer ihn unterschreibt.
Da ist die Frage, ob er sich einen Vertrag diktieren läßt.

Für DIch könnte auch wichtig sein, dass du an den Producer von deinem Gewinn nichts abgeben musst.
Wenn im Vertrag diesbezüglich nichts steht und du einen Umsatz/Gewinn erziehlt hast, der Anreiz bietet, könnte der Producer vor Gericht ziehen um einen Anteil einzuklagen. Das kann er immer.

Anderes Beispiel: Backroundsänger werden manchmal nach Zeitaufwand vergütet.
 
Für DIch könnte auch wichtig sein, dass du an den Producer von deinem Gewinn nichts abgeben musst.
Wenn im Vertrag diesbezüglich nichts steht und du einen Umsatz/Gewinn erziehlt hast, der Anreiz bietet, könnte der Producer vor Gericht ziehen um einen Anteil einzuklagen. Das kann er immer.

Nein, kann er nicht. Jedenfalls nicht immer und zwingend. Wenn im Vertrag eine Einmalvergütung geregelt ist, hat diese Regelung unter dem Vorbehalt des § 32a UrhG grundsätzlich bestand. Was anderes gilt, wenn die ursprüngliche Vergütung im Hinblick auf die Erträge im Nachhinhein als unverhältnismässig gering zu bewerten ist ("Bestseller-Paragraph").

Was die Vergütung angeht, ist m.E. eine angemessene einmalige Vergütung vorteilhaft, soweit eine nachlaufende, erfolgsorientierte Beteiligung vereibart wird, sollte diese in zeitlicher Hinsicht oder der Höhe nach beschränkt werden.
 
Liebe Community
es gibt einen Beat den ich gerne exclusiv vom Producer kaufen möchte. Ich habe vor den Beat mit meinem Text und Gesang zu bespielen.Danach soll das fertige Lied im Radio etc laufen.
Wer hätte für den Kauf des Beats einen Mustervertrag??
Freue mich auf Rückmeldung

Folgendes Szenario, du hast nun einen Beat gekauft und alles vertraglich geregelt.
Der Producer produziert nun noch einen Beat, wo du der Ansicht bist, dass er so klingt wie deiner.
Eine andere Person hat also auf Basis dieses Beats einen Song rausgebracht.
Du verklagst den Producer. Macht aber nur Sinn, wenn dir dadurch Umsatz verloren gegangen ist. Das wäre dann der Streitwert.
Aber genau dieses könnte ich nicht herleiten. Warum sollte dir Umsatz entgangen sein, wenn jemand anderes ein Lied rausbringt, mit anderem Text und anderer Melodie? Ich beschäftige mich nocht nicht so lange mit dem Thema.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, kann er nicht. Jedenfalls nicht immer und zwingend. Wenn im Vertrag eine Einmalvergütung geregelt ist, hat diese Regelung unter dem Vorbehalt des § 32a UrhG grundsätzlich bestand. Was anderes gilt, wenn die ursprüngliche Vergütung im Hinblick auf die Erträge im Nachhinhein als unverhältnismässig gering zu bewerten ist ("Bestseller-Paragraph").

Was die Vergütung angeht, ist m.E. eine angemessene einmalige Vergütung vorteilhaft, soweit eine nachlaufende, erfolgsorientierte Beteiligung vereibart wird, sollte diese in zeitlicher Hinsicht oder der Höhe nach beschränkt werden.
Du widersprichts gerne, macht hier aber keinen Sinn, da du ja schon geschrieben hast:
Nein, kann er nicht. Jedenfalls nicht immer und zwingend.

Davon hatte ich auch nichts geschrieben.
 
Wenn Dir jemand jetzt irgendwas schickt - verwendest Du das dann ohne weitere Prüfung?
Was soll so eine Frage? Es macht eher den Eindruck, als würdest du dich lustig machen.
 
Du widersprichts gerne, macht hier aber keinen Sinn, da du ja schon geschrieben hast:
Nein, kann er nicht. Jedenfalls nicht immer und zwingend.

Davon hatte ich auch nichts geschrieben.

Doch, gleich hier:

könnte der Producer vor Gericht ziehen um einen Anteil einzuklagen. Das kann er immer.


Und sorry, es macht sehr viel Sinn was ich schreibe, da ich in dem Thema eine umfassende, abgeschlossene Ausbildung habe und seit 15+ Jahren im Job bin.
 
@muffy
Offensichtlich sind wir nicht einer Meinung
 
Liebe Community
es gibt einen Beat den ich gerne exclusiv vom Producer kaufen möchte. Ich habe vor den Beat mit meinem Text und Gesang zu bespielen.Danach soll das fertige Lied im Radio etc laufen.
Wer hätte für den Kauf des Beats einen Mustervertrag??
Freue mich auf Rückmeldung
Jetzt mal ganz realistisch betrachtet.
Du möchtest etwas kaufen.
Der Producer ist der Verkäufer.
Deshalb solltest Du das im Vorfeld mit dem Producer besprechen.
Vielleicht verkauft er den Beat nur non-exclusive oder er möchte eine Beteiligung bei der GEMA oder GVL (gilt für Deutschland)
M.M. nach wäre der richtige Weg ihn zu kontaktieren und mit ihm zu sprechen, anstatt ihm einen Mustervertrag unter die Nase zu halten.
 

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